Es wird für Opfer und Hinterbliebene eine Kostenübernahme bei Kriseninterventionen geben, die durch klinische Psychologinnen und Psychologen oder Gesundheitspsychologinnen und -psychologen durchgeführt werden, bis zu zehn Sitzungen pro Opfer, pro Hinterbliebenem.
Außerdem wird es vor allem – dafür bin ich dem Herrn Minister sehr dankbar – eine Einbeziehung von Opfern von Menschenhandel geben. Ich denke, das ist eine Gruppe, die ganz besonders benachteilig ist. Mit dieser Novelle werden auch diese Menschen in das Verbrechensopfergesetz mit eingeschlossen.
Es wird vereinfachte Abrechnungskriterien in der Heilfürsorge bei Rechnungsbeträgen bis zu 100 € pro Antragsteller geben, das heißt, in Zukunft werden aufwendige Verwaltungsverfahren vermieden, und das führt wiederum dazu, dass die Opfer und die Hinterbliebenen rasche Hilfe bekommen, die ihnen auch zusteht.
Es soll eine Härteregelung bei ruhenden Pensionsansprüchen von inhaftierten Gewalttätern geben, das heißt, es wird eine Kostenübernahme von Opferansprüchen bis zum zehnfachen Betrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes eines Alleinstehenden geben; ich denke, auch eine gute Leistung, die hier mitbeschlossen wird.
Eine gesetzliche Verankerung der von der Judikatur anerkannten Schockgeschädigten soll ermöglicht werden; das ist auch ein wichtiger Punkt, den vor allem der „Weisse Ring“ immer wieder gefordert hat.
Wie ich schon gesagt habe, kommt es zu einer Erhöhung des Ersatzes der Bestattungskosten, bis zu 3 300 € wird diese Höchstentschädigung betragen können.
Auch eine Forderung aus einer im Parlament vorliegenden Petition, die vor allem Opfern aus den sogenannten Heimfällen eine Verbesserung bringen wird, wird heute mit dem Verbrechensopfergesetz mit übernommen. Bezüglich der anspruchsberechtigten Strafdrohung im Strafrecht soll in Zukunft der Entscheidungszeitpunkt der relevante Zeitpunkt sein und nicht mehr der Tatzeitpunkt. Das wird für die Heimopfer sicher eine Verbesserung bringen. Es wird auch eine Vereinheitlichung der Antragsfristen durch eine Verlängerung von zwei Jahren geben, somit wird auch der Kompetenzdschungel ein wenig vereinfacht werden.
Ich bin überzeugt davon, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute ein sehr gutes Gesetz beschließen, ein Gesetz, das Opfern von Verbrechen und ihren Hinterbliebenen in Zukunft rasche Hilfe bieten wird, vor allem auch angemessene Hilfe, obwohl ich im Ausschuss schon gefragt habe: Was ist schon angemessen, wenn man Opfer eines Verbrechens wird?
Unsere Leistungen können sich durchaus sehen lassen. Ich möchte mich beim Herrn Bundesminister ausdrücklich für diese Novelle bedanken.
Noch kurz zum 2. Punkt der Tagesordnung: Es wird damit das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden, behandelt. Wir bieten damit eine Kompetenzgrundlage für die Sozialentschädigungen im Bundes-Verfassungsgesetz, das heißt, durch diese Zusammenfassung der in den verschiedenen Gesetzen verstreuten Kompetenzgrundlagen im neuen Kompetenztatbestand Sozialentschädigungsrecht wird es zu einer ganz großen Vereinfachung kommen.
Das wird eine Vereinfachung der Verfahren bringen, das wird vor allem auch eine Verfassungsbereinigung nach sich ziehen. Ich bin überzeugt davon, dass das auch dazu führen wird, dass die Verfahren schneller durchgeführt werden können.
Was es nicht geben wird: Es wird keine Verschiebung der Gesetzgebungs- und Vollziehungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Sozialentschädigungsrecht ge-
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