Plenarsitzung
des Bundesrates
960. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Bundesratssaal
Stenographisches Protokoll
960. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 7. Dezember 2023: 9.00 – 19.28 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz, das Fachhochschulgesetz,
das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Rechtspraktikantengesetz,
das Ausfuhrförderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Arbeitsmarktservicegesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das
NPO-Fonds-Gesetz, das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss
für Non-Profit-Organisationen, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das
Bundestheaterorganisationsgesetz, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das
BFW-Gesetz, das Waldfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz,
das Umweltkontrollgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetz,
das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert sowie ein
IACA-Unterstützungsgesetz, ein Bundesgesetz zur strafrechtlichen
Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die nach
den §§ 129 I, 129 I lit. b 500, 500a, 517 oder
518 des Strafgesetzes 1945 oder den §§ 209, 210, 220
oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, ein Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz und ein Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2024)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024)
3. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie genehmigt wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird
5. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft genehmigt und mit dem das Bundesgesetz
hinsichtlich Begleitmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für
Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/694 (Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz) erlassen
wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank geändert und das Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen im Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz) erlassen wird
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) geändert wird
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz – KRG) geändert wird
10. Punkt: Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz)
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013 und das Namensänderungsgesetz geändert werden
12. Punkt: Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit
der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den
Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung –
Art. 15a B-VG
und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in
organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen
Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung
Bund – Wien)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird
15. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen
Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und das
Presseförderungsgesetz 2004 sowie das
KommAustria-Gesetz geändert werden
*****
Inhalt
Bundesrat
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit der Erteilung von Ordnungsrufen:
Andreas Arthur Spanring ............................................................................ 32, 35
Marco Schreuder ..................................................................................................... 33
Korinna Schumann .................................................................................................. 34
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. 34
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 35
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ....................... 157
Unterbrechung der Sitzung ................................................................... 158, 186
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend Wahrung der Würde des Hauses sowie Ersuchen um Erteilung eines Ordnungsrufes:
Korinna Schumann .................................................................................................. 184
Marco Schreuder ..................................................................................................... 185
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. 185
Christoph Steiner ..................................................................................................... 186
Wortmeldung des Bundesrates Christoph Steiner im Zusammenhang mit einem ihm erteilten Ordnungsruf ......................................................................... 214
Wortmeldung des Bundesrates Andreas Arthur Spanring betreffend Ordnungsrufe .......................................................................................................... 272
Wortmeldung des Bundesrates Andreas Arthur Spanring betreffend § 37 Abs. 2 GO-BR .......................................................................................................... 279
Wortmeldung der Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler betreffend Vertretung des Bundesministers für Inneres ...................................................... 279
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag.a Claudia Arpa ................................ 319
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ........................ 319
Personalien
Verhinderungen ...................................................................................................... 18
Ordnungsrufe .................................................................................... 26, 31, 213
Aktuelle Stunde (110.)
Thema: „Investitionen in die österreichischen Luftstreitkräfte“ ..................... 18
Redner:innen:
Matthias Zauner ...................................................................................................... 19
Daniel Schmid .......................................................................................................... 22
Markus Leinfellner ................................................................................................... 26
MMag. Elisabeth Kittl, BA ....................................................................................... 36
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................... 41, 60
Ernest Schwindsackl ................................................................................................ 45
Michael Wanner ...................................................................................................... 49
Günter Pröller ........................................................................................................... 52
Simone Jagl .............................................................................................................. 55
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 57
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ................................................................................................ 65, 66
Vertretungsschreiben ............................................................................................ 67
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ................................................................... 67
Ausschüsse
Zuweisungen ............................................................................................ 61, 319
Dringliche Anfrage
der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „umfassendes Reformpaket für leistbares Wohnen“ (4134/J-BR/2023) ...................................................................... 217
Begründung: Christian Fischer ............................................................................... 217
Staatssekretärin Claudia Plakolm .......................................................................... 224
Debatte:
Korinna Schumann .................................................................................................. 232
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. 239
Andrea Michaela Schartel ....................................................................................... 245
MMag. Elisabeth Kittl, BA ....................................................................................... 249
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 254
Matthias Zauner ...................................................................................................... 259
Mag. Isabella Theuermann ...................................................................................... 263
Mag. Sascha Obrecht .............................................................................................. 265
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mietpreisstopp jetzt“ – Ablehnung 237, 271
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistbares Wohnen jetzt endlich möglich machen!“ – Ablehnung ......................................................................... 270, 271
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz,
das Fachhochschulgesetz, das Bundes-Jugendförderungsgesetz,
das Gedenkstättengesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Ausfuhrförderungsgesetz,
das Garantiegesetz 1977, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das
NPO-Fonds-Gesetz,
das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für
Non-Profit-Organisationen, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das
Bundestheaterorganisationsgesetz, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das
BFW-Gesetz, das Waldfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Umweltkontrollgesetz,
das Altlastensanierungsgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz,
das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
geändert sowie ein IACA-Unterstützungsgesetz, ein Bundesgesetz zur
strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung
von Personen, die nach den §§ 129 I, 129 I lit. b
500, 500a, 517
oder 518 des Strafgesetzes 1945 oder den §§ 209, 210,
220 oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, ein Meister- und
Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz und ein
Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz erlassen werden
(Budgetbegleitgesetz 2024)
(2267 d.B. und 2298 d.B. sowie 11336/BR d.B. und
11341/BR d.B.) ............ 68
Berichterstatter: Silvester Gfrerer ......................................................................... 70
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) (2217 d.B. und 2292 d.B. sowie 11342/BR d.B.) .................................................................. 69
Berichterstatter: Silvester Gfrerer ......................................................................... 70
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von
Vorbelastungen durch
die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie genehmigt wird (2270 d.B. und 2293 d.B. sowie
11343/BR d.B.) ................................................................................................ 69
Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ..................................................... 71
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von
Vorbelastungen durch
den Bundesminister/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (2269 d.B.
und 2294 d.B. sowie 11344/BR d.B.) .................................................................. 69
Berichterstatterin: Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ..................................................... 71
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von
Vorbelastungen durch
den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt und mit dem das
Bundesgesetz hinsichtlich Begleitmaßnahmen zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur
Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz)
erlassen wird (3656/A und Zu 3656/A und 2295 d.B. sowie
11345/BR d.B.) ............................................................................................ 69
Berichterstatterin: Sandra Lassnig ........................................................................ 72
6. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
die Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank
geändert und das Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen
im Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz)
erlassen wird (3657/A und 2296 d.B.
sowie 11337/BR d.B. und 11346/BR d.B.) ......................................................... 70
Berichterstatterin: Sandra Lassnig ........................................................................ 72
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) geändert wird (3658/A und 2297 d.B. sowie 11347/BR d.B.) ....................................................................................................... 70
Berichterstatterin: Sandra Lassnig ........................................................................ 72
Redner:innen:
Mag. Sascha Obrecht ............................................................................... 74, 150
Mag. Christian Buchmann ...................................................................................... 78
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................... 83
Michael Bernard ...................................................................................................... 90
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ 99
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 106
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .............................................................. 111
Ferdinand Tiefnig ..................................................................................................... 116
Mag. Elisabeth Grossmann ..................................................................................... 119
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer .................................................................... 124
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ...................................................................................... 126
Klemens Kofler ......................................................................................................... 128
Mag. Elisabeth Grossmann (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 130
Mag. Franz Ebner ..................................................................................................... 130
Dominik Reisinger .................................................................................................... 135
Markus Stotter, BA .................................................................................................. 139
Christoph Steiner ..................................................................................................... 142
Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler ..................................................... 148
Mag. Harald Himmer ............................................................................................... 156
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gute Absicherung für Frauen in der Pension und Schutz vor Altersarmut“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ............................................................................................... 123, 157
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ........................... 158
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden im neuen Finanzausgleich“ – Ablehnung ........................... 138, 160
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rettung der österreichischen Wirtschaft durch Preiseingriffe“ – Ablehnung .......................................... 152, 160
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 157
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
den Nationalfonds
der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das
Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der
jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden
(3537/A und 2301 d.B. sowie 11339/BR d.B. und
11350/BR d.B.) ............................................................. 162
Berichterstatterin: Sandra Böhmwalder ............................................................... 163
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem
Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und
aus dem sonstigen Bundeseigentum
(Kunstrückgabegesetz – KRG) geändert
wird (2302 d.B. sowie 11340/BR d.B. und 11351/BR d.B.) ............................. 162
Berichterstatter: Marco Schreuder ........................................................................ 163
Redner:innen:
Günther Ruprecht .................................................................................................... 164
Mag. Daniela Gruber-Pruner .................................................................................. 166
Mag. Isabella Theuermann ...................................................................................... 170
Marco Schreuder .................................................................................... 171, 181
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 176
Klara Neurauter ....................................................................................................... 177
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................ 179
Christoph Steiner ..................................................................................................... 182
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 8, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 183
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 9, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................ 183
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz) (2177 d.B. und 2287 d.B. sowie 11353/BR d.B.) ........................ 184
Berichterstatter: Christoph Stillebacher ............................................................... 187
Redner:innen:
Silvester Gfrerer ....................................................................................................... 187
Mag. Bettina Lancaster ........................................................................................... 190
Günter Pröller ........................................................................................................... 193
Simone Jagl .............................................................................................................. 194
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ................................................................... 197
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................... 199
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013 und das Namensänderungsgesetz geändert werden (2202 d.B. und 2288 d.B. sowie 11356/BR d.B. und 11354/BR d.B.) ............ 199
Berichterstatter: Christoph Stillebacher ............................................................... 200
Redner:innen:
Mag. Elisabeth Grossmann ..................................................................................... 200
Mag. Christine Schwarz-Fuchs ............................................................................... 201
Günter Pröller ........................................................................................................... 204
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................ 206
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................... 208
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24.
November 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land
Wien
gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der
Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der
Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den
tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten
Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen
ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung
Bund – Wien) (2272 d.B. und 2289 d.B. sowie 11355/BR d.B.)
....................................................................................................... 208
Berichterstatter: Christoph Stillebacher ............................................................... 208
Redner:innen:
Andreas Arthur Spanring ........................................................................................ 209
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ................................................................... 214
Mag. Harald Himmer ............................................................................................... 273
Stefan Schennach .................................................................................................... 274
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ 280
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... 284
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................... 285
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (3655/A und 2283 d.B. sowie 11348/BR d.B.) .......................................................................... 286
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ........................................... 286
Redner:innen:
Christian Fischer ...................................................................................................... 287
Heike Eder, BSc MBA .............................................................................................. 289
Marlies Doppler ....................................................................................................... 290
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................ 292
Entschließungsantrag der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit“ – Ablehnung .............................................................................................. 288, 293
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .............................. 293
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (3654/A und 2284 d.B. sowie 11349/BR d.B.) ......................... 294
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ........................................... 294
Redner:innen:
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................. 294
Korinna Schumann .................................................................................................. 295
Günter Pröller ........................................................................................................... 297
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ...................................................................................... 298
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................... 299
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und das Presseförderungsgesetz 2004 sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden (3292/A und 2012 d.B. sowie 11338/BR d.B. und 11352/BR d.B.) .................................................................... 300
Berichterstatterin: Viktoria Hutter ....................................................................... 300
Redner:innen:
Marlies Doppler ....................................................................................................... 300
Sandra Lassnig ......................................................................................................... 305
Klemens Kofler ......................................................................................................... 307
Stefan Schennach .................................................................................................... 308
Marco Schreuder ..................................................................................................... 311
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 315
Korinna Schumann .................................................................................................. 318
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................... 318
Eingebracht wurden
Antrag der Bundesrät:innen
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen schützen – medizinisch nicht-notwendige Operationen verbieten (405/A(E)-BR/2023)
Anfragen der Bundesrät:innen
Korinna Schumann,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie,
Integration und Medien betreffend Väterbeteiligung
an der Kinderbetreuung (4130/J-BR/2023)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung (4131/J-BR/2023)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres betreffend Corona-Strafen in der
Steiermark in den Jahren 2020, 2021,
2022 und 2023 (4132/J-BR/2023)
Markus Leinfellner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Strafen
in der Steiermark in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (4133/J-BR/2023)
Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend umfassendes Reformpaket für leistbares Wohnen (4134/J-BR/2023)
Markus Leinfellner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verdienstentgang
bei Absonderung von Mitarbeitern aufgrund einer COVID-19-Infektion in steirischen
Betrieben (4135/J-BR/2023)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gefährdung der Patientensicherheit durch Anerkennung von Anästhesietechnischen Assistenten? (4136/J-BR/2023)
Mag. Isabella Theuermann,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Überbindung
von Infrastrukturkosten an Gemeinden
(4137/J-BR/2023)
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nicht veranlasste Strafverfolgung von Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormunden bei Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen (FGM/C) (4138/J-BR/2023)
Anfragebeantwortungen
des Bundesminister für Inneres auf die Anfrage der
Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Auwiesen müssen als
echtes Naherholungsgebiet wiederhergestellt werden! (3814/AB-BR/2023 zu 4117/J-BR/2023)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesrät:innen Michael
Wanner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Leerstände in Gebäuden des Bundes
(3815/AB-BR/2023 zu 4120/J-BR/2023)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der
Bundesrät:innen Michael Wanner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Leerstände in Gebäuden
des Bundes (3816/AB-BR/2023 zu 4119/J-BR/2023)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdünnung des Fachbereichs
„Österreichische Geschichte“ an
der Universität Graz (3817/AB-BR/2023 zu 4118/J-BR/2023)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Bundesrät:innen MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (3818/AB-BR/2023 zu 4122/J-BR/2023)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesrät:innen MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen? (3819/AB-BR/2023 zu 4121/J-BR/2023)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesrät:innen Christoph
Steiner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Behinderte werden ausgesperrt - Schließung von
EuroKey-Anlagen (3820/AB-BR/2023 zu 4125/J-BR/2023)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesrät:innen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sachbeschädigungen und Diebstähle auf Österreichs Friedhöfen (3821/AB-BR/2023 zu 4124/J-BR/2023)
Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag.a Claudia Arpa, Vizepräsidentin Margit Göll, Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA.
*****
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Einen
wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die
960. Sitzung des Bundesrates. (Bundesrät:innen aller Fraktionen
tragen orange Anstecker, auf denen eine
blaue Hand sowie die Aufschrift „Stoppt Gewalt
an Frauen“ zu sehen sind.)
Die nicht verlesenen Teile des
Amtlichen Protokolls der 959. Sitzung des Bundesrates vom 8. November
2023 sind aufgelegen und wurden
nicht beanstandet.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Johanna Miesenberger, Günter Kovacs, Horst Schachner und Markus Steinmaurer.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema
„Investitionen in die österreichischen Luftstreitkräfte“
mit Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner, die ich herzlich willkommen heißen darf. (Allgemeiner Beifall.)
Herzlich willkommen heißen möchte ich auch Herrn Vizepräsidenten a. D. Ewald Lindinger. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein:e Redner:in pro Fraktion zu Wort, dessen bezie-
hungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein:e Redner:in pro Fraktion sowie anschließend eine Wortmeldung des Bundesrates ohne Fraktion mit einer Redezeit von 5 Minuten. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile es ihm und mache noch einmal darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP,
Niederösterreich): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr
geehrte Damen und Herren! Die Welt, in der
wir leben, ist eine andere geworden,
und das Europa, in dem wir leben, ist ein anderes geworden. Durch den
Konflikt in der Ukraine ist der Krieg auf
unserem Kontinent zurück. Auch der Konflikt
im Nahen Osten – durch den Terroranschlag der Hamas auf
Israel – zeigt die zunehmenden geopolitischen Spannungen, mit
denen sich Europa und auch Österreich auseinanderzusetzen haben. Dazu
kommen neue Entwicklungen wie Cyberkrieg und Cyberterror und all die neuen
Entwicklungen im Bereich
der Sicherheitspolitik, mit denen wir uns konfrontiert sehen.
Speziell der Krieg in Europa – der Krieg in der
Ukraine – hat auch für Österreich und für das
österreichische Verteidigungssystem neue Realitäten geschaffen. Wir
müssen unsere umfassende Landesverteidigung stärken, den Schutz der
österreichischen Bevölkerung gewährleisten und vor allem die
Wahrung
der Souveränität der Republik Österreich sicherstellen. Daher
ist es
das Bekenntnis dieser Bundesregierung, die strategische Weiterentwicklung des
österreichischen Bundesheeres fortzusetzen, Investitionen zu tätigen,
die
lange auf der Strecke geblieben sind, die Fähigkeiten des österreichischen Bundesheeres zu stärken und im Rahmen der Mission Vorwärts das österreichische Bundesheer zu einer modernen Armee aufzurüsten.
Da müssen wir zu Beginn schon feststellen, dass wir ja ein parlamentarisches Bundesheer haben – das Parlament entscheidet über das Bundesheer. Da muss sich jede Fraktion in diesem Haus schon auch hinsichtlich dessen hinterfragen, dass in Wahrheit in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Investitionen, die das Bundesheer gebraucht hätte, auf der Strecke geblieben sind.
So ist es jetzt aufgrund dieser Entwicklungen wichtig, die
notwendigen Schritte zu setzen. Ich darf mich sowohl beim Herrn Bundeskanzler
als auch bei
unserer Verteidigungsministerin bedanken, dass diese Investitionen auf den Weg
gebracht wurden. Ich darf mich aber auch bei allen Parlamentsparteien bedanken,
die diesen Weg gemeinsam gehen, weil es notwendig ist.
Als jemand, der aus einer stolzen Garnisonsstadt kommt – Wiener Neustadt, die Wiege der Offiziersausbildung; in unserer Burg, in der Theresianischen Militärakademie, werden die Offizierinnen und Offiziere des österreichischen Bundesheeres ausgebildet –, bekommt man das ja unmittelbar mit, die Stimmungen und Schwingungen in der Armee, je nachdem, wer gerade Verantwortung trägt. Da ist es gut, zu erkennen, dass momentan eine positive Aufbruchsstimmung herrscht, nämlich dahin gehend, viele Investitionen nachzuholen, die notwendig sind. Mit Zahlen untermauert bedeutet das: 3,3 Milliarden Euro für das Heer im heurigen Jahr und 18 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Ein ganz wesentlicher Punkt dabei ist natürlich die
Investition in die Luftstreitkräfte – wenn wir an die
Beschaffung des Mehrzweckhubschraubers AW-169 denken, wenn wir an das
Transportflugzeug Embraer C-390
denken, aber auch wenn wir an die European Sky Shield Initiative denken, bei
der es darum geht, österreichisches Territorium zu schützen. Der
Krieg
in der Ukraine und der Krieg im Nahen Osten zeigen, wie wichtig das ist und wie
labil die Sicherheitslage durch Angriffe von Drohnen, aber auch mit der
Bedrohung durch fehlgeleitete Drohnen, mit der Bedrohung durch
militärische Luftfahrzeuge im europäischen Luftraum, aber auch mit
der Bedrohung
durch ballistische und atomare Raketen sein kann.
So haben sich im Oktober 2022 13 EU-Staaten
zusammengetan, um diese Sky Shield Initiative zu starten, und im Juli 2023
haben sich auch Österreich
und die Schweiz dieser Initiative angeschlossen. Österreich und die
Schweiz: Wir wissen, dass das neutrale Staaten sind, und wir wissen, dass das
natürlich
eine besondere Situation ist. Deswegen ist auch klargestellt – das
hat die Verteidigungsministerin auch so unterschrieben –, dass
es ausschließlich um die Beschaffung, um die Ausbildung und um
Übungsmaßnahmen geht. Es ist klargelegt und festgestellt, dass
es sich um kein Militärbündnis handelt. Es ist klargestellt und
festgelegt, dass es zu keinem fremden Militärstützpunkt auf unserem
Territorium kommt und dass auch eine Ausstiegsklausel enthalten
ist, sollte einer der anderen Staaten, die sich an dieser Initiative
beteiligen, in einen bewaffneten Konflikt geraten.
Als die Verteidigungsministerin und der Herr Bundeskanzler
das vorgestellt haben, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob das
denn mit der Neutralität Österreichs vereinbar sei. Da darf
ich den Europa- und Völkerrechtler Walter Obwexer zitieren, der diese
Woche in einer parlamentarischen Veranstaltung gesagt hat:
„Nach der derzeitigen Ausgestaltung“ ist eine Teilnahme Österreichs an der Sky Shield Initiative „mit der
dauernden Neutralität vollkommen vereinbar“. –
Da erlaube ich mir aufgrund der Presseaussendungen nach dieser Veranstaltung
schon den Hinweis: Wären die Wehrsprecher
jener Parteien dort gewesen, hätten sie es auch gehört. (Heiterkeit
der Bundesrätin Schumann.)
Zusammengefasst kann also festgestellt werden: Wer die
Neutralität Österreichs schützen möchte, muss sie auch
erhalten, und man kann sie nur erhalten,
wenn man dafür das nötige
Rüstzeug hat. Daher ist die Ablehnung dieses Schutz-
schirms nicht mehr und nicht weniger als ein Sicherheitsrisiko für Österreich. Es ist in der momentanen labilen Situation, die wir weltweit und auf unserem Kontinent erleben, populistisch, wenn man die Neutralität parteipolitisch ins Treffen führt, obwohl alle Experten sagen, dass die Neutralität mit Sky Shield vereinbar ist.
In diesem Sinne sind die Investitionen, die im Rahmen der
Mission Vorwärts getätigt werden, wichtige und richtige
Investitionen, und ist die Sky
Shield Initiative darüber hinaus ein ganz wesentlicher Schutzschirm
für Österreich. Ich darf mich noch einmal bei der
Verteidigungsministerin für diesen Weg bedanken und ich
darf mich bei allen Parlamentsparteien bedanken, die diesen Weg für die
Sicherheit Österreichs mitgehen. (Beifall bei der ÖVP.)
9.09
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In den letzten
eindreiviertel Jahren wurde uns ganz klar vor
Augen geführt, dass der sicherheitspolitische Kurs Österreichs der
letzten Jahre völlig neu gedacht werden muss.
Der Krieg in der Ukraine zeigt uns eines deutlich: Wer die
Lufthoheit beherrscht, wer dem Gefecht der verbundenen Waffen Rechnung
trägt, hat einen wesentlichen Vorteil in der militärischen
Auseinandersetzung. Gerade
eine leistungsstarke bodengebundene Luftverteidigung reduziert die Einsatzmöglichkeiten
von Drohnen, Marschflugkörpern, ballistischen Raketen, Kampfflugzeugen et
cetera.
Ausgelöst durch den Krieg
in der Ukraine wurde im vergangenen Jahr im Parlament das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz
beschlossen. Darüber
hinaus wird ja auf Basis der Initiative der SPÖ und eines
Entschließungsantrages
der SPÖ von Februar dieses Jahres eine neue Sicherheitsstrategie von der Regierung erarbeitet, in der für uns die Neutralität im Mittelpunkt stehen muss. – So weit, so gut.
Dann aber erfuhren wir Bereichssprecher für Landesverteidigung von dem geplanten Beitritt zum europäischen Luftraumüberwachungssystem Sky Shield. Wieder nur über die Medien erfuhren wir, dass Sie, Frau Ministerin, ganz heimlich, still und leise eine Absichtserklärung und eine Zusatzerklärung mehr oder minder unterzeichnet haben.
Frau Ministerin, ich muss mich da schon fragen: Welches Verständnis von Demokratie haben Sie eigentlich, wenn Sie das Parlament bei diesen wichtigen Entscheidungen in keinster Weise mit einbinden? (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist ja unbestritten, dass die
österreichische Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft
geschützt werden muss. Dies muss aber zum einen mit der Neutralität vereinbar
sein, und zum anderen muss der Beschaffungsvorgang auf transparenten,
rechtsstaatlichen Abläufen basieren – und nicht im Hinterkammerl
Ihres Ministeriums geschehen. Daher gehört der Landesverteidigungsausschuss
zuerst bei jedem Schritt mit einbezogen. Frau Ministerin, Ihre Vorgangsweise,
Ihre Intransparenz ist absolut nicht in Ordnung und auf
das Schärfste zu verurteilen!
Dazu kommt noch, dass Herr
Nationalratspräsident Sobotka eine öffentliche Informationsveranstaltung
zu Sky Shield abhält und das Ganze zufällig zwei
Tage vor der Aktuellen Stunde hier. Ich war circa für 1 Stunde bei
dieser Veranstaltung. Ja, sie war schon sehr interessant, aber wissen Sie,
Frau Ministerin: Hätten Sie nur einen Funken Respekt für
dieses Haus, dann hätten Sie den Landesverteidigungsausschuss
schon im Vorfeld vollinhaltlich darüber informiert und
hätten dem Landesverteidigungsausschuss Rede und Antwort gestanden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Der von mir sehr
geschätzte Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Obwexer kam ja
bei der Sobotka-Propagandaveranstaltung in seiner Beurteilung zum
Schluss – und das, sehr geehrte Damen und Herren, basierend auf Annahmen –, dass ein Beitritt zu Sky Shield mit unserer immerwährenden Neutralität vereinbar wäre. (Ruf bei der ÖVP: Ja!)
Weshalb basierend
auf Annahmen? – Offiziell gibt es bisher lediglich eine Absichtserklärung
und eben eine Zusatzerklärung. Bis heute gibt es keine umfassende
Information an die Parlamentarier:innen im Rahmen des Landesverteidigungsausschusses,
wie wir es bereits mehrmals gefordert haben.
Es braucht endlich einen ordentlichen parlamentarischen Prozess und ein
offizielles neutralitätsrechtliches Gutachten des Verfassungsdienstes
und
nicht die Meinung Einzelner. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber zurück zum Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz:
Dieses Gesetz sieht die Erstellung eines jährlichen
Landesverteidigungsberichts vor. Darin finden wir unter dem
Punkt „Beschaffungs- und Investitionsplanung“
unter anderem „Fliegerabwehrlenkwaffen mittlerer Reichweite“, also
bis 50 Kilometer.
Wie wir erfuhren, wurde
anscheinend wieder einmal im Hinterkammerl festgelegt, dass da konkret
vier deutsche Kurzstreckensysteme, Iris-T SLS mit
einer Reichweite bis 15 Kilometer, sowie vier deutsche
Mittelstreckensysteme, Iris-T SLM bis zu 50 Kilometer Reichweite,
angeschafft werden sollen.
Laut den „Salzburger Nachrichten“ von gestern,
dem 6. Dezember, wurde dem Bundesheer bereits von einem israelischen
Rüstungskonzern das Raketenabwehrsystem Spyder angeboten. Dabei
handelt es sich auch um ein Boden-Luft-Abwehrsystem kurzer bis mittlerer
Reichweite und es soll billiger
und schneller verfügbar sein als das deutsche Flugabwehrsystem. Jetzt
mögen die obersten Militärs des Landes womöglich ihre
Gründe dafür haben,
weshalb sie das deutsche System diesem vorziehen, aber bei derart wichtigen
Entscheidungen braucht es Transparenz und Nachvollziehbarkeit, und
diese sehe ich hier nicht gegeben.
Dem nicht genug wurde am
Mittwoch, dem 15. November, im Ministerrat eine Grundsatzentscheidung
abgesegnet, um ab 2027 mit der Beschaffung
von Langstreckensystemen zu beginnen. Vielleicht habe ich es ja übersehen,
aber unter dem Punkt „Beschaffungs- und Investitionsplanung“ des
Landesverteidigungsberichts finde ich nichts über Langstreckensysteme. Im
Übrigen frage ich mich überhaupt, wie sich ein Langstreckensystem
mit unserer Neutralität vereinbaren lässt.
Gemäß der
„Kronen Zeitung“ – wir hier im Parlament erfahren ja
diesbezüglich alles über die Zeitungen – sprechen wir da
von einer Verdreifachung der
Kosten auf fast 7 Milliarden Euro.
Frau Ministerin, wo bitte schön ist dafür die budgetäre Grundlage? Und: Parlamentarische Einbindung in diesen Prozess? – Fehlanzeige!
Frau Ministerin, was ist mit unserer neuen Sicherheitsstrategie? Läuft parallel dazu der Beitritt zu Sky Shield?
Dieser Beschaffungsvorgang ist absolut intransparent. Wenn Sie so weitermachen, droht uns mit Sky Shield ein Eurofighter-Debakel 2.0.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich als ehemaliger Berufssoldat, wir von
der Sozialdemokratie tragen den Aufbauplan österreichisches
Bundesheer 2032 plus für ein modernes wehrhaftes Bundesheer voll und
ganz mit, gerade, wenn
es um die Fähigkeiten unserer Luftstreitkräfte geht. Die
europäische Sky-Shield-Initiative wurde
ins Leben gerufen, damit sich die europäischen Nato-Staaten besser
gegen Bedrohungen aus der Luft verteidigen können, und Sie, Frau Ministerin,
sprechen von einer Einkaufsplattform.
Solange da Intransparenz vorherrscht, im Hinterkammerl
Abmachungen getroffen werden, es dazu keinen ordentlichen
parlamentarischen Prozess
und kein offizielles neutralitätsrechtliches Gutachten des
Verfassungsdienstes gibt, so lange stehen wir von der Sozialdemokratie dem
Beitritt zur
europäischen Sky-Shield-Initiative mehr als skeptisch gegenüber. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.19
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner und ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ,
Steiermark): Frau Präsidentin! Frau
Verteidigungsminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörer! Liebe
Österreicher! Es ist jetzt rund vier Jahre her, als Ihnen ein Lebenstraum
erfüllt worden ist,
als Sie Ministerin geworden sind, und ja, zum Leidwesen unserer
Österreicher, zur Verteidigungsministerin.
Ich gehe davon aus, dass es
viele andere Ressorts gegeben hätte, in denen Sie gut aufgehoben gewesen
wären, aber im Verteidigungsressort – ja, das
wissen Sie, glaube ich, inzwischen selbst.
Es sind jetzt vier Jahre, in denen Sie genau in diesem Ressort als verteidigungspolitische Geisterfahrerin, möchte man fast sagen, unterwegs sind, und - -
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege! Ich erteile Ihnen für die „Geisterfahrerin“ einen Ordnungsruf.
*****
Bitte.
Bundesrat Markus Leinfellner (fortsetzend): Mir fallen leider keine anderen Worte dazu ein. Man könnte vielleicht noch sagen: wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen – aber das macht es wahrscheinlich nicht besser, Frau Präsidentin! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Ganze hat begonnen mit
einem wirklich peinlichen Interview, bei dem Sie eine Dienstgradtafel gehalten
haben. Ich sehe dieses Bild heute noch vor
mir und muss sagen, Sie waren Chefin oder wurden zu diesem Zeitpunkt Chefin des
Verteidigungsressorts, und jeder 18-jährige Grundwehrdiener hatte
zu diesem Zeitpunkt mehr Ahnung von der Verteidigungspolitik und vom Bundesheer
als Sie, Frau Bundesminister!
Diesem peinlichen Interview folgte die Aussage, die ja wahrscheinlich auch noch in die Geschichte eingehen wird: EADS „wird mich noch kennenlernen!“ (Heiterkeit des Bundesrates Spanring.)
Frau Bundesminister, ich
weiß es nicht, aber ich gehe davon aus, dass Sie inzwischen beim
Telefonieren nicht einmal bis zur Vorzimmerdame in der Firma EADS gekommen
sind, aber vielleicht können Sie darüber berichten, wie
diese Gespräche gelaufen sind.
Auch wenn EADS Sie inzwischen noch nicht kennengelernt hat, unsere Soldatinnen und Soldaten haben Sie zur Genüge kennengelernt, und sie haben im wahrsten Sinne des Wortes nicht nur genug von Ihnen gesehen, sondern, ja, sie haben inzwischen genug von Ihnen, Frau Bundesminister!
Ich hätte mir das nicht
gedacht, und das ist fast ein Lob in Richtung SPÖ, aber im Vergleich zu
Ihrem Auftritt in den letzten vier Jahren war ja unser Norbert Darabos fast ein
Einstein des österreichischen Bundesheeres, das
muss man auch einmal klar und deutlich sagen. (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrätin Schumann – ein Daumen-hoch-Zeichen
machend –: Doskozil auch!)
Es gab aber auch einige
positive Auftritte in den letzten vier Jahren. Dass das keine Dinge waren, die
Sie in die Wege geleitet haben, muss man aber
auch dazusagen. Das waren ja sozusagen fremde Federn, mit denen Sie sich
schmücken konnten. Das waren unter anderem einige Zeitungsartikel,
als Sie unsere Militärhunde gestreichelt haben, die pensionierten
Militärhunde, und da muss man schon sagen, es war Verteidigungsminister
Mario
Kunasek, der eine Hundepension für unsere Militärhunde eingeführt hat. (Bundesrat Wanner – Beifall spendend –: Epochal!)
Ja, Sie haben auch unsere
Hubschrauber übergeben, aber ich glaube, es war auch Mario Kunasek, der
alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um diese Hubschrauber in Österreich
auch tatsächlich nachzubeschaffen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Und da darf man sich schon zu
Recht fragen: Wo war Ihre Leistung in den letzten vier Jahren, außer,
dass wir uns für ein Nato-Projekt, das Sky
Shield, starkmachen? Die Neutralität, sprich das Familiensilber unserer
Österreicher, auszuverkaufen und für das Ganze auch noch
4 Milliarden
Euro beim Fenster hinauszuwerfen, das war Ihre Leistung, Frau Bundesminister!
Sie sehen am anderen Ende aber nicht, dass es dem österreichischen Bundesheer an allen Ecken und Enden an Geld fehlt. Nach vier Jahren sollten Sie wirklich gesehen haben, dass die Ausrüstungen nicht nur veraltet sind, sondern zum Teil gar nicht vorhanden sind. Poolgerät, Schutzwesten, Schutzausrüstungen fehlen gerade bei unseren Einsatzeinheiten heute noch immer, bei der Militärpolizei und auch bei anderen Einsatzeinheiten.
Auf der anderen Seite geben wir
4 Milliarden Euro für Sky Shield aus. Es hilft halt nichts, dann,
wenn das Mannesgerät nicht vorhanden ist, wenn die Ausrüstung für
unsere Soldaten nicht da ist, über 4 Milliarden Euro für Sky
Shield zu philosophieren.
Ich kann es auch nicht verstehen, dass, wenn Anforderungen
aus der Steiermark kommen, bei denen es um vier Hebebühnen gegangen ist,
die 15 000 Euro kosten, Sie das
ablehnen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie im Jahr 2023 gar nicht
in der Lage sein werden, das Geld, das Sie haben, auszugeben. Das
kann ich nicht verstehen, Frau Bundesminister, und das will ich nicht
verstehen, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrat Schennach: Hebebühnen für was?)
Ich war in den letzten Wochen sehr viel im Bereich des
Bundesheeres unterwegs und habe sehr viel mit den Soldaten gesprochen. Ich
möchte auch auf
einige konkrete Punkte eingehen, Frau Bundesministerin. (Bundesrat Schennach:
Hey, „Ministerin“ auf einmal, wow, ein feministischer
Durchbruch!)
Ich sage, die Reorganisation der Zentralstelle hätte
dilettantischer ja gar nicht laufen können. Unter Ihrer Führung waren
Bedienstete zwei Jahre lang
auf Überführungs-, Überleitungsarbeitsplätzen. Die Führungspositionen
haben dann irgendwelche braven Parteisoldaten eingenommen, die ja
zufälligerweise die bestgeeigneten Kandidaten für diesen
Arbeitsplatz gewesen sind, Frau Bundesminister. (Bundesrat Schennach:
„Bundesminister“, jetzt hat er einen
Rückfall gehabt! – Bundesrat Schreuder: Ja, weil du ihn
darauf aufmerksam gemacht hast! – Bundesrat Schennach:
Entschuldigung! Ich nehme die Verantwortung
auf mich!)
Mir fallen noch viele, viele weitere Beispiele ein, etwa die
acht Direktionen. Frau Bundesminister, Sie haben einmal gesagt, dass es ja
international üblich
ist, das als Direktionen zu bezeichnen. Jetzt müssen Sie mir einmal
zeigen, wo es üblich ist, einen militärischen Kommandanten als
Direktor zu bezeichnen.
Also dieses Land kenne ich nicht, Frau Bundesminister! Dieses Land gibt es aus
meiner Sicht nicht! Und das ist blanker Hohn für jeden Soldaten, Frau Bundesminister!
(Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben es bei dieser
Reorganisation auch geschafft, hochwertige militärische Arbeitsplätze
in zivile Arbeitsplätze umzuwandeln. Und auch da kann man
nur sagen: Husch-Pfusch. Aber es ist ja klar, dass alles schnell gehen musste,
es ist ja wichtig, dass man seine braven Parteigänger rechtzeitig vor den
Wahlen mit den Arbeitsplätzen versorgt – der
Generalsekretär wird jetzt Generaldirektor
für Verteidigungspolitik mit einem Monatsgehalt von
13 000 Euro. Dasselbe gilt aber auch für den Pressesprecher, der
Leiter der Kommunikation geworden ist. (Bundesrat Schennach: Sie
schaut auf ihre Leute!) Die Offiziere namentlich zu erwähnen, das
erspare ich mir jetzt,
aber ich glaube, Sie wissen selbst, wen Sie in den nächsten Wochen noch
zum
Brigadier befördern werden. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin
Tanner.) Das erspare ich mir jetzt, Frau Bundesminister.
Ich sage: Diese Reorganisation
hatte ein Ziel, nämlich die la famiglia der
ÖVP wieder einmal auf die richtigen Plätze hinzusetzen, Frau
Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Reorganisation ist für
das Bundesheer also sprichwörtlich in die Hose gegangen. Damit brauchen
Sie sich auch nicht zu rühmen, Sie sollten
sich schämen. Aber nicht nur Sie sollten sich schämen (Bundesrätin
Kittl: „Sie sollten sich schämen“, also ...!),
auch die Experten, die Ihnen diesen Schwachsinn eingeredet haben, sollten
sich schämen.
Frau Bundesminister, ein
Militär, ein Bundesheer zu führen, ohne ein operatives Kommando zu
haben, das ist an Dilettantismus durch nichts zu überbieten. (Bundesrätin
Kittl: Könnten Sie sachlicher werden, bitte? – Ruf bei
der SPÖ: Der war gut!) Da ist ja keine Einsatzfähigkeit mehr
gegeben, Frau Bundesminister. –
Da fehlen mir die Worte! (Bundesrat Schennach: Ja dann!)
Aber auch bei den Auslandseinsätzen, Frau Bundesminister: Sodom und Gomorra. (Bundesrat Schennach: „Sodom und Gomorra“, ...!) Das Einzige, was Sie zustande gebracht haben: Sie haben es geschafft, dass wir den Kommandanten von Eufor nicht mehr stellen und somit wichtige und wesentliche Funktionen in einer Eufor-Mission nicht mehr besetzen können. (Bundesrat Schennach: Jetzt bin ich erschüttert!) Das war Ihre Leistung, Frau Bundesminister! (Bundesrat Schennach: Aber nur in der Steiermark!)
Es war auch Ihre Leistung, dass
wir keinen Arzt in diesen Einsatzraum gebracht haben –
dankenswerterweise konnten wir auf die Ungarn zurückgreifen,
die diesen Arzt sicherstellen konnten.
Mir geht langsam die Redezeit aus (Bundesrat Schennach:
Schade!), obwohl ich noch sehr viel mit
Ihnen zu besprechen hätte (Ruf bei der SPÖ: Ohne Inhalt!
Heiße Luft!), Frau Bundesminister, aber ich glaube, wir
haben ja noch parlamentarische Mittel, dass wir das nachholen können.
Frau Bundesminister, eines
möchte ich Ihnen aber als letzten Halbsatz schon noch mitgeben,
nämlich für den Bereich der Gehälter im österreichischen Bundesheer:
Sie sind nach wie vor nicht in der Lage, unsere Offiziere, die ein Studium abgeschlossen haben, entsprechend
ihres Studiums, entsprechend ihrer Ausbildung zu bezahlen,
nämlich nach dem Bachelor-Schema. Sie bezahlen diese Offiziere nach wie
vor wie Maturanten. Dasselbe ist bei
den Unteroffizieren der Fall.
Ich glaube, Frau Bundesminister, Sie haben in den letzten
vier Jahren wirklich unter Beweis gestellt, dass Sie maßlos
überfordert sind. Sie können es
nicht. Genug ist genug – treten Sie zurück! (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesministerin Tanner – sich von
ihrem Platz erhebend und Bundesrat Leinfellner die Hand reichend –:
Vielen Dank für ...! – Bundesrat Schennach: Kriegst
jetzt eine Gehaltserhöhung, oder was?)
9.30
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, Sie
haben aus meiner Sicht
die letzten 5 Minuten fortlaufend die Ministerin beleidigt. Sie bekommen
dafür auch wieder einen Ordnungsruf.
(Bundesrat Leinfellner: Was? Was hab ich ...?)
Ich möchte bitte noch
einmal darauf hinweisen, dass man sich bei uns hier im Haus so verhält,
dass es für die Öffentlichkeit auch nachvollziehbar ist,
dass wir der Würde des Hauses und des Parlaments beziehungsweise der Gesetzgebung
entsprechen und dass wir die persönlichen Beleidigungen
hintanhalten. – Ich bedanke mich, danke schön. (Bundesrat Spanring
begibt sich zu dem Mikrofon in der Bankreihe.)
*****
Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Kollege.
9.31
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben jetzt schon mehrmals das Thema
gehabt, dass man in Reden unterbrochen wird (Bundesrat Gross: Weil
ihr euch nicht
benehmen könnt!) und man auf die Würde hingewiesen hat. (Ruf
bei der SPÖ: Benehmt euch halt! Selber schuld! – Bundesrat
Gross: Anstandslosigkeit! – Ruf
bei der SPÖ: Und es passiert schon wieder!) Es ist schon mehrmals
passiert, dass man während einer Rede von der Präsidentin oder vom
Präsidenten –
eher von der Präsidentin – unterbrochen und darauf hingewiesen
wird, die Würde des Hauses zu wahren.
