17.39
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Ich mache es ganz kurz, denn das Gesetz ist eine Richtlinienumsetzung – nicht mehr und nicht weniger. Es geht aber um positive Umsetzungen von EU-Richtlinien, da sie für mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit sorgen.
Noch ein Punkt zu den Basisinformationsblättern: Diese sind für den KonsumentInnenschutz sehr wohl sinnvoll, da sie standardisiert und leichter lesbar sind und damit natürlich eine gute Vergleichbarkeit ermöglichen. Eine europaweite Standardisierung voranzutreiben ist gut, damit die Vergleichbarkeit insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit von Produkten besser wird.
Das heißt, die EU macht hier gute Vorgaben, und das umgesetzte EU-Recht ist ein weiterer Schritt in Richtung grüne Transparenz auf den Finanzmärkten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
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