9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informations­weiter­verwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das Forschungs­or­ga­ni­sationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (1571 d.B. und 1635 d.B. sowie 11000/BR d.B. und 11041/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um den Bericht.

 

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