Ich glaube, ich brauche nur
daran zu erinnern, was in letzter Zeit schon wieder alles aufgepoppt ist: Diese
Verweichlichung der Sprache, dass man jetzt überhaupt nichts mehr sagen
darf (Ah-Rufe bei SPÖ und Grünen) – da machen wir
nicht mit, das kann ich Ihnen sagen! (Beifall bei der FPÖ. –
Bundesrat
Schreuder: Zur Geschäftsordnung!)
Wenn Sie sagen, Kollege Leinfellner
hat die Ministerin durchgehend beleidigt, dann sagen Sie, welche Worte es waren
und wofür er dann einen Ordnungsruf kriegt! So eine
pauschalierte – wie nennt man das? –, eine Pauschalierung
der - - (Bundesrätin Doppler: Aburteilung!) –
Nein, Aburteilung ist es
nicht. Das also pauschaliert zu sagen (Bundesrat Buchmann: Du kriegst
eine pauschalierte ...!), ohne zu sagen, was es war, das lassen
wir uns mit Sicherheit
nicht gefallen! So kann es nicht sein.
Noch etwas – Sie
haben es eh gemerkt –: Ich weiß, es wird Ihnen dann immer
gleich eingeflüstert und es verzieht Ihnen das Gesicht, wenn irgendetwas
gesagt wird, was nicht ganz Ihrem Weltbild entspricht, aber ich sage Ihnen ganz
ehrlich: Das ist Parlamentarismus und das muss man vertragen!
Auch die Zwischenrufe sind voll in Ordnung –
weil das immer wieder Thema ist –, aber was nicht in Ordnung ist,
ist diese Kaffeehausmentalität. Da
spricht hier heraußen einer und da drinnen (in Richtung Plenum
weisend) geht es
zu wie im Kaffeehaus –
und das nicht, weil eine demokratische Debatte
erfolgt (Beifall bei der FPÖ – Widerspruch bei
SPÖ und Grünen), bei der es Zwischenrufe gibt.
Zwischenrufe sind in Ordnung, aber dass da drinnen
dann Parallelunterhaltungen stattfinden, dass es hier im Saal so laut ist, dass
man den Redner gar nicht mehr hört, das ist nicht in Ordnung. (Bundesrat
Schreuder: Das ist eine Rede!) Es ist Ihre Aufgabe als
Präsidentin, in der ... (Beifall bei der FPÖ.)
9.33
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf hinweisen, dass es natürlich mit der Würde des Hauses vereinbar ist, dass man sich hier sehr intensiv und auch sehr kontroversiell mit jedem Thema auseinandersetzen können soll.
Ich finde allerdings auch – und ich möchte
mich ausdrücklich für diesen Ordnungsruf bedanken –, dass
es, wenn schon der erste Satz eine persönliche Beleidigung ist und auf die
persönliche Ebene heruntergezogen wird,
nicht zu einer parlamentarischen Debatte und nicht zur parlamentarischen
Würde gehört. Deswegen möchte ich mich ausdrücklich
bedanken.
Würden wir uns inhaltlich mit dem Thema
auseinandersetzen, kann jede Kritik hier geäußert werden. Man kann
die Landesverteidigungspolitik schlecht
finden und auch erklären, warum man das schlecht findet, aber es sofort
auf eine persönliche Ebene zu beziehen, das entspricht nicht der
Würde des Hauses. Daher: Danke schön. (Beifall bei Grünen,
ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
9.34
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
9.34
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf nur für meine Fraktion
festhalten, dass ich es für sehr unglücklich halte,
wenn man von „Verweichlichung der Sprache“ spricht. Ich glaube, es
ist wesentlich, einer Verrohung der Sprache entgegenzuwirken. (Beifall bei
SPÖ, ÖVP
und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.) Wir leben in
einer Welt, die voll von Gewalt ist, und wir sollten nicht dazu beitragen, dass
dieses Gewaltpotenzial auch in sprachlicher Weise hochgehoben wird.
Dazu bekennen wir uns.
Und ganz ehrlich: Man kann ja sachlich diskutieren, wir
sind oft anderer Meinung. Es geht auch um die Würde des Bundesrates
insgesamt. Wir wollen ein gutes Bild nach außen abgeben, damit die
Menschen Vertrauen in
die Demokratie und in die Art und Weise haben, wie in diesem Haus verhandelt wird. Ich glaube, da wäre es wichtig, dass
sich alle Fraktionen an der Nase
nehmen und sagen: Wir wollen ein gutes Bild für einen starken und für
einen wertgeschätzten Bundesrat nach außen abgeben. (Beifall bei SPÖ,
ÖVP
und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
9.35
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Andrea Eder-Gitschthaler zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Bundesrätin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg) (zur
Geschäftsbehandlung): Frau
Präsidentin! Ich möchte mich den Worten von Frau Schumann
anschließen, auch wir lehnen das Thema „Verweichlichung
der Sprache“ zutiefst ab.
Ich möchte auch noch eine
Lanze für unsere Ministerinnen und Minister brechen: Ich bin sehr froh,
dass Sie eingeschritten sind, Frau Präsidentin, denn es entspricht nicht
der Würde des Hauses, dass sich die Damen und Herren
hier vorne auf der Regierungsbank so dermaßen (Ruf bei der SPÖ:
Beflegeln!) beschimpfen lassen
müssen. (Bundesrat Leinfellner: Was waren die Beschimpfungen?) – Es
war ja nicht das erste Mal, Kollege Leinfellner, sondern das hat
leider System.
(Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Darum
ist es gut, dass die Präsidentin klare Worte findet. Das erwartet man sich
auch – vielen Dank dafür. (Ruf bei der FPÖ: So ein
Schwachsinn!)
Eines möchte ich auch noch sagen: Es ist die Freiheit jedes Einzelnen, ob er zuhören will oder nicht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.36
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Noch einmal zur Geschäftsbehandlung hat sich Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Aufgrund der letzten Ausführungen von
Kollegin Eder-Gitschthaler hätten wir jetzt gerne das Protokoll. Wir
wollen wissen,
welche Worte beleidigend sind, damit wir zukünftig wissen, wo Sie uns in
der Wortwahl einschränken wollen.
Das Zweite ist: Frau Eder-Gitschthaler, ja, Sie haben
recht, es ist in Ordnung, Sie müssen nicht zuhören. Was aber nicht
geht, ist – ich sage es noch einmal –,
dass Sie hier herinnen eine Kaffeehausmentalität haben, das heißt,
es wird dann untereinander absichtlich
laut geschwätzt und gekudert. Wenn es Sie nicht interessiert, dann
gehen Sie hinaus und gehen Sie auf einen Kaffee! (Beifall bei der
FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen sowie
des Bundesrates Arlamovsky.)
9.36
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Herr Dr. Arlamovksky, bitte sehr.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss da jetzt schon erwidern, dass man, wenn man sich § 70 unserer Geschäftsordnung durchliest, feststellen kann, dass
„beleidigende Äußerungen“ ein anderer Tatbestand für die Erteilung eines Ordnungsrufes sind als die Verletzung der Würde und des Anstands des Hauses.
Die Frau Präsidentin handelt also völlig geschäftsordnungsgemäß. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
9.37
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gehen jetzt wieder in unserer Aktuellen Stunde weiter.
Als Nächste ist Frau MMag.a Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet, und ich erteile ihr dieses. – Bitte schön.
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA
(Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau
Präsidentin, auch für Ihre Worte für die Verteidigung der
Würde dieses Hauses! Auch danke allen Fraktionsvorsitzenden! Sehr geehrte Frau
Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen vor
den Bildschirmen! Das Thema Verteidigung, Landesverteidigung,
Verteidigung unseres Landes, unserer Demokratie hat mich im ersten
Moment – und da
muss ich einen kleinen Exkurs machen; ich hoffe, Sie verzeihen mir –
natürlich an: Frauen, Leben, Freiheit!, im Iran denken lassen.
Warum mache ich diesen
Exkurs? – Weil wir angesichts der vielen eben auch kriegerischen
Krisen leider immer wieder die Proteste im Iran und die aufgrund dessen
verhafteten Menschen im Iran vergessen. Sie werden nicht nur verhaftet, sie
werden gefoltert, sie werden getötet, und das eigentlich
immer mehr als damals, vor mehr als einem Jahr. Wir – ich glaube,
hier recht viele, aber auch im Nationalrat – haben Patenschaften
für die inhaftierten Menschen übernommen, und ich
möchte daran erinnern, dass wir das nicht vergessen und sie auch immer
wieder sozusagen unterstützen und das aber
auch bekannt machen – daher nutzte ich jetzt diese paar Minuten. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Wir haben es von Herrn Kollegen Zauner schon gehört: Die Sicherheitsarchitektur in Europa ist erschüttert, sie ist vor allem durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erschüttert. Es sind die Kriege heute weitaus komplexer, die nationalen Interessen werden mit Kriegen verfolgt.
Ich war auch bei der
Veranstaltung zu Sky Shield, die sehr gut war, und auch dort hat ein Analyst,
Stefan Gady, gesagt, er nennt das Zeitalter von heute das Zeitalter der
Kabinettskriege. Das erinnert an Clausewitz, der sagte: Krieg ist die
Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln. – Ich muss
lächeln, weil Herr Schmid mich so anlächelt und das unterstreicht. Es
ist aber eigentlich nichts Lustiges, weil Krieg – die
Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln – eigentlich etwas
ist, das wir schon lange vergessen geglaubt haben. Das ist
es aber nicht mehr.
Zudem sind die Hauptakteure in
der Geopolitik vielfältiger geworden, die Kriege und die Bedrohungslagen
sind eigentlich nicht mehr sehr vorhersehbar.
Mein Kollege Adi Gross war vor Kurzem auf der Cosac, der Konferenz der Europaausschüsse,
und hat erzählt, dass sich die baltischen Staaten und auch
die Balkanstaaten vor dieser Aggression und der Erweiterung Russlands extrem
fürchten – dass der Krieg sozusagen nicht weit vor unserer
Tür steht.
All das – der Schutz unseres Landes, der
staatlichen Souveränität, der Unabhängigkeit, aber auch der
Sicherheit – braucht leider Verteidigung. Ich
muss wirklich sagen: leider, weil wir Grünen natürlich sehr stark
friedenspolitisch geleitet sind – aber leider wird es nichts helfen,
wenn wir nur sagen, die Neutralität schützt uns und die
Neutralität wird von anderen verteidigt. (Bundesrat Spanring:
Ja, genau! – Bundesrat Tiefnig: Kaffeehaus! – Bundesrat
Leinfellner: Sky Shield!) Nein, die Neutralität
müssen auch wir verteidigen. (Bundesrat Spanring: Frieden!)
Leider müssen wir sie
auch – und das
hilft am besten – mit Waffen verteidigen, mit einer gewissen
Abschreckungspolitik. Das Gute daran – das ist auch
gefallen und das hat mir sehr gefallen –, das Beste an dieser
Abschreckungspolitik ist: Sie funktioniert dann am besten, wenn wir Waffen
haben, mit denen
wir abschrecken; wenn diese Waffen aber in den Kellern und in den Lagern verstauben,
dann haben wir, glaube ich, die beste Politik damit gemacht. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Zur unterzeichneten Absichtserklärung zur europäischen Sky-Shield-Initiative (Bundesrat Schennach: Bist mit ... nicht wirklich sicher?): Ja, wir müssen unsere Neutralität aufgrund der Neutralitätserklärung mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verteidigen. Wir leben aber in Europa, wir sind der Europäischen Union beigetreten und verpflichten uns in der Europäischen Union auch zu Solidarität. (Bundesrat Schennach: Aber nicht militärisch!) Dazu können wir einerseits sicher ein bisschen beitragen, denn wir haben ja dieses recht gute Radarsystem Goldhaube, andererseits wollen wir jetzt auch durch die europäische Sky-Shield-Initiative dazu beitragen.
Das Wichtige bei dieser
Absichtserklärung – Herr Kollege Zauner hat es
gesagt – ist aber auch diese Zusatzerklärung: die
Zusatzerklärung, die eben besagt,
dass wir die Neutralität aufrechterhalten und uns in keine Konflikte
anderer Länder einmischen. (Bundesrat Schennach: Diese
dünne Erklärung!) Das bedeutet auch, keine Kommandos
oder Stützpunkte in Österreich zu haben.
Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Der
Verfassungsexperte hat auch gesagt, die Verteidigung der Neutralität
erfordere tatsächlich auch eine militärische
Verteidigung – er nannte es militärische Neutralität. (Bundesrat
Schennach: Aber Sky Shield ist eine andere Nummer!) – Das
ist eine andere Nummer, und ich vertraue der Ministerin, dass sie das
auf dem Schirm hat und dass sie genau nachschaut und in allen Punkten, die
notwendig
sind, um die Neutralität zu wahren, nachjustiert. (Ruf bei der
SPÖ: Ich vertraue ...!)
Ein zweiter Punkt, der angesprochen wurde, ist die
Transparenz: Ja, die
sehen wir als sehr wichtig an, aber auch da freuen wir uns, dass es
zukünftig eine
Beschaffungs-Prüfkommission geben wird – es
gibt sie jetzt schon, aber
sie wird zukünftig arbeiten –, die beim Bundesministerium
für Landesverteidigung angesiedelt ist und dann natürlich auch
dem Parlament gegenüber auskunftspflichtig ist.
Ein kleiner Wermutstropfen: Leider sitzt keine einzige Frau in dieser Kommission. Vielleicht ändert sich das noch, weil ich weiß, dass es Ihnen (in Richtung Bundesministerin Tanner) ein großes Anliegen ist, mehr Frauen zum Heer zu bekommen und das Heer für Frauen attraktiver zu machen.
Damit komme ich auch gleich zu dem Punkt, der mir immer
wichtig ist: Beim Heer sind derzeit – schon seit langer
Zeit – 4,5 Prozent Frauen. Das ist sehr, sehr wenig und es
stagniert leider. Bei den Luftstreitkräften – ich habe es mir
angeschaut – sind es circa 8 Prozent. Das ist fast doppelt so
viel, das ist gut. Es gibt vier Pilotinnen und sogar eine
Eurofightertechnikerin, aber auch dort
wäre es, glaube ich, für uns alle wichtig, mehr zu haben.
Damit möchte ich auch einen wichtigen Punkt ansprechen:
Warum sind es so wenige Frauen? Ich glaube, Sie haben sich sehr bemüht. Es
gibt einerseits
mehr elementarpädagogische Betreuung bei den einzelnen Standorten. Es sind
mehr Frauen in Ausbildung, ich glaube, wir haben gehört, in Wiener Neustadt; auch
beim Bachelorstudiengang Militärische Führung sind siebenmal mehr
Frauen als vorher – das sind noch immer nicht Unmengen, aber
immerhin.
Ich glaube aber, das, woran es vor allem scheitert, ist, dass Österreich
immer noch ein Land der Machos ist. (Bundesrat Himmer – erheitert –:
Ordnungsruf! – Bundesrat Buchmann: Das ist ja
diskriminierend!) – Ja, da schauen die Herren, aber es ist so.
Ich habe eine kleine Geschichte: Ich habe eine Freundin aus
Argentinien, die immer geglaubt hat, in Argentinien leben die
größten Machos. Sie hat dann
zehn Jahre in Österreich gelebt und musste leider ihre Meinung revidieren.
In Österreich leben weltweit nicht die größten, aber sicher
große Machos. (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ sowie des
Bundesrates Tiefnig.)
Das ist einerseits lustig, man kann lächeln, aber
andererseits ist Machismus leider immer noch mit Sexismus verbunden. Machismus
ist auch mit sexuellen Übergriffen verbunden – auch die gibt es
beim Heer immer wieder. Da würde ich mich freuen, wenn Sie, Frau
Ministerin, aber auch die Vertreter – meistens sind es
Vertreter – des Bundesheers definitiv und viel stärker
dafür eintreten, dass es keinen Sexismus beim Heer gibt.
Ich bin auch froh, dass – verzeihen Sie (in
den Unterlagen blätternd), ich versuche, ein bisschen freier zu reden,
deswegen muss ich meine Punkte suchen –
ja eine Kommission eingerichtet wurde, an die man sich wenden kann, wenn man
von sexuellen Übergriffen beim Bundesheer betroffen ist. Das sind nicht
nur Frauen, das betrifft leider alle. Ich glaube also, wenn wir da im ganzen
Land, vor allem aber beim Bundesheer mit gutem Beispiel vorangehen, wird es
auch mehr Frauen beim Heer geben.
Ein kleiner Punkt noch am Schluss, auch in Verbindung mit
den Luftstreitkräften beziehungsweise
der Ausrüstung der Luftstreitkräfte: Das Heer ist ja
auch –
das ist aus unserer Sicht, aus Sicht
der Grünen, einer der wichtigsten Punkte – für
Friedenssicherung, Friedenserhalt sowie für Katastrophenschutz und
Katastrophenhilfe zuständig. Es kann nicht sein, dass, wie damals bei der
Rückholaktion von israelisch-österreichischen
Staatsbürger:innen, eine Maschine nicht starten kann, weil sie
zu alt ist. Dahin gehend zu investieren sehen wir also als gut an. (Bundesrat
Spanring: Wenn’s dann funktioniert für die Abschiebungen!)
Ein letzter kurzer Punkt, den ich als Grüne noch
erwähnen möchte, ist: Die umfassende Landesverteidigung hat
einen fünften Punkt dazubekommen,
nämlich die ökologische Landesverteidigung. Das freut mich. Es
wäre aber auch sehr schön, wenn man im Hinblick auf Krisen und
Katastrophenschutz in
der gesamten Politik mehr täte, wenn man Dinge besser und leichter
umsetzen könnte. Der Klimanotstand, den wir haben und der diese Krisen und
Katastrophen auslöst (Bundesrat Steiner: Deswegen haben wir bei
uns 2 Meter Schnee!), wäre mit vielen Dingen leicht zu
beseitigen – sei es Tempo 100
auf den Autobahnen, seien es autofreie Tage, keine Subventionen für
fossile Energien, mehr Bäume, mehr Öffis, mehr Radwege, keine neuen
Straßen,
keine Versiegelung. (Bundesrat Spanring: Bei der Klimakonferenz haben
sie euch alle ausgelacht! Alle!)
Ich könnte das irrsinnig lang weiter ausführen (Bundesrat
Steiner: Nein, nein, lass nur!), das werde ich aber nicht, keine
Sorge. Jedenfalls danke ich der Frau Ministerin, dass sie immer wieder ein Auge
auf den Bereich der Frauen hat. Ich hoffe, das bleibt auch so, wenn keine Frau
mehr Ministerin ist. Es ist gut,
was Sie machen. Ich hoffe auch, dass (kurz ohne Mikrofon weitersprechend)
mehr Geld für das Heer ausgegeben wird – für den
Friedenserhalt und für die Friedensgewinnung. (Beifall bei Grünen
und ÖVP. – Bundesrat Spanring: Da war jetzt das Mikro
schon ausgeschaltet!)
9.49
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Danke schön.
Zu einer ersten Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr; auch ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte sehr.
Bundesministerin
für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes
Präsidium! Herr Präsident außer Dienst! Sehr geehrte Damen
und Herren Bundesräte! Ich freue mich, heute hier zu
sein – 17 Tage vor Weihnachten. Wir beschäftigen uns mit
einem Thema, das eigentlich mit Frieden zu tun hat, was aber in Wahrheit so gar
nichts mit
der Realität zu tun hat.
Es ist von einigen von Ihnen angesprochen worden, wie sehr sich die Welt verändert hat, wie sehr sich die sicherheitspolitischen, die geopolitischen Umstände verändert haben – und das nicht zum Guten. Wir haben alle erkannt, wie notwendig es ist, dass wir die umfassende Landesverteidigung stärken, und wie notwendig es ist, in das österreichische Bundesheer zu
investieren. Sie sind es –
jeder und jede Einzelne von Ihnen –, die dazu beigetragen haben, die
darüber abgestimmt haben, dass wir das höchste Verteidigungsbudget
in der Geschichte zur Verfügung haben. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
Uns stehen im nächsten Jahr 4 Milliarden Euro zur
Verfügung, das ist eine Steigerung von 21 Prozent vom letzten Jahr
auf das nächste. Was
aber mindestens genauso wichtig ist, ist, dass insbesondere der Anteil der
Budgetkategorie Investitionen gestiegen ist, und zwar um 66 Prozent.
Das ist auch dringend notwendig, sehr geehrte Damen und
Herren, denn wenn wir jetzt erkannt haben, was es zu verteidigen gilt, dann ist
schon die
Frage, ob wir denjenigen, die das tagtäglich, 24/7 tun, nämlich
unseren Soldatinnen und Soldaten, in der Vergangenheit auch die
entsprechende Wertschätzung gegeben haben, und ganz offen und
sehr selbstkritisch müssen wir feststellen: Das haben wir nicht getan.
Ich bin gestern aus dem Kosovo zurückgekehrt, davor war
ich in Bosnien, wo ich unsere Truppen besucht habe, und ich sage Ihnen: Man
kann schon einiges
an Fortschritt feststellen, was unsere Mission Vorwärts anbelangt: Die
Soldatinnen und Soldaten haben die neue Uniform an, sie haben eine neue,
entsprechend modernisierte Bewaffnung, sie haben selbstverständlich
die entsprechende Schutzausrüstung, und ja, im Mobilitätsbereich
haben sie die entsprechenden Fahrzeuge, die dringend notwendig sind.
Jetzt können wir lange darüber diskutieren, warum
wir in der Vergangenheit nicht erkannt haben, wie notwendig diese Investitionen
in das Bundesheer sind, oder wir ziehen gemeinsam an einem Strang, so wie Sie
das mit Ihrer Entscheidung zum Budget gemacht haben, und schauen nach
vorne. Wenn wir das gemeinsam tun, dann sehen wir, dass wir nicht nur das
Budget für das
nächste Jahr sichergestellt haben, sondern dass wir allein für die
nächsten vier Jahre 18 Milliarden Euro zur Verfügung
haben – dank Ihrer Entscheidung, sehr geehrte Damen
und Herren Bundesräte! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Weil das alles Steuergeld ist, ist es
selbstverständlich unabdingbar notwendig, auch Transparenz walten zu
lassen. Das tun wir, das haben Sie getan, indem Sie das
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz beschlossen haben. Mittlerweile
ist der zweite Bericht vorgelegt worden, mithilfe dessen man
sehr genau Einschau halten kann, in welche Bereiche zu investieren notwendig ist.
Das beginnt wie angesprochen bei unseren Soldatinnen und
Soldaten selber – bei der entsprechenden Ausrüstung,
Bewaffnung, den entsprechenden Kommunikationsmitteln – und geht
weiter bis zur Kaserneninfrastruktur, an der wir laufend arbeiten. Ich freue
mich auch immer wieder, wenn der eine
oder die andere von Ihnen mit dabei ist, wenn wir die neu gebauten Kasernen,
das, was Sie an Infrastruktur zur Verfügung stellen, mittlerweile
eröffnen können. Ich freue mich immer, wenn auch Sie diese
Wertschätzung dafür, dass in diesem Bereich vieles vorankommt,
zeigen.
Der dritte Bereich ist jener der Mobilität auf der
Straße, bei der wir in die größte Lkw-Flotte zu investieren
haben – alleine jetzt sind es 850 neue Lkws, die
wir beschaffen werden.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das gleichzeitig
eine Investition in Arbeitsplätze ist – in die
Arbeitsplätze vor Ort, weil es im entsprechenden Werk von Rheinmetall MAN
über 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind,
die dort arbeiten. Blicken wir auf unseren Pandur: An diesem sind
über 200 österreichische klein- und mittelständische
Unternehmen beteiligt, die ohne dieses Investment gar nicht überleben
könnten. Denken Sie beispielsweise an ein kleines Unternehmen in
der Nähe meiner Heimat, das die Wanne für den Pandur lackiert. Dort
arbeiten 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was ohne
diese Investition mit Sicherheit nicht möglich wäre.
Neben dieser Mobilität auf
der Straße und natürlich auch dem großen Panzerpaket ist
es aber auch unabdingbar, in die Luftstreitkräfte zu investieren, und
das ist ja auch das heute von Ihnen gewählte Thema. Es ist von einigen
von Ihnen schon angesprochen worden, wie stark wir in die Hubschrauberflotte investieren: Das sind diese 36 neuen Hubschrauber Leonardo, die jetzt entsprechend dem Vertrag nach und nach landen.
Weil Transparenz so wichtig
ist, halten und hielten wir in diesem Fall das
Government-to-Government-Geschäft für das Richtige. Wir sind da sehr
rasch auf dem Weg: Der Vertrag wurde unterschrieben und ein Jahr später
war
der erste Hubschrauber da.
Zwölf werden in Aigen und
24 werden in Langenlebarn stationiert sein, aber in Aigen wird die Werft sein.
Auch das ist, glaube ich, eine sehr wichtige Entscheidung, und auch da sehen
wir schon, dass sich das auf das Personal auswirkt. Es gab
160 Bewerbungsgespräche, die jetzt geführt worden sind,
für Posten als Flugzeugtechnikerin, -techniker, als
Pilot:innen – und ja, ich hoffe, dass wir zu unseren vier Pilotinnen
noch weitere dazubekommen. Das ist
schon eine Gegend, in der Arbeitsplätze auf diesem hohen technischen
Niveau dringend gebraucht werden.
Auch das ist schon angesprochen
worden: Wir müssen unsere Transportkapazität wieder entsprechend
sicherstellen. Die Hercules, die seit 2003 im Einsatz ist und ja
schon damals gebraucht war, muss modernisiert werden. Das war eines der ersten
Dinge, die ich im Jahr 2020 in Auftrag gegeben habe. Wir
waren dann 2021 in der Beschaffung und sind mittlerweile so weit, dass wir das
entsprechende Modell gewählt haben. Sie leistet gute Dienste, aber es
gibt eben Gerätschaften, die am Ende der technischen Lebensdauer angelangt
sind.
Dasselbe gilt betreffend die Ausscheidung der Saab 105, die wir vornehmen mussten: Auch in diesem Bereich werden wir entsprechend nachbeschaffen. Das ist auch unabdingbar, und dank der Entscheidungen betreffend das Budget können wir das jetzt auch tun.
Ja, auch die Eurofighter bedürfen einer Modernisierung, das ist ebenfalls dringend notwendig. Als neutraler Staat haben wir die Verpflichtung, die Neutralität mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Das haben wir in der Vergangenheit nicht gemacht. Jetzt können wir das tun, nämlich mit diesem Aufbauplan, der bis ins Jahr 2032 und darüber hinaus reicht. Wir werden daher in jedem dieser Felder entsprechend investieren.
Da wir heute über den Luftbereich sprechen, Folgendes: Wir werden auch eine zweite Staffel Black Hawk anschaffen. Zum einen ist sie für das Kerngeschäft des österreichischen Bundesheeres – nämlich die militärische Landesverteidigung – unabdingbar, zum anderen selbstverständlich aber auch für die Assistenzeinsätze im Katastrophenbereich, die wir ja leider auch jetzt wieder erleben mussten, nicht zuletzt verursacht durch den Klimawandel.
Ich danke Ihnen, dass Sie diesen Weg mit uns mitgehen,
diesen Weg, das österreichische
Bundesheer Schritt für Schritt wieder zu einer modernen Armee
zu machen, dass Sie auch den Weg mitgehen, die umfassende Landesverteidigung
wieder in die Köpfe der Österreicherinnen und Österreicher zu
bringen. Arbeiten Sie weiter mit uns zusammen! Lassen Sie uns unsere
Neutralität, unsere Demokratie, unsere Menschenrechte mit modernsten
Mitteln verteidigen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
9.58
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich danke der Frau Bundesministerin.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer:innen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr.
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Bundesministerin für Landesverteidigung! Geschätzte Damen und
Herren! Lassen Sie mich eingangs
kurz zum Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Investitionen in die
österreichischen Luftstreitkräfte“ pointiert etwas
sagen.
Goldhaube ist der Begriff für verschiedene zu Trachten
gehörige Hauben der Frauen im Süden Deutschlands und in
Österreich. Sie wurden ab dem 17. Jahrhundert
von den Bürgerinnen vor allem in den Städten getragen. (Bundesrätin Schumann: Von den
Arbeiterinnen nicht!) Auf diese
kulturelle und auch ansehnliche traditionelle Kopfbedeckung näher
einzugehen, ist nicht
das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. (Ruf bei der SPÖ: Ah
geh! – Bundesrätin Schumann: Wie wahr! –
Zwischenruf des Bundesrates Gfrerer.)
Die Luftraumüberwachung und -bewirtschaftung Österreichs,
wie sie heute gemeinsam von Austro Control und dem Kommando
Luftraumüberwachung durchgeführt wird, hat ihren Ursprung in diesem
legendären Projekt Goldhaube, beginnend in den späteren
Siebzigerjahren. Bereits in diesen Jahren zeigten
die Prognosen nämlich, dass das Fliegen zu einem Massenphänomen
werden würde; ein modernes System zur Luftraumüberwachung war also
notwendig. Daraus entstand ein in Österreich bis dahin einzigartiges
Großprojekt, im Zuge dessen zwei Kontrollzentralen, nämlich mehrere
Radarstationen in Gebirgslagen und alle dazu notwendigen EDV-Systeme, und
natürlich Überwachungs- und Übertragungseinrichtungen sowie
Funkstationen quer durch das Land errichtet wurden.
Dieses Projekt erhielt den Namen Goldhaube. Die Goldhaube
ist aber nicht die Kuppel auf dem Radarturm auf dem höchsten Gipfel der
Koralpe, dem
Großen Speikkogel an der Grenze zwischen der Steiermark und Kärnten,
sondern der Projektname für das gesamte österreichweite
Luftraumüberwachungssystem.
Durch die Luftraumüberwachung leistet das
österreichische Bundesheer einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der
staatlichen Souveränität und zum
Schutz der Bevölkerung. Vor allem für einen neutralen Staat ist die
Möglichkeit
zur Wahrung der Lufthoheit von entscheidender Bedeutung. Als permanente Einsatzaufgabe überwacht der Verband Luftraumüberwachung den österreichischen Luftraum rund um die Uhr.
Um die Lufthoheit zu wahren, ist es notwendig, eindringende
Luftfahrzeuge zu orten, zu identifizieren und natürlich gegebenenfalls
auch abzufangen.
Zwischen 30 und 50 Mal pro Jahr müssen dies die Luftstreitkräfte
in sogenannten Priorität-Alpha-Einsätzen auch tatsächlich
tun. Dabei bildet das Luftraumbeobachtungs- und Führungssystem
Goldhaube die passive Komponente der Überwachung. Als aktive Komponente
kommen die Düsenjets des Überwachungsgeschwaders sowie die
bodengestützten Systeme der Fliegerabwehrtruppe zum Einsatz.
Kurz zur Verdeutlichung: Das System Goldhaube
überblickt einen Luftraum, der zumindest bis zu folgenden Ländern
beziehungsweise Punkten reicht: im
Westen fast über die gesamte Schweiz hinweg bis Lausanne, im Nordwesten
bis an die Grenze Luxemburgs, im Norden bis Berlin, im Nordosten bis Łódź
in Polen, im Osten bis zur rumänischen und ukrainischen Grenze, fast
über ganz Ungarn hinweg, im Südosten fast bis Belgrad und im
Süden ungefähr bis Ancona in Italien. Vielleicht ist es auch nicht so
bekannt, dass sich das Herzstück der Luftraumüberwachung in Sankt
Johann im Pongau befindet, in der Einsatzzentrale Basisraum.
Geschätzte Frau
Bundesminister, das österreichische Bundesheer hat Ihnen einiges zu
verdanken. Sie haben nicht nur budgetmäßig unwahrscheinlich viel getan,
sondern Sie haben dem Bundesheer ein neues Gesicht gegeben, Wertschätzung
entgegengebracht und auch eine Trendwende eingeleitet.
Diese finanziellen Mittel sind notwendig, wenn man bedenkt, dass unter der Regierung
Schüssel die Beschaffung von immerhin 24 Luftraumüberwachungsgeräten
vom Typ Eurofighter eingeleitet wurde und die SPÖ unter Kanzler
Gusenbauer und dem legendären Verteidigungsminister Darabos die Anzahl dann
auf 15 Geräte reduzierte (Bundesrätin Schumann: Die
Finanzminister waren immer von der ÖVP! – Ruf bei der SPÖ:
Die ÖVP war immer dabei!);
noch dazu mit einer technisch-militärischen Unterausstattung, die
ihresgleichen sucht. (Bundesrätin Schumann: Die Finanzminister
waren immer von der ÖVP!
Die ÖVP hat immer die Finanzminister gestellt, alle! –
Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Hahn.)
Gerüchten zufolge
diskutierte Darabos auch darüber, ob die Tragflächen bei einem
Eurofighter überhaupt notwendig seien – das nur zur
Erläuterung,
zum Verständnis eines seinerzeit total unfähigen Ministers.
Geschätzte Frau Bundesminister, ich glaube, gerade auch die Veranstaltung vorgestern, am Dienstag, zu der Herr Nationalratspräsident Sobotka eingeladen hat, war ein wesentlicher und wichtiger Beitrag, um die eingeforderte Information zu dem Thema Sky Shield zu geben.
Zahlreiche Damen und Herren haben davon Gebrauch gemacht und diese hochinteressante Veranstaltung mit diversen Experten besucht. Die Wehrsprecher von SPÖ und FPÖ haben das nicht gebraucht (Bundesrat Schmid: Ich war da! Ich war anwesend!), sie haben stattdessen wahrscheinlich in irgendwelchen Märchenbüchern der Grimms gekramt. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht!) Das ist aber, glaube ich, zu wenig. Man braucht einfach auch diese Informationen - -
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist erschöpft.
Bundesrat Ernest Schwindsackl (fortsetzend): Das ist natürlich ein wesentlicher Punkt dazu. (Bundesrat Steiner: Die Redezeit ist schon vorbei! 5 Minuten!)
Ich glaube, es wäre vor allem für den Kollegen der FPÖ wichtig gewesen – er hätte sich da weiterbilden können –, aber wahrscheinlich wurde er von Parteichef Kickl zurückgepfiffen und durfte die Veranstaltung nicht besuchen. (Bundesrat Steiner: Die Zeit ist schon um! Frau Präsidentin!)
Nach der derzeitigen Ausgestaltung ist unsere Teilnahme wichtig und auch gut.
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, noch
einmal: Ihre Redezeit
ist erschöpft!
Bundesrat Ernest Schwindsackl (fortsetzend): Frau Minister, ich danke für Ihre tatkräftige Unterstützung. Als Vater eines Berufsoffiziers weiß ich das zu schätzen. (Bundesrat Steiner: Die Redezeit ist schon vorbei! Auf Wiederschauen!) Ihnen weiterhin alles Gute, viel Glück - - (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
10.05
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ,
Salzburg): Frau Präsidentin! Frau
Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und
Herren zu
Hause vor den Bildschirmen! Ich bin echt froh, dass ich im Bundesrat bin, denn
da lernt man bei jeder Rede etwas dazu. Frau Ministerin, dass wir im Bundesrat das
Budget beschließen, ist mir ganz neu, aber vielleicht können wir das
zukünftig ja machen. Das Budgetbegleitgesetz beeinspruchen wir nicht.
Dass der glorreiche und
epochale Bundesminister Kunasek in seinen sieben Jahren die Hundepension
eingeführt hat (Bundesrat Spanring: Was?! –
Die Bundesrät:innen Doppler und Steiner: Sieben Jahre?!), fasziniert
mich, und dazu gratuliere ich recht herzlich. Auch das ist etwas ganz Tolles. (Heiterkeit
und Zwischenrufe bei Bundesrät:innen der FPÖ.) – Ja,
ja, jetzt geht es da drüben los! (Rufe bei der SPÖ: Kaffeehaus! –
Bundesrat Schreuder: Kaffeehaus!) – Das
(auf den Becher am Redner:innenpult weisend) ist Wasser und kein Kaffee.
(Ruf bei der FPÖ: Ich glaube, da ist Alkohol drin!)
Die neue Realität ist da, sie ist aber nicht erst seit
April da, als die SPÖ den Antrag eingebracht hat, Ihr
Sicherheitskonzept von 2013 zu überarbeiten,
Frau Minister. Darin wird zum Beispiel der Objektschutz erwähnt. Bei der
Veranstaltung vorgestern wurde der Objektschutz ein bisschen in Misskredit
gebracht: 14 Zwillingskanonen und ein paar Mistral können maximal ein
Objekt sichern, sagt der Kommandant der Luftstreitkräfte, der Herr
Generalmajor.
Was haben wir denn bis jetzt
gemacht? Diese Sicherheitsdoktrin (einen Ausdruck der Österreichischen
Sicherheitsstrategie in die Höhe haltend) haben wir nicht umgesetzt,
das sind wir nicht angegangen. Da hätten Sie schon draufkommen
können: Wenn man die Sicherheitsstrategie ändert – was
notwendig ist,
da bin ich ja voll bei Ihnen, deswegen haben wir ja den Antrag
eingebracht –, dann muss man diese zuerst ausarbeiten und auf diese
aufbauend dann
planen – und nicht, wie es momentan passiert. Wir tun jetzt bei Sky
Shield mit, dann kaufen wir ein paar Hubschrauber, dann kaufen wir ein paar
Abfangjäger. Sind es Abfangjäger oder sind es Kampfflugzeuge? –
Da gibt es große Unterschiede, das wissen Sie wahrscheinlich. Als
Offizier der Militärakademie kenne ich mich ein bisschen aus. Die
Strategie sollte man in eine Planung umsetzen, dann auf eine operative
Ebene bringen und dann die notwendigen Einkäufe machen. (Beifall
bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Ich muss mich ein bisschen beeilen, ich glaube nämlich, ich könnte stundenlang darüber reden. (Bundesrat Leinfellner: Aber nichts Gscheites!)
Was mir wehtut, ist, wenn man
sagt, es ist eine parlamentarische Armee, und das Einzige, bei dem dann
nachgefragt wird, ist, ob man dem Budget zustimmt. –
Wir wissen gar nicht, was tatsächlich gekauft wird, was die Inhalte sind.
Eigentlich ist es eine Gemeinheit der Demokratie und dem Parlament gegenüber,
dass man dieses einfach links liegen lässt und selber Beschlüsse
fasst. Darüber sollten Sie nachdenken, das ist ein
Vor-den-Kopf-Stoßen. Da werden Milliarden Euro eingesetzt, die
wahrscheinlich notwendig sind, nur: Wir wollen wissen wofür, warum und
weshalb! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Zu Sky Shield: Die meisten von uns können sich noch an die Noricum-Affäre erinnern – wir haben eine Kanone produziert, die über 30 Kilometer weit schießen konnte –, infolge der dann ein paar Leute zurücktreten mussten. Jetzt wollen wir auf einmal Langstreckenraketen, die 200 Kilometer weit gehen?!
Art. 13 Abs. 1
lit. i des Staatsvertrages von 1955 untersagt uns Geschoße, die
weiter als 30 Kilometer gehen. Wollen wir das jetzt wieder allen Vertragsunterzeichnern
mitteilen und hoffen, dass alle den Mund halten, und dann sagen: Weil alle den
Mund gehalten haben, dürfen wir das jetzt!? – Das haben wir
bei den Lenkwaffen auch gemacht.
Wie schaut das mit der Steuerung
aus? Ist diese nur bei uns in Österreich? Wie schaut das mit
Auslösungskompetenzen aus? Und was mich ganz besonders fasziniert –
wie ist da gesagt worden? –: Im Einsatzfall können wir aussteigen! – Ja, brauchen wir Sky
Shield nur für den Frieden oder ist das für den
Einsatz da? (Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesrat Zauner:
Falsch zitiert!) – Ja, was war
es dann? (Bundesrat Zauner: Wenn eine andere Armee,
ein anderer Staat
dabei ist, ... Krieg, da können wir aussteigen!) – Genau, und dann ist Krieg, und wir brauchen es allerdings nur für
den Frieden; für den Krieg brauchen wir es
nicht, weil wir könnten ja auch dabei sein. – Also ich verstehe
diese Argumentation nicht!
Wir kaufen
Abfangjäger, Kampfflugzeuge. Der Rechnungshof hat in seinem letzten
Bericht geschrieben, wir bräuchten eigentlich 75. Irgendwann
einmal wollten wir 24 anschaffen, 18 haben wir dann angeschafft. 15 sind da,
vier fliegen wirklich. – Gar so mächtig ist das nicht.
Zu den Aufgaben
von Hercules: Kaufen wir jetzt Transportmaschinen, damit wir sie dann wieder an
fremde Armeen und Private vermieten, und wenn
wir sie brauchen, gehen sie nicht mehr? Es ist nämlich so, dass unsere
Hercules-Maschinen für andere Armeen und andere zivile Institutionen
fliegen.
Jetzt komme ich zum Personal: Ich
glaube ja, dass die ÖVP da ein verstecktes Erweitern des
Grundwehrdienstes vorhat, denn mit sechs Monaten Ausbildung kann man
solche Spezialwaffen, solche Geräte nicht bedienen. In sechs Monaten
Ausbildung lehren wir unsere Soldatinnen und Soldaten gerade
einmal die Feldverwendungsfähigkeit (Beifall bei der SPÖ), und
da gehen sie hinein, dass sie sich selber nicht wehtun, so müssen wir
das ehrlicherweise
einmal sagen, und mein Kollege - -
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herr Kollege, die Redezeit ist erschöpft!
Bundesrat Michael Wanner (fortsetzend): Ich bin schon fertig.
Seien Sie ehrlich! Wollen Sie den Grundwehrdienst verlängern? Zu wessen Lasten, zulasten des Zivildienstes, zulasten Sonstiger? – Es geht sich mit Ihrer Planung hinten und vorn nicht aus. Das Personal ist nicht da, Sie schaffen Geräte für Pappkameraden an. (Beifall bei der SPÖ.)
10.12
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster ist Herr Bundesrat Günter Pröller zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr.
Bundesrat Günter Pröller
(FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Das
österreichische Bundesheer hat in den
letzten Monaten leider einige negative und traurige Schlagzeilen geschrieben:
einerseits die Hercules-Maschine – das ist bereits erwähnt
worden –, die
nicht starten konnte, ein ausgebrannter Hubschrauber, sehr traurige
und schmerzhafte tödliche Unfälle. Auch die jüngsten
Erkenntnisse des Rechnungshofes bezüglich der Einsatzbereitschaft der
4. Panzergrenadierbrigade sind äußerst
besorgniserregend und nur die Spitze des Eisberges.
Hauptverantwortlich
ist aus meiner Sicht klar die SPÖ. In den letzten Jahren, von 2007 bis
2017 mit Darabos, Klug und Doskozil, hat sie das Bundesheer wirklich fast
abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner:
ÖVP-Finanzminister!) – Kollege Wanner, Sie
haben gesagt, Mario Kunasek war sieben
Jahre Minister. – Ich wäre froh, wenn er so lang Minister
gewesen wäre. Er war es leider Gottes nur eineinhalb Jahre, aber mit
diesem freiheitlichen Minister wurden endlich die ersten notwendigen
Schritte in Richtung einer klaren Verbesserung für unser Bundesheer
gesetzt (Beifall bei der FPÖ), vor allem hinsichtlich
Wertschätzung und Respekt gegenüber den Soldaten. Das haben
wir – ich bin Berufssoldat – in den Zeiten der SPÖ-Minister nicht gespürt. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Wanner.)
Da wurde wirklich
sehr viel gemacht, leider aber nahmen Sie, Frau Minister, ab 2020 diesen
Schwung, diesen Aufwärtsschwung, nicht mit. Kollege Leinfellner hat
ja Ihre Leistungen der letzten vier Jahre bereits erwähnt und aufgezeigt. Sie versprechen und reden immer sehr viel
von mehr Geld, von
einer Verbesserung, auch heute – wir hören Ihre Worte,
aber der Glaube
fehlt uns.
Zumindest jetzt,
im letzten Jahr, in dem Sie Ministerin sind – im Herbst ist das ja
dann vorbei (Beifall bei der FPÖ – Bundesrat Steiner: Gott
sei Dank!) –, sieht
es budgetär besser aus, aber nicht einmal die ÖVP in
Oberösterreich vertraut Ihnen ganz. (Bundesrat Steiner: Gott
sei Dank!) Der Oberösterreichische Landtag hat einstimmig
ein klares Bekenntnis zum Bundesheer beschlossen, mit dem Sie und die Regierung
aufgefordert werden, die dringenden Maßnahmen zur Verbesserung der
Einsatzbereitschaft endlich unverzüglich einzuleiten.
Frau Bundesminister, ja, grundsätzlich ist die Budgetentwicklung zu begrüßen, weil sie auch notwendig ist. Wir seitens der FPÖ sagen Ja zu einer Modernisierung und zur finanziellen Unterstützung unseres Heeres. Die Maßnahmen müssen aber so rasch wie möglich – beziehungsweise, muss man sogar sagen, sofort – erfolgen, vor allem, um die Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheeres sicherzustellen.
Der hohe
Prozentsatz der nicht feldverwendbaren Fahrzeuge in teils abbruchreifen Garagen
gefährdet die Einsatzbereitschaft. Sie sprachen von der
größten Flotte, von 850 neuen Lkws. – Wir haben aber
keine Garagen,
wo wir sie hinstellen können, sie kommen und stehen im Freien! Jeder, der
ein privates Auto hat, das die ganze Zeit draußen steht, weiß, dass
da sehr
viel Wartungsarbeiten dranhängen.
Auch zu den Unterkünften unserer Soldaten: Die Kameraden sind teilweise schlechter untergebracht als Asylwerber oder Häftlinge.
Und damit noch nicht genug: Das Bundesheer
kämpft – das ist das massivste Problem – mit Personalnot. Demnächst gehen wieder
4 000 Bedienstete
in Pension. Dem Bundesheer hilft das beste Geräte nicht, wenn wir
keine Soldaten haben, die das bedienen können.
Das Bundesheer als Arbeitgeber ist nicht mehr attraktiv,
nicht mehr konkurrenzfähig. Wir verlieren laufend Soldaten in
Richtung Privatwirtschaft und auch
in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Daher brauchen wir dringend
eine Verbesserung, sei es im Dienstrecht
oder bei der Bezahlung, und zwar für
alle Berufssoldaten, von Chargen über Unteroffiziere bis hin zu den
Offizieren.
Nach einer schmerzhaften und scheinbar endlosen Durststrecke ist durch die steigende Finanzierung erstmals Besserung in Sicht. Ja, die finanzielle Unterstützung in alle Richtungen ist notwendig. Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif.
Geschätzte Damen und Herren! Wie
gesagt, ich bin Berufssoldat und liebe meine Heimat. So wie ich entscheiden
sich sehr viele Männer und Frauen für diese Berufung und
damit auch dafür, unser neutrales Österreich und das Volk mit der
Waffe, aber auch mit dem eigenen Leben zu verteidigen.
Daher, geschätzte Damen und Herren, muss auch eines
klar sein: An Österreichs Neutralität darf nicht gerüttelt
werden! (Beifall bei der FPÖ.)
74 Prozent der Österreicher stehen klar für eine
immerwährende Neutralität als Garant für den Frieden. Darum darf
die Neutralität nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Ich komme zum Schluss, die 5 Minuten sind leider Gottes vorbei. Über Sky Shield ist schon gesprochen worden – auch das gefährdet aus meiner Sicht die Neutralität und höhlt sie aus.
Ich möchte mich aber bei allen Kameraden
und allen Zivilbediensteten im Verteidigungsressort, die trotz der
herausfordernden Rahmenbedingungen
immer das Beste geben, für den großartigen Einsatz bedanken. –
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.18
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin
Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Willkommen, Frau
Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher zu Hause! Warum muss Österreich überhaupt
in den Schutz des Luftraumes investieren – wir sind ein neutrales
Land, wir haben keine EU-Außengrenzen, wir sind von wohlgesinnten Staaten umgeben? Das
ist eine Frage, die uns tatsächlich immer wieder erreicht.
An und für sich ist sie recht einfach zu beantworten: Unsere Neutralität verpflichtet uns dazu, unseren Luftraum selbst zu verteidigen. Das ist einerseits eine Verpflichtung gegenüber unserer Bevölkerung und andererseits auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Wir übernehmen Verantwortung, statt uns auf den Schutz durch wohlgesinnte Staaten zu verlassen.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die ständigen Drohungen Putins gegen den Westen machen außerdem eines ganz klar immer deutlicher: Wir müssen die veränderte und vor allem gestiegene Bedrohungslage ernst nehmen. Wir müssen unsere Werte, unsere Demokratie und auch unseren Luftraum schützen.
Erst vor Kurzem bezeichnete ein
Experte des Verteidigungsressorts die bodengebundene Luftabwehr als das
Sorgenkind des Bundesheeres. Warum ist
das so? – Sie ist einfach veraltet. Sie ist bisher auf die Abwehr
von Kampfflugzeugen und Hubschraubern ausgerichtet gewesen. Der Einsatz
unter anderem von Drohnen und Marschflugkörpern im
Ukrainekrieg – wir hören das beinahe täglich in den
Nachrichten – hat uns vor Augen geführt, dass
eine Anpassung der bodengebundenen Luftabwehr im Zusammenwirken mit der
bestehenden Luftraumüberwachung dringend notwendig ist. In diesem Kontext ist
die Teilnahme an Sky Shield nicht nur notwendig, sondern auch
strategisch klug. Eine lückenlose Überwachung und Verteidigung des europäischen Luftraums ist nur gemeinsam sinnvoll, effizient und auch leistbar.
Die Frage, ob der Beitritt
Österreichs zu Sky Shield mit unserer Neutralität vereinbar ist,
ist natürlich legitim und von großer Bedeutung. In der unterzeichneten Absichtserklärung
wird ausdrücklich die nationale Autonomie der Kommandostruktur angesprochen.
Das heißt, Österreich bestimmt in
jedem Einzelfall, in jedem Einsatz selbst, wie weit ein Einsatz beziehungsweise
eine Unterstützung geht. Mit der Schweiz nimmt übrigens ein weiteres
neutrales Land an diesem System teil.
Die notwendigen Investitionen
in unsere Landesverteidigung sind die eine Sache. Neben den aktuellen
Kriegen, dem internationalen Wettrüsten und
wie gesagt auch den Investitionen, die wir tätigen, dürfen wir aber
eines nicht vergessen: Österreichs Sicherheitskonzept besteht nicht nur
aus der umfassenden Landesverteidigung, sondern wird durch eine aktive
Außen-, Neutralitäts- und Friedenspolitik vervollständigt.
Gerade als neutrales Land haben
wir eine besondere Verantwortung im Bereich der Friedenssicherung. Seit 1960
haben mehr als 100 000 Soldatinnen und Soldaten an weit über
hundert friedenserhaltenden, unterstützenden und humanitären
Missionen teilgenommen. Diese Missionen tragen unter anderem durch
Diplomatie und wirtschaftliche Initiativen maßgeblich zum Aufbau,
Erhalt und Schutz des Friedens bei.
Eines möchte ich an dieser Stelle auch ganz deutlich
sagen: Frieden und
Klima hängen ganz eng miteinander zusammen. Einerseits sind Kriege massive
Treiber des Klimawandels. Ein internationales Forscherteam hat erst unlängst errechnet –
oder versucht, zu errechnen –, dass innerhalb der ersten eineinhalb
Jahre des Ukrainekrieges zusätzliche Emissionen von 150 Millionen Tonnen
an CO2-Äquivalenten verursacht wurden. Das
entspricht ziemlich genau dem Zweifachen des Jahresausstoßes von
Österreich.
Gleichzeitig ist Klimaschutz
auch ein wichtiges Instrument zur Friedenssicherung, und zwar im ganz konkreten Sinn: Je weiter die Erderhitzung voranschreitet, je heißer
und lebensfeindlicher bestimmte Regionen der Erde werden, umso mehr soziale
Unruhen werden entstehen. Wenn die Erderwärmung überhaupt ein
bestimmtes Maß überschreitet, riesige Flächen der Erde
unbewohnbar sein werden, werden sich die Menschen auf die Flucht begeben. Dann
wird es globale Konflikte in einer nie da gewesenen Dimension geben, und das
zusätzlich zu den Auswirkungen, die es in unserer eigenen Region schon
durch den Klimawandel gibt.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Frau Kollegin, darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen? – Danke schön.
Bundesrätin
Simone Jagl (fortsetzend): Mein
letzter Satz: In diesem Sinne ist Klimaschutz wie in ganz vielen Bereichen
Menschenschutz. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP.)
10.24
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen
und Kollegen!
Frau Bundesministerin, Sie hatten viel Dank für uns übrig. Ich
möchte fast sagen: zu viel des Dankes, denn wir haben zwar hier das
spezielle Finanzierungsgesetz beschlossen, allerdings haben wir hier
für das Budget keine Kompetenz. Sie haben sich auch für das Thema der
Aktuellen Stunde bedankt. Das
haben allerdings Sie sich im Bundesrat beziehungsweise hat Ihr Kabinett ausgesucht.
Auf dieses Thema „Investitionen in die [...] Luftstreitkräfte“
sind Sie
auch erst im letzten Drittel Ihrer Rede eingegangen, aber Sie haben ja noch
einen Redebeitrag.
Beim Themenkomplex Luftraumüberwachung,
Luftraumverteidigung ist nach unserer Meinung, nach der Meinung der NEOS,
die Kernfrage, ob wir das europäisch machen können. Die European
Sky Shield Initiative ist ein erster Schritt zu diesem Verständnis.
Alleine geht da für einen kleinen Staat wie Österreich nichts, das
kann man nur zusammen machen. Das rechtliche Problem
bei Sky Shield ist aber, dass es auch Norwegen, Großbritannien und die
Schweiz umfasst, also kein Unterfangen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik ist. Innerhalb der GASP dürfte ja
Österreich praktisch alles, weil wir mit dem EU-Beitritt und der
Volksabstimmung unsere Teilnahme an der
GASP verfassungsrechtlich legitimiert haben und das völkerrechtlich
ebenfalls in Ordnung geht, weil niemand gegen unseren EU-Beitritt und gegen den
GASP-Beitritt protestiert hat. Bei Sky Shield geht es aber nicht um die GASP,
weil eben auch Drittstaaten dabei sind, und da stellen sich dann verfassungsrechtliche
Fragen.
Die Bundesregierung macht die
Sache aber auch nicht einfacher. Sie versuchen, nur ja niemandem auf die
Füße zu steigen, und sagen dazu, dass das bahnbrechend ist. Im
gleichen Atemzug sagen Sie dann aber, es sei nur eine gemeinsame
Beschaffung. Also was jetzt?! Wenn es nur eine gemeinsame Beschaffung ist,
warum brauchen wir dann einen Neutralitätsvorbehalt und eine
Suspendierungsklausel für den Fall, dass einer der Sky-Shield-Partner in
einen Konflikt eintritt? Wir kaufen ja auch die großen Transporter
von Embraer im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung mit einem
Nato-Mitgliedstaat,
den Niederlanden. Haben wir da einen Neutralitätsvorbehalt? Was wäre,
wenn die Nato oder Brasilien, der Sitz von Embraer, in einen Konflikt
gerät? Müssten wir dann auch die Beschaffung
beenden? – Natürlich nicht, weil Beschaffung per se ja
nichts mit der Neutralität zu tun hat.
Sie sagen jetzt, wir verletzen die Neutralität auch mit
der Teilnahme an Sky Shield nicht, weil das Oberkommando bei uns bleibt und wir
nur über Österreich Raketen abschießen dürfen. Auf der
anderen Seite sagen Sie aber
auch, dass wir mit den Partnerländern Daten austauschen. Unser Radarsystem
Goldhaube ist ein Asset, das Österreich
da zu Recht einbringt. Wenn wir aber
Daten austauschen, sind wir im Konfliktfall nicht neutral. Wir sagen
unseren Sky-Shield-Partnern, wenn eine feindliche Rakete, ein
Marschflugkörper oder
eine Drohne kommt, woher sie kommt und mit welchem Kurs. Da sind wir um einiges
mehr Konfliktpartei, als wir das mit einer Entminung 500 Kilometer hinter
der Front in der Ukraine wären. Wenn wir in so einem Fall sagen, wir
suspendieren den Sky-Shield-Vertrag, dann sind wir kein Partner, denn
so ein Vertrag ist ja nur in Konfliktzeiten sinnvoll. Solange perfekter Frieden
herrscht, braucht niemand eine Luftraumverteidigung.
Auch die Antwort auf die Frage, ob wir nur über unserem
Staatsgebiet Flugobjekte abschießen dürfen, ist nicht
nachvollziehbar. Es ist glasklar, dass eine ballistische Rakete nur in der
Beschleunigungsphase oder in der ballistischen Phase abgefangen werden kann.
Sobald sie mit ungeheurer Geschwindigkeit aus dem All über dem
österreichischen Luftraum herunterkommt, ist es sicher zu
spät. Würden wir also wirklich zum Beispiel im Falle eines
Raketenabschusses aus dem russischen Territorium oder aus dem
Iran sofort den Datenaustausch mit unseren Partnern abbrechen, niemanden mehr
über die von uns gewonnenen Daten informieren und auf lone
wolf defence unseres Territoriums bestehen?
Die Bundesregierung muss also klarmachen, wo sie steht: eine bahnbrechende gemeinsame Raketenabwehr oder einfach nur eine gemeinsame Beschaffung wie bei den Transportern; Datenaustausch, wenn es notwendig ist, oder nur, wenn es eh niemand braucht? Darf eine deutsche Rakete über unserem Luftraum einen einfliegenden Flugkörper abfangen oder würden wir diesen Akt der deutschen Selbstverteidigung als kriegerischen Akt ansehen?
Die Welt wird komplexer und die Luftraumverteidigung
ebenso. Es braucht klare Antworten, denn sonst schafft man nur die
Verschwörungstheorien, die
den Populisten in die Hände spielen. – Vielen Dank. (Beifall
bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
10.28
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.
Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich
nochmals die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung zu Wort
gemeldet. Ich erteile
es ihr.
Ich darf Sie bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten. – Bitte sehr.
Bundesministerin für Landesverteidigung
Mag. Klaudia Tanner: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und
Herren Bundesräte! Es ist mir wichtig, mich noch einmal zu Wort zu melden,
denn ehrlich gesagt bin ich persönlich der Meinung, man kann gar
nicht genug
Danke sagen. Danke zum einen dafür – vielleicht nicht ganz
korrekt formuliert –, dass Sie dem Budget und dem
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz
die Unterstützung gegeben haben, weil uns das eben erst die Planbarkeit
gibt. Ich denke, dieses Thema der heutigen Aktuellen Stunde ist durchaus auch
gemeinsam ausgewählt worden.
Ich halte es für wichtig,
dass wir über neue Fähigkeiten, die wir in einer komplexeren Welt
erlangt haben, auch informieren, daher auch allen, die dabei waren, ein Danke.
Wir werden darüber auch künftig – so wie wir es im
Landesverteidigungsausschuss auch schon davor gemacht haben – sehr
intensiv informieren, weil es am Ende des Tages darum geht, dass wir den
Luftraum
mit allen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, schützen.
Wir haben im Aufbauplan
für die mittleren und die kurzen Reichweiten bereits Investitionen
vorgesehen gehabt, und es ist ja nachgerade die Pflicht,
wenn sich eine Möglichkeit ergibt, bei einem Schutzschild dabei zu sein,
diese auch zu ergreifen. Das ist keine Frage, sondern das ist am Ende des Tages
die Verantwortung, die ich als Verteidigungsministerin trage.
Ich bitte Sie: Gehen Sie bei
der Mission Vorwärts den Weg mit uns mit – jede und jeder
Einzelne von Ihnen kann dazu beitragen. Wenn wir uns die Wehrbereitschaft
der Österreicherinnen und Österreicher anschauen, dann
wird, glaube ich, deutlich, dass wir da alle noch etwas zu tun haben, wenn die
Antwort von nur 31 Prozent der Österreicherinnen und
Österreicher lautet, dass sie bereit sind, ihr Land mit der
Waffe zu verteidigen. Lassen Sie nicht zu, dass Landesverteidigung am
Kasernenzaun endet, sondern kümmern
wir uns gemeinsam darum!
Ich wünsche jedem Einzelnen und jeder Einzelnen von Ihnen und Ihren Familien und auch all denjenigen, die uns zuschauen, dass sie friedliche Weihnachten erleben – in einer Welt, die eine immer schwieriger werdende ist.
Abschließend ein ganz großes Dankeschön an
unsere Soldatinnen und Soldaten, die tagtäglich unser Land
verteidigen – in der Luft, zu Lande und im digitalen Bereich. –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen
der Grünen.
10.31
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Auch ich möchte mich dafür bedanken, dass unsere Soldatinnen und Soldaten eine so wertvolle Arbeit für Österreich machen. – Danke schön.
Somit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht
dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, und
der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im
Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll
dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich
hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung
im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung
auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung
im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll
dieser Sitzung angeschlossen
wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 16)
2. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen
Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 – BFRG 2024-2027) (2179 und Zu 2179 d.B. und 2299 d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2178 d.B. und 2300 d.B.)
3. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek am 7. Dezember 2023 (ab 16 Uhr) und 8. Dezember 2023 in Belgien (Anlage 2)
Schreiben des
Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister
für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 7. Dezember 2023
(ab 11 Uhr) und 8. Dezember 2023 in Belgien (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Sportbericht 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-831-BR/2023)
zugewiesen dem Ausschuss für Sportangelegenheiten
*****
*****
*****
*****
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Eingelangt ist ein
Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den
Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA –
die ich jetzt bei uns begrüßen möchte – ab 13 Uhr
bis 14. Dezember 2023 in den Vereinigten Arabischen Emiraten bei
gleichzeitiger Beauftragung von Vizekanzler Mag. Werner Kogler
vom 7. bis 12. Dezember 2023 gemäß Art. 73 Abs. 1
B-VG mit ihrer Vertretung.
*****
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort
gewünscht? – Das ist, wie ich sehe,
nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Aufgrund eines mir
zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die
Tagesordnungspunkte 1 bis 7
sowie 8 und 9 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage
der Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassendes Reformpaket für leistbares Wohnen“ an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Jetzt gebe ich meinen Vorsitz an meine Kollegin ab. (Vizepräsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz, das Fachhochschulgesetz, das
Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das
Rechtspraktikantengesetz, das Ausfuhrförderungsgesetz, das
Garantiegesetz 1977, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Arbeitsmarktservicegesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das
NPO-Fonds-Gesetz, das Bundesgesetz
über einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen, das
Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Spanische Hofreitschule-Gesetz,
das BFW-Gesetz, das Waldfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das
Umweltkontrollgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz geändert sowie
ein IACA-Unterstützungsgesetz, ein Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung
und Entschädigung von Personen, die nach den §§ 129 I,
129 I lit. b, 500, 500a, 517 oder 518 des Strafgesetzes 1945 oder den
§§ 209, 210, 220 oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden,
ein Meister-
und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz und ein Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2024) (2267 d.B. und 2298 d.B. sowie 11336/BR d.B. und 11341/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) (2217 d.B. und 2292 d.B. sowie 11342/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (2270 d.B. und 2293 d.B. sowie 11343/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von
Vorbelastungen durch den Bundesminister/die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
genehmigt wird (2269 d.B.
und 2294 d.B. sowie 11344/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von
Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
genehmigt und mit dem das Bundesgesetz hinsichtlich Begleitmaßnahmen zur
Durchführung
der Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen
zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz)
erlassen wird (3656/A und Zu 3656/A und 2295 d.B. sowie 11345/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Pensionsordnungen der Österreichischen Nationalbank geändert
und das Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen im
Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz)
erlassen wird (3657/A und 2296 d.B. sowie 11337/BR d.B.
und 11346/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) geändert wird (3658/A und 2297 d.B. sowie 11347/BR d.B.)
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer, Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr. Maria Huber und Berichterstatterin zu den Punkten 5 bis 7 Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Silvester Gfrerer: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz und weitere Gesetze geändert sowie eine Reihe von Gesetzen erlassen werden – also das Budgetbegleitgesetz 2024.
Bei der Abstimmung im Finanzausschuss wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der Finanzausschuss stellt daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Punkt 2 bringe ich weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.
Bei der Abstimmung im Finanzausschuss wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der Finanzausschuss stellt daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber um ihre Berichte bitten.
Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Frau Vorsitzende! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme gleich zu TOP 4: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Frau Bundesrätin Sandra Lassnig um die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 bitten.
Berichterstatterin
Sandra Lassnig: Frau Präsidentin!
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft genehmigt
und mit dem das Bundesgesetz hinsichtlich Begleitmaßnahmen zur
Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen
Parlaments und
des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für
Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU)
2021/694 erlassen wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21.
November 2023 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem die Pensionsverordnung der Oesterreichischen Nationalbank geändert
und das Bundesgesetz zur Änderung von Betriebspensionszusagen im Bereich der Austrian Airlines (AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz) erlassen wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH
geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben. – Danke schön.
Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Herzlich begrüßen hier im Bundesratssaal darf ich Frau Ministerin Leonore Gewessler und Herrn Minister Dr. Magnus Brunner. Vielen Dank für Ihr Kommen! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Die Frau Staatssekretärin haben Sie vergessen!)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Ich bitte um Ihre Ausführungen.
10.43
Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werter Herr Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schulklasse aus der Sportmittelschule Wals-Siezenheim, herzlich willkommen bei uns in der Runde, schön, dass ihr da seid. (Allgemeiner Beifall.)
Ich wollte meine Rede
eigentlich damit starten, den Finanzminister dafür zu kritisieren,
dass er heute nicht hier ist, weil er entschuldigt war, aber er ist hier.
Insofern hat er mir diese Kritik natürlich genommen, aber es wird schon
noch etwas kommen; da werde ich Sie nicht enttäuschen. (Allgemeine
Heiterkeit. –
Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Beim Budgetbegleitgesetz geht es um die Änderung von 31 Gesetzen; ich werde nicht auf jedes einzelne davon eingehen können, sondern werde mich als Erstredner insgesamt mit dem Budget befassen.
Bedauerlicherweise –
das muss ich vorwegschicken – dürfen wir als Bundesrat das
Budget nicht beschließen, haben immer nur ein Teileinspruchsrecht
beim Budgetbegleitgesetz. Dieser Umstand gehört geändert.
Diesbezüglich gibt es eigentlich Konsens von allen Fraktionen hier im
Haus, wir haben es nur
immer noch nicht geschafft, das auch tatsächlich in der Bundesverfassung
zu ändern. Vielleicht schaffen wir das – irgendwann
einmal. (Beifall bei der SPÖ
und bei Bundesrät:innen der FPÖ.)
Zum Budget selbst ein paar Worte: Wir sehen eine Sache ganz
deutlich, nämlich dass sich die Inflation in dieses Budget reinfrisst, und
zwar nach und nach.
Was meine ich damit? – Es gibt in der Jahresprognose für dieses
Jahr eine Inflation von 7,7 Prozent, momentan schaut es so aus. Woran
liegt das vor
allem? – Das wissen wir auch: an den Mieten, die in den letzten zwei
Jahren um etwa 25 Prozent gestiegen sind. Das bedeutet, wenn sich jemand
vor
zwei Jahren die Miete kaum leisten konnte, so steht er jetzt praktisch vor
einem unlösbaren Problem.
Das hat einen klaren
Adressaten: Das ist die Bundesregierung, die da nicht eingegriffen hat und die
jetzt aufgrund des Nichteingreifens mit einer Inflation in dieser Höhe zu
kämpfen hat und die uns jetzt ein Budget vorlegt, mit dem
sie 20 Milliarden Euro an Schulden macht. Allein in dem einen Jahr:
20 Milliarden Euro Schulden!
In den nächsten Jahren
kommen 70 Milliarden Euro an Schulden dazu. Das
ist der Staatshaushalt von diesem Jahr, was wir in den nächsten Jahren
an Schulden machen.
Ich weiß genau, was Sie
sagen würden, wenn ein sozialdemokratischer Finanzminister solch ein
Budget vorlegen würde. Sie würden sagen, wir könnten
nicht wirtschaften. Aber wissen Sie, was? – Bruno Kreisky hat
Schulden gemacht, um Arbeitsplätze zu schaffen. Sie machen Schulden,
um Ihre Parteifreunde zu bedienen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich weiß, Sie wollen den Namen René Benko nicht hören, der 10 Millionen Euro an Coronahilfen bekommen hat, der in die Insolvenz geschlittert ist (Bundesrat Tiefnig: Gusenbauer!), der jetzt Leute entlässt, weil seine Gesellschaft insolvent ist. (Bundesrat Steiner: Gusenbauer!)
Reden wir nicht über René Benko,
reden wir über Stefan Pierer, reden wir über KTM! KTM hat 11 Millionen Euro an Coronahilfen bekommen.
7 Millionen
Euro sind eins zu eins an die Aktionäre, an die Superreichen
weitergegangen – und jetzt will er 300 seiner Beschäftigten in
Mattighofen raushauen. Das
ist die Bilanz von KTM. Das sind Förderungen, die Sie in diesem Jahr ausgezahlt
haben. (Beifall bei der SPÖ.) 11 Millionen Euro, die von einer
Tasche, der
Tasche der Steuerzahler:innen, eins zu eins in die Tasche der Aktionäre
gegangen sind. Und jetzt stehen 300 Menschen vor dem Nichts (Bundesrat
Steiner: Gusenbauer!) – Menschen, die ihr Leben einem
Unternehmen gewidmet haben, ihre Gesundheit geopfert haben und jetzt vor dem
Nichts stehen.
Liebe Vertreter
der Volkspartei vor allem, wie erklären Sie diese Politik den
Beschäftigten in Mattighofen? Sie nehmen Schulden auf dafür, dass
diese Menschen arbeitslos werden. Sie schütten Geld aus, damit der Typ
seine Produktion nach China verlagert. Wie erklären Sie das? Es gibt keine
Erklärung dafür. Das ist ungenügend. Das muss man einfach sagen.
(Beifall bei
der SPÖ. – Bundesminister Brunner: Wo ist der
Zusammenhang?)
Der Zusammenhang liegt darin, Herr Minister, dass wir beim Budget ausgabenseitig ein Problem haben. Das liegt auch an den 20 Milliarden Euro an Coronahilfen, die offensichtlich nicht punktgenau gewirkt haben. Das muss man einfach so sehen, wenn man Beispiele wie die KTM vorbringt.
Wir haben aber
nicht nur ein ausgabenseitiges Problem, wir haben auch ein einnahmenseitiges
Problem. Die Konzernsteuer, die Körperschaftsteuer, wird
von Ihnen mit nächstem Jahr noch einmal gesenkt, auf 23 Prozent.
Wenn jemand in Österreich arbeiten geht, zahlt er bis zu 55 Prozent
Steuer. Wenn jemand einen Konzern hat, zahlt er nur bis 23 Prozent Steuer.
Es wird uns immer
gesagt, das machen wir, damit das Kapital nicht ins Ausland abfließt. –
Bei KTM hat das ja super funktioniert, dass es nicht abfließt.
(Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Diese Senkung
allein fehlt uns im Budget. 1 Milliarde Euro! Das ist ein Steuergeschenk.
Jetzt könnte man sagen, man wollte damit den Unternehmern
helfen. Das Problem ist nur, von der Senkung der Konzernsteuer profitieren zu
90 Prozent die obersten 10 Prozent in Österreich.
1 Milliarde Euro als Steuergeschenk für das oberste Zehntel in
Österreich! Wie kann man das erklären? Für wen wird da
Politik gemacht?
Insofern
fände ich es wirklich wichtig, Herr Minister: Nehmen Sie sich ein Beispiel
an der Formel 1 oder an den Fußballern! Die kleben sich hier die
Pickerl drauf (auf das Revers seines Sakkos zeigend) und zeigen,
für wen sie hackeln.
Das wäre ein ehrlicher Ansatz, dann wüssten es die
Österreicherinnen und Österreicher nämlich auch gleich. (Heiterkeit
und Beifall bei der SPÖ.)
Was stünde
denn tatsächlich an, anstatt heute 20 Milliarden Euro an Schulden und
über die nächsten Jahre 70 Milliarden Euro an Schulden zu
machen?
Was stünde an? – Es stünden Investitionen an in
Kinderbetreuung, in die ökologische Transformation, in den Wohnbau.
Wir wissen, dass im ersten
Quartal dieses Jahres die Baubewilligungen im privaten Bereich um
33 Prozent zurückgegangen sind – um ein Drittel! Wir
wissen, dass sie im gemeinnützigen Wohnbau um 50 Prozent
zurückgegangen sind. Es gibt da ein Problem. Das löst
Arbeitslosigkeit im Bau aus. Das hat Folgeeffekte auf den Konsum.
Das stellt uns vor ein Riesenproblem, und Sie machen in diesen
Belangen überhaupt nichts.
Schauen wir nach Niederösterreich, wo die Wohnbauförderung
eingefroren wird! Da wird nicht mehr gebaut, weil
nichts mehr ausbezahlt wird. Das ist kein sozialdemokratisches Bundesland, wenn
Sie auf uns schimpfen wollen,
ist es nicht, das ist ein ÖVP-Bundesland. Dort wird nicht mehr gebaut. Das
hat Auswirkungen. Diese Investitionen tätigen Sie nicht.
Sie verstecken sich vor der Verantwortung, die Sie hätten, ein zukunftsfähiges und ein zukunftsgerichtetes Budget zu machen. Sie machen stattdessen Schulden, ohne die Wirtschaft dabei ordentlich anzukurbeln – zumindest nicht in einem Ausmaß, das notwendig wäre –, und Sie stellen die nächste Bundesregierung vor die Aufgabe, das alles wieder aufzuräumen.
Es wird mit der nächsten Bundesregierung
einen Kassasturz brauchen und die kann nicht früh genug kommen. Dieses
Budget und damit auch das Budgetbegleitgesetz ist in Bausch und Bogen
unzureichend. Es greift nicht die Aufgaben der Zukunft auf. Deshalb
können wir auch nicht zustimmen.
Die nächste Wahl kann nicht früh genug kommen, um danach wieder zu
sanieren, was damit verbrochen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Bundesrätin Doppler.)
10.49
Vizepräsidentin
Margit Göll: Sehr herzlich darf ich
auch Frau Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler hier in unserem
Bundesratssaal begrüßen.
(Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. – Bitte.
Bundesrat Mag. Christian Buchmann
(ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Frau
Staatssekretärin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wenn man Kollegen Obrecht so zuhört, dann
würde man meinen, im Land
ist alles schlecht. (Rufe bei der SPÖ: Na eh! –
Bundesrat Schennach: Probleme gibt’s, oder?!) Vor Problemen
hat noch nie jemand, schon gar nicht diese Bundesregierung, je die Augen
verschlossen, allerdings haben die Ausführungen von Kollegen
Obrecht schon deutlich gemacht, dass es in der Politik unterschiedliche
Gestaltungsansätze gibt. (Bundesrat Schennach: Wenn man
dem Kollegen Buchmann zuhört, glaubt man, alles ist gut!)
Es gibt die Möglichkeit,
die Bevölkerung mit Verboten pädagogisch erziehen zu wollen, mit
Geboten Ähnliches tun zu wollen. Und, Kollege Obrecht, mit
einem Unternehmerbashing werden wir die Lust der Unternehmerinnen und Unternehmer,
aller Selbstständigen im Lande, der freien Berufe bis hin zu den
Landwirtinnen und Landwirten nicht steigern, für die Menschen im Land
aktiv zu sein (Bundesrätin Schumann: Wo ist da
Unternehmerbashing?), jene Dienstleistungen und Produkte zu erbringen,
die wir alle für ein lebenswertes Österreich brauchen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich sage Ihnen schon, Kollege
Olbrecht (Rufe bei der SPÖ: Obrecht!), zu diesem
Unternehmerbashing: Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob Unternehmer nicht
Vorbilder sind und nicht Feindbilder. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Für uns sind sie jedenfalls Menschen, die viel Gutes im Lande tun (Beifall
bei der ÖVP), beispielsweise Arbeitsplätze sichern (Rufe bei
der SPÖ: KTM! KTM!), und das war seinerzeit zumindest der
Sozialdemokratie immer auch ein
Anliegen.
Meine Gesinnungsgemeinschaft, die Österreichische
Volkspartei, steht für Anreize (Bundesrätin Schumann:
Aber geh! – Bundesrätin Hahn: Das glaube
ich: für Anreize!), steht für marktwirtschaftliche Akzente und steht für eine Budgetpolitik, die das Land zukunftsfit macht und Zukunftschancen insbesondere für die jungen Menschen im Lande eröffnet. (Bundesrat Schennach: Die Umverteilung nach oben nicht vergessen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Budget ist bekanntlich
das in Zahlen gegossene Programm einer Bundesregierung für die
Menschen im Land. Es regelt
die Mittelherkunft und es stellt die Mittelverwendung entsprechend
dar. Als ehemaliges Mitglied einer Landesregierung, das sich auch als Landesfinanzreferent
bewähren durfte und einen Finanzausgleich mitverhandelt
hat, weiß ich, wie schwierig es ist, die Begleitmaßnahmen dann im
Konkreten so festzulegen, dass sie möglichst treffsicher und budgetwirksam
ankommen.
Daher behandeln wir heute unter Tagesordnungspunkt 1 im
Rahmen des Budgetbegleitgesetzes –
Kollege Obrecht hat es angesprochen – 31 Gesetzesvorhaben
mit budgetrelevanten Auswirkungen auch auf die österreichischen
Bundesländer und die Menschen in den Bundesländern und in den Gemeinden. Damit
sind unter anderem die Finanzierung 100 neuer ärztlicher Kassenstellen,
eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags und die Aufstockung der
Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizanlagen auf
Schiene. Ich freue mich, dass die Frau Bundesministerin jetzt auch bei
uns ist.
Auch für die Bundestheater, die Bundesmuseen, das
Umweltbundesamt, die Ages, außerschulische Jugendarbeit, die
KZ-Gedenkstätte Gusen und
klimafitte Wälder wird es mehr Geld geben. Ich glaube, dazu stehen wir
alle gemeinsam. Die Altlastensanierungsbeiträge werden erhöht,
kleine Fotovoltaikanlagen vorübergehend von der Umsatzsteuer befreit.
Dieses Budget ermöglicht also nicht nur weitere spürbare Entlastungen der Menschen im Land, sondern sichert auch den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung. Investitionen in die Kinderbetreuung, Wissenschaft, Forschung und die ökologische Transformation sind Schlüsselkomponenten, auf
die sich die Bundesregierung für ein modernes Österreich verständigt hat. Darüber hinaus werden die Mittel für Bildung und Sicherheit entsprechend erhöht.
Gerade für die
Regionen – und wir sind schließlich eine
Länderkammer – ist es wichtig,
dass mit den Investitionen in die Kinderbetreuung und die Daseinsvorsorge
das Leben am Land attraktiv gehalten und, wie ich meine, auch gestaltet
werden kann. Gleichzeitig braucht es – das haben die einleitenden
Worte auch gezeigt – Anreize für die Wirtschaft, in
Österreich zu investieren – ich
betone: in Österreich –, in den österreichischen
Bundesländern, in den
Städten und den Gemeinden zu investieren, Arbeitsplätze zu erhalten
und wenn möglich auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dieser
Herausforderung wird
in diesem Budget meiner Meinung nach gut Rechnung getragen.
Besonders hervorheben möchte
ich, dass die Maßnahmen zur Entlastung der Menschen in Österreich,
dass beispielsweise die Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr
den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern eine Entlastung von 3,6 Milliarden
Euro bringen wird. Das sollte für alle Werktätigen auch
entsprechend spürbar sein. Das ist ein Vorhaben, das lange diskutiert
worden ist – und es waren (in Richtung Bundesminister Brunner)
dieser Finanzminister und diese Bundesregierung, die die Abschaffung
der kalten Progression möglich gemacht haben. Herzlichen Dank dafür! (Beifall
bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzminister
achtet darauf, dass die Maastrichtkriterien eingehalten werden, dass damit die
Stabilität des Staatshaushalts sichergestellt wird, und er schaut auf das
Steuergeld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das ist nicht nur seine
Aufgabe, sondern,
so wie ich ihn kenne, auch sein Herzensanliegen. (In Richtung Bundesminister
Brunner:) Ich danke dir ausdrücklich dafür! Wir brauchen das in
herausfordernden und turbulenten Zeiten, dass wir aus einer gesunden und
gesicherten Basis eines Budgets heraus agieren können.
Leistung muss sich lohnen, das
ist eines der Motive im Gestaltungsbereich der Österreichischen
Volkspartei. Das gilt auch für die Pensionen. So gibt es
mit diesem Budget auch Anreize für längeres Arbeiten. Für jene,
die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, entfallen
künftig die Pensionsversicherungsbeiträge des Dienstnehmers. Das ist,
glaube ich, eine wesentliche und wichtige Maßnahme, die seit Langem
gefordert und
endlich umgesetzt worden ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Budgetbegleitgesetze haben vielfältige Ausprägungen. Einige meiner Nachredner werden auf einige dieser Maßnahmen im Detail eingehen.
Ich möchte Blick und Schlaglicht noch auf
Tagesordnungspunkt 5, das europäische Chip-Gesetz,
werfen. Mit dem Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz soll die
Begründung von Vorbelastungen und anderen Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem europäischen Chip-Gesetz ermöglicht werden. Mit dem
umfassenden Maßnahmenpaket sollen die Versorgungssicherheit, die
Resilienz und die technologische Führungsrolle der EU im Bereich
Halbleitertechnologien und -anwendungen gesichert werden. Ein hehres Ziel,
allerdings ein Ziel, das entsprechende Maßnahmen erfordert und
insbesondere Treibstoff erfordert, um diese Maßnahmen in Wirkung zu
bringen.
Die Kommission strebt an, den
gegenwärtigen globalen Marktanteil der EU in diesem Sektor von aktuell
unter 10 Prozent bis 2030 auf bis zu 20 Prozent
zu verdoppeln. Die Steigerung der Resilienz in Bezug auf strategische
Schlüsseltechnologien ist für die Stärkung des
Wirtschaftsstandortes von riesiger Bedeutung.
Wie Sie wissen, komme ich aus dem Bundesland Steiermark, und ich
möchte sagen, die Region Steiermark–Kärnten, die durch
die Koralmbahn auch zur Area Süd
aufgewertet worden ist, hat auch im Bereich der Halbleitertechnologien
und der Mikroelektronik einiges zu bieten. Ich darf in diesem
Zusammenhang darauf hinweisen, dass die
Steiermark zusammen mit Kärnten – wenn Sie beispielsweise
Infineon in Graz und in Villach hernehmen – eine Region ist, die zu
den Top-vier-Regionen in Europa in diesem Technologiesektor zählt. Wir
sind damit in einem Boot mit Grenoble in Frankreich, mit Löwen in Belgien
und dem Mikroelektronikcluster in Sachsen. Ich verweise nur darauf, dass
bereits jetzt und damit auch zukünftig Investitionen in diesem Sektor, der
namhaft ist, erfolgen werden. Denken Sie beispielsweise an AT&S, die
für ihr
neues Werk für IC-Substrate 700 Millionen Euro investiert und damit
900 Arbeitsplätze schafft, nicht wenige davon in
Leoben-Hinterberg, und das
ist in Zeiten wie diesen schon sehr, sehr bemerkenswert. Denken Sie nur an Silicon
Austria Labs, SAL, das mit seiner Reinraumtechnologie in Graz,
aber auch in Villach enorme Investitionen setzt und damit diese Technologie
vorantreibt.
Ich komme damit zum Abschluss
und meine, dass das Budget, aber insbesondere auch die
Budgetbegleitmaßnahmen Österreich zukunftsfit machen, dass
wir die Menschen entlasten und damit den Wohlstand in unserem Lande sichern. Es
werden Zukunftsinvestitionen in Kinderbetreuung, Wissenschaft und Forschung,
Transformation unserer Wirtschaft und auch in dem Bereich Mikroelektronik
und Sicherheit gesetzt. Mit Frau Bundesministerin Tanner
haben wir das, was diese Zukunftsinvestitionen betrifft, ja bereits
ausgestaltet.
Wir glauben, dass mit diesen Budgetbegleitmaßnahmen
eine gute Basis
dafür gelegt wird, dass sich Österreich im Jahr 2024 positiv
weiterentwickeln kann, dass damit die Unternehmen ertüchtigt werden
können, Zukunftsinvestitionen zu setzen, dass damit
Arbeitsplätze gesichert werden können und dass der Wohlstand in
unserem schönen Österreich hoffentlich gemehrt
werden kann. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
11.01
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet hat sich Bundesminister Dr. Magnus Brunner. – Bitte.
11.01
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus
Brunner, LL.M.: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte!
Vielleicht
gleich zu Beginn zur Beruhigung: Die Kritik ist teilweise berechtigt. Ich muss
mich leider dann relativ rasch verabschieden, weil wir nach Brüssel
fahren, um die Fiskalregeln hoffentlich heute am Abend zu Ende zu verhandeln.
Deswegen zur Beruhigung, Herr Bundesrat Obrecht: Ein bisschen hätten
Sie die Kritik doch weiterführen können. (Allgemeine Heiterkeit.)
Vielleicht, weil es schon
interessante Ausführungen von Herrn Bundesrat Obrecht waren –
ich habe mich wirklich bemüht, zuzuhören –, zu dem, was
ich unterstützen kann: Mir ist eines aufgefallen: Sie haben gesagt, wir
haben
ein Einnahmenproblem und ein Ausgabenproblem. Also beim Ausgabenproblem
zumindest bin ich Ihrer Meinung. Das ist zumindest etwas Positives. Das
war es dann aber schön langsam mit dem, was ich unterstützen kann. (Heiterkeit
und Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Jetzt werde ich gerne auf ein
paar Sachen im Budget eingehen. Was ich schon klarstellen möchte: Ihre
Kritik an der Körperschaftsteuer lasse ich so nicht stehen, weil von dieser
Senkung der Körperschaftsteuer 180 000 Unternehmen in
Österreich profitieren. Das sind kleine und mittlere Unternehmen, das
sind die klassischen KMU, die wir in Österreich haben.
Nur zum Vergleich: Wir haben die Situation, dass zwei Drittel aller Unternehmen in Österreich unter 40 000 Euro Gewinn im Jahr machen, 90 Prozent machen unter 200 000 Euro Gewinn. Also das sind die klassischen kleinen und mittleren Unternehmen, und genau die werden über die Körperschaftsteuersenkung entlastet. Das sind die positiven Nachrichten dazu.
Vielleicht zum Budget
insgesamt: Es ist die Budgeterstellung eine herausfordernde Zeit gewesen,
ja. Es gibt eine schwächelnde Weltwirtschaft,
eine hohe Inflation, natürlich auch hohe Zinsen aufgrund der
Bekämpfung der Inflation durch die EZB, den Krieg in der Ukraine, damit
verbunden
natürlich auch viele Fragen rund um die Energieversorgung, die wir zu lösen haben.
Wir haben dadurch
natürlich auch Mehrausgaben, aber auf der anderen Seite auch
Mindereinnahmen, weil wir als Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen – auch
struktureller Natur; die Abschaffung der kalten Progression wurde
angesprochen – auch zur Bekämpfung der Teuerung gesetzt
haben. Da waren auch sehr viele steuerliche Entlastungen dabei –
neben Einmalzahlungen, ja –, und das führt natürlich
auf der anderen Seite zu Mindereinnahmen.
Man muss sich bei der
konjunkturellen Entwicklung auch immer vor Augen halten, dass
1 Prozentpunkt niedrigeres Wachstum 0,5 Prozent höheres
Defizit bedeutet. Das ist eigentlich unglaublich. Wie sich die Situation von
Juni bis zur Budgetbeschlussfassung im Oktober entwickelt hat, das entsprach
genau diesem 1 Prozentpunkt. Um 1 Prozentpunkt ist das Wachstum
zurückgegangen, wissen wir durch die Wirtschaftsforscher und
-forscherinnen. Es ist schon interessant, welch unglaubliche Auswirkungen das
innerhalb
von wenigen Monaten auf das Budget hat.
Dennoch ist es
gelungen – Herr Bundesrat Buchmann hat es erwähnt –,
mit 2,7 Prozent als eines von wenigen Ländern in der
Europäischen Union
die 3-Prozent-Maastrichtdefizitgrenze einzuhalten. Andere Staaten, wie beispielsweise
die Niederlande und Deutschland, liegen bei 2,9, 3, 3,1 Prozent. Es ist
uns also gelungen, zum ersten Mal seit einigen Jahren wieder unter die
Maastrichtdefizitgrenze zu kommen.
Wir vergleichen uns ja immer gerne mit Deutschland, vor
allem, wenn wir besser sind. Das sind wir wirtschaftlich momentan (Beifall
bei der ÖVP), übrigens
auch beim Fußball mittlerweile – das freut uns auch (Heiterkeit
bei Bundesrät:innen der ÖVP – Bundesministerin Gewessler:
Und bei der Bahn!) –, auch bei
der Bahn, sowieso, Entschuldigung, selbstverständlich. Auch beim
Eurovisionssongcontest waren wir besser.
Was ich aber eigentlich sagen will, ist, dass es in
Deutschland eine extrem herausfordernde Situation gibt. Es wurde ein
Sondervermögen, das die
Deutschen eingeführt haben – übrigens war es ein
sozialdemokratischer Finanzminister, jetzt Bundeskanzler, der das damals
eingeführt hat; okay,
man kann über alles reden (Bundesrätin Schumann: ...
Schuldenbremse! ...!) –, es wurde ein Sondervermögen in der Größenordnung von
60 Milliarden Euro
auf den Tisch gelegt, und der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben,
und jetzt steht Deutschland da und muss schauen, wo es die 60 Milliarden
Euro hernimmt.
Das würde in Österreich – Faktor
zehn! – 6 Milliarden Euro bedeuten. Also Entschuldigung,
wenn wir das machen würden, dann würden Sie zu Recht kritisieren,
dass wir ein unseriöses, intransparentes Budget auf den Weg gebracht
haben. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring. – Bundesrätin
Schumann: Sagen Sie uns, dass Sie die Schuldenbremse verhindert haben,
Herr Bundesminister!) Nun können Sie das aber nicht tun, weil wir
die Einzigen sind,
die Transparenz beim Budget zeigen, die seriös budgetieren (Beifall bei
der ÖVP) und eben keinen Schattenhaushalt, kein Sondervermögen
haben, sondern
ehrlich budgetiert haben, nach dem Motto: Was es wiegt, das hat es! Das haben
wir halt auf den Tisch gelegt.
Jetzt kann man kritisieren, dass es zu wenig ist, zu viel
ist, dass eine zu expansive Fiskalpolitik gemacht worden ist. Das kann man
alles machen, doch am Ende
des Tages sind es wirkliche Zukunftsinvestitionen, die wir machen.
Jetzt muss ich Ihnen, Herr Bundesrat Obrecht, bei einem
zweiten Thema recht geben. Was sind die Zukunftsthemen? – Sie haben
es angesprochen: Kinderbetreuung, Transformation. Das sind die Dinge, die
wir angehen müssen, und genau das adressieren wir mit diesem Budget. Also
danke für dieses Lob,
das Sie eigentlich schon ausgesprochen haben. Die Hälfte aller
Mehrausgaben – 20 Milliarden Euro – geht genau in
solche Zukunftsprojekte hinein, eben
in die Kinderbetreuung, die wir insbesondere mit dem Finanzausgleich adressie-
ren,
in die Transformation der Wirtschaft auf der einen Seite, in die nachhaltige Mobilität
auf der anderen Seite, in die Wärmewende. Insgesamt sind es
14 Milliarden Euro, die wir dafür in den nächsten Jahren zur
Verfügung
stellen. Also Danke für das Lob und die Unterstützung, die wir
natürlich sehr gerne annehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
Sie beschließen heute auch das Chip-Gesetz. Sie (in
Richtung Bundesrat Buchmann) haben das angesprochen, Herr Bundesrat.
Ursprünglich geht das
auf eine EU-Initiative zurück, mit der auch die Wettbewerbsfähigkeit
und die Resilienz der europäischen Halbleiterindustrie gestärkt
werden sollen. Es
bestehen Lieferabhängigkeiten, die wir dadurch minimieren möchten.
Bis 2031 können somit in Österreich 2,8 Milliarden Euro
investiert werden. Das ist
ein Programm zur Investition in den Standort Österreich, insbesondere
natürlich in die Standorte – du hast es
angesprochen – in der Steiermark, in Kärnten,
die davon sehr stark profitieren werden. Damit können wir diese Halbleiterindustrie,
bei der wir im europäischen Schnitt schon Vorreiter sind, noch weiter
unterstützen. Das bedeutet insgesamt eine Gesamtinvestition
von 7 Milliarden Euro: nicht Budgetmittel, sondern Investitionen in den
nächsten Jahren, die ausgelöst werden.
Breitbandförderung ist ein anderes Thema. Wir haben
gerade 375 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den
Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Auch das ist ein
Konjunkturprogramm, Herr Bundesrat Obrecht. Also auch das geht in den
Baubereich hinein. Das habe ich vorhin vergessen:
Neben Kinderbetreuung und Transformation haben Sie auch den Baubereich angesprochen.
Also ja, auch da kann ich Sie beruhigen, auch das werden
wir mit diesem Budget entsprechend adressieren. (Beifall bei Bundesrät:innen
der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Steigerung der
Arbeitslosigkeit um 5,4 Prozent
im Baubereich!)
Jetzt spreche ich noch gar nicht von anderen konjunkturbelebenden Maßnahmen wie dem Heizkesseltausch, den thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, die auch in diesem Paket Niederschlag finden und dadurch
natürlich auch die Baukonjunktur
antreiben. Auch da haben Sie recht:
Die Baukonjunktur ist in den nächsten Monaten eines der größten
Sorgenkinder. Auch da haben wir aber Programme vorgelegt, wie wir die
Konjunktur im Baubereich antreiben können.
Ein weiteres großes Projekt ist die befristete Senkung
beziehungsweise Abschaffung der Umsatzsteuer auf die Fotovoltaikanlagen.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen, es kommt nämlich auch zu einer
Vereinfachung des gesamten Systems. Ich war als Oemag-Vorstand über viele
Jahre auf der anderen
Seite und habe in einer Silvesternacht erlebt, wie das einfach nicht
funktioniert hat. Man hat dann versucht, das sukzessive zu erleichtern, indem
man von
der Silvesternacht weggegangen ist, vier Fördercalls gemacht hat. Das hat
dann Frau Bundesministerin Gewessler gemacht und durchgezogen. Trotzdem
ist der Andrang so groß, dass man Erleichterungen machen muss, wenn es um
die Fotovoltaikförderung geht, und auch das machen wir jetzt mit der Abschaffung
der Mehrwertsteuer in diesem Bereich.
Wenn ich gerade beim Bereich Energie und Klimaschutz und dem
Zusammenhang mit der Wirtschaft bin: Das muss Hand in Hand gehen.
Wirtschaft
und Klimaschutz müssen Hand in Hand gehen. Ich glaube, da sind wir uns
alle einig. Deswegen haben wir für die nächsten drei Jahre
14 Milliarden
Euro im Bereich der Transformation der heimischen Wirtschaft für die
Wärmewende, aber eben auch für nachhaltige Mobilität
vorgesehen.
Und – und das sind auch
Zukunftsausgaben – wir investieren in Wissen. Die Wissenschaft, die
Forschung sind ganz entscheidend für die Zukunft. In
diesem Bereich investieren wir 16 Milliarden Euro für die
nächste Leistungsperiode der Universitäten. Wir werden in
Österreich nie die billigsten Arbeitskräfte haben, wir werden
nie die billigste Energie haben, aber wir werden die klügsten Köpfe haben. Die haben wir ja Gott sei Dank auch
in Europa,
in Österreich und das müssen wir weiter unterstützen. Wir
investieren daher sehr viel in diesen Bereich. (Die Bundesrätinnen Grimling
und Grossmann:
Was ist mit Bildung ...?)
Parallel dazu – das wurde im Zusammenhang mit der
Abschaffung der kalten Progression schon erwähnt –: Sie
diskutieren heute auch das Progressionsabgeltungsgesetz, und auch da
sollten wir, glaube ich, neben anderen Initiativen im Arbeitsmarktbereich,
im Beschäftigungsbereich, Maßnahmen
setzen, die es attraktiver machen, länger zu arbeiten. Der Anreiz,
länger am Arbeitsmarkt zu bleiben, ist, glaube ich, ganz wichtig. Wir
schaffen mit diesem Gesetz positive Leistungsanreize, indem wir
Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis-
und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit anheben
und indem wir – das ist eigentlich das Zentrale – auch
Überstunden steuerlich entlasten, um den Leistungsgedanken auch weiter
voranzutreiben. (Bundesrätin Schumann: Aber den
Teilzeitbeschäftigten
helft ihr nicht!)
Und dann – Bundesrat Buchmann hat es auch
erwähnt – bringt die Abschaffung der kalten Progression allein
für 2024 3,6 Milliarden Euro Entlastung;
heuer waren wir ja bei 1,8 Milliarden, nächstes Jahr kommen noch
einmal 3,6 Milliarden Euro Entlastung dazu. Das ist wirklich etwas, was
sich am Ende des Tages auch strukturell sehen lassen kann. (Beifall bei der
ÖVP sowie
bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Es gibt noch eine Herausforderung, die heute noch nicht
angesprochen worden ist, und das ist jene des demografischen Wandels. Das ist
etwas, was uns
in den nächsten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, natürlich
herausfordern wird. Auch da haben wir ganz besonders beim
Finanzausgleich – wir haben
beim nächsten Mal noch die Möglichkeit, über diesen zu
diskutieren – den Fokus darauf gelegt, die Gesundheitsreform mit
anzugehen, den Gesundheitsbereich, den Pflegebereich, aber eben auch
den Kinderbetreuungsbereich entsprechend zu unterstützen. Wir haben
noch genügend Gelegenheit, darüber zu diskutieren,
wenn es dann um den Finanzausgleich geht.
Zwei Sätze möchte ich
aber zum Finanzausgleich schon noch sagen, weil er gezeigt hat, dass der
Gesamtstaat über die Bundesländergrenzen und Gott
sei Dank auch über die Parteigrenzen hinaus funktioniert und wir am Ende
des
Tages alle gemeinsam eine gesamtstaatliche Verantwortung wahrgenommen haben. Das erwarten sich die Menschen ja auch, wenn sie über Politik reden – zu Recht, wie ich durchaus sagen möchte.
Wir haben beim Finanzausgleich
zum ersten Mal – und das ist schon ein Paradigmenwechsel –
zusätzliche Mittel mit Reformen, mit Zielen verknüpft. Das
hat es noch nie gegeben. Beim letzten Mal vor sieben Jahren – damals
war Schelling Finanzminister – hat man am Ende des Tages
300 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Ich habe mich immer
gewundert, wie man sieben Monate verhandeln kann, um dann am Schluss
300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Das
wäre in einer halben Stunde wahrscheinlich auch gegangen. Aber okay,
diesmal sind wir einen anderen Weg gegangen und haben wirklich versucht, das
ganz konkret mit Zielen, mit Reformen zu verknüpfen,
und das ist Gott sei Dank auch gelungen. In diesem Zusammenhang
sage ich auch Danke an den Ministerkollegen Rauch, der sich insbesondere im
Gesundheits- und Pflegebereich massiv eingebracht hat.
Es ist also ein zukunftsorientiertes Budget, das Sie heute
diskutieren, mit vielen Maßnahmen – (in Richtung SPÖ:)
danke für den Hinweis –, die eben genau
in die Zukunft gehen: von der Kinderbetreuung über die Transformation und
natürlich bis hin zum Sicherheitsbereich, der auch eine große
Rolle spielt. Das
sind alles Themen, die wir mit diesem Budget adressieren, und in diesem Fall gehe
ich davon aus, dass die Sozialdemokratie mitstimmt, weil damit, wie gesagt, alles
adressiert ist, was Sie, Herr Bundesrat Obrecht, vorhin in Ihrer Rede erwähnt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Schumann:
Na geh, Zynismus, Herr Minister! Nicht zu viel Zynismus!)
11.14
Vizepräsidentin Margit Göll: Herzlich begrüßen darf ich auch Frau Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer: Herzlich willkommen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Wir gehen weiter in der Tagesordnung und ich darf Herrn Bundesrat Michael Bernard ans Rednerpult bitten. – Bitte.
11.15
Bundesrat
Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Bundesminister und -ministerinnen sowie Staatssekretäre! Liebe
Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor
den Bildschirmen. (Bundesrat Schreuder: Wo ist die
Galerie?) Da dieser Themenblock aus insgesamt sieben Tagesordnungspunkten
besteht, werde ich einige für mich wichtige Punkte daraus behandeln.
Bevor ich einige Punkte näher beleuchte, möchte ich aber etwas
Generelles sagen.
Unter
Berücksichtigung der heute von Schwarz-Grün zu beschließenden
Ermächtigungen wird die Bundesregierung mit 25 Milliarden Euro das
größte Budgetdefizit aller Zeiten
erwirtschaften, und das trotz Rekordeinnahmen
des Finanzministers. Seit es die schwarz-grüne Bundesregierung
gibt, wurden die Maastrichtkriterien hie und da nur knapp eingehalten; 2024,
glaube ich,
nicht. Selbst die Regelung im Bundeshaushaltsgesetz zur Schuldenbremse auf
Bundesebene wird von der Bundesregierung auch für 2024 außer Kraft
gesetzt. Das definitive Versagen und die Unfähigkeit der Bundesregierung
beweist auch die Schuldenquote 2024 bis 2027. Trotz des massiven inflationsbedingten
BIP-Anstieges und des damit verbundenen BIP-Nenner-Effektes, ist der
Finanzminister nicht in der Lage, die Schuldenquote zu reduzieren.
Da reden wir noch nicht einmal davon, Schulden zurückzuzahlen. 2019 – im letzten Regierungsjahr von FPÖ und ÖVP – hatten wir einen öffentlichen Schuldenstand von 280 Milliarden Euro. 2023 haben wir bereits einen Schuldenstand von 367 Milliarden Euro und 2024 wird der Schuldenstand auf 386 Milliarden Euro ansteigen. Das heißt, die schwarz-grüne Bundesregierung hat in ihrer Regierungszeit 106 Milliarden Euro neue Schulden aufgebaut (Bundesrätin Doppler: Na bravo!); zulasten der österreichischen Steuerzahler und zulasten zukünftiger Generationen. (Beifall bei der FPÖ.)
21,2 Milliarden Euro Schulden hat die Bundesregierung jedes Jahr produziert, und dann haben Sie, Herr Finanzminister, noch die Chuzpe, von einem
Zukunftsbudget zu sprechen. Ist Ihnen von den Regierungsparteien überhaupt bewusst, welche finanzielle Belastung Sie den zukünftigen Generationen hinterlassen? Sie sollten schon wissen, dass die Schulden von heute die Steuern von morgen sind.
Nun, wie versprochen, zu einigen
detaillierten Betrachtungen, zum Beispiel betreffend das Meister- und
Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz. Für uns Freiheitliche
hat Handwerk goldenen Boden. Im heutigen Sprachgebrauch
drückt dieses Sprichwort aus, dass sich mit Handwerk gutes Geld verdienen lässt.
Leider wurde dieses aber in den letzten Jahren oft kleingeredet,
vernachlässigt und als nicht allzu wichtig abgetan. (Bundesrat Schreuder:
Wer hat das gemacht? Blödsinn!)
Viele Jahre wurden von den rot-schwarzen Bundesregierungen keine Maßnahmen gesetzt, um die Ausbildung zu attraktivieren und auszubauen. (Bundesrat Schennach: Aber Schwarz-Blau!) Zusätzlich sei erwähnt, dass auch der Versuch, durch unkontrollierte Asyl- und Flüchtlingspolitik Arbeitskräfte nach Österreich zu bekommen, wie von uns immer schon prognostiziert nicht funktioniert hat. Er ist kläglich gescheitert. (Beifall bei der FPÖ.)
Erinnern wir uns aber an die Willkommensklatscher von Rot,
Schwarz/Türkis und von den Grünen natürlich (Bundesrat
Schreuder: Ihr habt Pink vergessen!),
und daran, wie sie uns allen weismachen wollten, dass da viele fleißige
Facharbeiter kommen. Weit gefehlt: Gekommen sind Menschen, die sich in die
soziale Hängematte legen (Bundesrat Schennach: Geh, geh, geh!)
und die mehr Probleme ins Land gebracht haben, als wir heute brauchen
können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder:
Wer pflegt Sie im Krankenhaus, Herr Bernard, wenn Sie ins Krankenhaus
müssen? Wer pflegt Sie dann? Was
glauben Sie? – Bundesrätin Schumann: Handwerksbetriebe
haben zu wenig ausgebildet! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
Der Ruf nach Facharbeitern ist in allen Branchen sehr groß und nach Langem kommt auch die ÖVP drauf, dass da zu handeln sei. (Zwischenruf der Bundesrät:innen Schumann und Steiner.) Mit dem Meister- und Befähigungsprüfungs-
Finanzierungsgesetz wird ein erster Schritt
gesetzt. Unserer Meinung nach
ist es höchste Zeit. Wir haben schon 2020 im Nationalrat einen Antrag
dafür eingebracht, der natürlich zweimal seitens ÖVP und
Grünen vertagt wurde.
Am 27.2.2020 haben wir Freiheitliche im Nationalrat den Antrag zur Abschaffung
der Prüfungs- und Kursgebühren der Meister- und
Befähigungsprüfungen sowie der Prüfungstaxen für
Lehrlinge eingebracht, aber noch mit dem Zusatz, dass darüber hinaus
„Maßnahmen einzuleiten und Schritte zu
setzen“ sind, „die sicherstellen, dass Vorbereitungskurse für
die Ablegung von Meister- und Befähigungsprüfungen für die
Prüfungskandidatinnen
und -kandidaten künftig kostenlos sind“. Der Hintergrund:
Während auf der einen Seite Studieren
schon lange Zeit gratis ist, wurden die Lehre beziehungsweise das
Handwerk und die Meisterausbildung oft eher benachteiligt.
Eine kompetente Regierung
würde auch verstehen, dass Facharbeiter
das unverzichtbare Fundament unserer Wirtschaft bilden. Die zukünftigen
Facharbeiter verdienen Anerkennung und Belohnung für ihren
unermüdlichen Einsatz und gehören unserer Meinung nach besser
unterstützt.
(Beifall bei der FPÖ.)
Nun kurz zum Thema Umwelt und
Landwirtschaft: Der Waldfonds wurde mit 100 Millionen Euro aufgestockt und
bis 2027 verlängert. Grundsätzlich begrüßen wir diese
Maßnahme – es gibt eh schon eine Vielzahl von waldbezogenen
Förderungen –, aber es fehlt oft die transparente Information.
Allgemein ist da von unserer Seite kritisch zu sehen, dass von den
350 Millionen Euro für den Waldfonds nur 60 Millionen Euro
direkt bei den durch den Borkenkäfer geschädigten Bauern ankommen.
Der Rest des Geldes
wird hauptsächlich in Maßnahmen, die die Sägeindustrie
unterstützen, und in die Forschung gesteckt.
Zur Entlastung von
Erwerbseinkommen und Pensionen – das betrifft Tagesordnungspunkt 2 –
sind die Tarifgrenzen der ersten vier Tarifstufen in einem
jeweils unterschiedlichen prozentuellen Ausmaß an die Inflationsrate
angepasst
worden. Besonders zur Entlastung von niedrigen und mittleren
Erwerbseinkommen und Pensionen wird die erste Tarifstufe um
9,6 Prozent auf 12 816 Euro, die zweite Tarifstufe um
8,8 Prozent auf 20 818 Euro, die dritte Tarifstufe um
7,6 Prozent auf 34 513 Euro und die vierte um 7,3 Prozent
auf 66 612 Euro angehoben.
Die Anpassung auch der Absetzbeträge – Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag – sehen wir generell positiv.
Die Erhöhung des
Gewinnfreibetrages ist heute schon kurz erwähnt worden, auch die
Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen von Überstunden.
Um der angespannten Personalsituation zu begegnen, können zeitlich
befristet in den Kalenderjahren 2024 und 2025 für die ersten
18 Überstunden im
Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Auch das wird von
unserer Seite unterstützt.
Ein wichtiger Punkt für uns Freiheitliche als Familienpartei ist auch, dass der Kindermehrbetrag auf 700 Euro erhöht wird. Auch das sehen wir positiv.
Bei den
Tagesordnungspunkten 3 und 4, die den Bereich von Bundesministerin
Gewessler betreffen, hat diese im Einvernehmen mit dem Finanzminister
die Untergliederung für die Vorbelastungen in den Finanzjahren 2024
bis 2029 von bis zu 65 Milliarden Euro zu begründen. Das ist eine
Sache, die generell
zu unterstützen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dazu
ermächtigen, auch mit Zuschussverträgen für den Betrieb, die
Instandhaltung und das Nutzungsentgelt
gemäß Bundesbahngesetz Vorbelastungen in den Jahren 2024
bis 2029 in der Höhe von 8,2 Milliarden Euro zu
begründen.
Generell sollen die Maßnahmen im Bereich Verkehr und
Infrastruktur den Ausbau und die Verbesserung der Schieneninfrastruktur
und die Stärkung
der Schiene als Rückgrat für den öffentlichen Verkehr, die
Modernisierung der
Bahnhöfe zur Mobilitätsdrehscheibe und
Verbesserung der Umsteigequalität, den forcierten Ausbau des
ETCS-Systems sowie die Vorantreibung der Elektrifizierung des Schienensystems
vorsehen. Das ist generell positiv
zu bewerten.
Im Regierungsabkommen steht aber drinnen, dass die
Mobilität ein Grundbedürfnis der Menschen, der
österreichischen Bevölkerung ist und der
Transport von Waren auch eine Voraussetzung für einen florierenden Wirtschaftsstandort.
Leider hat diese Bundesregierung jede Menge Maßnahmen dagegen
gesetzt und gegen das Grundbedürfnis der österreichischen
Bevölkerung gehandelt.
Nun komme ich zu Tagesordnungspunkt 5. Der Kollege von
der ÖVP hat heute schon einmal kurz über das Thema Halbleiter-Ökosystem
gesprochen. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es prinzipiell um die Schaffung
eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
Halbleiter-Ökosystems.
Dazu möchte ich ein bisschen ausholen.
Der globale Halbleitermarkt wird seit Jahren von den USA mit
47 Prozent, von den asiatischen
Ländern Südkorea mit 19 Prozent, Japan mit 10 Prozent,
Taiwan mit 6 Prozent und 47 Prozent beim Zusammenbau der
Halbleiter als Weltmarktführer bestimmt. China hat davon lediglich
5 Prozent. Die
große Gefahr für die europäische Wirtschaft ist China, welches
derzeit europäische Firmen aufkauft und die Technologie und
Produktion ins eigene
Land bringt. Auch die Industrie der Halbleiter in Europa ist vor den Chinesen nicht sicher. Der derzeit größte Hersteller
britischer Halbleiter wird möglicherweise an ein chinesisches
Unternehmen verkauft. Der Firmensitz hat schon in Europa Fuß gefasst,
nämlich in den Niederlanden.
Der chinesische Aufkauf dieser Halbleiterfirma wird dann sicherlich auch Auswirkungen auf die komplette europäische Chipherstellung haben. Die globale Unterversorgung mit Halbleitern haben wir generell in der ganzen Coronasituation gemerkt. Da der Slogan digitaler Wandel und Transformation von der
Bundesregierung bei
jeder PK verlautbart wird, um die digitale Kontrolle
der EU in jedem Bereich unseres Lebens zu manifestieren, muss auch da
außerordentlich viel Geld zur Verfügung gestellt werden, um die
Agenda 2030
zu vollziehen.
Wirft man aber einen Blick auf die Informationsseiten der EU,
stechen einem nur mehr die Worte mit digital ins Auge: auf dem Weg zu einem
digitalen
Europa, EU-Werte als Kern des digitalen Wandels, digitale
Souveränität, digitale Kompetenz, digitale Sensibilisierung.
Die EU hat aber die Coronakrise als Mittel zum Zweck
für einen teilweisen Digitalisierungswahnsinn genutzt und die
Klimakrise für den grünen Wandel vorgeschoben. Diese Kombination ist
ein wahrer Irrsinn für alle Menschen in der EU. Allein die Initiative
Chips für Europa soll insgesamt 43 Milliarden Euro
an Geld benötigen. Führende Unternehmen wie der US-amerikanische
Technologieriese Intel haben bereits angekündigt, Milliarden an Euro
in die europäische Produktion
zu investieren und hier zu expandieren. Im Gespräch sind Produktionsstätten
in Ländern wie Deutschland, 80 Milliarden Euro, Frankreich, Italien
und Irland, 12 Milliarden Euro.
Warum China bei der Halbleitertechnologie hinterherhinkt, hat den Hintergrund, dass es bei den allerneuesten Halbleitertechnologien, nämlich der Nanochiptechnologie, die der Schlüsselmarkt der Zukunft sein wird, im Rückstand ist. Dafür hat es aber ein Ass im Ärmel: China sitzt auf den wesentlichen Rohstoffen, welche für die Chipproduktion benötigt werden: Silizium – auch für die Solarzellen gebraucht, wie wir wissen –, Germanium, Gallium.
Wenn wir schon bei dem Thema Rohstoffe sind, dann reden wir
kurz auch über Österreich, über die verschenkte Goldgrube in
Österreich. Im Zusammenhang mit dem nicht in Betrieb genommenen
Atomkraftwerk Zwentendorf – wer sich noch erinnern kann –
wurde damals in Kärnten auf der Koralpe in der Gemeinde Frantschach in der
Hoffnung, auf Uran zu stoßen, eine Mine gebaut. Anstelle von Uran wurde
das größte Lithiumvorkommen Europas entdeckt.
Das Leichtmetall wird derzeit hoch gehandelt und dessen Nachfrage
am Weltmarkt ist unersättlich, da es für die Produktion von Handys,
Laptops, Tablets, aber generell auch in Richtung Strominfrastruktur gebraucht
wird. Kurz gesagt: Es ist ein Schlüsselrohstoff.
Das sogenannte weiße Gold wurde im wahrsten Sinne des
Wortes von der damaligen Regierung aus SPÖ und ÖVP verscherbelt,
verschenkt. 1987 hat
die ÖIAG ein Gutachten erstellt, in dem es heißt, das könnte
interessant für Österreich sein: Der Weitblick hat der damaligen
wie auch der jetzigen Regierung gefehlt. Obwohl es damals stillgelegt
und als Reserve für den Fall steigender Preise betrachtet wurde,
wurde es dennoch verkauft. 1992 wurden
die Schürfrechte um einen symbolischen Schilling – umgerechnet
für die, die noch umrechnen wollen:
7,3 Cent – an die Kärntner Montanindustrie verkauft. Der
Industrielle verkaufte diese um rund 10 Millionen Euro weiter, und nun
freut sich ein australisches Unternehmen über dieses Superschnäppchen mit einem
derzeitigen Nettowert von 1,5 Milliarden US-Dollar.
Das I-Tüpfelchen der Geschichte kommt aber noch: Der österreichische Steuerzahler darf dieses Milliardenprojekt noch mitfinanzieren – die notwendige Infrastruktur für den Abbau und für den Extraktionsbetrieb –, aber auch die erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen werden aus Mitteln der österreichischen öffentlichen Hand erfolgen. Verschenkt ist verschenkt – meiner Meinung nach ein fataler Fehler für unser Land, wir schauen da jetzt durch die Finger.
Auch geht mit der damaligen Fehlentscheidung im Bereich Forschung und Technologie, Innovation und Know-how sicher viel Wissen verloren. Durch die ausufernden Energiekosten ist auch die Weiterverarbeitung auf dem Standort in der Bezirksstadt Wolfsberg nicht mehr geplant. Somit fallen da schätzungsweise circa 400 Arbeitsplätze weg.
Stattdessen wird das Lithium jetzt in Saudi-Arabien weiterverarbeitet. Dass die Industrie aufgrund der wahnsinnigen Klimapolitik der Bundesregierung ins Ausland flüchtet, ist klar. Das wird auch da wieder sichtbar. Der Ruf Österreichs
als
Industriestandort ist im Ausland dank dieser Bundesregierung ruiniert.
(Beifall bei der FPÖ.)
Ja, Sie ruinieren aber nicht nur
die Industrie Österreichs, sondern auch die Menschen in unserem Land.
Die einzige Maßnahme, welche Sie als Regierung
noch treffen können, um den völligen Schaden für unser Land
abzuwenden – ich habe es eh schon
ein paar Mal gesagt –, ist der komplette Rücktritt. Die nachfolgende
Regierung, angeführt von uns Freiheitlichen, wird das Land wieder aufrichten,
das, was in den letzten Jahrzehnten durch die eingeschlagene Fehlpolitik vernichtet
wurde, wieder aufbauen. (Beifall bei der FPÖ.)
Eines, was uns auch noch ganz wichtig ist: Beim Tagesordnungspunkt 6 geht es um die Pensionen, um die Änderungen der Pensionen bei der Oesterreichischen Nationalbank und auch um die Betriebspensionszusagen bei der Austrian Airlines. Insgesamt gibt es für rund 1 100 Beschäftigte der Oesterreichischen Nationalbank fünf Dienstrechte. Die ersten beiden regelten die Pensionseintritte vor April 1998, die ersten Dienstbestimmungen haben für Mitarbeiter, die vor 1993 in die Nationalbank eintraten, gegolten. Sie waren dem Beamtenschema angeglichen.
Dann folgte die DB 2, teils
mit Einzelverträgen, was Eingriffe erschwert. Die Pensionen der
Beschäftigten des Dienstrechtes DB 1 und DB 2 wurden
bereits 2014 durch ein Verfassungsgesetz nach starker Kritik des Rechnungshofes
bei den Altverträgen der Banken angepasst. Nun geht es aber
den Luxuspensionen der Beschäftigten des
Dienstrechtes 3, Eintritt bis 31. Dezember 2006, an den
Kragen – und das unserer Meinung nach zu Recht.
Das viel zu überzogene Pensionskassenparadies der Oesterreichischen Nationalbank hat unserer Meinung nach ausgedient und muss fertig korrigiert werden. Nach Einschätzung des Rechnungshofes wird das Ziel, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit an den Tag zu legen, aber leider auch bei der Regelung 3 nicht erreicht. Laut Kritik des Rechnungshofes orientiert sich die 3er-Pensionsregelung weiterhin an der damals noch nicht reformierten günstigen 2er-Regelung.
Der österreichische
Steuerzahler hat gerade in Zeiten der Teuerung und des Verzichtes unserer
Meinung nach kein Verständnis für überprivilegierte Pensionen.
Im Sommer 2022 sind die Verhandlungen zwischen Direktorium und dem
Zentralbetriebsrat, um in das Dienstrecht 3 einzugreifen und somit
einen Beitrag zur Harmonisierung der Pensionssysteme zu leisten, gescheitert.
Gehen wir aber einmal zu ein
paar Zahlen, damit man sich das besser vor Augen halten kann: Die
Durchschnittspension in der Oesterreichischen Nationalbank betrug im
Jahr 2021 92 400 Euro brutto pro Jahr. Im Vergleich:
Die durchschnittliche Alterspension beträgt in Österreich
19 700 Euro brutto pro Jahr. Bei den Luxuspensionen der
Generaldirektoren reden wir
dann schon von 38 900 Euro pro Monat. Ein Seniorbereichsleiter
erfreut sich an 23 600 Euro pro Monat.
Wenn man den Bericht des
Rechnungshofes durchliest, dann sieht man, dass die Nationalbank derzeit mehr
Pensionisten hat als Personen, die arbeiten,
sprich: es sind 1 300 Pensionisten und lediglich nur mehr
1 000 aktive Angestellte. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Mehr als sage und
schreibe 100 Millionen Euro fließen jährlich nur in die
Pensionen, allein 14 pensionierte Direktoren erhalten
4 Millionen Euro. Die hohen Pensionsausschüttungen verringern
die Gewinnausschüttung an den Bund.
Während gerade die
Regierung – wie heute der Finanzminister – über ein
späteres Pensionsantrittsalter spricht – die Leute, die eh
schon die ganze
Zeit brav und anständig arbeiten, sollen jetzt noch länger
arbeiten –, sind ehemalige Mitarbeiter der Nationalbank vor
Kurzem noch im Alter von 56
in Pension gegangen, während die restliche österreichische
Bevölkerung mit 65 in Pension geht.
Das Durchschnittspensionsalter betrug für Mitarbeiter, die vor 1993 eingetreten sind, sogar nur 55 Jahre – mit einer Pension von 85 Prozent des Letztbezuges. Wer zwischen 1993 und 1998 in der Nationalbank begonnen hat, konnte mit 60 nach 39,1 Dienstjahren mit einer Pension von 80 Prozent des Letztbezuges gehen.
Auch bei den jährlichen Pensionserhöhungen ist die Oesterreichische Nationalbank dank Bankenkollektivvertrag privilegiert. Die vorhin schon besprochene 3er-Regelung betrifft rund 200 Mitarbeiter, welche zwischen 1998 und 2003 in die Bank gekommen sind.
Wir sind der Meinung, dass da, ebenso wie bei der AUA, eine Gleichstellung mit dem normalen Pensionssystem hergehört.
Aufgrund der vorgeschrittenen Zeit beende ich hiermit meine Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der FPÖ.)
11.37
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf auch Staatssekretär Mag. Florian Tursky herzlich begrüßen.
Wir gehen in der Debatte weiter. Zu Wort gelangt Herr
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.
Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte
Staatssekretärin! Werter Staatssekretär! Angesichts
der Fülle der Gesetze mache ich einige wenige Schwerpunkte konkreter,
anstatt alle zu überfliegen.
In TOP 1 verbirgt sich nämlich mit der
Novellierung des Umweltförderungsgesetzes ein
Volle-Power-Ökoturbo, ein Ökoturbo für die thermische Sanierung und
den Tausch von Gas- und Ölkesseln auf Fernwärme oder erneuerbare
Energieträger. Von heuer bis 2027 sind das über 2,4 Milliarden
Euro zuzüglich 1,2 Milliarden Euro für den Zeitraum
2024 bis 2026. Das macht in Summe unglaubliche 2 665 Millionen Euro
für die Reduktion des Energiebedarfs
im Gebäudebestand und für den so dringend notwendigen Rausschmiss
klimagiftiger Öl- und Gasheizsysteme. (Zwischenruf des Bundesrates
Spanring.)
Die sind ja nicht nur Klimakiller, sondern sie sind auch teuer. Das haben jetzt hoffentlich hinlänglich alle gesehen, dass fossile Energielieferungen von
Despoten und
Kriegstreibern weder Versorgungssicherheit noch geringe Preise garantieren, wie
sich viele über die letzten Jahrzehnte vorgeträumt haben. (Beifall
bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wie war
das? –
FPÖ-Kaffeehaus heute in der Früh, gell? (Bundesrat Spanring:
Das ist Demokratie! Du hast es wieder nicht verstanden, Herr Kollege!)
Die fossilen Energieträger
sind damit auch ein sozialpolitisches Problem und deswegen, denke ich, auch so
wichtig. Ich möchte das jetzt noch kurz
ein bisschen vertiefen. Wir stocken nämlich nicht nur die Mittel massiv
aus, wir schrauben auch die Förderhöhen weiter hinauf. Ein
Förderziel ist, als Summe der erhöhten
Bundesförderung gemeinsam mit den Ländern, die ja auch fördern,
zumindest – ich wiederhole: zumindest – 75 Prozent
der technologiespezifischen Kostenobergrenzen beim Heizungstausch im
Standardfall abzudecken; 75 Prozent im
Minimum, so muss man es sagen, mindestens 75 Prozent.
Schon bisher gab es für den Tausch von Gasheizungen gegen
Erneuerbare 9 500 Euro seitens des Bundes, inklusive
2 000 Euro Raus-aus-Gas-Bonus. Ich erinnere an die Zielsetzung,
bis 2027 von russischem Gas unabhängig zu
sein. Da aber die Kosten, wie Sie wissen, je nach System sehr unterschiedlich
sind, wird es jetzt stärker technologiespezifisch gemacht, mit technologiespezifischer
pauschaler Bearbeitung. Diese Kosten betragen beim Anschluss eines
Einfamilienhauses an die Fernwärme ganze 15 000 Euro. Bei einer
Wärmepumpe mit Grundwasser- oder Solenutzung sind es
23 000 Euro, alleine bundesseitig.
Ebenso werden die
Förderungen für Mehrwohnungshäuser saftig erhöht. Bis zu
45 000 Euro Basisförderung winken dann für ein Gebäude
plus Bonus von 4 000 Euro für die Zentralisierung des
Heizsystems. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, um überhaupt
Mehrwohnungsgebäude dekarbonisieren
zu können. Das ist ganz besonders wichtig für die Stadt Wien mit
ihren sehr,
sehr vielen Wohnungsgebäuden mit Hunderttausenden Gasetagenheizungen. Ich denke, das ist eine ganz wichtige Verbesserung gerade für dieses Bundesland.
Ich habe hier herinnen schon mehrfach auf die Sonderförderung Sauber heizen für Alle hingewiesen, die einkommensschwachen Haushalten die Rückzahlung von 100 Prozent der Umstellungskosten ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Da kann man die Förderung
nicht erhöhen, aber man kann das Volumen erhöhen, und das wird
gemacht, nämlich auf 1,6 Milliarden Euro bis 2030 für
dieses Segment, wobei es auf weitere Segmente im Mehrwohnungsbau ausgedehnt
wird. Ich finde, das darf man da schon behaupten: So verbindet
man Klimaschutz mit Zahlpolitik. Das sucht übrigens europaweit
seinesgleichen. (Beifall bei den Grünen.)
Ähnlich Cooles und im
Ergebnis Warmes gibt es auch für die thermische Sanierung der
Häuser. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von Grünen und
ÖVP.) Bei
Ein- und Zweifamilienhäusern wird die Förderhöhe für die
umfassende Sanierung von derzeit 14 000 Euro auf
42 000 Euro angehoben. Im mehrgeschoßigen Wohnbau verdreifacht sich die Förderhöhe
von 100 Euro auf 300 Euro pro Quadratmeter. Das klingt jetzt
sehr technisch, aber ich kann sagen:
Mit 300 Euro pro Quadratmeter kann man ein Haus sehr gut sanieren, wobei
man das sogar noch mit den Wohnbauförderungen der Länder kombinieren kann.
Das ist, ich möchte das
noch einmal betonen, sozialpolitisch extrem wichtig. Erstens wird es
leistbar, solche Maßnahmen zu setzen, zweitens reduziert es
den Verbrauch, und durch Halbierung des Verbrauchs – das ist ohne
weiteres mit der thermischen Sanierung möglich – halbieren sich
nach Adam Riese
auch die Kosten. Das ist schon wichtig. Das kann man gar nicht genug betonen:
Es warm haben und heizen, das möchten alle. Gerade Menschen mit
niedrigem Einkommen müssen aber einen großen Teil ihres Einkommens
fürs
Heizen ausgeben, und da kann man jetzt wirklich gut unter die Arme
greifen.
Und wie heute schon mehrfach erwähnt wurde, schafft das zahlreiche Jobs, nämlich im Bereich thermische Sanierungen, im Baugewerbe und im Baunebengewerbe. Da geht es auch um sehr viel Wertschöpfung im Inland, und da kommt ganz viel Geld über Steuern wieder zurück. (Beifall bei den Grünen.)
Es gab noch nie so viel Geld
für den Ausstieg aus Gas und Öl. Bitte sagen Sie das auch weiter! Sie
müssen uns nicht loben, aber sagen Sie es weiter, denn
besser wird es nicht mehr! Steigen Sie jetzt um! Sanieren Sie jetzt Ihr
Gebäude! Höhere Förderungen kann ich mir definitiv nicht mehr
vorstellen.
Es gibt noch mehr Neuigkeiten
aus dem Umweltförderungsgesetz, die ich auch für wirklich wichtig und
zukunftsträchtig halte: Als neues Förderziel wurde
frisch das Thema Kreislaufwirtschaft eingeführt. Das ist lange genug
vernachlässigt worden. Dabei ist das wirklich wichtig, weil
Kreislaufwirtschaft das Motto einer zukunftsfähigen Wirtschaftsweise ist,
einer Wirtschaft,
die keine Abfälle mehr produziert. Das hat übrigens die EU schon vor
Jahren als Vision für 2050 formuliert – eine sehr
schöne Vision.
Kreislaufwirtschaft ist als
Thema ganz eng mit vielen anderen zentralen Themen auf unserem Planeten wie
etwa Klimaschutz und Biodiversität verwoben.
Nur wenn es gelingt, den Ressourcenverbrauch inklusive des Bodenverbrauchs
massiv zu reduzieren, werden wir die ökologischen Überlebensfragen in
den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität auch meistern können.
Da können jetzt viele Maßnahmen von Betrieben
gefördert werden, von der Herstellung von hochwertigen schadstoffarmen
Sekundärrohstoffen
über die Umsetzung ressourceneffizienter Produktionssysteme, die
Entwicklung neuer Verfahren, die Umstellung der Produktion bis hin zur Ausbildung
von Personen für die Kreislaufwirtschaft, weil man ja Fachkräfte
dafür braucht.
Es ist wirklich sehr erfreulich. Danke dafür, dass das
jetzt auf die Schiene gebracht wurde, mit viel, viel Vorarbeit. Da sind viele
Jahre hineingeflossen, und im nächsten Jahr werden 83 Millionen Euro
dafür zur Verfügung gestellt
werden.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV ist angesprochen worden.
Im Tagesordnungspunkt 3 geht es, und das kann ich wirklich nicht auslassen, mit dem nächsten Superlativ weiter, nämlich mit dem Budget für den Bahnausbau. Das sind 21,1 Milliarden Euro für Neuinvestitionen im Bereich Bahnausbau 2024 bis 2029. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Das hat es noch nie gegeben, und es zeigt, dass wir ernst
machen mit dem Ausbau der Schiene und überhaupt mit dem
öffentlichen Verkehr. Es gilt, auch
im Verkehr Klimaneutralität zu erreichen, und da ist beim Verkehr noch
sehr viel Arbeit. Es gilt auch, ihn sozial gerechter zu machen, und dafür
braucht es
auch Infrastrukturen.
Schienenausbauprojekte sind über ganz Österreich
breit verteilt. (Der Redner hält eine Tafel mit der Überschrift
„ÖBB Rahmenplan: 21,1 Mrd € 2024–2029“
und
einer Landkarte Österreichs, auf welcher Bahnausbauprojekte dargestellt
sind, in die Höhe.) Das kann man auf oebb.at downloaden, da sind die
ganzen Projekte eingezeichnet. Da geht es um ganz, ganz viele
Verbesserungen auf Hauptstrecken, um viele Nebenbahnprojekte,
Güterterminals und so weiter.
Ich habe kurz recherchiert, wie viel in anderen Ländern
für den Bahnausbau ausgegeben wird. Ich habe eine Übersicht für
ganz Europa gefunden,
und da zeigt sich, dass wir in den Jahren 2021 und 2022, und das wird sich
fortsetzen, mit rund 300 Euro pro Person und Jahr an Investitionen in
den Bahnausbau an vierter Stelle in ganz Europa liegen.
Ich habe mich dafür interessiert, was die Deutschen investieren. Ich habe Pressemeldungen dazu gefunden, und da ist gestanden, bis 2030 sollen in Deutschland 40 Milliarden Euro in das Schienennetz investiert werden. Wir in
Österreich investieren in diesen Bereich, wie ich gerade gesagt habe, 21,1 Milliarden Euro. Dabei ist Deutschland doch eine Spur größer. Also ich denke, das kann sich schon sehen lassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Auf den Schienen soll
natürlich auch möglichst viel und möglichst günstig gefahren werden, und um das sicherzustellen, werden
beim Tagesordnungspunkt 4 für die nächsten
Jahre nicht weniger als 15,4 Milliarden Euro für die
Unterstützung der Verkehrsdiensteverträge gesichert. Das hilft vor
allem Menschen in den Regionen. Ich möchte das betonen, weil damit ein
leistbares Grundangebot geschaffen werden kann. Wenn man die
Regionenerschließung nach rein marktwirtschaftlichen Kriterien tarifieren
würde, sähe es natürlich anders aus.
Auch da sieht man: Wir machen
ernst mit den Zielsetzungen der österreichischen
Mobilitätsstrategie, die ich Ihnen übrigens als Lektüre
empfehle.
Dieser zufolge sollen bis 2040 40 Prozent aller zurückgelegten
Personenkilometer mit Öffis zurückgelegt werden. Derzeit sind es
27 Prozent oder
ein bisschen mehr, es ist also keine geringe Herausforderung.
Vor allem in Richtung der
Vertreter:innen der kleinen Männer und Frauen, die den motorisierten
Individualverkehr favorisieren und sich besonders für
den raschen Ausbau von Straßen einsetzen, möchte ich auch den
sozialpolitischen Aspekt der Mobilität betonen. Schauen Sie sich
einmal die Statistik
an: Fast die Hälfte der Haushalte mit niedrigem Einkommen hat gar kein
Auto. Demgegenüber hat fast die
Hälfte der Haushalte mit höherem Einkommen mindestens zwei
Autos. Das ist so, weil ein eigenes Auto die teuerste Option ist.
Mobilität ist aber ein Grundbedürfnis; und damit alle mobil sein
können, brauchen wir die Bahn, brauchen wir den ÖV, denn der ist
für alle leistbar und nicht nur für die privilegierte Schicht. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Da wurde mit dem Klimaticket wirklich ein Meilenstein
gesetzt (Zwischenruf des Bundesrates Spanring), nämlich mit
1 095 Euro für das ganze Jahr. Wissen
Sie, wie weit Sie mit 1 095 Euro mit dem Auto fahren
können? – Wenn es hoch hergeht, 2 000 Kilometer, eher
weniger, wenn das Auto ein bisschen größer ist. (Zwischenrufe
bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring: Nur mit den
E-Autos!) Diese 15 Milliarden Euro dienen also unmittelbar der
Daseinsvorsorge, damit eben alle Menschen überall mobil sein können.
Ein kleines Beispiel mit Lokalstolz – ich bringe
den ohnehin selten ein –, Vorarlberger Lokalstolz: Im
Bregenzerwald – das ist keine Metropolenregion,
aber eine sehr schöne Region – gibt es 21 Buslinien.
21 Buslinien! (Beifall bei den Grünen.) Auf den Hauptachsen fahren diese im Halbstundentakt. (Zwischenruf des Bundesrates
Spanring.) Es geht also schon, wenn man will. Am besten geht so
etwas natürlich mit den Grünen in der Regierung. Das ist
einmal klar. (Beifall bei den Grünen.)
Was ich zum Schluss noch einmal kurz
erwähnen möchte, weil es so wichtig ist: Die Energiepreishausse in
den letzten zwei Jahren war krisengetrieben, getrieben von geopolitischen
Verschiebungen, natürlich vor allem von der einseitigen Aggression
Russlands gegen die Ukraine, die Millionen Menschen vertrieben hat. Wir erleben
gerade eine geopolitische Komplettverschiebung; es ordnet sich alles neu. Europa
muss auch einen neuen Platz finden. Eine Auswirkung davon ist, dass wir
jetzt schmerzvoll merken, dass wir in vielen Bereichen, bei ganz wichtigen
Rohstoffen sehr, sehr abhängig sind, aber auch bei Fertigprodukten wie
Computerchips, die, wie gesagt worden ist, überall drinstecken und
für einen gesunden Wirtschaftsraum unverzichtbar sind. Und dieser
Wirtschaftsraum ist Europa! Ich möchte es betonen. Gerade jetzt,
in diesen Zeiten ist es wichtig, den europäischen Raum zu stärken.
Gerade auch eine Versorgung mit Computerchips kann ein Staat alleine nicht
leisten.
Da brauchen wir ganz Europa dafür, wiewohl auch die einzelnen
Mitgliedstaaten gefordert sind. Das ist ganz klar.
Die
Unterstützung mit 2,8 Milliarden Euro für
Produktionskapazitäten ist schon erwähnt worden. Nicht zu
erwähnen versäumen möchte ich die Festlegung
von 90 Millionen Euro für Entwicklungstätigkeiten, also F&E,
quasi vom Labor in
die Fabrik, weil das auch wichtig ist, denn auch die Chipwelt bleibt ja nicht stehen, auch die dreht sich weiter.
Mit einem Blick auf die Themen, die ich jetzt
skizziert habe, kann, so finde ich, Zukunftsoptimismus vermittelt werden, und
den können wir vielleicht
gerade auch in der Vorweihnachtszeit alle gut gebrauchen. (Beifall bei den Grünen und
bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
11.52
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky
(NEOS, Wien): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frauen
Staatssekretärinnen! Herr Staatssekretär! In dieser Debatte
haben wir nicht nur sieben Tagesordnungspunkte zusammengefasst, sieben
Gesetze, sondern eines davon ist
auch noch ein Sammelgesetz, über das man hier nicht einmal in einer zweiten
Lesung getrennt abstimmen, sondern zu dem man nur am Schluss Pro
oder Contra geben kann. Ich möchte trotzdem ein bisschen differenzierter
auf das Sammelgesetz, das Budgetbegleitgesetz, eingehen und drei Punkte
hervorheben, bei denen wir NEOS dafür wären, wenn sie separat
abgestimmt werden würden, bei denen wir auch im Nationalrat bei der
zweiten
Lesung pro abgestimmt haben.
Der eine Punkt sind die finanziellen Mittel
für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in
der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher
Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt beziehungsweise verurteilt worden
sind. Der zweite Punkt sind die finanziellen Mittel und die
rechtliche Absicherung für die Sanierung und Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Gusen. Der dritte Punkt ist
die Ausfuhrförderung für
die Ukraine. Da wären wir dafür; dem Sammelgesetz können
wir aber nicht zustimmen.
TOP 2, das
Progressionsabgeltungsgesetz: Der Herr Finanzminister hat vorhin davon
gesprochen, dass es sich um eine Entlastung handeln würde. Das
ist natürlich nicht richtig, weil eine Entlastung bedeuten würde,
dass man weniger Steuern als vorher zahlt, dass die Abgabenquote gesenkt
würde. Das
ist bei der teilweisen Abschaffung der kalten Progression aber nicht der Fall.
Die Lohnsteuereinnahmen steigen trotzdem um 5,2 Prozent, wenn ich die
Zahlen richtig im Kopf habe. In Wirklichkeit ist es einfach nur eine geringere
zusätzliche Belastung. Das muss man auch anerkennen, also ein Teilerfolg zu zwei
Dritteln. Bei der Abschaffung der kalten Progression, die wir seit unserer
Gründung gefordert haben, muss man dem Finanzminister einen Teilerfolg
anrechnen, den er erzielt hat. Wir sind aber noch nicht am Schluss: Wir
wünschen uns natürlich eine komplette Abschaffung der kalten
Progression.
Den einzelnen
Maßnahmen, die im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes vorgeschlagen
werden, was zum Beispiel die Überstunden oder die Kinderbetreuung
betrifft, stimmen wir zu, aber wir hätten sie gern zusätzlich
zur kompletten Abschaffung der kalten Progression.
Zu den zwei Tagesordnungspunkten
mit Bezug zur ÖBB: Der erste betrifft die Vorbelastungen für
ÖBB-Investitionen. Wir anerkennen grundsätzlich,
dass der Netzausbau der öffentlichen Finanzierung bedarf, vor allem auch
unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die sich aus einer
zeitgemäßen Klimapolitik ergeben. Unsere Kritik ist nicht, dass da
öffentlich finanziert wird, sondern wie und wofür.
Basis für den
ÖBB-Rahmenplan 2024–2029 ist das Zielnetz 2025 plus, das im
Wesentlichen aus dem Jahr 2011 stammt und immer nur provisorische
Fortschreibungen erfahren hat. Diese Planungsgrundlage ist als Instrument einer
qualifizierten Verkehrsplanung fachlich und inhaltlich überholt. Jetzt
soll
es das Zielnetz 2040 geben, das eigentlich schon seit 2022
angekündigt wird. Letzter Stand ist, dass es Anfang nächsten Jahres
in Begutachtung geht.
Da bleibt zu überprüfen, inwiefern die Umsetzung der
europarechtlichen Entwicklungen des Ausbaus der transeuropäischen
Netze für Verkehr
gewährleistet wird.
Da dieses Gesetz aber immer noch auf dem alten
Zielnetz basiert, gelten unsere Kritikpunkte aus dem Vorjahr weiterhin. Die
Kritikpunkte sind im Wesentlichen: Der Rahmenplan schmückt sich
angesichts der großen Summen, um die es geht,
wieder nicht mit allzu konkreten Zielen. Es gibt nur drei übergeordnete
Zielsetzungen. Der Rahmenplan basiert nach wie vor auf stückhaften
Planungen, die oft auf Zuruf von
Interessenten insbesondere der Landespolitik, das
muss ich hier im Bundesrat leider sagen, aufgenommen werden, ohne dass
es eine aktuelle integrierte Schienennetzstrategie auf nationaler Ebene
und die erforderlichen Abstimmungen auf der internationalen Ebene gibt.
Die Situation der Bahn wird insgesamt, obwohl
sie eine nationale Verkehrsinfrastruktur ist, viel zu sehr von
partikulären Länderinteressen gestaltet. Da
würden wir uns wünschen, dass es flankierend zum Rahmenplan weitere
Maßnahmen gibt, nämlich die Konzentration der
Zuständigkeit für alle vernetzten Eisenbahnen beim BMK, die
Schaffung klarer und langfristiger Raumplanungsinstrumente des Bundes
für Infrastruktur von nationaler und internationaler Bedeutung analog zu
den regional wirksamen Landesraumplänen und die Vollkonzentration der UVP
für vernetzte Eisenbahnen und Bundesstraßen bei einer
Bundesbehörde, die auch für erforderliche strategische Umweltprüfungen
und Naturverträglichkeitsprüfungen zuständig sein soll.
Weil die Planungsgrundlagen die gleichen sind, gilt
natürlich auch die Rechnungshofkritik aus 2021 nach wie vor. Schlagworte
dafür: Die ÖBB hält nicht, was sie verspricht; es hat sich
über die Jahre über 1 Milliarde Euro angesammelt,
die der ÖBB ab 2015 zu viel zugeschlagen wurde; und es gibt eine lange
Mängelliste, die der Rechnungshof erstellt hat. Ein Kritikpunkt des Rechnungshofes
betrifft auch die Rahmenpläne, die für sechs Jahre gelten, die selten
zeitgerecht erstellt und in Kraft gesetzt worden sind, ebenso wie
die dazugehörigen Zuschussverträge.
Das bringt mich
auch gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt, nämlich TOP 4:
weitere Vorbelastungen auf der Grundlage der Verkehrsdiensteverträge, die
die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH im Auftrag des BMK
mit den verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließt. Grundlage dafür
ist eine europäische Verordnung, die PSO-Verordnung, die ja für diese
Verkehrsdiensteverträge eine Wahlmöglichkeit zulassen würde,
eine Wahlmöglichkeit zwischen Direktvergaben und einer
wettbewerblichen Ausschreibung.
In Österreich
wird aber der Wettbewerb auf diesem Gebiet sehr kleingeschrieben, also
geht es da im Wesentlichen um Direktvergaben. Was sich aber
ändert oder in Wirklichkeit schon
geändert hat, ist, dass die EU-Kommission Guidelines zu dieser
PSO-Verordnung veröffentlicht – die aktuelle Version
ist vom Juni 2023 – und diese Guidelines eigentlich die
Direktvergabe erschweren beziehungsweise nur mehr in Ausnahmefällen
zulassen. Hier in Österreich merkt man davon nichts. Wir sind der Meinung,
dass auch
auf dem Gebiet der Verkehrsdiensteverträge eine wettbewerbliche Ausschreibung
oder mehr wettbewerbliche Ausschreibungen als bisher statt ausschließlicher
Direktvergaben besser für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und auch
besser für die Konsumentinnen und Konsumenten des Bahnverkehrs wären.
Zum TOP 5,
dem Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz: Dem stimmen wir zwar zu, aber
nicht kritiklos. Wir stimmen zu, weil es wichtig ist, dass
wir in diesem Bereich investieren. Allerdings sieht man da wieder einen Anwendungsfall
dafür, dass Geld auf Probleme geworfen wird. Das allein
kann nicht die Lösung sein. Es werden
teure Anreize geschaffen, aber die bestehenden Probleme des
Industriestandorts ignoriert, bestehende Probleme wie zum Beispiel die hohe
Steuerlast auf Arbeit, die hohen Energiekosten
oder der Facharbeiterinnen- und Facharbeitermangel. Das ganze Geld
könnte also langfristig verpuffen, wenn nicht begleitend Reformen zur
Stärkung
der Wettbewerbssicherheit, wie sie auch vom Produktivitätsrat empfohlen worden sind, gesetzt werden.
Symptomatisch ist auch, dass
wieder viel Geld im Wege eines Initiativantrages verteilt wird. Die
erwünschte Transparenz mit einer Wirkungsfolgenabschätzung, die
man zum Beispiel bei Regierungsvorlagen hätte, wird von den Regierungsparteien,
wie man es leider schon gewöhnt ist, wieder umgangen.
Es fehlen daher die Kennzahlen für den erwünschten Erfolg dieser
doch substanziellen Investition komplett. (Beifall bei Bundesrät:innen
der SPÖ.)
Zu TOP 6, zum
AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz: Wir sehen es
positiv, dass bei den Austrian Airlines eine Auslagerung an eine Pensionskasse
erfolgt, fragen uns aber, warum das bei der OeNB nicht passiert. Unsere
Kritikpunkte sind, dass es eine Übergangszeit gibt, die bis 2046 normiert
wird, dass der Durchrechnungszeitraum aber nur auf 18 Jahre, und zwar
bis 2039, ausgedehnt wird und dass völlig offen ist, wie viel es die
Austrian Airlines kostet, die Pensionen auf einmal auszulagern. Auch ist
fraglich,
wieso die Rechnungsparameter für die Pensionskassen andere sind als die
von der FMA festgelegten. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt
den Vorsitz.)
Zum Schluss noch zu TOP 7, zur Bundesrechenzentrum
GmbH – nur dass Sie sich nicht wundern –: Wir haben im
Nationalrat dagegen gestimmt; ich
werde heute dafür stimmen, weil die zum Zeitpunkt der Nationalratssitzung
noch offenen Fragen in der Zwischenzeit beantwortet worden sind. –
Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
12.01
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
12.01
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Bundesrät:innen! Ich darf die Gelegenheit nutzen, mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu äußern, nachdem ja die Themen meines Ressorts jetzt schon vielfach angesprochen worden sind. Ich beginne mit dem Verkehrsbereich, mit dem Bundesrat Arlamovsky vorhin auch geendet hat.
Im Verkehrsbereich, aber auch
im Umwelt-, im Klimabereich zeigt dieses Budget und zeigen die
Budgetbegleitgesetze eines: Wir werden Klimaschutz, wir
werden Mobilitätswende und Energiewende nicht mit schönen Worten
erreichen, wir werden sie nur mit ganz konkreten Taten erreichen, und die
gießen wir in diesem Budget in ganz solide schwarze Zahlen, und zwar in
Rekordzahlen für den Klimaschutz. Das ist wirklich das Schöne an
diesem Budget und an diesem Budgetbegleitgesetz. (Beifall bei den
Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Im Verkehrsbereich geht
es – das habe ich auch an dieser Stelle schon mehrfach
erwähnt – immer um alle drei Säulen: um die Infrastruktur,
um das Angebot
und um das Tarifangebot. Damit wir, wie Bundesrat Gross gesagt hat,
die Menschen für den öffentlichen Verkehr wirklich begeistern
können und zum öffentlichen Verkehr bringen können, brauchen wir
alle drei.
Infrastruktur: Da liegt Ihnen
heute ein Vorbelastungsgesetz für den ÖBB-Rahmenplan vor. Die
21,1 Milliarden Euro, die heute schon erwähnt worden
sind, sind tatsächlich historisch. Das ermöglicht, dass wir das
größte Bahnausbauprogramm dieser Republik auch in wirtschaftlich
angespannten und anspruchsvollen Zeiten weiterführen können, und zwar
mit voller Kraft weiterführen können, und das ist wirklich gut. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Wir haben im
Budget – ich erwähne es, weil das ÖBB-Budget
natürlich bei Weitem der größte Posten ist – auch
die Mittel für Privatbahnen, für
die Mitfinanzierung bei Stadt- und Regionalbahnen, auch für den
U-Bahnausbau gesichert. Wir gehen das wirklich in der Fläche, konsequent
und auch
mit Plan an.
Betreffend den Rahmenplan
möchte ich kurz Kollegen Arlamovsky antworten: Es stimmt, es geht
einerseits bei der Infrastruktur einfach immer um
große Zeiträume, das werden wir nicht ändern können. Von
der Planung bis zur Umsetzung ist ein Infrastrukturbau sehr aufwendig. Ich
weiß, einige von
Ihnen – ich glaube, Herr Kollege Bernard war auch dabei, das ist
noch nicht so lange her – waren die Baustelle des
Semmeringbasistunnels kurz besichtigen: Da zeigt sich das auch
aus der Historie heraus sehr deutlich. Wir wollen aber andererseits mit
Zielnetz 2040 auch bei dieser Planung neue Standards schaffen, wollen
damit auch bis Anfang des nächsten Jahres fertig sein, also
präsentierfähig sein. Das ist ein sehr umfangreicher Prozess, bei dem
man wirklich neue Standards setzt. Die Umsetzung in den einzelnen
Rahmenplänen wird dann halt wieder eine Zeit dauern, das ist im Infrastrukturbau
notgedrungen so. Ich möchte aber für die Rahmenpläne wirklich
eine Lanze brechen. Das ist ein System, um das wir europaweit beneidet werden.
Die Deutsche Bahn wäre sehr, sehr glücklich, wenn sie ein
ähnliches Planungsinstrument wie die ÖBB hätte, weil das
eine langfristige Planung, eine
Stabilität im Budget und damit auch eine bessere Baustellenabwicklung
ermöglicht, weil da natürlich im Netz ordentlich hingegriffen
wird.
Die zweite Säule ist das Angebot. Das haben wir heute mit einem Vorbelastungsgesetz für die neuen Verkehrsdiensteverträge auf der Tagesordnung. Dieses ermöglicht eine deutliche Qualitätssteigerung im Fahrplanangebot. Ich möchte mich auch wirklich bei den Bundesländern, mit denen wir da verhandelt haben, um dieses Verkehrsangebot zu generieren, bedanken. Es waren wirklich sehr konstruktive, am Kunden-, Kundinnennutzen orientierte Verhandlungen. Es steht jetzt insgesamt im Budget für 2024 – und dann über die VDV perspektivisch natürlich , aber ich sage es jetzt für 2024 – mehr als
1 Milliarde Euro zusätzlich
zur Verfügung. Damit stellen wir auf der Angebotsseite sicher, dass
wir den zusätzlichen Zuspruch zum öffentlichen Verkehr abdecken
können. 10. Dezember ist – Sie wissen es alle, die Bahn
fahren – Bahnneujahr: Sie werden am Fahrplan neue Verbindungen,
sowohl regionale als auch internationale, sehen. Mit diesem
Fahrplanangebot geht auch die Ausrollung neuer Züge einher. Für alle
Vorarlberger sei es jetzt extra erwähnt: Ab Frühjahr kommt
der Nachtzug nach Vorarlberg im neuen Design. Ich weiß, gerade auf dieser
Strecke ist er schon sehr, sehr gefragt. (Beifall bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Ganz kurz fünf Sätze
zum restlichen Mobilitätsbudget: Wir stabilisieren und weiten die
Förderungen im Schienengüterverkehr aus. Das Klimaticket Österreich bleibt
preisstabil, wir sorgen mit zusätzlichen Mitteln aber auch
für die Wertsicherung der Regionaltickets und des Angebots. Wir forcieren
massiv den Ausbau der aktiven Mobilität – das ist einfach
für viele
Wege die gesündeste, die gescheiteste, die kostengünstigste Form der
Mobilität –: Da haben wir rund 108 Millionen Euro in
diesem Budget; als ich begonnen habe, war das Budget für aktive
Mobilität einstellig, möchte ich dazu nur erwähnen. Die
Förderungen für Elektromobilität gehen natürlich
weiter, über alle Kategorien hinweg, vom Zweirad über den Pkw bis zu
Bus und Nutzfahrzeugen, und da stehen im
nächsten Jahr auch zusätzliche Mittel
zur Verfügung; wir sind dann auf 342 Millionen Euro für
diesen Bereich. – So weit zu einem wirklich schönen
Verkehrsteil dieses Budgets, inklusive
der Vorbelastungen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich darf noch ganz kurz auf den
Bereich Umwelt- und Klimaschutz eingehen, weil auch da in diesem Budget, in den
Begleitgesetzen, die Ihnen vorliegen, zahlreiche Maßnahmen und
neue Maßstäbe gesetzt werden. Ein mir sehr, sehr wichtiger Bereich
ist die Kreislaufwirtschaft. Bundesrat Gross hat es
vorhin schon angesprochen: Wir schaffen im Umweltförderungsgesetz erstmals
eine eigene Priorität, einen eigenen Förderschwerpunkt für die
Kreislaufwirtschaft mit einem budgetären Zusagerahmen von
267 Millionen Euro über
die Bundesfinanzrahmenperiode bis 2027. Das
ist wirklich ein Budget,
das auch und insbesondere die in Österreich vor allem klein- und
mittelbetrieblich strukturierte Wirtschaft in dem Sektor sehr gut
unterstützt, Wertschöpfung schafft, Ressourcenverbrauch
senkt und damit wirklich auf vielerlei Ebenen wirken wird. Es freut mich sehr,
dass das gelungen ist, weil wir
damit die Kreislaufwirtschaftsstrategie einen weiteren Schritt in die Umsetzung
bringen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP.)
Zweite Priorität in diesem
Budgetbegleitgesetz ist natürlich die Förderkomponente aus dem
Erneuerbaren-Wärme-Paket, mit einer deutlichen Ausweitung sowohl
der Förderhöhen als auch der Förderintensität im Bestand.
Mit der Ausweitung der Sanierungsoffensive für die Jahre 2024 bis
2026
gibt es neben den 2,5 Milliarden Euro, die wir schon gehabt haben, noch
einmal 1 Milliarde an zusätzlichem Boost für diesen Bereich. Das
heißt, es steht nächstes Jahr rund 1 Milliarde Euro für
Heizkesseltausch, für Sanierung zur Verfügung. Es gibt also einen zusätzlichen Bonus für die
thermische Sanierung,
und auch das Programm Sauber heizen für alle sichern wir mit diesem
Budgetbegleitgesetz mit 1,6 Milliarden Euro perspektivisch bis 2030
ab. Und ich möchte das wirklich unterstreichen: Solch ein Programm hat
kein anderes Land. Wir zeigen damit: Wir machen Klimaschutz für alle,
für die vielen, nicht
für die wenigen, für die vielen. (Beifall bei den Grünen und
bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrat Spanring:
In erster Linie macht ihr es für die Fisch’! Für die
Fisch’ macht ihr es!)
Ein Heizungstausch soll nicht
am Geldbörsel scheitern. Deswegen
gibt es 100 Prozent Förderung für einkommensschwache Haushalte. (Beifall
bei den Grünen. – Bundesrat Spanring: Sie zerstören
unsere Wirtschaft! Sie
zerstören unseren Wohlstand!)
Kollege Gross hat eine Werbeeinschaltung für die
Förderungen gemacht, und ich darf auch Sie darum ersuchen, gerade für
die Aktion Sauber heizen für alle.
Es ist mir ein Anliegen, dass die Förderungen an den Mann, an die Frau
kommen.
Auch der oberösterreichischen Biomassekesselindustrie zum Beispiel, der Wärmepumpenindustrie, den vielen Weltmarktführern, die wir im Bereich erneuerbare Heizsysteme haben – dafür sind wir nämlich international bekannt ‑, ist es ein Anliegen, dass man heimische Technologien verwendet und nicht an Despoten Geld überweist. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Letzter Punkt, und dann komme
ich zum Schluss: Wir haben in den Budgetbegleitgesetzen zwei Punkte
drinnen, die Dinge nachholen, die überfällig
waren, möchte ich sagen. Der eine betrifft die Novelle des
Altlastensanierungsgesetzes. Wir bringen es auf die Höhe der Zeit,
auch mit den Beitragssätzen, damit wir in der Sanierung von
Altlasten und gefährlichen Altlasten weiterkommen. Der zweite
betrifft das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt ist 1999
gegründet worden, hat seit damals keine Budgetanpassung im Basisbudget
gehabt, keine Inflationsanpassung, keine Erhöhung, nada,
null, gar nichts, und deswegen gibt es jetzt mit diesem Budgetbegleitgesetz einen
Sprung von 10 Millionen Euro Basisfinanzierung auf 25 Millionen
Euro Basisfinanzierung. Das hat die – wirklich –
Flagshipinstitution der österreichischen Umweltinstitutionen schon
längst verdient, deswegen freue ich
mich sehr, dass wir das heute auf den Weg bringen können. (Beifall bei
den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Damit komme ich zum Schluss: Ich darf mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit bedanken, darf aber vor allem ersuchen, die umfangreichen Investitionen in eine gute Zukunft, die diese heute auf der Tagesordnung stehenden Budgetbegleitgesetze mit sich bringen, im Sinne der Mobilitäts-, im Sinne der Klimawende mit zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
12.12
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Stellungnahme.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrat Schennach: Jetzt wird’s tiefnig!)
12.12
Bundesrat
Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Minister! Werte
Staatssekretär:innen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im
Saal! Werte Damen und Herren zu Hause! In den Bundesländern werden auch
die Budgets beschlossen, zum Beispiel auch bei uns in Oberösterreich. Ich
gehe mit den Worten voran, die unser Landeshauptmann Thomas Stelzer sagt: Wir
sind das Land der Möglichkeiten. (Rufe bei der SPÖ:
Oje! – Bundesrätin Schumann: Aber nicht in der
Kinderbetreuung!) Ich glaube, mit diesem Budget, das diese Bundesregierung
beschließt, eröffnen sich viele Möglichkeiten für
unser wunderschönes Österreich. Wir tragen dazu bei, dass die
Familien und die Kinder dementsprechend entlastet werden (Bundesrat Schennach:
Schön!), Bildung und Ausbildung werden unterstützt, die
Wirtschaft gestärkt, die Landwirtschaft unterstützt. Besonders
wichtig ist auch, glaube ich, dass der
Zugang zur Sozialhilfe, zur Ausgleichszulage, zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe
vereinfacht wird – ein riesiger Schritt, der
Entbürokratisierung darstellt. (Bundesrat Schennach: Der Eingang
ins Paradies!)
Trotz der Maßnahmen, die diese Bundesregierung mit
einem Minus von 20 Milliarden Euro setzt, ist es uns wichtig, die
Inflation zu dämpfen, den steigenden Zinsen entgegenzuwirken, um
den Menschen in Österreich durch
die Absenkung der kalten Progression mit 3,6 Milliarden Euro mehr Geld in
den Taschen zu lassen.
Genauso wichtig ist es aber, die Resilienz und die Krisensicherheit in den Rettungs- und Zivilorganisationen zu stärken – durch laufende Modernisierung der Schutzausrüstungen, der Einsatztechnik, der Ausstattung – und die Digitalisierung durch Investitionen voranzutreiben.
Die Österreichische
Volkspartei ist als Familienpartei (Heiterkeit bei der SPÖ) besonders
daran interessiert (Rufe bei der SPÖ: Das haben wir gesehen! Super! So
was von ...!), dass Frauen leichter den Arbeitsmarkt erreichen
können. (Bundesrat Spanring: Damit sich jeder einen
Big Mac kaufen kann!) Daher ist es wichtig (Bundesrat Schennach:
Also was ...?), dass Teilzeitarbeit leichter ermöglicht
wird. (Bundesrätin Schumann: Die Teilzeit „leichter
ermöglicht wird“?) Wir nehmen allein
im Zeitraum bis zum Jahr 2030 4,5 Milliarden Euro in die Hand, um
den Menschen, den Frauen den Zugang zur Arbeit zu erleichtern. (Bundesrat
Schennach: Ich glaube, so redet man im Villacher Fasching auch! Das
heißt Büttenreden!)
Der Schulstartklar-Gutschein,
ein wichtiger Punkt für den Einstieg in das Bildungsleben der jungen
Menschen, wird von 120 auf 150 Euro erhöht, und es gibt ihn nun zweimal pro Jahr. Das ist auch ein
wichtiger Punkt besonders
zu Schulbeginn, da wir wissen, dass die Kostensteigerung besonders in
dieser Zeit sehr hoch ist. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Zudem ist es, glaube ich,
wichtig, dass die Fachhochschulen und auch der Fachhochschulbereich durch die
Bundesregierung finanziell unterstützt werden und der Finanzbedarf in der
Höhe von über 20 Milliarden Euro gedeckt
wird.
Das Thema Handwerk und
Ausbildung, die Meisterprüfung: Das ist auch für uns ein wichtiger
Punkt, wie Vorredner Bernard es schon gesagt hat. Ich erinnere mich
noch an Diskussionen im Hohen Haus, als der Meister infrage gestellt worden
ist. Jetzt ist der Meister aufgewertet worden und die Meister-
und die Prüfungsabschlüsse sind kostengünstiger oder von
Prüfungsgebühren befreit. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
Ein kleiner Ausflug noch zum
Finanzausgleich (Bundesrat Schennach: Einen Ausflug macht er!): Ich
glaube, beim Finanzausgleich wird uns allen erst in den nächsten Jahren
bewusst werden, welche Mittel für die Länder und Gemeinden zur
Verfügung gestellt werden (Ruf bei der SPÖ: Na bist du narrisch!),
denn
Länder und Gemeinden tragen sehr viel dazu bei, dass die Pflege, die
Gesundheit und viele andere Themen, auch im Bildungsbereich, bewältigt
werden
können. (Ruf bei der SPÖ: Mensch und Komik –
überall!)
Für unsere Landwirtschaft: Das Impulsprogramm wird sich auch in der Landwirtschaft besonders bei den Investitionen niederschlagen. Wir schaffen
durch die Erhöhung des Investitionszuschusses auf 500 000 Euro einen dementsprechenden Mehrwert und Investitionen im ländlichen Raum. (Ruf bei der SPÖ: Der prackt di’ nieder!)
Genauso wichtig sind auch die Investitionen im Klimabereich. Wir wissen alle, ob das die Fotovoltaikstrategie ist, ob das der Ausbau im Bereich der thermischen Sanierung ist: Es werden Arbeitsplätze vor Ort geschaffen.
Lieber Kollege von der SPÖ (Rufe bei der
SPÖ: Welcher?), Obrecht, weil Sie vorhin das Thema KTM angeschnitten
haben: KTM hat im letzten Jahr 800 Arbeitsplätze geschaffen (Ruf
bei der SPÖ: Jetzt sind es 380!), insgesamt sind
5 000 Beschäftigte bei der Firma KTM, und allein der Monatslohn,
den die Firma KTM allein im Bezirk Braunau an die Menschen ausbezahlt,
macht – nur überschlagen – 15 Millionen Euro
aus. (Ruf bei der SPÖ: Ja, die müssen halt zahlen, wenn die Leute
arbeiten! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. –
Bundesrat
Spanring: Und eine halbe Million Euro Spende für Sebastian Kurz!
Bravo!) Das ist eine wirtschaftliche Investition in KTM. Im Endeffekt muss
man sagen:
Seien wir froh, dass wir dieses Unternehmen in Österreich haben! Man soll
nicht immer Unternehmerbashing machen. (Bundesrat Spanring:
500 000 für
Sebastian Kurz!)
Ich komme aus dem Bezirk
Braunau, wir hatten eine Arbeitslosigkeit von 19 Prozent, und erst mit
Pierer, der Privatisierung der Amag und vieler anderer konnte der Arbeitsmarkt
in Braunau wieder stabilisiert werden. Wir haben
eine der geringsten Arbeitslosenraten in Österreich und das ist, glaube
ich, wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei
SPÖ und FPÖ.)
In
diesem Zusammenhang kann ich nur sagen: Vergleicht man die Staatsverschuldung –
vorhin ist gesagt worden, dass Österreich mehr Geld ausgibt, als es
einnimmt –, so haben wir eine Staatsverschuldung von 78 Prozent
und
liegen damit im europäischen Durchschnitt. Schaut man sich Finnland,
Griechenland und andere Länder an, wie sich da die Staatsverschuldung
gegenüber
der Wirtschaftsleistung entwickelt, so haben wir in Österreich eine
Wirtschaftsleistung, die sich sehen lassen kann. Wir sind
Exportweltmeister, und ich
glaube, das ist schon dieser Bundesregierung geschuldet, dass in den vergangenen
Jahren Maßnahmen getroffen wurden, um den Wirtschaftsstandort
zu sichern, die Arbeitsplätze zu
erhalten und auch die Lebensqualität für die Menschen zu
verbessern.
In diesem Sinne ist das, glaube ich, ein gutes Budget, das zwar mit einem Defizit endet, aber eine positive Aussicht für die Menschen bringt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
12.19
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte schön.
Bundesrätin
Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werte
Staatssekretärinnen! Werter Staatssekretär! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Dieses Budget ist vor allem ein Budget der vertanen
Chancen, würde ich einmal sagen, Herr Kollege
Tiefnig. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil Sie auch einen Ausflug – haben Sie
gesagt – zum Finanzausgleich unternommen haben: Jetzt bereuen
es auch schon sehr viele ÖVP-Bürgermeister. (Bundesrat Himmer:
Na geh!) – Ja sicherlich, hören Sie sich an, was gesagt
wird! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wird schon der Wunsch
nach Nachverhandlung geäußert: Wir werden mit dem Bund noch
über dieses oder jenes reden müssen; es wird an allen Ecken und Enden
krachen! –
Auch das ist eine Vereinbarung der vertanen Chancen.
Dieses Budgetbegleitgesetz, das uns jetzt vorliegt, ist ja
insgesamt ein buntes Sammelsurium an
Novellen, die notwendig sind, um das vom Nationalrat beschlossene Budget
der vertanen Chancen – ich sage es noch einmal – mit
Rekorddefizit umzusetzen. Die Themenpalette, die wir heute hier vor
uns liegen haben, ist entsprechend breit, deshalb erlauben Sie mir einige Themensprünge,
die notwendig sind. Es ist ja alles drinnen, angefangen vom
Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz – wobei ich dazusagen muss,
da geht es um die Bildung, um die
Kostenbeiträge der Eltern zur digitalen Infrastruktur,
aber gerade die Bildung ist die große Verliererin des Budgets. (Beifall bei der SPÖ.)
Es werden überhaupt keine
Offensivmaßnahmen gesetzt, es werden
gerade einmal die Pflichtausgaben getätigt, um die Inflation
einigermaßen abzudecken. In
Wahrheit ist es eine reelle Kürzung, und das, obwohl wir gerade
die aktuellen Pisa-Berichte bekommen haben, aus denen hervorgeht, dass
Bildung in Österreich mehr denn je ein Erbgut ist. Der lang gehegte
Wunsch
und das angestrebte Ziel, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen,
wird in Österreich mit dieser verantwortungslosen Politik immer mehr zu
einem Märchen. (Bundesrätin Schumann: Ja! – Bundesrat
Schennach: Aufwachen,
Kollege Tiefnig, aufwachen!) Da hätte man sich wirklich mehr erwarten
können. Das ist wirklich eine große vertane Chance, für die
leider Generationen
nach uns bezahlen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie gesagt ist es ein Sammelgesetz. Wir haben
ja leider im Bundesrat kein Teileinspruchsrecht, sondern können hier
nur in Bausch und Bogen zustimmen
oder ablehnen. Leider überwiegt das Negative, weshalb wir ablehnen
müssen. Allerdings sind auch positive
Dinge darin – es ist schon angesprochen worden –:
im Strafgesetzbuch, im Fachhochschulgesetz, im Gedenkstättengesetz
beispielsweise, wie auch schon vom Kollegen angesprochen wurde, im
Rechtspraktikantengesetz oder auch mit der Anhebung der Bundesjugendförderung – allerdings auch zu wenig stark,
weil der Teuerung auch nicht Rechnung getragen wird. Da
wären durchaus ein paar Dinge – auch im Umweltbereich –,
die zustimmungsfähig wären. Wie gesagt haben wir aber
kein Teileinspruchsrecht und können deshalb nicht differenziert abstimmen.
Was auch ein Tropfen auf den heißen Stein ist – das möchte ich auch kurz herausgreifen –, ist das Arzneimittelgesetz. Damit wird das Gesamtproblem, dass in Österreich an die 500 Medikamente nicht verfügbar sind, nicht gelöst.
(Bundesrätin Grimling: 567! –
Bundesrat Schennach: 567!) – 567, das haben wir in der
gestrigen Sitzung des EU-Ausschusses erfahren, und das ist wirklich
fatal. Da braucht es wirklich mehr Maßnahmen, mehr Anstrengungen und eine
Gesamtstrategie. Das bedeutet nämlich für viele, viele chronisch
kranke Menschen – oder überhaupt für Menschen, die
Medikamente brauchen, auf die sie dringend angewiesen sind – ein
echtes gesundheitliches Risiko.
Erst
unlängst hat mich eine Epilepsiepatientin aus meiner Region kontaktiert,
die schon jahrelang auf ein bestimmtes Medikament eingestellt war. Jetzt ist
es plötzlich nicht mehr verfügbar, wird nicht mehr nach
Österreich geliefert. Sie hat jetzt in immer kürzeren Intervallen
Anfälle und alle möglichen Folgeprobleme, Herzprobleme und so
weiter. Da braucht es also wirklich ein umfassendes Konzept der
Versorgungssicherheit mit Medikamenten. Das hat
natürlich eine europapolitische Komponente, aber es hat auch eine starke
nationalstaatliche Komponente. Da rächt sich das Kaputtsparen im
Gesundheitssystem in den letzten Jahren, speziell bei der
Gesundheitskasse, wirklich bitter. Diese Chance, da wirklich entsprechende
Gesamtstrukturen zu
schaffen, haben Sie auch verpasst.
Nächster thematischer Sprung – wie gesagt,
es geht wirklich quer durch die Themenbereiche –; jetzt springe
ich weiter zu den Pferden in der Spanischen Hofreitschule (Heiterkeit der Bundesrät:innen
Grimling und Gfrerer): Da
soll entsprechend einer Empfehlung des Rechnungshofes eine Basiszuwendung von
2,5 Millionen Euro jährlich erfolgen, was gut ist. Aber: Es gibt
keine transparenten Regelungen, wie das Geld tatsächlich verwendet werden
soll. Da appelliere ich als Steirerin massiv dafür, dass die Mittel auch
in das Lipizzanergestüt Piber in der Weststeiermark fließen (Bundesrat
Schennach: Ja! Unbedingt!), um auch dorthin ein Signal zu
senden, dass dieser wichtige Standort wertgeschätzt und nicht,
wie unter Schwarz-Blau in den frühen 2000er-Jahren, infrage gestellt
wird. Da wären die Investitionen dringendst geboten,
das wäre wirklich ein wichtiges Signal. (Beifall bei der
SPÖ. – Bundesrat Schennach: Da gibt es schon eine schöne
Kirche dort!)
Nächster thematischer
Sprung, das Sozialrecht: Die Aushöhlung der Arbeitsmarktpolitik ist massiv
abzulehnen, weil sie bedeutet, dass zahlreiche wichtige arbeitsmarktpolitische
Projekte schlichtweg von der Einstellung bedroht sind. Das kann es
wirklich nicht geben, weil es da um Projekte geht, die dringend notwendig sind,
um die Chancen und Verdienstmöglichkeiten
von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen – unter anderem geht
es um diese Projekte, und es geht natürlich noch um viel mehr. Das
möchte ich aber besonders herausgreifen, weil wir ja sehen, welche
Auswirkungen es hat, wenn Frauen nicht in entsprechende Berufe kommen, die
ihnen ausreichend Erwerbsmöglichkeiten bieten, um vor Armut geschützt
zu sein. Das wäre dringend
notwendig, um auch einer entsprechenden Altersarmut vorzubeugen.
(Beifall bei der SPÖ.)
Gerade in diesem Zusammenhang
möchte ich erwähnen, dass im Jahre 2023 die Eigenpension von
Frauen immer noch um 40 Prozent niedriger ist als
die der Männer. Die durchschnittliche Bruttopension von Frauen liegt unter
der Armutsgefährdungsgrenze. Es ist unglaublich, dass das im
Jahre 2023 so
ist. Die Situation dürfte sich für viele weiter verschärfen,
nämlich mit der stufenweisen Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters
auf 65 Jahre für alle,
die ab 1.1.1964 geboren sind. Schon jetzt können viele nicht direkt von
einem Arbeitsplatz aus in Pension gehen, sondern müssen aus
gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension gehen und entsprechende Abschläge
in Kauf nehmen – oder wie gesagt überhaupt aus der
Arbeitslosigkeit in die Pension gehen. Der Arbeitsmarkt – viele
Unternehmen – diskriminiert
nämlich immer noch ältere Personen massiv, und Menschen werden
förmlich nach ihrem Geburtsdatum aus dem Unternehmen hinausselektiert,
hinaussortiert.
Das sind die Situationen, denen sich gerade Frauen stellen
müssen: Teilzeit, Versicherungslücken durch Kinderbetreuungszeiten.
Dadurch müssen
Frauen mit beschämend niedrigen Pensionen leben, obwohl sie ihr ganzes
Leben lang hart gearbeitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen
Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gute
Absicherung für Frauen in der Pension und Schutz
vor Altersarmut“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Frauen eine gute Pension und Schutz vor Altersarmut zu gewährleisten, indem sie
- endlich geeignete Anreize setzen um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, insbesondere präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen sind notwendig,
- die erforderlichen
finanziellen Mittel für eine Personaloffensive in
den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege zur Verfügung stellt
- rasch Maßnahmenpakete
umsetzt um Frauen, die derzeit in Teilzeit
sind zu ermöglichen, in einem höheren Stundenausmaß oder
Vollzeit zu arbeiten
- eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten umsetzt und
- ein klares Bekenntnis gegen
eine Erhöhung des derzeitigen
gesetzlichen Pensionsantrittsalters abgibt.“
*****
Wir werden Ihnen auch die Möglichkeit geben, sich
heute hier klar zu deklarieren: für die Frauen, für mehr
Pensionsgerechtigkeit. – Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
12.30
Vizepräsidentin
Doris Hahn, MEd MA: Der von den
Bundesräten Mag.a Elisabeth Grossman, Kolleginnen und
Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Gute
Absicherung für Frauen in der Pension und Schutz vor Altersarmut“
ist genügend unterstützt und steht demnach mit in
Verhandlung.
Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer. – Bitte schön.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Bundesrates! In einem Teil des Budgetbegleitgesetzes 2024 erhöhen wir neuerlich die den österreichischen Bundesmuseen und den österreichischen Bundestheatern zur Verfügung stehenden Mittel. Die Basisabgeltung für Bundesmuseen und Bundestheater wird in zwei Schritten erhöht: um 12,4 Millionen Euro 2024 und um weitere 16,4 Millionen Euro im Jahr 2025 über den gesamten Finanzrahmen hinweg.
Damit die Einrichtungen trotz
der Kostensteigerungen im Personal- und Sachaufwand ihrem kulturpolitischen
Auftrag weiterhin umfassend nachkommen können,
sind diese Erhöhungen notwendig. Im Bundesfinanzrahmen konnten
wir zudem weitere zentrale Vorhaben verankern.
Als Bundesregierung haben wir die Weiterentwicklung und
einen klaren Fahrplan für das Haus der Geschichte beschlossen. Das Haus
der Geschichte wird in attraktiver und
zentraler Lage – im Museumsquartier – in Zukunft
über 3 000 Quadratmeter Ausstellungsfläche erhalten (Beifall
bei den Grünen), also genau so viel, wie die diversen Studien, die
dazu gemacht wurden,
auch vorgeschrieben haben. Nach Jahrzehnten des Ringens, des Diskutierens, des
Planens, des Verwerfens und Neuplanens, wie die Republik ihre Geschichte präsentieren,
vermitteln und in der Gegenwart verorten möchte, wird es nun endlich
ausreichende Ressourcen und Sichtbarkeit für diese wichtige Arbeit
der kulturellen und politischen Bildung geben.
In den kommenden Jahren werden außerdem wichtige und
lange anstehende Bau- und Sanierungsprojekte im Belvedere, im Kunsthistorischen
und im Naturhistorischen Museum durchgeführt. Wir gehen dabei von
einer attraktiveren und endlich barrierefreien Eingangssituation bis hin zu
einer modernisierten Infrastruktur und einer zeitgemäßen Besucherführung
aus, also die Häuser werden einfach offener, und wir schaffen damit
völlig neue Besuchserlebnisse.
Für mich als zuständige Staatssekretärin ist
es natürlich sehr erfreulich, dass die Angebote beim Publikum sehr gefragt
sind. In den Bundesmuseen bedeuten 5 298 501 Besuche
in den ersten drei Quartalen 2023 eine enorme Steigerung
gegenüber den Vorjahreswerten, aber – das ist das
Interessante –
auch ein Überschreiten des Werts des bisherigen Rekordjahres 2019. (Beifall
bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
Auch bei den Bundestheatern entwickeln sich die
Besuchszahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr sehr günstig. In der
abgelaufenen Saison konnten mit
über 1,2 Millionen Besuchen bereits annähernd Werte wie vor der
Pandemie erreicht werden – auch dort stellte die Saison vor der
Pandemie einen Rekordwert dar.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren, sehen also, das Budget und auch die Budgeterhöhung sind bestens investiert. Der zentrale Erfolg des vorliegenden Budgets, das ein neuerliches Rekordbudget für den von mir zu verantwortenden Bereich darstellt, liegt für mich aber darin, dass wir die Kunst- und Kulturlandschaft in Österreich in ihrer Breite und in ihrer Vielfalt – das ist das, was uns in Österreich ausmacht – sichern, stärken und damit auch weiterentwickeln können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.34
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Stellungnahme.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Maria Huber. – Bitte schön.
12.34
Bundesrätin
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und
Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen
und liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir
haben heute schon viel gehört, und ich möchte
mich meinem Vorredner Adi Gross und der Vorrednerin Frau Bundesministerin
Gewessler gerne anschließen. Dieses Budget zeigt eines: Es ist
tatsächlich
ein Zukunftsbudget und es ist ein Klimaschutzbudget.
Darüber hinaus ist auch eines für mich klar:
Für Klimaschutz braucht es die Grünen
in der Regierung (Bundesrätin Schumann: Na ja, ...!), und
dieses
Budget zeigt auch sehr klar: Für eine starke, unabhängige
Justiz braucht es ebenfalls die Grünen. (Beifall bei den Grünen
sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
Seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung gab es insgesamt
rund 800 Millionen Euro mehr für die Justiz, und alleine in diesem
Jahr wird die unabhängige
Justiz mit 135 zusätzlichen Planstellen für beispielsweise
Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte gestärkt. Das ist ein wichtiger Punkt, um ein
effizientes Arbeiten der Justiz zu ermöglichen und um sicherzustellen,
dass Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen. (Beifall
bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
Das vorliegende Budget bringt auch frauenpolitisch einige
wichtige und längst überfällige Schritte voran. Seit Eintritt
der Grünen in die Bundesregierung
wurde das Frauenbudget verdreifacht: Mittlerweile liegen wir da bei
33,6 Millionen Euro. Das ist wirklich ein sehr, sehr wichtiger
Schritt, der uns da gelungen ist, vor allem wenn man bedenkt (Bundesrätin
Schumann: Größter Rückschritt in der Frauenpolitik,
größter ... haben wir!), dass in den zehn Jahren
zuvor das Frauenministerium 10 Millionen Euro als Budget zur
Verfügung hatte (Bundesrätin Schumann: Ja, ... Teilzeit!
Größter Rückschritt in der Frauenpolitik!) – egal
ob mit roter oder blauer Regierungsbeteiligung. Das ist eine Tatsache! (Beifall
bei den Grünen.)
Was da aber vor allem wichtig ist, ist: Mit diesem Budget
bringen wir wichtige Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt in
Österreich auf den
Weg. Leider haben wir nach wie vor noch immer ein sehr großes Problem mit
Gewalt gegen Frauen in unserem Land (Bundesrat Steiner: Eine
importierte! Importiert! Importiert!), und die Zahlen sind tatsächlich
erschreckend: Jedes dritte Mädchen, jede dritte Frau hat bereits einmal in
ihrem Leben eine Form
von Gewalt erfahren. (Bundesrätin Schumann: 70 Prozent sind
Österreicher!) Umso wichtiger ist es, Geld in die Hand zu nehmen, um
das zu ändern – und auch
das machen wir mit diesem Budget und den dazugehörigen Begleitgesetzen. Es
geht uns dabei um die Gewaltprävention, aber auch um die Finanzierung
der Gewaltambulanzen.
Als Steirerin bin ich sehr froh darüber, dass auch in
Graz eine solche Gewaltambulanz eingerichtet wird. (Ruf bei der
SPÖ: ... gibt es ja schon lang!)
Warum ist das so wichtig? – In diesen speziellen Ambulanzen werden
Opfer von Gewalt betreut und beraten. (Bundesrätin Schumann: ...
ist ja das Musterbeispiel, genau!)
Es werden Verletzungen
dokumentiert und damit wesentliche Beweise gesichert. Das ist
für ein späteres Gerichtsverfahren entscheidend.
Frauenpolitik, das haben wir von Frau Kollegin Grossmann
schon gehört, umfasst selbstverständlich wesentlich mehr als nur
den Schutz vor Gewalt.
Aktive Frauenpolitik, da gebe ich dir recht, schafft Verbesserungen für
Frauen in allen Lebensbereichen – aber auch das machen wir (Bundesrätin
Schumann:
Nein!) mit diesem Budget.
Die Kinderbetreuung wird
österreichweit ausgebaut. Bis 2030 werden
dafür 4,5 Milliarden Euro über den Finanzausgleich zur
Verfügung gestellt. (Bundesrätin Schumann: Stimmt ja
nicht!) Gemeinsam mit den Verbesserungen
der Väterkarenz sind auch das wichtige Schritte in die richtige Richtung,
gerade eben wenn es darum geht, Frauen zu unterstützen, die definitiv
stärker
von Altersarmut betroffen sind – völlig richtig! –,
weil sie noch immer den Löwenanteil in der Carearbeit leisten und
daher sehr oft nur in Teilzeit arbeiten können.
Das wollen wir Grüne ändern, und deswegen setzen wir hier
auch
Maßnahmen. Deswegen arbeiten wir auch weiter an unserem Ziel,
nämlich einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr.
Jeder Mensch in Österreich
hat auch das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und auf ein
Altern in Würde. Auch das ist ein Punkt, den wir bereits seit Jahrzehnten
diskutieren und der jetzt mit Reformen im
Pflege- und Gesundheitssystem angepackt wird: Wir investieren über
1 Milliarde Euro in umfassende Strukturreformen. (Beifall bei den
Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Auch das Budget für Kunst
und Kultur, die Frau Staatssekretärin hat es soeben angesprochen, wird
erneut erhöht und ausgebaut – auch das freut uns
natürlich sehr –, und mit insgesamt 670 Millionen Euro ist
es wirklich ein weiteres Rekordbudget. (Beifall bei den
Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Man sieht, die schwarz-grüne Bundesregierung stellt in
Österreich ein weiteres Mal die Weichen in Richtung Klimaschutz,
Stärkung der Demokratie und
der Rechtsstaatlichkeit sowie der sozialen Sicherheit für alle Menschen in
Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und
ÖVP.)
12.39
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister!
Sehr geehrte Frau Staatssekretär Mayer! Sehr geehrte Frau
Staatssekretär Kraus-Winkler! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! – Jetzt sind wir alle durch. Sehr geehrte und
liebe Kollegen im Bundesrat!
Liebe Freunde im Haus und liebe Freunde zu Hause! Grüß Gott! Der
größte Schuldenberg aller Zeiten kommt auf uns zu. Ich glaube ja an
dieses
Österreich, ich glaube aber nicht an dieses Budget.
25 Milliarden Euro neue
Schulden – einen Schuldenberg von nicht weniger als sage und
schreibe 435 Milliarden Euro wird Österreich bis 2027 angehäuft haben.
Rekordeinnahmen nützen nichts, denn der Schuldenberg wird so groß
sein, dass der Mount Everest im Vergleich dazu ein kleiner Hügel
in der Sandkiste ist. (Bundesrat Schreuder: Boah, das war jetzt der
Vergleich des Jahrhunderts! – Bundesrat Himmer: Da hast du
dir echt was überlegt!)
Dieses Budget wird die Geldentwertung weiter befeuern und von unseren
Ersparnissen – sofern wir diese überhaupt noch
haben – wird kaum noch etwas übrig bleiben. (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrat Gross: Das ist echt ein Witz!)
Die Fehlentscheidungen aus der
Coronapolitik werden immer noch weitergeführt. Sie haben nichts,
überhaupt nichts gegen die viel zu hohen Energiepreise unternommen.
Ganz im Gegenteil: Die Grünen feiern jeden
Cent, den Strom, Diesel oder Benzin teurer wird. (Bundesrätin Kittl:
Das ist lächerlich!) Sie wollen einfach nicht verstehen, dass wir so
nicht leben
wollen. Stellt euch vor: Wir wollen tatsächlich Auto fahren und wir wollen
unsere Wohnungen heizen! Das wird ja wohl möglich sein. (Beifall und
Bravorufe bei der FPÖ.)
Ich habe ein Bild vor mir: So
ein kleines grünes, giftiges, grantiges, übel gelauntes,
depressives Mandl geht herum, den Kopf hat es Richtung Boden geneigt – das
kommt vom vielen Klimakleben –, und hintennach am Gängelband,
am Nasenring hängt ein Riesentrumm von einem schwarzen Ochsen. So
kommt ihr daher, und so macht ihr auch euer Budget. (Beifall und Bravorufe bei
der FPÖ.)
Zu den Grünen kann ich nur
sagen: Schaut nicht nur auf den Boden, schaut nach vorne, schaut hinauf zum
Himmel, der ist blau! So steigt die Stimmung, das
wäre hilfreich gegen eure Depressionen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu den Schwarzen: Muss ich euch wirklich den Unterschied zwischen
einem Stier und einem Ochsen erklären? Aufklärungsunterricht
möchte ich
heute keinen mehr machen. (Bundesrätin Schumann: Na geh!)
Wir können und wir wollen
auf alle Fälle nicht so leben. Es kann ja nicht
sein, dass wir jeden Monat bangen und nachdenken müssen, wie wir
überhaupt den nächsten Ersten erreichen, weil wir schon wieder pleite
sind. So wollen
wir in Österreich nicht leben! (Heiterkeit des Bundesrates Himmer.)
Dann noch die Investitionen in
die Zuwanderung: Ihr investiert Milliarden in die Zuwanderung und habt kein
Geld für die eigenen Leute. Was ist denn das
wieder für ein Unsinn? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube an dieses Österreich, aber ich glaube nicht an dieses Budget. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.43
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Grossmann zu Wort gemeldet. – Bitte schön. (Bundesrat Tiefnig: Eine tatsächliche Berichtigung, super!)
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann
(SPÖ, Steiermark): Ja, genau, eine
tatsächliche Berichtigung: Kollegin Huber hat gemeint, dass in Graz
eine Gewaltschutzambulanz entsteht.
Richtig ist vielmehr: So etwas, nämlich ein
klinisch-forensisches Zentrum, gibt es schon seit längerer Zeit und soll
beispielgebend für ganz Österreich sein.
(Beifall bei der SPÖ.)
12.43
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Bitte schön.
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Minister und Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Nach diesem Ausflug in die Tierwelt möchte ich jetzt wieder zur Sache zurückkommen. (Heiterkeit des Bundesrates Tiefnig.)
Ein Budget ist in Zahlen
gegossene Politik – das heißt es immer wieder und das stimmt
auch so, denn durch ein Budget werden Schwerpunkte gesetzt.
Aktuell ist es besonders notwendig, Investitionen in die Zukunft zu
tätigen – gerade in schwierigen Zeiten –, um dann
wiederum die Früchte dieser Investitionen ernten zu können.
Eine Volksweisheit sagt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Das ist uns in den letzten Jahren zugutegekommen, deshalb konnten wir während der Pandemie, während der Teuerung auch entsprechend unterstützen. Jetzt heißt es investieren, und zwar mit dem Ziel, möglichst rasch wieder auf einen ausgeglichenen Budgetpfad zurückzukommen.
Kollege Bernard hat in seinem Redebeitrag gesagt, die Schuldenquote in Österreich würde steigen. – Herr Kollege, das stimmt einfach nicht, die Schuldenquote sinkt im nächsten Jahr sogar leicht auf 75,6 Prozent. Das sind die Fakten, das sind die Tatsachen. (Beifall bei der ÖVP.)
Eine der größten
strukturellen Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist die
Abschaffung der kalten Progression. Das ist immer noch ein historischer
Beschluss und er wird es auch bleiben. 30 Jahre lang wurde
darüber diskutiert, diese Bundesregierung mit Bundeskanzler Karl Nehammer
und Finanzminister Magnus Brunner hat die kalte Progression abgeschafft, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der
Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
Das sage nicht nur ich als Mitglied und Mandatar der
Volkspartei (Bundesrat Babler: Sondern als
Bürger! – Bundesrätin Schumann: Ja genau!),
sondern auch der Chef des Wifo, Gabriel Felbermayr, meint zur Abschaffung der
kalten Progression – ich zitiere –: „Die
Abschaffung der kalten Progression
ist ein Meilenstein in der österreichischen Fiskalpolitik. Man kann
darüber streiten, ob der Zeitpunkt ideal gewählt war, aber es wurde ein
Vorhaben umgesetzt, dass 30 Jahre lang versprochen wurde. Das
Steuersystem ist dadurch besser geworden: gerechter und effizienter.“
„Und er verweist auf
einen weiteren Punkt: Ein Drittel des Entlastungsvolumens durch den Ausgleich
der kalten Progression kann in Österreich politisch diskretionär
vergeben werden. So ist es im Gesetz geregelt.“ Das Zitat geht weiter:
„Das ist gut so, und damit lassen sich niedrige Einkommen
stärker entlasten.“ – Zitatende.
Ich habe auch das Gefühl,
dass ganz viele Menschen nicht wissen oder es ihnen gar nicht bewusst ist, was
die Abschaffung der kalten Progression im Endeffekt für sie
persönlich bedeutet. (Bundesrat Schennach: Ah, jetzt kommt
der ...!) Was ist also die kalte Progression? – Die
jährlichen Lohnerhöhungen, die
die Sozialpartner aushandeln, wurden teilweise automatisch wieder aufgefressen,
weil die Grenzen der Steuerstufen bisher gleich geblieben sind und
dadurch jedes Jahr automatisch eine zusätzliche Steuerbelastung bei der
Lohnsteuer entstanden ist. Das wirkt sich natürlich umso massiver
aus, wenn
die Inflation hoch ist.
Dem ist aber seit Beginn dieses
Jahres ein Ende gesetzt, und zwar in der Form, dass die Steuertarifstufen
jährlich – und zwar in der Höhe von zwei
Dritteln – automatisch an die Inflation angepasst werden, das
verbleibende Drittel kann auf Vorschlag des Finanzministers und der Regierung
verteilt werden. Das ist sozial gerecht, fair und ausgewogen, meine
sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
Heute beschließen wir unter anderem, wie diese Verteilung des letzten Drittels für das Jahr 2024 erfolgen soll. Die niedrigeren Tarifstufen eins und zwei werden am höchsten angehoben. Dadurch ist sichergestellt, dass insbesondere geringere Einkommen im Verhältnis stärker profitieren und so ein sozialer Ausgleich passiert.
Vereinfacht gesagt: Die Abschaffung der kalten Progression bedeutet nichts anderes als eine Nettolohnerhöhung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich zu den Lohnerhöhungen in den Kollektivverträgen. (Bundesrätin
Schumann: Die haben ja vorher die Steuern schon gezahlt! Das ist keine Lohnerhöhung!)
Ich möchte das an ein paar
Beispielen festmachen. Erstes Beispiel: Eine alleinerziehende Angestellte
hat zwei Kinder unter 18 Jahren und ein monatliches Bruttogehalt
in Höhe von 1 650 Euro. Durch die Abschaffung der kalten
Progression bleiben ihr im Jahr 2024 706 Euro netto mehr. Das ist
eine monatliche Nettolohnerhöhung (Bundesrätin Schumann: Nicht
„Nettolohnerhöhung“ sagen, bitte!) um knapp
60 Euro. (Die Bundesrät:innen Schennach
und Schumann: Das ist keine Lohnerhöhung!)
Zweites Beispiel: Ein
Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension von 1 825 Euro. Durch die
Abschaffung der kalten Progression
bleiben ihm im Jahr 2024 664 Euro mehr. (Bundesrat Steiner: Das
ist ... Lohnerhöhung!) Das bedeutet eine zusätzliche Pension
von rund 55 Euro netto pro
Monat. (Bundesrat Steiner: Es ist ja sonst alles teurer geworden,
„netto“ stimmt ja nicht!)
Drittes Beispiel: Ein Arbeiter
in einer Stahlfabrik hat ein monatliches Bruttogehalt von
3 666 Euro und macht zusätzlich 20 Überstunden pro
Monat. (Bundesrat Steiner: Wenn Sie den
Lebensmittelpreisen ...! – Bundesrätin Schumann: 20 Überstunden?
Okay!) Durch die Abschaffung der kalten Progression (die
Bundesrät:innen Schennach und Schumann: Er kennt sich nicht
aus!) bleiben ihm im Jahr 2024 1 208 Euro netto mehr, das
ist eine Monatslohnerhöhung um
rund 100 Euro netto. (Bundesrätin Schumann: Nicht
Lohnerhöhung! Um Himmels willen! – Bundesrat Schennach:
Es ist keine Lohnerhöhung!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz zusammengefasst (Bundesrätin Schumann: Das ist doch keine
Lohnerhöhung! – Bundesrat Schennach: Google einmal,
was eine Lohnerhöhung ist!): Die Abschaffung der kalten Progression
bringt den Menschen mehr Geld in die Geldtasche (Beifall bei der
ÖVP – Bundesrätin Schumann: Ja, aber keine
Lohnerhöhung! Wie kann man sowas sagen? Der kennt sich ja gar nicht
aus! – Bundesrat Schennach: Da ist gar nichts
zusätzlich!), und
auch das ist ein Grund, warum die Kaufkraft in Österreich, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, trotz der Teuerung stärker gewachsen ist.
Ja, wir haben große
Herausforderungen zu bewältigen, aber dazu brauchen wir vor allem eines:
Optimismus, Vertrauen und Zusammenhalt in der Politik
und in der Gesellschaft. Ich bin auch überzeugt: Wir leben
in einem
tollen, zukunftsorientierten Land. Nicht alles ist perfekt, natürlich sind
wir ständig gefordert, Dinge zu verbessern. Das Budget für das
Jahr 2024
von Minister Brunner schafft die Voraussetzungen dafür. (Bundesrat Steiner:
Nein!)
In diesem Zusammenhang
möchte ich noch ein Beispiel anführen: Wir haben nach wie vor eines
der besten Gesundheitssysteme weltweit (Bundesrat
Steiner: Nein!), aber es gibt in der Nahversorgung mit
niedergelassenen Ärzten in bestimmten Regionen Schwierigkeiten. Das
Problem wurde erkannt. Ebenfalls im Budget enthalten sind daher
100 zusätzliche Kassenstellen für Allgemeinmediziner und
Fachärzte, insbesondere für Regionen, in denen es Schwierigkeiten bei
der Nachbesetzung gibt. Auch das ist ein wichtiges
Signal dafür, dass die Regierung Probleme erkennt, Herausforderungen
annimmt und Lösungen anbietet. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch ein chinesisches Sprichwort erwähnen, das besagt (Bundesrat Schennach: Lohnerhöhung ist was anderes! – Bundesrätin Schumann: Lohnerhöhung! – Bundesrat Schennach: Das wissen schon die Chinesen, was eine Lohnerhöhung ist! – Heiterkeit bei der SPÖ): Wo der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. – Ich lade Sie ein, bauen wir gemeinsam Windmühlen für die Zukunft unseres Landes und für die Zukunft unserer Menschen in Österreich! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.53
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Herr Bundesrat, bitte.
12.53
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bevor ich auf das Thema eingehe, erlaube ich mir noch ein Wort zur Rede unseres Kollegen Tiefnig loszuwerden.
Herr Kollege, ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben, es kann aber auf keinen Fall Oberösterreich sein (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ), denn Oberösterreich ist bestimmt nicht „das Land der Möglichkeiten“, sondern das Land der vielen Abgangsgemeinden!
Das ist bestätigt, das
bestätigte übrigens auch der Landesrechnungshof, und der Einzige, der
vielleicht noch wenige Möglichkeiten hat – das
stimmt –, ist
der Landeshauptmann, Landeshauptmann Stelzer, der sich nämlich sein Landesbudget
mit Gemeindegeldern aufbessert und finanziert – auch das hat
der Landesrechnungshof bestätigt. Fast 500 Millionen Euro zahlen die
Gemeinden an das Land Oberösterreich mehr, als sie
zurückbekommen. (Bundesrat Schennach: Ah! So
schaut’s aus!) Das ist amtlich. Deshalb kann ich deine Rede als eher
realitätsfremd einstufen, sie passt eher in die Rubrik Tiefnigs
Märchenstunde. Das ist aber leider so. (Beifall bei der
SPÖ. – Heiterkeit und Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)
Zunächst ein paar allgemeine Feststellungen zum Budget für 2024, bevor ich dann als Kommunalsprecher der SPÖ wie schon erwähnt auf die Kommunalfinanzen, auf die Gemeindefinanzen eingehen werde, die ja gerade für uns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von besonderer Bedeutung sind.
Zusammenfassend darf man, muss
man, kann man sagen, dass das Budget 2024 absolut kein großer Wurf
ist, und das ist sehr höflich ausgedrückt. Wir
haben Rekordschulden, im westeuropäischen Vergleich die höchste
Inflation und die schlechteste Wirtschaftsleistung. (Bundesrat Buchmann: Stimmt
zwar nicht! – Bundesrat Himmer: Was heißt „die
schlechteste Wirtschaftsleistung“? –
Bundesrat Buchmann: Das
ist gar nicht richtig!) Das ist also bei Gott alles
andere als eine Glanzleistung. Und ja, die Handschrift der ÖVP-dominierten
Regierung ist ganz klar erkennbar (Bundesrat
Himmer: Was ist die schlechteste Wirtschaftsleistung?
Wie misst du die schlechteste Wirtschaftsleistung?): Die Steuerstruktur
ändert sich zu Ungunsten der Konsument:innen und der Arbeitnehmer:innen.
Ich darf noch einmal bekräftigen, was Kollege Sascha Obrecht schon
erwähnt hat: Es steigt die Einkommensteuer um rund 43 Prozent,
es steigt die Lohnsteuer um rund 5 Prozent und es steigt
die Umsatzsteuer um rund 8 Prozent. Was aber nicht steigt, ist die
Körperschaftsteuer, also die Steuer auf Unternehmensgewinne, sie
fällt laut Budget um 7,4 Prozent. – Diese Zahlen sprechen
für sich, das muss man an und für sich nicht näher
erläutern.
Die ÖVP bedient hier ganz klar ihre
Klientel. Das sind Steuergeschenke an
Großunternehmen und an die Industrie! (Beifall bei der
SPÖ. – Ruf bei
der ÖVP: Hast nicht zugehört beim Finanzminister? Dann hättest
du hören können, dass die meisten Unternehmen, die davon betroffen
sind, Klein- und Mittelunternehmen sind!)
An die Kollegen der ÖVP,
die heute von einem „Unternehmerbashing“ gesprochen haben: Das
ist bei Weitem kein Unternehmerbashing, das
ist berechtigte Regierungskritik.
Die Wirtschaft schrumpft, die
Arbeitslosigkeit steigt – auch das ist belegt –, und bei
der Teuerung schauen Sie seit Monaten leider untätig zu, während die
Menschen weiter leiden. Das Einzige, was Ihnen eingefallen ist, ist ein
Schmäh-Mietpreisdeckel, der die Mieten
um bis zu weitere 5 Prozent ansteigen
lässt. Wo bleibt da also die Unterstützung für die
Mieterinnen und Mieter?
Von Ihrer
4,5-Milliarden-Euro-Ankündigung für die Kinderbetreuung ist im Budget
nichts zu finden, und das Gesundheitssystem fahren Sie ohnehin mit
Vollgas gegen die Wand. Ein Beispiel: Die ÖGK, die Österreichische
Gesundheitskasse, hat 2023 einen Bilanzverlust von sage und schreibe
386 Millionen Euro. Was macht der Herr Finanzminister, was macht
diese Regierung? –
Sie stocken das Budget um 300 Millionen Euro
auf. Na diese Rechnung,
wie sich das ausgehen soll, müssen Sie den Patientinnen und Patienten auch
einmal erklären!
Jetzt zu meinem Thema, zu den
Gemeinden und Städten: Dort steigt Verantwortung, dort steigen
Ausgaben und Aufgaben. Die Einnahmen sinken
leider. So werden die Gemeinden ausgehungert, das bestätigen an und
für sich alle Experten. Und wer es noch immer nicht glaubt, soll sich
bitte die
Budgets der Gemeinden anschauen! Wir sind dieser Tage jetzt alle gerade dabei,
die Budgets zu erstellen.
Ein Beispiel, ein anschauliches
Beispiel aus unserer Gemeinde: Alleine die Ausgabenerhöhung für die
Pflege, für die Sozialhilfe, die rund 17 Prozent für das
nächste Jahr betragen wird, frisst die Erhöhung der Ertragsanteile bis
auf
den letzten Euro weg.
Das bedeutet, die Not der
Gemeinden und Städte wird immer größer und die Anzahl der Härteausgleichsgemeinden steigt
dramatisch an. In Oberösterreich und da bin ich
wieder beim Land der vielen Abgangsgemeinden – wird 2024 unglaublicherweise
fast die Hälfte aller Gemeinden – genau kann
man es noch nicht sagen –, und das sind immerhin über 400,
ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen können.
Überdies – auch
das habe ich schon mehrmals erwähnt – fehlen die finanziellen
Spielräume für die so wichtigen Investitionen in die Zukunft:
für Klimamaßnahmen, für die Kinderbildung und
Kinderbetreuung. Das schadet natürlich bei uns zu Hause am Land der
regionalen Wirtschaft und gefährdet auch
die dortigen Arbeitsplätze.
Und der Wahnsinn, der eigentliche Wahnsinn ist, dass das
alles nicht unangemeldet, nicht überraschend kommt. Seit
Jahren – nicht Monaten, seit Jahren! – weisen wir als
SPÖ auf diese dramatische Entwicklung hin,
aber ÖVP und Grüne machen Augen und Ohren leider zu.
Jetzt blicken wir einige Wochen
zurück. Ich habe das Bild noch sehr gut in Erinnerung, als der
Finanzminister und auch der Bundeskanzler die Einigung beim Finanzausgleich
mit einem Strahlen verkündet haben. Die Realität sieht leider
völlig anders aus: Das versprochene Geld kommt bei den
Gemeinden nicht an.
An dieser Stelle muss ich auch
den ÖVP-dominierten Gemeindebund, der eigentlich unsere
Interessenvertretung sein soll, kritisieren, der bei diesem
so tollen Ergebnis mitgejubelt hat. Wir kennen alle diese Schriftstücke,
die wir in der Gemeindepost hatten. Aber siehe da: Bei seiner
Bundesvorstandssitzung vorige Woche ist er auf einmal ganz
überraschend – also ich rede jetzt vom
Gemeindebund – zur Erkenntnis gekommen, dass die Gemeinden und
Städte doch massive Schwierigkeiten mit ihren Finanzen
hätten. – Na welch Geistesblitz!
Und jetzt kommt es ganz dick:
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Interessenvertretern und dieser
Regierung und den Ländern werden jetzt
vom Gemeindebund, wenige Wochen – ich glaube, es sind zwei
Wochen – nach der Einigung, neue Gespräche mit dem Bund
gefordert. Also bei aller Wertschätzung: Bei diesem Dilettantismus fehlen
mir wirklich die Worte.
Weil es für mich und uns als SPÖ so nicht weitergehen darf und kann, bringe ich abschließend folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrätinnen und Bundesräte Dominik
Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle
Ausstattung der Städte und Gemeinden im
neuen Finanzausgleich“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, vor dem Hintergrund einer nachhaltigeren Finanzierung der Städte
und Gemeinden im Rahmen des neuen
Finanzausgleiches, dafür zu sorgen,
dass die Einnahmensituation durch die Rücknahme der Senkung der
Körperschaftsteuer, eine angemessene steuerliche Erfassung der Umwidmungsgewinne
und die Nichtrückzahlung des Sondervorschusses sowie zusätzliche Finanzmittel
für die Städte und Gemeinden verbessert wird,
und die Finanzmittelzuweisung durch den neu geschaffenen Zukunftsfonds für
Städte und Gemeinden, auch direkt und
in voller Höhe bei den Kommunen ankommt“.
*****
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
13.02
Vizepräsidentin
Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten
Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte
Entschließungsantrag
betreffend „finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden im
neuen Finanzausgleich“ ist genügend unterstützt und steht
demnach mit in
Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol):
Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen
Staatssekretärinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte
Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es ist das alte Sprichwort: Es wurde bereits
vieles gesagt, aber halt eben noch nicht von mir. Deswegen versuche ich jetzt
noch einmal in den nächsten Minuten - - (Bundesrat Schennach:
Das ist aber nicht aus China! – Bundesrat Schreuder: Das ist
aus Osttirol!) – Okay,
dann ist es aus Osttirol, wenn es nicht aus China kommt. (Heiterkeit bei der
ÖVP.) Ich möchte schon noch ein paar Themen herausstreichen, auch
für Herrn Kollegen Steiner.
Die Kaufkraft in unserem Land
hat sich verbessert, wir sind von Rang neun auf Rang sieben vorgerückt.
Das Medianeinkommen ist gestiegen und die
Inflation hat sich Gott sei Dank halbiert.
Ich möchte schon noch
einmal sagen, dass es niemandem hilft, alles schlechtzureden und dauernd
zu nörgeln, sondern ich glaube, dass wir vielmehr optimistisch in die
Zukunft gehen müssen und auch den Zusammenhalt in
der Gesellschaft wieder viel mehr stärken müssen. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Schennach:
Immer die Schlechtredner!) Ich glaube auch, dass uns das mit
diesen Maßnahmen und dem Budgetbegleitgesetz ganz gut gelingen wird.
Der Finanzminister hat es davor auch schon gesagt: Trotz Herausforderungen wie weltweit schwächelnder Konjunktur, hoher Zinsen oder Budgetbelastungen aufgrund von Hilfsmaßnahmen oder der abgeschafften kalten Progression halten wir die 3‑Prozent-Maastrichtgrenze ein. Wir investieren in Sicherheit, Kinderbetreuung, Gesundheitsvorsorge, Pflege, Wissenschaft, Forschung und vor allem in die Transformation unserer Wirtschaft.
Geschätzter Kollege
Reisner, vielleicht können Sie mir dann noch einmal bilateral - - (Rufe bei der SPÖ:
Reisinger! Reisinger!) – Reisinger, Entschuldigung, mein
Fehler. Vielleicht können Sie mir danach bilateral noch einmal
erklären, wie Sie genau die „schlechteste Wirtschaftsleistung“
gemessen haben, denn das haben, glaube ich, viele im Raum nicht ganz
verstanden. (Bundesrat
Reisinger: Alles nachzulesen!)
Es ist auch wichtig, positive
Leistungsanreize zu schaffen. Generell muss sich Leistung viel mehr lohnen. Wir
erhalten unseren Wohlstand halt nur,
wenn wir fleißig sind und auch Leistungsbereitschaft an den Tag legen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Für mich persönlich ein sehr wichtiges Thema, das ich noch herausgreifen möchte, ist das Thema Wald und damit verbunden der Waldfonds. Wir stocken
ja den Waldfonds von 350 Millionen Euro um circa 100 Millionen in den nächsten zwei Jahren auf. Damit stehen uns zusätzlich 47 Millionen Euro pro Jahr für Förderungen weiter zur Verfügung.
Ich erlebe es leider im Moment
regelmäßig bei mir zu Hause: Wenn Menschen von auswärts nach
Osttirol kommen, dann sind sie beim Anblick des
Waldes erschüttert – des fehlenden Waldes, muss man ja
eigentlich schon sagen. Die Schadereignisse, die uns vier Jahre hintereinander
getroffen haben – von Sturmschäden über
Starkregenereignisse bis zu mehrmaligen Schneebruchereignissen und dem
daraus resultierenden übermäßigen Borkenkäferbefall
beziehungsweise der Massenvermehrung des Borkenkäfers –, sind
mittlerweile verheerend.
Im Landwirtschaftsausschuss ist
dazu von einer Kollegin oder einem Kollegen von der SPÖ – mir
ist leider entfallen, wer das damals war; das war eine
Sitzung vorher – die Frage aufgetaucht, was denn der soziale
Mehrwert von diesem Waldfonds ist. Da darf ich all jene, die das nicht
wissen, Sie alle recht herzlich zu uns in die Gemeinde einladen, einen Tag lang
die Wälder wieder aufzuforsten. Ich glaube, danach wissen alle ganz
genau, was der soziale
Mehrwert für die Gesellschaft ist. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen
der Grünen.)
Ich glaube, es ist aber ganz
wichtig, an dieser Stelle allen Land- und Forstwirten zu danken, weil den
Einsatz, den sie die letzten Jahre an den Tag gelegt
haben, leider noch immer viel zu viele unterschätzen.
Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 möchte ich auch noch kurz ein paar Worte verlieren. Die budgetären Vorbelastungen im Hinblick auf den langfristigen Bahnausbau, die Bahninfrastrukturförderung, den Personennah- und -fernverkehr sind wichtige Schritte im Bereich des Klimaschutzes.
Dazu ein Beispiel meinerseits: Wenn ich momentan circa
6 Stunden mit dem Zug nach Wien brauche oder mit dem Auto 4,5 bis
5 Stunden und ich das
zukünftig nach dem Ausbau des Semmeringbasistunnels und des Koralmtunnels
in 4 Stunden 20 Minuten voraussichtlich schaffe, dann glaube ich
kaum,
dass noch jemand mit dem privaten Auto nach Wien fährt, weil es mit der
Bahn einfach viel komfortabler und bequemer ist. Man muss da für die Menschen einen
Anreiz setzen und ihnen sagen, worum es geht, und ich glaube, das schaffen wir
mit der weiteren Finanzierung dieser Projekte sehr gut.
Damit bin ich schon beim Ende. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.07
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile dieses.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Ein Kollege von der ÖVP hat gesagt, das Budget ist die in Zahlen gegossene
Politik. Ich weiß jetzt nicht mehr,
wer das war. – Ja, es sind die Zahlen schlecht und es ist auch die
Politik dazu schlecht, Herr Kollege Ebner; jetzt weiß ich wieder, wer es
gesagt hat.
(Beifall bei der FPÖ.)
Nur kurz, ihr wisst das ja alle: Ich war die letzten vier Tage, also vom 3. Dezember bis zum 6. Dezember, dem eigentlichen Nikolaustag, als Nikolaus unterwegs. Wir nehmen da freiwillige Spenden entgegen und spenden das Geld dann weiter. Man kann sich bei unserem Verein melden, wenn man eine Spende benötigt, die wir dann weitergeben.
Wir haben mit dieser Aktion vor zwölf Jahren begonnen. Damals haben wir uns oft schwergetan, denn im Zillertal ist das Thema, eine Spende anzunehmen, natürlich ein schwieriges, und es ist gar nicht so leicht, überhaupt jemanden zu finden. Heuer haben wir 14 Anfragen – 14 Anfragen! – von einheimischen Familien, die sich das Leben einfach nicht mehr leisten können. Jetzt muss man sagen, es geht uns im Zillertal durch den Tourismus eigentlich wahnsinnig gut, aber da seht ihr jetzt einmal, was ihr mit eurer Politik aufgeführt habt: Eine Familie mit zwei Kindern, die nicht weit auf dem Berg oben wohnt,
überhaupt nicht, kann sich nicht
einmal mehr das Benzin für das Auto leisten, um die Kinder, weil es dort
keinen öffentlichen Verkehr gibt – jetzt sitzt sie
nicht mehr da, die Gewessler, die immer gescheit vom öffentlichen Verkehr
redet –, zur Schule bringen zu können.
So weit habt ihr es mit eurer Politik gebracht. Das Budget ist in Zahlen gegossene Politik. Ein Wahnsinn ist das, was ihr da aufführt! (Beifall bei der FPÖ.)
Teuerungen, wohin man
schaut – und dann stellt man sich hierher und redet davon, dass man
nicht alles schlechtreden soll – das sagte Herr Kollege
Stotter – und dass man optimistisch in die Zukunft gehen soll. Ja
erklärt das einmal diesen Familien, wie sie mit dieser Regierung
optimistisch in die
Zukunft gehen sollen! Wie soll das funktionieren? Erklären Sie das
einmal! – Da sagt ihr nichts dazu, kein Wort. (Bundesrat Himmer:
Nein, wir kennen die
Familie nicht, von der du redest!) Eine Floskel raushauen – optimistisch in
die Zukunft gehen –, nette Worte finden, und das war es dann.
Und dann – es ist immer dasselbe –
stellt ihr euch her und redet von: Wir nehmen – wir, wir,
die Regierung – so viele Milliarden in die Hand, um euch
da draußen zu helfen! – So: Erstens ist das nicht das Geld
dieser Regierung, und zweitens ist das das Steuergeld, das gefälligst
wieder zurück muss zu den
Leuten, denen es nicht gut geht, anstatt dass man es ihnen andauernd aus der
Tasche rauszieht und dann hier den heiligen Samariter spielt: Wir
geben
euch das Geld! – Ihr gebt gar nichts her! Ihr verwaltet das Geld
höchstens, denn das ist nicht euer Geld. (Bundesrat Schreuder: Das
hat auch keiner behauptet!
Das hat wirklich keiner behauptet!) – Natürlich behauptet
ihr das andauernd: Wir, wir geben das aus! (Bundesrat Schreuder:
Geh, Blödsinn! Kein Mensch hat das gesagt!) – Geh,
beruhig’ dich, Schreuder! Beruhig dich, bevor du noch einen Herzinfarkt
kriegst da drüben! Ganz ruhig, ganz ruhig! (Bundesrat Schreuder:
Mach dir keine Sorgen um meine Gesundheit!) – Nein, mache
ich mir eh nicht, aber es käme dann halt zu einer Sitzungsunterbrechung
und dann dauert es
noch länger.
Auf jeden Fall stellt sich dann die SPÖ
hierher – damit sich der Grüne und
die ÖVP wieder beruhigen können, können wir zur SPÖ
kommen –, ein Kollege von der SPÖ hat sich hierhergestellt und,
was ganz interessant ist, sich
darüber beschwert, dass das ein Wahnsinn ist mit dem Benko und wie die
ÖVP – was ja stimmt – mit dem Steuergeld der
Österreicher umgegangen ist,
mit den Coronamilliarden und, und, und. Ich will nur in Erinnerung rufen: Euer
Gusi, euer Gusenbauer sitzt da überall drin! Euer Gusenbauer sitzt
überall
drin: bei Wiener Wohnen, auch bei Benko sitzt er drin. Der hat nämlich
schon verstanden, wie das System funktioniert: Krähen tut die SPÖ und
tun die Sozialisten immer vom Umverteilen. – Ja, nach außen
hin. Wenn ihr
dann irgendwo drinnen seid, dann verteilt ihr schon um, aber von unten nach
oben, so wie es Gusenbauer, euer tolles Vorbild, macht. (Beifall bei
der FPÖ.)
Lieber Herr Kollege Babler, da nützt dir das ganze Marxismus-Lesen nichts, wenn ihr es dann genau anders macht. Das nützt dir dann alles nichts.
So viel zur SPÖ. Ihr macht ja heute auch noch eine
Dringliche Anfrage zum Thema Wohnen, und da weiß ich noch nicht, ob ich
als Redner hier herausgehe, deswegen bringe ich es gleich jetzt noch unter: Ihr
seid nämlich sowieso
die Genialsten. Ihr stellt euch hierher und sagt, das Wohnen in Österreich
ist viel zu teuer. Da habt ihr ja recht, die Mieten steigen viel zu schnell,
aber: Was
macht ihr in Wien? (Bundesrätin Schumann: Die Mieten im
Gemeindebau zwei Jahre aussetzen!) – In Wien, wo ihr den
Bürgermeister stellt, mit ein bisschen
einem NEOS-Beiwagerle, schießen die Mieten in die Höhe, dass einem
ganz schwindlig wird! (Bundesrätin Schumann: Die Mieten im
Gemeindebau aussetzen zwei Jahre! Die Mieten im Gemeindebau zwei
Jahre aussetzen!) Ihr seid um nichts besser als die ÖVP und die
Grünen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling:
Im Gemeindebau ist sie zwei Jahre eingefroren!)
So, jetzt ist die Ruhephase bei
der ÖVP wieder vorbei, jetzt ist der Blutdruck wieder unten, und wir
können wieder zur ÖVP zurückkommen. – Ihr
sagt da heute vom Rednerpult aus: Das ist ein gutes Budget, das zwar mit einem
Minus endet, aber dennoch gut ist. – Jetzt frage ich mich ganz im
Ernst:
Wenn das Budget gut ist, dann redet man von einem guten Wirtschaftsstandort in
Österreich. Habt ihr euch die Wirtschaftszahlen angeschaut, was da passiert ist
in den letzten Jahren, seit ihr in der Regierung seid? – Es gibt bei
uns keine Neuansiedlungen mehr. Die meisten Betriebe müssen
zusperren, die
kleinen Familienbetriebe müssen zusperren. Es kommt zu Abwanderungen. Wir
sind in Österreich als Wirtschaftsstandort nicht mehr attraktiv!
Die Zahlen kommen nicht von
mir, sondern die kommen von euren Wirtschaftsinstituten. Die sind nicht
FPÖ-nah, das sind eure Institute, die das sagen!
Und dann setzt ihr euch hierher und sagt: Nein, nein, nein, das stimmt
alles nicht! - Ich weiß nicht, wer euch dann noch besser helfen
soll. Wir können es leider Gottes nur mit Anträgen machen, die ihr
dann eh schubladisiert
oder runterschmeißt, aber ihr wurstelt euch noch durch, das wissen wir,
egal wo es kracht. Wo kracht es überall? – Unterricht, Bildung:
massivste Probleme.
Was passiert? – Weniger für die Bildung.
Gesundheit, Pflege: Man stellt
sich hierher und sagt, wir machen jetzt zusätzliche Kassenstellen. –
Ja, wir können schon zusätzliche Kassenstellen machen,
nur: Wenn die Kassenstelle so unattraktiv ist, dass sie kein Arzt haben will
und natürlich lieber den Weg in eine Wahlarztpraxis nimmt, dann
nützen uns
auch die zusätzlichen Kassenstellen nichts. Bei mir im Zillertal gibt es
seit Längerem sieben offene Kassenstellen, die keiner haben will. Es hilft
gegen den Notstand an Ärzten nichts,
wenn man zusätzliche Kassenstellen schafft. Man muss die
Bedingungen ändern, damit die Kassenstelle für einen jungen Arzt
wieder attraktiv wird! (Beifall bei der FPÖ.)
Zuwanderung, Asyl: Wir tragen heute zu Recht alle den Button „Stoppt Gewalt an Frauen“, und wir haben uns diese Gewalt an Frauen zu großen Teilen importiert – ob ihr das hören wollt oder nicht, es ist so! (Beifall bei der FPÖ.)
2015 sind all diejenigen, die jede Gewalt an Frauen jetzt
schon zu Recht mit verurteilen, am Bahnhof gestanden und haben diese
Herrschaften im
jungen Alter mit Teddybären empfangen. Nur damit wir einmal
geraderücken, was in Österreich Sache ist! Da nützt dann
hinterher das ganze Heucheln
nichts mehr.
Dann stellt man sich hierher und feiert sich ab: Wir haben
die kalte Progression abgeschafft!, und dann kommen Rechenbeispiele. Der Herr
Kollege von
der ÖVP hat dann Rechenbeispiele
gebracht, was einem Pensionisten mehr bleibt,
was einer Familie mehr bleibt. Das Rechenbeispiel stimmt an und
für sich schon, nur: Was nützt es mir, dass mir aufgrund der
Abschaffung der kalten Progression um diesen Betrag mehr bleibt, wenn die Miete
sich
erhöht, die Lebensmittelpreise sich verdoppeln, der Spritpreis sich durch
eure Steuern – wie CO2-Steuer, wie NoVA, wie
Kfz-Steuer – erhöht? Ihr
macht ja immer dasselbe Taschenspielerspiel –: Links raus und rechts
ein bisschen hinein, nur damit es so ausschaut, dass ihr das eh ordentlich
macht.
Das ist die Falschheit und die Verlogenheit der ÖVP, und das muss man ganz
offen und ehrlich ansprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt ist sie nicht mehr da, die Klimaschutzministerin, aber
ich hätte mir das angeschaut, wie das funktioniert, wenn das
elektrobetriebene Schneeräumfahrzeug in Wien unterwegs ist, wie lange
das mit der Schneeräumung funktioniert, wenn die Solaranlage am Dach dann
eingeschneit ist.
Auch darüber spricht aber niemand. Darüber redet niemand! Da braucht
es Motoren, die mit Sprit betrieben sind, denn das würde ich mir anschauen
bei uns am Berg, wie es da dann ausschaut mit dem lässigen
Elektro-Schneeräumfahrzeug, wie
lange das wohl Schnee räumen würde. Auch das gehört
angesprochen!
Ihr betreibt momentan leider Gottes Politik zulasten der
österreichischen Bevölkerung. Und weil die ÖVP halt solche
Angst vor Neuwahlen hat und
Gewessler das natürlich immer als Druckmittel gegen euch in der Hand hat,
müsst ihr leider Gottes überall, bei jeder Irrsinnigkeit, die diese
Ministerin auf die Welt bringt, mithüpfen. – Auch das
müsst ihr euch gefallen lassen, denn es
ist nichts anderes als die Wahrheit.
Was hält euch noch? Ich
frage mich wirklich, was euch noch hält. Jetzt ist die Frau
Staatssekretärin dahin, jetzt muss die Frau Staatssekretärin für
Tourismus herhalten. Frau Staatssekretärin, sagen Sie mir einmal, was Sie
noch in dieser Regierung hält! Sie haben ja wahrscheinlich einen Ruf zu
verlieren, Sie sind ja eine Unternehmerin, haben Sie vorhin zu mir gesagt, eine
große Unternehmerin. Was hält Sie noch in dieser Regierung? Was
treibt Sie an, hier noch länger zu sitzen? – Anscheinend ist
das der gute Kontakt zu den Klimaklebern, denn da kriegen Sie den Klebstoff
her, der Sie an die Regierungssessel pickt. (Beifall bei der
FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Genau! Das ist es!)
Ansonsten, Frau
Tourismusstaatssekretärin, kann Sie ja nichts halten, denn mir geht es wahrscheinlich nicht anders als vielen
Millionen Österreichern:
Man kennt Sie kaum. Man weiß nicht, was Sie im
Tourismusministerium als Staatssekretärin tun.
Wenn Sie dann nach mir aufstehen und sagen, was Sie im Ministerium als
Staatssekretärin für Tourismus alles gemacht haben, bitte gerne, ich
lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich glaube, wenn wir eine kleine
Umfrage machen würden, würden wir nicht viele Touristiker finden, die
diese Staatssekretärin auch kennen.
Leider Gottes muss man zu eurer allgemeinen Lage, zu eurer allgemeinen
Situation einfach sagen, genau wie eure Kampagnen mit: Ich glaube an dieses
Österreich!, nicht aufgehen und nicht funktionieren, funktioniert in dieser Regierung
nichts, funktioniert für den Bürger draußen nichts. (Bundesrat
Schennach: Und in Salzburg ist auch nichts ...?) Hoffentlich
traut ihr euch
noch raus, denn Nehammer sieht man bei den Leuten seit dem Burger-Gschichtl
überhaupt nicht mehr, der scheint untergetaucht zu sein. Hoffentlich
reden die Bürger schon noch mit euch und sagen euch, dass es immer, immer
schwieriger wird.
Denken wir einmal daran! Gehen
wir eineinhalb Generationen zurück! Da war es noch möglich, dass man
sich mit seiner Leistung etwas erarbeiten konnte,
dass sich ein Arbeitnehmer, dass sich ein kleiner Unternehmer eine Wohnung
kaufen, ein Häusl bauen konnte, vielleicht mit einem kleinen
Grundstück.
Redet einmal mit den jungen Menschen, die vor drei, vier, fünf, sechs
Jahren die Lehre gemacht haben, jetzt Gesellen sind, redet einmal mit ihnen und
fragt sie, wie viel sie sich in dieser Zeit an Erspartem auf die Seite legen
konnten! Da wird jeder sagen: Es reicht gerade, dass ich
durchkomme. – Das war
es! Da reden wir nicht mehr von Wohnung kaufen, von Familie gründen, Eigenheim,
Häusl bauen, Garten – von dem reden wir schon seit Jahren nicht
mehr, aber auch das ist dieser angeblichen Familienpartei ÖVP völlig
wurscht. Ihr wurstelt euch durch bis zum bitteren Ende.
Das bittere Ende für euch
wird kommen. Für Österreich wird es ein gutes Ende haben,
allerspätestens im Herbst 2024. Wisst ihr, warum es dann ein
gutes Ende haben wird? (Bundesrat Schennach: Bitte, sag es uns!) –
Weil wir hoffentlich nächstes Jahr im Herbst endlich einen Kanzler mit
einem Herz für die Bevölkerung in Österreich (Heiterkeit bei
Bundesrät:innen der ÖVP), mit Verstand und vor allen
Dingen mit Hausverstand haben.
Wissen Sie, wen ich mir
da wünsche? – Nämlich einen Volkskanzler Herbert
Kickl, der dieses Österreich von euch allen befreien wird. (Anhaltender
Beifall bei
der FPÖ.)
13.23
Vizepräsidentin
Doris Hahn, MEd MA: Zu einer
Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Susanne
Kraus-Winkler zu Wort gemeldet. –
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium
für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und
Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Steiner! (Bundesrat Steiner: Das
freut mich jetzt!) – Genau, das habe ich mir gedacht, deswegen
habe ich es gesagt.
Ich kann das natürlich so nicht stehen lassen. Dass Sie mich nicht kennen,
das
habe ich jetzt eineinhalb Jahre mitbekommen, jedes Mal, wenn ich in
diesem Haus meinen Minister vertreten oder über den Tourismusbetrieb berichten
durfte. Dass Sie mich im touristischen Bereich nicht kennen, tut
mir leid für Sie, denn ich bin seit über 25 Jahren sehr aktiv im
Tourismus tätig. Im touristischen Bereich kennen mich so gut wie alle
Kollegen. Ich würde Ihnen raten: Fragen Sie einmal die einen oder anderen!
Aber die Frage, die Sie
beantwortet haben wollten, war: Was machen wir denn eigentlich im
Staatssekretariat für Tourismus? Ich möchte das jetzt nicht
so lange ausführen, aber ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Wir haben
gerade in den letzten eineinhalb Jahren extrem viel weitergebracht, was man auf
Bundesebene machen kann. Es gibt den
Masterplan Tourismus, in dem Ziele festgeschrieben sind. Wir haben den
Aktionsplan zu diesen Zielen gemacht. In den Zielen steht auch,
dass wir nicht nur ein erfolgreiches Tourismusland sein müssen,
sondern auch ein nachhaltiges, in allen drei Dimensionen. Wir haben
dazu eine Viersäulenstrategie aufgestellt, die wir alle mittlerweile
umgesetzt haben, wo es jetzt nur darum geht, dass sie sich
Schritt für Schritt auch in diversen Aktionen wiederfinden.
Das ist der ESG-Data-Hub. Das
ist die neue Tourismuszertifizierungsstrategie in Vorbereitung auf die
EU-Strategie. Das ist die neue gewerbliche Tourismusförderung, die
wir völlig neu aufgestellt haben, wofür wir auch das Budget sichern
konnten. Zusätzlich haben wir noch das ganze Thema rund um
die Nachhaltigkeitsstrategie auf die Reihe gebracht.
Wir haben betreffend
Arbeitsmarkt gerade das Saisonnierskontingent dreimal erhöht und mit den
Betrieben gearbeitet. Wir haben versucht, das Image
der Arbeit im Tourismus über Awarenesskampagnen und runde Tische zu heben.
Wir schreiben auch das Thema Digitalisierung ganz groß. Wir sind in Vorbereitung der Short-Term-Rental-Verordnung der EU, die wahrscheinlich im Februar erlassen wird, dabei, ein Beherbergungsregister für ganz Österreich zu erstellen, das wir gerade mit den Ländern verhandeln. Auf dieser Basis
sollte es – das werde ich nicht mehr erleben – dann ein digitales Gästeblatt geben.
Ich könnte jetzt eine
Stunde lang erzählen, wie viele Projekte wir haben – das
tue ich Ihnen allen nicht an. Wir haben das Budget verabschiedet, das erfolgreich ist.
Wir haben die Österreich-Werbung neu aufgestellt, haben die
neuen Statuten gestern beschlossen. Es wird einen Aufsichtsrat statt eines
Präsidiums geben.
Also wir haben extrem viel Arbeit für den Tourismus
geleistet, denn der Tourismus ist ein ganz wichtiger Teil der
österreichischen Wirtschaft und bringt sehr viel Wohlstand auch in jene
Regionen, wo wir sonst weder Arbeitsplätze noch
Wirtschaftstätigkeit hätten. Ich möchte gar nicht darüber
reden, dass es auch sehr, sehr viele Zusatzbereiche in Industrie und Gewerbe
gibt, die in vielen Regionen – und gerade das Zillertal ist ein
gutes Beispiel – durch
den Tourismus leben; das heißt, den Tourismus zu pflegen und für die
Branche die richtigen Weichen zu stellen, ist ganz, ganz wichtig. –
Danke vielmals.
(Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen.)
13.26
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Eine weitere Wortmeldung liegt von Herrn Bundesrat Sascha Obrecht vor. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien):
Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Ich gratuliere zu
Ihrer Replik. Ich glaube, das war jetzt eigentlich ganz ordentlich als Antwort.
Das kann man auch einmal sagen, sonst lobe ich ja nicht zu viel. Das gebe ich
zu. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall
bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich bin deswegen hier herausgekommen, weil Kollege Steiner
gefragt hat, was wir in Wien gegen hohe Mieten und was wir generell im
Wohnungsbereich so machen. Es
ist vermutlich an ihm vorbeigegangen: Wir haben erst kürzlich einen
Mietpreisstopp für Gemeindewohnungen beschlossen,
der bis 2025 reichen wird. (Bundesrat Steiner hält ein Blatt
Papier in die Höhe.) Das betrifft 185 000 Gemeindewohnungen,
eine unvorstellbare Summe. Es
sind 370 000 Menschen, die davon profitieren werden. Wir haben die
Wohnbeihilfe neu gestaltet, es gibt mehr Bezugsberechtigte. Wir haben
höhere Förderungen in Wien eingeführt. Und wir haben eine
Widmungskategorie für den sozialen Wohnbau, die es in keinem anderen
Bundesland gibt, auch in keinem, in dem die FPÖ dabei ist,
auch in keinem, in dem die FPÖ für den sozialen Wohnbau
zuständig ist (Zwischenruf des Bundesrates Steiner), die
nämlich
eines sichert: dass mit Boden dort, wo sozialer Wohnbau errichtet werden soll,
nicht spekuliert wird. Das ist vorbildlich, das muss man auch sagen. Das
Wienbashing ist einfach unberechtigt in dieser Frage. (Beifall bei der
SPÖ. – Bundesrat Schennach: Das weiß er
nicht!)
Wo er allerdings recht hat, ist – da hat er mich
am Anfang seiner Rede ganz kurz verloren, als er gesagt hat, er war als
Nikolaus unterwegs (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der SPÖ),
denn das Bild an und für sich ist, glaube ich, ein gutes; das würde
ich gerne sehen –, dass es den Menschen im Land zunehmend
schlechter geht und dass Optimismusappelle alleine nicht reichen werden. Das
ist eine Sache, die erlebt man im Zillertal, die erlebt man aber auch besonders in Favoriten,
dem Bezirk in Wien, aus dem ich komme.
Man muss nur einen Tag bei der Volkshilfe Favoriten mit
dabei sein, um zu wissen, dass die Armut in Österreich im Steigen
begriffen ist, dass das ein reales Thema ist und dass man nicht nur mit den
Apellen arbeiten muss, sondern
den Leuten auch tatsächlich helfen sollte.
Jetzt sagen Sie immer, ich werfe pauschal vor, diese
Bundesregierung mache nichts. Nein, das tue ich nicht, das habe ich auch in der
Vergangenheit
so in der Form nicht getan, aber es ist zu wenig. Es ist einfach zu wenig, und
das merken die Leute. Wenn die Armut steigt, ist es zu wenig. Ein Land wie
Österreich kann es sich im Jahr 2023 nicht leisten, dass die Armut
wieder steigt. Das ist wirklich nicht zufriedenstellend und das ist dann auch
im vorgelegten Budget zu wenig.
Wir haben deswegen auch einen Entschließungsantrag
vorbereitet, der dieses Thema behandelt und tatsächlich auch
Maßnahmen beinhaltet, die wir
uns im Budget gewünscht hätten.
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rettung der österreichischen Wirtschaft durch Preiseingriffe“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, ein umfassendes Inflationsbegrenzungsgesetz vorzulegen, das zumindest folgende Sofortmaßnahmen umfasst:
1. Einfrieren aller Mieten bis Ende 2025. Danach Begrenzung des Mietanstiegs mit dem EZB-Leitzinssatz, maximal aber 2 % pro Jahr.
2. Sofortiges, temporäres Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs.
3. Einsetzung
einer schlagkräftigen Anti-Teuerungskommission, die u.a. sicherstellt,
dass milliardenschwere Hilfszahlungen an Unternehmen in Form von sinkenden
Preisen an die Menschen weitergegeben werden. Bei Nicht-Weitergabe von Hilfen
bzw. von allen Mehrwertsteuersenkungen in Form von sinkenden Preisen soll es
harte Sanktionen bis hin zur Rückzahlung
der Energiehilfen geben.
4. Eine entschlossene Regulierung des Energiemarkts, sodass Energiekonzerne keine Übergewinne machen, sondern die Energiepreise sich an den Produktionskosten orientieren.
5. Die Einführung einer befristeten zielgerichteten Übergewinnbesteuerung für all jene Konzerne, die sich aufgrund der aktuellen Teuerung zu Lasten der Menschen in Österreich bereichern.“
*****
Von diesen Konzernen gibt es genug, meine Damen und Herren, da gibt es genug; wir erleben es, wir haben es bei den Coronahilfen gesehen. Tatsächlich ist eine der vordringlichsten Aufgaben, das auch aufzuklären, deswegen gibt es dazu auch einen Untersuchungsausschuss.
Ich will auch
eines richtigstellen, Kollegen Buchmann und Tiefnig – sehen Sie, ich
kann Ihren Namen richtig aussprechen; vielleicht lernen Sie das auch, das
ist ein Mindestmaß an Respekt, dass man, wenn man jemanden adressiert,
den Namen richtig ausspricht –: Konkret haben Sie gemeint, ich
betreibe im
Grunde undifferenziertes „Unternehmerbashing“. – Das
mache ich nicht. Viele meiner Bekannten sind Unternehmer, sind
Selbstständige. Das ist ein
extrem bewundernswerter Schritt, da geht extrem viel Risiko, persönliches
Risiko mit rein, und das respektiere ich, dafür habe ich auch Bewunderung. (Bundesrat
Himmer: Haben welche davon auch eine GmbH?)
Was ich
tatsächlich nicht toleriere, ist, wenn Personen sich unlauterer Praktiken
bedienen. Das Beispiel, das ich gebracht habe – sehr konkret, nicht
pauschal, wie Sie es mir unterstellen, sondern sehr konkret –,
war Herr Pierer. Und ich wiederhole es noch einmal: 11 Millionen Euro
Coronaförderung auf
der einen Seite und auf der anderen Seite 7 Millionen Euro an die
Aktionäre ausgeschüttet. Von der Tasche der Steuerzahler in die der
Aktionäre:
Das ist unredlich, das ist absolut unredlich, und das muss man artikulieren
dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollege Tiefnig hat die
Kennzahlen der Pierer Mobility AG richtig schön dargelegt. Nur, was
bringt das den 300 Arbeitnehmern in Mattighofen, die
ihren Job verlieren? (Beifall bei der SPÖ.) Was bringen ihnen diese Zahlen? Das wird natürlich auch in
Ihrer Region - - (Bundesrat Tiefnig:
Arbeitskräfte ... in Transformation! Wir haben einen
Arbeitskräftebedarf in Braunau, wir haben zu wenig Arbeitskräfte!) – Und die 300 Personen, die dann keinen Job mehr
haben,
welche Auswirkungen wird das auf die Region haben? Können Sie das
sagen? – Da wird es weniger
Konsum geben, da werden andere Unternehmen auch
zusperren. Und warum schließt er das? – Weil er seine Produktion nach China verlagert.
Das sind die Vorbilder?! Sie haben gesagt, Unternehmer sind Vorbilder. Das sind die Vorbilder, die wir lobpreisen sollen? Ich mache das sicher nicht. Ich halte dieses Vorgehen für schändlich, und ich werde das auch hier sagen, wenn ich es für schändlich halte. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Pierer ist
ja nicht das erste Mal in den Nachrichten. Er hat am 2. Februar 2017 in den „Oberösterreichischen
Nachrichten“ gesagt, er könne es sich
leisten, seit 30 Jahren die Arbeitszeitgrenze massivst zu
überschreiten, und er mache das mit Freude. – Zitatende.
Das sind die
Vorbilder der österreichischen Wirtschaft? Solchen Menschen wollen wir
huldigen? – Ich nicht, aber ich weiß, warum ihm die ÖVP
huldigt. 2017 hat er 436 000 Euro im Wahlkampf an die ÖVP
spendiert. (Rufe bei der SPÖ: Aber!) Das ist dann irgendwie schon
eine klare Begründung, warum
man ihn lobpreist.
436 000 Euro
sind an die ÖVP gegangen (Bundesrat Buchmann: Das ist ein Bettel
gegenüber dem, was der Gusi kriegt!), und deswegen habe ich auch dem
Finanzminister gesagt, er solle sich das KTM-Pickerl hierher picken (mit der
rechten Hand auf das linke Revers seines Jacketts deutend), weil es
ganz klar ist,
für wen er Politik macht.
Er sagt nämlich – und da hat
er keine Unwahrheit gesagt –, von der KöSt-Senkung
profitieren 180 000 Unternehmen. Das ist aber ein perfektes Beispiel dafür,
wie man mit Zahlen tricksen kann, denn was er nicht gesagt hat, ist, dass
3 000 Unternehmen – also 2 Prozent aller
Unternehmen – 75 Prozent
aller Mittel aus dieser KöSt-Senkung beziehen. Das ist die Realität:
2 Prozent der Unternehmen nehmen
75 Prozent dieses Vorteils weg. Da kann er hundertmal sagen, dass es
180 000 Unternehmen zugutekommt – es ist ein Steuergeschenk
an die 3 000 Unternehmer in Österreich, die 75 Prozent
dieser Steuersenkung mitnehmen.
Das macht 750 Millionen Euro, die man
diesen 3 000 Unternehmen schenkt, und warum? In Zeiten der Krise
macht man das nicht. Das macht man nicht. Das
ist unethisch, das ist unmoralisch, es ist unverantwortlich, in so einer Situation
so etwas zu machen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Abschließend noch zur Nettolohnerhöhung durch die
Abschaffung der kalten Progression:
Lohnpolitik machen die Sozialpartner. Nettolohnerhöhungen schauen
nicht so aus, dass Leute Steuern zahlen und einen Teil dieser Steuern wieder zurückbekommen. Das ist keine
Nettolohnerhöhung, das ist das
Geld, das sie sich selbst erwirtschaftet haben, wofür sie
fleißig gearbeitet haben – und dass sich die Regierung
dafür lobpreisen lässt, das geht sich
einfach nicht aus. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer:
Nur wenn es eine
SPÖ-Regierungsbeteiligung gibt, dann ist es
erlaubt!)
Insofern möchte ich mit zwei Zitaten, die beide vorgekommen sind, schließen:
Einerseits gab es Kollegen Ebner mit:
„Wo der Wind der Veränderung
weht, bauen die einen Mauern und die anderen
Windmühlen.“ – Wir haben also da einmal den Wind.
Andererseits gab es den Finanzminister, der
seine Budgetrede folgendermaßen begonnen hat: „Wir können zwar
den Wind nicht ändern, aber wir können
die Segel richtig setzen.“ – Scheinbar
hat sich die ÖVP Marcus Wadsak für ein Rhetorikseminar geholt.
Bleiben wir aber vielleicht beim Sprachbild! Ich hoffe, der Sturm wird Sie im nächsten Herbst davonwehen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
13.35
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rettung der österreichischen Wirtschaft durch Preiseingriffe“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Himmer. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP,
Wien): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil wir vom
Unternehmertum sprechen und hier das Unternehmerbashing angesprochen
worden ist: Das heißt natürlich, dass das sehr wohl stattgefunden
hat, und es hat
natürlich auch durch Kollegen Obrecht stattgefunden, indem hier
undifferenziert auf Unternehmer hingeschnalzt wird. (Zwischenrufe bei der
SPÖ.)
Das bedeutet aber
natürlich nicht, dass man es verteidigt, wenn Unternehmer vielleicht zu
viele Förderungen bekommen (Bundesrat Steiner: Ja, sicher
bedeutet es das!) oder wenn Unternehmer den Standort aus Österreich
rausverlagern. Niemand will das. (Bundesrat Steiner: Aber ihr
unterstützt es!)
Man muss aber die
Kirche im Dorf lassen, denn woher kommen denn die Steuern? (Bundesrätin
Schumann: 80 Prozent von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
und Konsument:innen!) Wer zahlt denn die Steuern und woher kommt denn der Großteil des
Steueraufkommens, damit wir überhaupt
etwas verteilen können? – Das kommt eben aus den Steuern der
arbeitenden Menschen, das kommt eben aus den Unternehmenssteuern und aus
den Steuern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, daher könnte man
natürlich da
immer wieder Rechnungen aufmachen.
Jetzt bin ich wirklich nicht der Verteidiger von KTM und nicht der Verteidiger des Herrn Pierer, aber man kann sich sicher einmal – sportlich – die Zahlen anschauen, was gerade Unternehmen wie KTM insgesamt an Arbeitsplätzen schaffen, insgesamt an Steuern zahlen, insgesamt an struktureller Bedeutung für einzelne Regionen haben. (Bundesrat Schennach: Das geht sich gut aus!)
Dann kann man sich auch noch jene Themen anschauen,
die Kollege Obrecht angesprochen hat. Darum geht es uns, wenn wir hier sagen,
wir wollen
kein Unternehmerbashing. (Beifall bei der ÖVP.)
13.37
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das
Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die
Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. – Das ist erfolgt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2024.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen.
Ich ersuche die
Schriftführung um Unterstützung bei der Feststellung der Mehrheit
beziehungsweise Minderheit. – Das ist die Mehrheit.
Der Antrag,
keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein
Antrag der Bundesräte Mag.a Elisabeth Grossmann, Kolleginnen
und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend
„Gute Absicherung
für Frauen in der Pension und Schutz vor Altersarmut“ vor.
Hierzu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesrät:innen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung
erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in
alphabetischer Reihenfolge mündlich
mit „Ja“ oder „Nein“. Ich
bitte um eine deutliche Äußerung.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte und Bundesrätinnen in alphabetischer Reihenfolge. – Bitte.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Doppler geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche kurz zur Auszählung der Stimmen die Sitzung.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.43 Uhr unterbrochen und um 13.45 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 56 abgegebenen Stimmen 25 „Ja“-Stimmen und 31-„Nein“-Stimmen. Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:
Arpa;
Babler, Bernard;
Doppler;
Fischer;
Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kofler;
Lancaster, Leinfellner;
Mertel;
Obrecht;
Pröller;
Reisinger;
Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner;
Theuermann;
Wanner.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:
Arlamovsky;
Böhmwalder, Buchmann;
Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;
Geieregger, Gfrerer, Göll, Gross;
Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;
Jagl;
Kaltenegger, Kittl, Kohl;
Lassnig;
Neurauter;
Platzer, Prügl;
Ruprecht;
Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;
Tiefnig;
Wolff;
Zauner.
*****
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden im neuen Finanzausgleich“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag
zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit
abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rettung der österreichischen Wirtschaft durch Preiseingriffe“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. –
Das ist die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist
somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 21. November 2023 betreffend ein Progressionsabgeltungsgesetz 2024.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen
durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (2270 d.B.
und 2293 d.B. sowie 11343/BR d.B.).
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (2269 d.B. und 2294 d.B. sowie 11344/BR d.B.).
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit,
der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt und mit dem das Chip-Gesetz-Begleitmaßnahmengesetz erlassen wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig, somit ist der Antrag angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank geändert und das AUA-Betriebspensions-Änderungsgesetz erlassen wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, und der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig, und
somit ist der Antrag angenommen.
Beschluss des Nationalrates
vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über
die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe
in Österreich geändert werden (3537/A und 2301 d.B. sowie
11339/BR d.B. und 11350/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe
von
Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz –KRG) geändert wird (2302 d.B. sowie 11340/BR d.B. und 11351/BR d.B.)
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu Punkt 8 ist Frau Bundesrätin Sandra Böhmwalder, Berichterstatter zu Punkt 9 ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um die Berichte. Bitte sehr.
Berichterstatterin
Sandra Böhmwalder: Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den
Beschluss des Nationalrates
vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über die Einrichtung des
Fonds
zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich
geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank.
Berichterstatter
Marco Schreuder: Ich bringe den Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein
Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen
und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen
und Sammlungen und aus dem
sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz –KRG).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Günther Ruprecht
(ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Hohes Präsidium!
(Der Redner stellt die Höhe des Redner:innenpultes auf seine
Größe ein.) Da das meine erste Rede hier ist, habe ich mich erst
damit zurechtfinden müssen, wie die technischen Mittel funktionieren, aber
es hat funktioniert.
Ich darf heute über die
Reform des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus reden. Es
sei mir gestattet, dass ich dazu demokratiepolitisch etwas aushole. Als stolzer
Steirer darf ich sagen, dass wir in der Steiermark
ein besonderes Miteinander über alle Fraktionen hinweg pflegen. Demokratiepolitisch
ist das sehr wichtig. Wir sind in einer guten Landesregierung mit
der Sozialdemokratie, aber auch über alle Parteigrenzen hinweg haben wir
trotz mancher Unterschiedlichkeit ein gutes Miteinander. Das ist demokratiepolitisch sehr,
sehr wichtig: dass man sich gegenseitig respektiert, Meinungen zulässt,
anderen zuhört und vielleicht auch Dinge herausnimmt. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)
In den Dreißiger- und
Vierzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts war das nicht immer der Fall. Es
hing ein brauner Schleier über Österreich und
fast über ganz Europa. Die Demokratie wurde ausgehebelt, demokratische
Kräfte – Sozialdemokraten, Kommunisten,
Christdemokraten – wurden weggesperrt, und es kam riesiges
Unheil über unsere Mitbürgerinnen
und Mitbürger jüdischen Glaubens.
Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen, die Gegenwart zeigt auch eines: Auf den Straßen
Österreichs und halb Europas ist der Antisemitismus wieder zurückgekehrt.
Das ist erschreckend. Das darf bei uns keinen Platz mehr
haben, dagegen müssen wir entschieden
auftreten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei ÖVP,
SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Ich darf hier auch ein
großes Dankeschön an unseren Nationalratspräsidenten Wolfgang
Sobotka aussprechen, der die Initiative ergriffen und über Jahre
die Reform des Nationalfonds begleitet hat. Ein großes Dankeschön
richte ich an dieser Stelle auch an alle, die überparteilich mitgewirkt
haben. Es herrscht ja
zu diesem Thema Einigkeit, und dafür bin ich sehr, sehr dankbar.
Was sind die Eckpunkte dieser Reform? – Es geht um die
Unterstützung der Gedenkdiener – davon gibt es sehr
viele im Ausland; da gibt es unterschiedliche Ausgaben, die auf die
Gedenkdiener zukommen; das hat man reformiert –,
ein umfassendes Schüler- und Jugendaustauschprogramm – das ist
sehr, sehr wichtig; da wird
gebildet –, die Erweiterung des Komitees des Nationalfonds
und eine bessere Nutzung des Archivs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat Sinn gemacht, diesen
Nationalfonds 1995 zu gründen. Die Reform ist sehr, sehr gut gelaufen. Ich
bitte um
breite Zustimmung, um das auch zu transportieren. – Vielen Dank,
liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP, bei
Bundesrät:innen von SPÖ
und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
13.56
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses. – Bitte sehr.
13.56
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner
(SPÖ, Wien): Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher!
Wir behandeln bei diesen Tagesordnungspunkten zwei Gesetzesvorlagen. Es
geht einerseits darum, das Kunstrückgabegesetz zu reformieren. Da geht
es relativ einfach, aber sehr wirksam um die Restitution von Raubkunst. Damals,
zur Zeit der Nationalsozialist:innen, haben diese nämlich Bürgerinnen
und Bürgern tatsächlich Kunstgegenstände geraubt, und diese
sollen wieder an die rechtmäßigen Besitzer:innen oder inzwischen
auch an deren Erb:innen zurückgeführt werden. Um die Suche nach
diesen Erb:innen auch datenschutzkonform
zu ermöglichen, muss es Anpassungen im Sinne des Datenschutzes
geben. Es ist also eine sehr sinnvolle Maßnahme, die da ergriffen wird.
Der zweite Teil behandelt, wie mein Vorredner schon
gesagt hat, den Nationalfonds der Republik Österreich für die
Opfer des Nationalsozialismus.
1995 gegründet, wurden seither über 30 000 sogenannte
Gestezahlungen getätigt. Es wurden also Zahlungen an Opfer oder auch
Nachkommen von
Opfern des Nationalsozialismus getätigt, wissend, dass das Leid, das
erfahren wurde, niemals mit Geld aufgewogen werden kann. Es ist aber ein
Teil unserer Verantwortung und ein Zeichen, eine Geste, diese Verantwortung
wahrzunehmen.
Ziele des Nationalfonds sind seit jeher die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus, die Dokumentation, aber auch die Bewusstseinsbildung und eben die Entschädigung.
Neben den Aufgaben, die mein Kollege schon genannt hat, ist ein Punkt, dass Gedenkdienern, die den Zivildienstersatzdienst in diesem Bereich leisten, 400 Euro im Monat zuerkannt werden. Auch das ist eine sehr wesentliche Maßnahme. Uns Sozialdemokrat:innen ist es nämlich sehr wichtig, alle Opfergruppen gleichermaßen in den Fokus zu nehmen.
Eine Sache ist da besonders wichtig, nämlich dass
auch Grabgebühren von Überlebenden aus den Reihen der Sinti und Roma
ab jetzt übernommen werden und auch in den Blick genommen wird, den Opfern
aus der Gruppe der
Sinti und Roma eine nationale Gedenkstätte – möglichst in
der Bundeshauptstadt – einzurichten.
Das ist ein dringender Wunsch dieser Gruppe, der Roma und Sinti selber, und ich finde, es ist höchst an der Zeit, dass diesem Wunsch nach einer Opfergedenkstätte für Sinti und Roma in der Bundeshauptstadt nachgekommen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Es geht auch um eine Adaption in der Ausgestaltung, in der Struktur des Nationalfonds, darum, wie das Kuratorium und der Vorstand mit dem Hauptausschuss hier im Parlament zusammenspielen. Es ist uns sehr wichtig, dass das Parlament in die Struktur des Nationalfonds gut und wichtig eingebunden wird.
Was mir als
Pädagogin natürlich extrem wichtig ist, sind alle Maßnahmen die
getroffen werden, um bei Kindern und
Jugendlichen Bewusstseinsbildung
zu diesem Thema zu machen. Für Schüler:innen und Lehrlinge
werden Austauschprogramme zu diesem Thema gefördert und es werden
auch
Projekte gefördert, die Schüler:innen und Lehrlinge zu diesem Thema
erarbeiten.
Warum ist das
alles so wichtig? – Die Zeitzeug:innen aus der Zeit des
Nationalsozialismus sterben langsam aus. Es werden immer weniger, nur mehr
einzelne Zeitzeug:innen aus der Zeit des Nationalsozialismus stehen zur
Verfügung. Das wertvolle direkte Aufeinandertreffen von Menschen, die
diese Zeit erleben mussten, und uns, die das hören können, wird immer
weniger.
Und der Antisemitismus in Österreich wächst.
Das ist nicht nur
ein Phänomen, das irgendwo stattfindet, es ist auch ein Phänomen, das
uns in der Politik, als Politiker:innen zu denken geben muss. Ich denke daran,
dass wir Landesregierungen haben, in denen Politiker:innen
Platz finden, die sich immer noch nicht vom Nationalsozialismus distanziert haben und die mit Codes und Begrifflichkeiten des Nationalsozialismus agieren.
Wir haben solche
Kollegen und Kolleginnen auch hier im Saal, die nach wie vor von einem Volkskanzler reden, wie auch Adolf
Hitler genannt wurde. (Bundesrat Spanring:
Geh bitte, und beim Kreisky war’s nicht so?! Beim Kreisky war es wurscht,
oder? – Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner. –
Bundesrat
Spanring – stehend und mit dem Finger auf die Rednerin
zeigend –: Schämt euch, schämt euch! Furchtbar!
Also so was Mieses hab ich überhaupt noch nicht
erlebt!)
All das ist hier
möglich. Sie haben heute, zu Beginn dieser Plenardiskussion ihre
Befürchtungen oder ihre Bedenken zum Thema Verweichlichung der
Sprache geäußert. (Bundesrat Spanring: Leopold Figl:
Volkskanzler, Kreisky: Volkskanzler, aber bei Kickl macht ihr den
Vergleich zu Hitler! Unter aller Kritik,
Frau Kollegin! – Zwischenruf des
Bundesrates Bernard.)
Meine Befürchtung, meine Angst gilt der Verrohung der Sprache, was wir auch bei vielen Reden hier im Haus gegenüber Minister:innen, gegenüber Kolleg:innen hören müssen (Bundesrat Spanring: Unpackbar!); wir müssen die Verrohung der Sprache in fast jeder Sitzung hören.
Auch Verhetzung
gegenüber bestimmten Gruppen hören wir in jeder Plenarsitzung. (Bundesrat
Spanring: Von der SPÖ zum Beispiel gerade jetzt!) Heute
war das wieder gegenüber Zuwander:innen, Flüchtlingen der Fall.
Sie wissen ganz genau – alle von
uns wissen es –, dass Gewalt an Frauen zu
70 Prozent im häuslichen Umfeld und durch österreichische
Täter passiert. (Bundesrätin Schumann: Genau! Ja,
stimmt!) Und Sie wissen ganz genau, dass die Flüchtlinge deswegen
nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
weil diese nicht arbeiten dürfen,
solange sie im Asylverfahren sind. – Da wird ganz bewusst
Verhetzung betrieben, die ich auf das Schärfste zurückweise. (Bundesrat
Spanring: Und so was ist Pädagogin, das ist das Schlimme!)
Die Angst muss dort sein, wo Gewalt in der Sprache passiert, denn die Frage ist: Was passiert nach der Gewalt in der Sprache? Was ist das nächste Ausdrucksmittel, wenn die Artikulation durch die Sprache fehlt? (Die Bundesrät:innen Schreuder und Schumann: Genau! Das stimmt!)
Ich komme jetzt noch einmal zum Thema Bewusstseinsbildung bei jungen Menschen: Das Wichtigste bei der Arbeit mit jungen Menschen ist, einen Bezug zu ihrer aktuellen Lebensrealität herzustellen. Es ist oft zu wenig, im Geschichtsunterricht zu hören, wie viele Tausend Menschen Opfer waren. Es geht darum, einen Bezug zur Lebenswelt herzustellen.
Da möchte ich die jüdischen Friedhöfe ins Spiel bringen. Im Nationalfonds wird nämlich auch ein Fonds für die Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe ausgebaut und diese jüdischen Friedhöfe bieten eine gute Möglichkeit, einen Bezug herzustellen.
Wir haben in Österreich 71 registrierte jüdische Friedhöfe, und weil wir im Bundesrat sind, möchte ich auch kurz erwähnen, was das pro Bundesland bedeutet: Wir haben 18 jüdische Friedhöfe im Burgenland, einen in Kärnten, 31 in Niederösterreich, vier in Oberösterreich, einen in Salzburg, sieben in der Steiermark, zwei in Tirol, einen in Vorarlberg und sechs in Wien.
Es ist eine gute
Möglichkeit, anhand der bestehenden Friedhöfe, aber auch anhand anderer konkreter Orte –
ehemaliger Lebensräume oder Orte, wo die
Opfer gelebt haben – einen Bezug zur Lebenswelt herzustellen.
Ich möchte auch auf drei aktuelle Gedenkprojekte verweisen, die man in Österreich finden kann und mit denen es auch möglich ist, mit jungen Leuten Bewusstseinsbildung zu machen:
Eines ist das großartige Projekt der Stolpersteine. In
Wien gibt es mittlerweile viele, viele Hunderte dieser Stolpersteine, es gibt
sie aber auch in vielen
anderen Städten. Man kann damit ganz konkret anhand der Biografie
einzelner Opfer nachverfolgen, wie Antisemitismus entsteht, wie Rassismus
entsteht
und was das am Schluss für Folgen hat.
Ich möchte auch auf ein
ganz tolles Projekt in Bregenz hinweisen: den Gedenkweg, der dort
eingerichtet wurde und auf dem anhand der Lebensbiografien einzelner Bürger:innen
veranschaulicht wird, wie es passieren konnte, dass
sie plötzlich verschwunden sind, und was dazu geführt hat.
Noch ganz kurz: Ein drittes Projekt ist der Stollen der Erinnerung vom Museum Arbeitswelt in Steyr, der dort mitten in der Stadt zeigt, was es bedeutet hat, mitten in Steyr im Nationalsozialismus mit diesen vielen, vielen Opfern zu leben.
Wir stimmen beiden
Gesetzesbeschlüssen natürlich und sehr gerne zu. Wir Sozialdemokrat:innen
sind immer auf der richtigen Seite der Geschichte
gestanden. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring: Ja genau,
genau! Es heißt Nationalsozialisten! Sozialisten! –
Bundesrätin Schumann: Absolut! Nie auf
der Seite des Faschismus!)
Es war uns immer wichtig, gegen Antisemitismus, gegen die
Anfänge aufzutreten, und wir sind immer gute Partner:innen in diesem
Bereich gewesen. –
Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei
Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrätin Schumann:
Die Sozialdemokratie ist nie auf der Seite des Faschismus
gestanden! – Zwischenrufe bei der FPÖ. –
Bundesrätin Schumann: Da gibt’s gar nichts! Da gibt’s
überhaupt nichts!)
14.07
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Mag. Isabella Theuermann. Ich erteile ihr dieses. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg darf ich gleich festhalten, dass beide vorliegenden Gegenstände unsere Zustimmung finden werden.
Gerade beim Kunstrückgabegesetz beinhaltet die Änderung nur kleine Ergänzungen und Regelungen zur Datenverarbeitung, die so im Nationalfondsgesetz vorgesehen waren, aber dort nicht richtig angesiedelt gewesen wären.
Bezüglich der Änderung beim Nationalfondsgesetz darf erwähnt werden, dass nicht alle unsere Kritikpunkte aufgegriffen wurden. Einerseits werden die Verwaltungskosten durch den Zweiervorstand deutlich erhöht, und diese Mittel hätten sinnvolleren Zwecken im Sinne des Fonds zufließen sollen. Aus unserer Sicht hat das bisherige System seinen Zweck erfüllt und könnte auch so fortgesetzt werden, statt es aufzublasen.
Weiters sehen wir vor dem Hintergrund der zusätzlichen
Förderung von Zivildienern, die mit dem Gedenkdienst im Ausland sind,
eine gewisse Art
der Ungleichbehandlung. Verglichen mit allen anderen Zivildienern liegen
schlichtweg eine Doppelförderung und natürlich auch ein
Ungleichgewicht im Vergleich mit dem Sold von Grundwehrdienern vor. Das ist aus
unserer Sicht ein gewisser Wermutstropfen bei der gegenständlichen
Änderung.
Wie aber eingangs erwähnt, werden wir beiden Punkten
dennoch
zustimmen, wenn auch aktuell nicht alle Verbesserungsvorschläge
unsererseits berücksichtigt wurden, ganz einfach, weil wir es für
zielführend erachten,
dass diese Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden. Insbesondere die Instandhaltung
der jüdischen Friedhöfe wird von uns unterstützt.
Gerade vor dem Hintergrund des importierten Antisemitismus,
der nun immer stärker sichtbar wird und den es leider auch in
Österreich zuletzt wieder
auf die Straßen gezogen hat, ist es besonders wichtig, in dieser
Angelegenheit weiterhin aktiv zu sein. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
14.09
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne,
Wien): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt niemand auf der Regierungsbank,
und das hat einen guten Grund, denn der Nationalfonds liegt bei uns im
Parlament.
Es ist eine parlamentarische Institution, deswegen ist es für uns als
Parlamentarier
und Parlamentarierinnen auch ganz besonders von Interesse,
wie wir mit diesem Fonds umgehen.
Seit 1995 leistet der Fonds ja
wirklich wertvolle Arbeit und hat einerseits dafür gesorgt, dass sehr
viele Restitutionsfälle auch tatsächlich geprüft und
durchgeführt worden sind – meine Vorrednerinnen und Vorredner
haben das eigentlich sehr, sehr gut erklärt –, es sind aber
andererseits auch der Nationalsozialismus und das Schicksal von Opfern
wissenschaftlich erforscht worden. In all den Jahren ist über die Zeit das
Bewusstsein über die
furchtbare Zeit damals in wirklich ganz enormer Weise geschärft worden.
Ich möchte mich auch ganz besonders und
ausdrücklich bei Generalsekretärin Hannah Miriam Lessing und
bei dem gesamten Team des Nationalfonds für die Arbeit herzlich bedanken. (Beifall
bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Es ist ja seit 1995 auch sehr,
sehr viel im Bewusstsein – wie wir damit umgehen – und
auch in der Art und Weise passiert, wie wir darüber sprechen, wenn man
vergleicht, wie wir 1995 darüber gesprochen haben und wie
wir heute darüber sprechen. Ich möchte noch einmal daran erinnern,
dass zum Beispiel homosexuelle Opfer der NS-Zeit 1995 noch keine anerkannten
Opfer waren, sondern dass diese erst seit 2005 anerkannte Opfer sind. Das hat bedeutet, dass einem KZ-Wärter, der zu der
Zeit in einem Konzentrationslager gearbeitet hat, die Zeiten
für seine Pension anerkannt worden sind, aber bei einem Homosexuellen, der
in der Zeit in einem KZ gesessen ist, diese
Zeit nicht anerkannt war. Das war bis 2005 so, das ist noch nicht so lange her.
Daran sieht man ja auch, was
sich in diesen Jahren auch im Bewusstsein geändert hat. Ich glaube, da hat
der Nationalfonds einen ganz entscheidenden Beitrag geleistet –
sicher nicht nur er, aber er hat einen ganz wesentlichen
Anteil daran.
Meine Vorrednerin Daniela Gruber-Pruner hat das auch sehr schön gesagt: Es gibt einen großen Unterschied zwischen 1995 und heute, nämlich dass es damals noch sehr, sehr viele Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gegeben hat und es
jetzt wirklich nicht
mehr sehr viele gibt. Wir haben ja gerade – es ist noch
gar nicht so lange her –gemeinsam eine Gedenkveranstaltung im
Nationalratssitzungssaal erlebt, in der wir noch Zeitzeugen hören
konnten. Die, die
wir heute noch einladen, sind mittlerweile diejenigen, die es als Kind erlebt
haben, weil das die Letzten sind, die das jetzt noch erzählen
können.
Es ist aber auch wichtig, zu
sagen, dass in all diesen Restitutionsfragen, die beim Nationalfonds liegen,
natürlich auch die Erbinnen und Erben einen Anspruch haben, und
es ist ganz wichtig, das hier zu erwähnen. Dadurch dass wir auch
historisch sozusagen immer weiter entfernt von dieser Zeit werden,
liegt der Fokus mittlerweile natürlich ganz stark auf dieser
Bewusstseinsbildung, auf Erinnerungskultur und auf Wissenschaft.
Im Nationalfonds wird es jetzt
insofern Veränderungen geben, als zukünftig der Vorstand aus zwei
Personen bestehen wird, die aus diesem Bereich der Erforschung sehr viel
Erfahrung mitbringen müssen. Das steht ja auch ausdrücklich so
drinnen. Es wird auch dadurch mehr Transparenz geschaffen,
dass vierteljährlich obligatorische Berichte über die geplanten
Tätigkeiten an
das Kuratorium des Fonds gerichtet werden müssen.
Was ich auch besonders begrüße – das finde ich einen sehr schönen Schritt für den Nationalfonds –, ist, dass es einen ehrenamtlichen wissenschaftlich-künstlerischen Beirat geben wird, der ihm zur Seite gestellt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ihr wisst alle, wie sehr ich seit 2006 für den jüdischen Friedhof in Währing gekämpft habe, der ja
eigentlich in Döbling
liegt. Zu erklären, warum der Währinger Friedhof in
Döbling liegt, ist aber eine sehr lange und komplizierte Geschichte.
Das hat mich damals sehr gefreut. Ich habe auch viele
Kolleginnen und Kollegen eingeladen. Vielleicht sollte ich das nächsten
Sommer wieder einmal machen. Ich lade Sie dann gerne wieder
einmal zu einer Runde durch den jüdischen Friedhof in Währing ein.
Ich mache das ja seit 2006 auch in dem Verein
dort. Als wir damals diesen Friedhof zeigen wollten, war er vergessen, wirklich
dem absoluten Verfall preisgegeben, und es hat sich niemand dafür
interessiert.
Das Bohren harter Bretter und das immer Lästigsein
gehören manchmal auch zur Politik. Ich glaube, wir kennen es alle in allen
möglichen Rollen. Umso erfreulicher ist es, dass es doch auch zu einem
Erfolg führt und dass jüdische Friedhöfe
saniert werden. Man darf auch diese wunderbare Kultur nicht vergessen.
Das Merkwürdige, wenn man auf einem solchen Friedhof ist, ist ja, dass man
so viel über das Leben von damals mitbekommt. Das klingt
jetzt quasi wie ein Widerspruch, aber es ist wirklich so.
Das Palais Epstein
nebenan gehört ja jetzt zum Parlament, und die Grabstelle von den
Epsteins ist in Währing am jüdischen Friedhof. Es hat also auch sehr
viel mit unserer parlamentarischen Arbeit zu tun, und wir haben sozusagen
einen direkten Bezug dazu.
Der Anteil, den wir damals besprochen haben, war für
die IKG ja ein relativ hoher. Man darf nicht vergessen: Die Israelitische
Kultusgemeinde hat jetzt
knapp unter 8 000 Mitglieder. Wenn man bedenkt, dass 1938
250 000 Juden in Österreich gelebt haben, muss man sich diese
Größenverhältnisse noch
einmal bewusst machen. Die Wiener Israelitische Kultusgemeinde war damals nur
für die Wiener Friedhöfe zuständig und ist es mittlerweile
für ganz Ostösterreich. Du (in Richtung Bundesrätin
Gruber-Pruner) hast eh die Zahlen eindrucksvoll genannt: Die vielen
Friedhöfe in Niederösterreich und
im Burgenland gehören mittlerweile alle zur Wiener Kultusgemeinde dazu.
Das ist natürlich de facto für eine Kultusgemeinde allein nicht
stemmbar.
Dafür brauchte es diese Lösung, dass Bund und Länder mithelfen,
und das ist auch gut so.
Wir dürfen aber auch nicht
vergessen, dass es eben mehr Opfergruppen gab. Jüdinnen und Juden sind in
der Geschichte durch die Schoah natürlich
ganz besonders hervorzuheben. Das ist auch heute noch wichtig, übrigens
nicht
nur bei einem importierten Antisemitismus, den es zweifelsfrei gibt, den
muss man auch ansprechen, aber es gibt auch immer noch einen Antisemitismus,
der hier in Österreich entstanden ist, damals in brutaler Form
gewütet
hat, der immer noch existiert und auch manchmal in manchen Gesangsbüchern
zu finden ist.
Mir ist es aber schon auch
wichtig, zu sagen: Es gab aber auch andere Verfolgte. Ich denke zum Beispiel an
die Zeugen Jehovas, ich denke zum Beispiel
an die genannten Homosexuellen, ich denke an die politisch Verfolgten und viele,
viele mehr. Meine Vorrednerin Daniela Gruber-Pruner hat es schon
gesagt: Dass es jetzt für die Sintize und die Romnia ein Denkmal geben
wird, ist wirklich ein ganz wichtiges Zeichen für diese Gruppe, die immer
noch
unter uns lebt, die auch – wir erinnern uns an die schrecklichen
Attentate in Oberwart – immer noch Opfer von Attentaten und von Hass
ist.
Umso wichtiger ist es, dass wir
hier gemeinsam einstimmig ganz klar ein Signal setzen: Nein, wir sind dagegen!
Wir stehen an eurer Seite! Wir sind
gegen Antiziganismus und wir werden auch ganz, ganz stark dagegen auftreten.
Ein weiteres Gesetz, das wir
hier beschließen, ist schon angesprochen worden. Da geht es um das
Kunstrückgabegesetz, da geht es um notwendige Datenschutzbestimmungen, die
wir ändern müssen, damit im Rahmen der Provenienzforschung die
Rechtsnachfolger auch nach dem Tod von
den Erben und Erbinnen gefunden werden können. Ich glaube, wir können
alle sehr begrüßen, dass dem so ist. Ich freue mich sehr über
die Einstimmigkeit, ich halte sie für ganz wichtig.
Vielleicht sehen wir uns dann im Sommer. Ich mache die
Führungen dort immer noch. Sie können gerne einmal
vorbeikommen. – Vielen Dank. (Beifall bei
Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
14.18
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile es ihm. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky
(NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
gleich an die Vorrede anschließen: Der Jüdische
Friedhof Währing liegt im Währinger Park, aber genau jener Teil des
Währinger Parks, in dem der jüdische Friedhof liegt, liegt schon
in Döbling. Die Bezirksgrenze ist genau am Rand. Der Rest des
Währinger Parks war übrigens früher auch ein Friedhof, der
allgemeine Friedhof. Das war
der jüdische Teil.
Zu dem Friedhof habe ich
besondere Beziehungen: erstens einmal, weil ich in der Gegend aufgewachsen bin und immer noch dort lebe, auf der anderen
Seite, weil dort auch drei Vorfahren von mir begraben liegen und weil
ich jetzt in dem Verein mitwirke, der sich um die Erhaltung dieses
jüdischen Friedhofs kümmert. (Beifall bei der SPÖ
sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)
Der Fonds zur Instandsetzung
der jüdischen Friedhöfe, der ja strukturell zum Nationalfonds
gehört – strukturell insofern, als er die gleichen Gremien
hat –, hat anlässlich der Zehnjahresfeier seines Bestehens
dieses Jahr ein schönes Buch herausgegeben (das Buch
„Häuser der Ewigkeit“ in die Höhe haltend), das ich
sehr empfehlen kann. Das ist nicht nur kunstgeschichtlich interessant,
sondern auch allgemein geschichtlich. Wie gesagt, dieses Buch
ist sehr zu empfehlen.
Ich glaube, es steht außer Frage, dass wir diesem
Gesetzentwurf, dem wir bereits im Nationalrat zugestimmt haben, auch im
Bundesrat zustimmen werden.
Es gibt natürlich einen Kritikpunkt an der Vorgangsweise: dass die
Opposition leider zu spät eingebunden worden ist. Normalerweise
wird – bei allem,
was den Nationalfonds betrifft – bereits vor der Einbringung des
Gesetzesvorschlags versucht, das Einvernehmen herzustellen.
Einvernehmen ist auch dieses
Mal hergestellt worden, allerdings erst, nachdem der Gesetzesvorschlag
eingebracht worden ist. Es sind dann auch noch
im parlamentarischen Prozess Änderungen eingearbeitet worden, unter
anderem beim Friedhofsfonds – da ist die Dotation um 20 Prozent
erhöht worden,
von 1 Million auf 1,2 Millionen Euro im Jahr, das ist noch immer
nicht besonders viel, der Fonds wurde auf 40 Jahre verlängert und die
Kofinanzierung ist
in der Zwischenzeit auch so, dass von den Kultusgemeinden nicht mehr 50 Prozent,
sondern nur noch 25 Prozent der jeweiligen Projektkosten getragen werden
müssen.
Es gibt auch, ich würde sagen, technische Änderungen beim Nationalfonds: Die Leitung wird nicht mehr von einer Generalsekretärin, sondern von einem Zweiervorstand geführt werden, wobei die bisherige Generalsekretärin automatisch diesem Vorstand angehören wird. Das begrüßen wir alles sehr. Wir konnten in den Verhandlungen auch andere Verbesserungen des Gesetzentwurfs erreichen.
Ich freue mich, dass dieses Gesetz und auch der TOP 9, das Kunstrückgabegesetz, heute einstimmig beschlossen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
14.21
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gelangt Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Klara Neurauter
(ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer
und Zuseher! Wie meine Vorredner bereits im Detail ausgeführt haben,
leistet der Nationalfonds
seit 25 Jahren hervorragende Arbeit. Es gibt aber leider immer weniger
Überlebende, immer weniger Zeitzeugen, und auch viele
Großprojekte sind bereits abgeschlossen. In diesem Gesetz geht
es aber darum, den Nationalfonds für die Zukunft auszurichten. Seit
mehreren Jahren wurde unter Einbindung
aller Fraktionen und der Entscheidungsträger aus dem Kuratorium bereits darüber diskutiert.
Nun, es geht um eine
Unterstützung der Gedenkdiener, wie wir schon gehört haben. Das ist
ein tolles Projekt, bei dem wir aber immer vor der Herausforderung
gestanden sind, dass die Entschädigungen für die Gedenkdiener bei
Weitem nicht ausreichen, wenn sie in London, New York oder anderen
größeren Städten ihren Dienst verrichtet haben. In Zukunft wird
es eben vom Nationalfonds eine individuelle Unterstützung geben. Das wird
den Gedenkdienst sichtbarer machen und auch an den Nationalfonds binden, was
diesem, glaube ich, sehr gut tut.
Es wird ein sehr umfassendes
Schüler- und Jungendaustauschprogramm geben, das zum Beispiel in
Deutschland schon seit Jahrzehnten erfolgreich
ist. Das ist in meinen Augen auch die beste Möglichkeit zur Aufarbeitung
des Nationalsozialismus, zur Bekämpfung des Antisemitismus und zur
Bekämpfung von Vorurteilen, was jetzt mehr denn je notwendig ist. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrät:innen Schumann und
Arlamovsky.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist auch eine Erweiterung des Komitees des Nationalfonds, das die
eingereichten Projekte und Anträge im Nationalfonds prüft, vorgesehen.
Die Projekte und die Umsetzung werden ja immer komplexer und da geht es
jetzt auch um eine zeitgemäße, wissenschaftliche
Prüfung der Projekte. Es wird dann auch
ein Zweiervorstand eingerichtet, ein Vieraugenprinzip durchgeführt,
was auch den Richtlinien für Public
Governance entspricht.
Die Besetzung des zweiten
Vorstands wird sehr transparent durchgeführt werden. Die Bestellung
erfolgt dann im Hauptausschuss des Nationalrates. An der Stelle möchte ich
aber, wie schon mein Vorredner, ausdrücklich
Hannah Lessing für ihr schon bisher hervorragendes Wirken danken. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrät:innen Schumann und
Arlamovsky.)
Der Friedhofsfonds wird jetzt auf 1,2 Millionen Euro
erhöht, was der Instandhaltung jüdischer Friedhöfe zugutekommt.
Auch dass Roma und Sinti extra erwähnt werden, finde ich gut. Ich denke,
dass mit diesem Gesetzesvorschlag ein guter Wurf gelungen ist. Dieses
Gesetz ist, wie schon gesagt, notwendiger denn je. Es ist auch notwendiger denn
je, da geeint zu
handeln.
Antisemitismus ist tief in der österreichischen
Gesellschaft verwurzelt. Darüber brauchen wir leider nicht zu diskutieren.
Die Zahl der Übergriffe hat massiv zugenommen. Diese sind auf
das Schärfste zu verurteilen. Für mich ist jeder Angriff auf unsere
jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Angriff auf
uns alle. Gegen diese Angriffe müssen wir uns gemeinsam wehren.
Wir alle wissen, mit respektlosen, herabsetzenden Worten
fängt es an, ihnen folgen leider sehr oft böse Taten. Darum
bitte ich alle, dies auch in diesem
Haus zu bedenken. Ich bin dankbar, dass wir bei diesem Gesetz gemeinsam handeln.
Unsere Geschichte verlangt dies auch von uns. (Beifall bei ÖVP
und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
14.26
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Ah, bitte sehr, Herr Kollege Spanring.
An dieser Stelle begrüße ich Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Zu Wort gelangt Andreas Spanring. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich): Frau
Vorsitzende! Herr Minister! Kollegen
Bundesräte! Heute bei diesem Tagesordnungspunkt
ist etwas passiert, da, muss ich wirklich sagen, kann man eigentlich
nicht ruhig bleiben: Es geht um jüdische Friedhöfe, Frau Kollegin
Gruber-Pruner stellt
sich hierher und bringt dann allen Ernstes in ihrer Rede den Vergleich
Volkskanzler Herbert Kickl, Volkskanzler Adolf Hitler. Also wo sind wir, meine
Damen und Herren!? Ich frage auch Sie als Vorsitzende: Bei jeder Kleinigkeit, wenn
irgendjemand von Heuchelei oder sonst was spricht, unterbrechen Sie. (Ruf
bei der SPÖ: Er nennt sich ja so!) Wenn es aber um eine NS-Verharmlosung
der Sonderklasse geht, dann hört man von Ihnen kein Wort. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Gross.) –
Ja, da können Sie sich
schon lustig machen, Herr Adi Gross. (Bundesrat Gross: Ihr seid so
unglaubwürdig, was das betrifft!)
Dann geht es weiter: Wer waren
die großen Volkskanzler in Österreich? – Ich kann mich an
einen Bruno Kreisky erinnern, der damals sogar in einer
Schweizer Zeitung als Volkskanzler bezeichnet wurde (Bundesrätin Schumann:
Der jüdische Bruno Kreisky!), als Sonnenkönig und sogar Zauberer.
Wen
hat es denn noch gegeben? – Leopold Figl, von dem man auch gesagt
hat, er war ein Volkskanzler.
Jetzt, liebe SPÖ,
hören Sie genau zu: Im Jahr 2007 (Bundesrätin Gruber-Pruner:
Ihr macht es jetzt!) hat sich Alfred Gusenbauer als Volkskanzler bezeichnet
(Zwischenruf der Bundesrätin Gruber-Pruner), da war es kein
Problem, aber heute kommen Sie mit dem Vergleich mit Adolf Hitler. Ich sage
Ihnen noch
etwas: Wenn Sie immer und überall Nazis sehen, dann gehen Sie zu einem
Arzt, der kann Ihnen mit Sicherheit helfen, denn normal ist das nicht.
(Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann:
Bah!)
Frau Gruber-Pruner! Wenn Sie sich dann hierherstellen und
sagen, Sie sind Pädagogin, dann ist mir klar, warum das Ergebnis der
Pisa-Studie so ausschaut, wie es ausschaut. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. –
Bundesrätin Schumann: Bah!) Auch wenn Leopold Figl, ein großer
Staatsmann,
und auch Bruno Kreisky, ein großer Staatsmann in der Vergangenheit,
von der Partei her nichts gemeinsam hatten (Bundesrätin Schumann:
Großer
jüdischer Staatsmann!), hätten sie in der heutigen Zeit etwas
gemeinsam: Beide
würden FPÖ wählen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Na geh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.29
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich nur kurz
zu diesem Begriff des Volkskanzlers noch einmal zu Wort melden. Ich glaube, wir
müssen da doch faktisch arbeiten, denn der Begriff ist
selbstverständlich auf das
Jahr 1933 zurückzuführen. Er ist übrigens eine Erfindung
von Goebbels gewesen.
Innerhalb dieses ganzen Wahlkampfes 1933 wurde der
Begriff Volkskanzler verwendet, um Adolf Hitler an die Macht zu
bringen – das ist damals ja
auch gelungen. Man muss allerdings auch dazusagen – das ist auch
wichtig zu sagen, ich möchte nämlich einfach nur faktisch
sein –, dass der Begriff Volkskanzler auch sehr schnell aus dem
NS-Jargon wieder verschwunden ist, weil dann statt Volkskanzler das Wort
Reichskanzler und später der Ausdruck Führer verwendet
worden ist.
Nun mag es so sein, dass auch andere den Begriff
Volkskanzler für sich verwendet haben, und man kann das auch
kritisieren, das finde ich auch, da gebe
ich Ihnen sogar recht.
Aber man kann zumindest 2023 die historische
Verantwortung übernehmen und sagen:
Dieses Wort Volkskanzler wurde von Goebbels und von der NSDAP erfunden,
um NS-Propaganda zu machen. Leider wurde es danach auch noch benützt, aber
wenn man historisch verantwortungsvoll ist, dann benützt
man im Jahre 2023 keinesfalls mehr den Ausdruck Volkskanzler. –
Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des
Bundesrates Arlamovsky.)
14.30
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster ist Kollege Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol):
Ich weiß jetzt nicht, warum es so eine große Aufregung gibt.
Wahrscheinlich ist die Angst so groß (Bundesrat
Gfrerer: Nein, die Aufregung ist bei euch!), die Macht zu verlieren,
und plötzlich haben wir einen Kanzler,
der für das Volk arbeitet. (Ruf: Ja, ja! – Weitere
Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Na, es
soll uns doch nichts Schlechteres passieren in Österreich als ein
Volkskanzler Herbert Kickl, der für das
Volk da ist und sich für das Volk einsetzt!
Und glaube es mir, Schreuder, dann ist es dem Volk relativ
wurscht, wie man den betitelt, denn wenn jemand endlich einmal fürs Volk
arbeitet, dann werden
die Leute froh sein, wenn sie wieder den Kühlschrank aufmachen und der
voll ist und wenn endlich einmal dem Selbstbedienungsladen ÖVP, dem tiefen
Staat im Staat, ein Ende gesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir aber schon über Begrifflichkeiten streiten, wie machen wir es dann jetzt mit eurer Koalitionspartei? Wie heißt die? – Österreichische Volkspartei. (Bundesrat Schennach: Die ist schon mehr ...! – Ruf: Was?) Jetzt müssen wir diskutieren. Jetzt müssen wir diskutieren, ob wir das Wort Volk dann hinausstreichen wollen.
Mir ist das bewusst: Deine linkslinke verschwurbelte
Ideologie will das Volk abschaffen. (Ruf: Geh, komm!) Es soll eine
Meschugge werden (Ruf: Nein, nein!)
aus bunten, tollen Leuten aus aller Herren Ländern und das
österreichische Volk soll abgeschafft werden. (Ruf: Um Gottes Willen!)
Aber mit uns nicht, Herr
Kollege von den Grünen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe
bei
SPÖ und Grünen. – Bundesrat Schreuder: Wir wollen
das Volk abschaffen? Entschuldigung!)
Eines kann ich dir nämlich versprechen: Bei einem Volkskanzler Kickl wird mit Sicherheit nicht so wie unter Grün-Schwarz und Rot und Pink das Volk
ausgetauscht (Boah-Rufe bei ÖVP, SPÖ und
Grünen – Bundesrat Schreuder: Das ist Nazijargon!), denn
eines ist klar: Wenn jemand was austauscht, dann ist es
das Volk, das euch endlich austauscht! (Beifall bei der
FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das ist Nazijargon! – Bundesrätin Hahn: Das ist
Nazisprech! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP,
SPÖ und Grünen.)
14.33
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das
Wort? (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP,
SPÖ und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Das ist
Nazisprech! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Also nicht bös
sein, Nazisprech im Bundesrat ...! – Bundesrat Spanring:
Frau Vizepräsidentin, den Vogel zeigen, ...! – Bundesrätin
Hahn: Euer wahres Gesicht sieht man da! – Bundesrat Spanring:
Du bist auch eine Pädagogin und zeigst
mir den Vogel! Das ist in Ordnung, ja? – Rufe bei der SPÖ:
„Volksaustausch“! Nazisprech im Bundesrat! Eine Offenbarung
war das jetzt! Stehpräsidiale!)
Ich wiederhole: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Bundesrätin Schumann: Das war jetzt eine Offenbarung! – Bundesrat Schreuder: Wurscht! – Bundesrätin Hahn: Nazisprech im Bundesrat! – Ruf bei der FPÖ: Geh zum Doktor, du Narrische!)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich geändert werden.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstrückgabegesetz geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hiezu herrscht Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz zur
Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und
Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz)
(2177 d.B. und 2287 d.B. sowie 11353/BR d.B.)
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat - - (Bundesrätin Schumann: Zur Geschäftsordnung! – Bundesrat Schreuder: Zur Geschäftsordnung!) – Entschuldigung. – Bitte.
Bundesrätin Korinna Schumann
(SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann im Namen der sozialdemokratischen
Fraktion nur sagen, dass ich mich
gegen jede Äußerung, die in die Richtung
„Volksaustausch“ geht, grundsätzlich
verwahre. Das kann nicht
gesagt werden, schon gar nicht im Bundesrat!
Das lehnen wir grundsätzlich ab!
So denken wir nicht über Menschen. So gehen wir nicht mit Menschen um, die in unserem Land arbeiten, die ihre Leistungen erbringen, die ihren Weg gehen. (Bundesrat Spanring: Von dem redet ja keiner!) Diese Begrifflichkeit des Volksaustausches lehnen wir grundsätzlich ab, weil es nicht unserer Linie entspricht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.36
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster hat sich Herr Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte sehr. (Bundesrat Spanring: Jetzt kommt der nächste ...!)
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne,
Wien) (zur Geschäftsbehandlung):
Frau Präsidentin! Ich möchte mich natürlich den Worten von Frau
Kollegin Schumann anschließen und auch namens der grünen Fraktion
hier ganz klar sagen,
dass ich sehr schockiert bin, einen ganz
klaren Nazijargon (Bundesrätin Hahn: Ja!) –
Nazijargon! – hier im Bundesrat hören zu müssen. (Die
Bundesrätinnen
Hahn und Grimling: Vor Gästen! Vor jungen Leuten!)
Wir haben hier auch
Gäste im Saal, und ich erwarte mir jetzt vom Präsidium
einen ganz klaren Ordnungsruf. Ich kann es als Bundesrat nicht akzeptieren, das
hier in diesem Haus gehört haben zu müssen! (Beifall bei
Grünen, ÖVP und
SPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.37
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Eder-Gitschthaler. – Bitte.
Bundesrätin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch
meine Kollegen und ich waren zuerst einmal fassungslos, starr. (Heiterkeit
bei Bundesrät:innen
der FPÖ.) Wir haben gedacht: Haben wir das richtig gehört? Wir
hätten uns sonst das Protokoll holen lassen.
Auch wir empfinden das als massivste
Grenzüberschreitung, die von uns nur zurückgewiesen werden kann.
Es ist der Würde des Hauses bei Weitem
nicht angemessen. Auch ich ersuche um einen entsprechenden Ordnungsruf oder was
auch immer (Bundesrat Leinfellner: Wegen was?), aber ich bin
einfach nach wie vor sprachlos. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und
Grünen. – Ruf: „Oder was auch immer“ –
was auch immer das heißt! – Bundesrat Spanring:
Wunderbar, wunderbar! Ihr seid so verlogen!)
14.37
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich erteile noch Herrn Christoph Steiner das Wort. – Bitte sehr. (Bundesrat Schreuder: Du kannst dich jetzt entschuldigen!)
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt haben wir die Heuchelei wieder mitgekriegt (Boah-Rufe bei SPÖ und Grünen – Bundesrat Schreuder: Ja!), die brutale Empörung aller, und wie schlimm das ist. (Ruf bei der SPÖ: Zu Recht, ...!)
Ich sage es euch ganz ehrlich: Mir ist es lieber, wir
tauschen die Politiker aus, als dass ihr unser österreichisches Volk
austauscht. – Danke. (Anhaltender Beifall bei der
FPÖ. – Ruf: Das wird nicht passieren, ...! –
Zwischenrufe bei
SPÖ und Grünen.)
14.38
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa (das Glockenzeichen gebend): Ich hätte bitte gerne eine Stehpräsidiale. Ich unterbreche die Sitzung, bis die Präsidiale abgehalten worden ist.
*****
(Die Sitzung wird um 14.38 Uhr unterbrochen
und um 14.51 Uhr
wieder aufgenommen.)
*****
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich lasse mir das Protokoll kommen, und dann werden wir
weiter
entscheiden.
Wir gelangen nun noch einmal zum 10. Punkt der
Tagesordnung, weil wir da unterbrochen worden sind beziehungsweise ich eine
Stehpräsidiale
einberufen habe.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher, und ich bitte um den Bericht. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter
Christoph Stillebacher: Frau
Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe
den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über
den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein
Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen.
Der Bericht liegt Ihnen
in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich
zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist laut meiner elektronischen Vorbereitung Herr Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat
Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg):
Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher bei unserer Sitzung! Werte
Damen und Herren zu Hause vor
den Bildschirmen! Ja, dieser Tagesordnungspunkt ist wirklich sehr positiv und
erfreulich. Wir verabschieden heute im Bundesrat das Rettungs- und
Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz, sehr positiv, wichtig und
zukunftsweisend – positiv auch deshalb, weil in den Diskussionen im
Ausschuss für Inneres sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat von
allen Parlamentsfraktionen eine klare Position für dieses
Unterstützungsgesetz bekundet wurde. Es konnte das Einvernehmen
aller im Parlament vertretenen Fraktionen hergestellt werden.
Werfen wir einen Blick auf den Alltag der letzten zwei Wochen – alle sind wir immer auf dem aktuellen Stand, wir werden über die vielen Medien immer aktuell informiert –: Es gab in Österreich einen massiven Wintereinbruch, rutschige Straßen, Kälte, Unfälle, zum Teil natürlich auch Chaos, Freizeit-, Sportunfälle, verursacht auch durch Unwissenheit oder verantwortungsloses Verhalten – das erste Lawinenopfer ist zu beklagen –, Arbeitsunfälle auf Baustellen, bei der Forstarbeit im Wald, einer sehr gefährlichen Arbeit, ist ein Todesopfer zu beklagen und vieles, vieles mehr.
Was auch auffällt, ist, dass Katastropheneinsätze, verursacht durch Unwetterereignisse oder auch Feuer und Waldbrände, sowohl der Anzahl als auch der Intensität nach stark zunehmen. Dies stellt uns natürlich vor große Herausforderungen. Man sieht ja im Verlauf eines Jahres, was alles passiert oder passieren kann. Was jedoch schon erfreulich ist und worauf wir stolz sein können, ist, dass man sieht, wie viele Menschen es in jeder Gemeinde gibt, die selbstlos und freiwillig aktiv Mitglied in einer Rettungsorganisation sind, um jenen zu helfen, die schnell Hilfe brauchen.
Ich habe vorgestern
während der Zugfahrt von Salzburg nach Wien zufällig die Nachrichten
von Radio Salzburg gehört. Es wurde berichtet, dass am
Dienstag der Tag des Ehrenamtes begangen wird. Jetzt ein paar Zahlen aus
Salzburg – ich bin mir sicher, dass es in anderen Bundesländern
ähnlich ausschaut –: Es wurde berichtet, dass in Salzburg
60 Prozent der Bevölkerung in irgendeiner Weise ehrenamtlich
tätig sind, ob bei der Feuerwehr, der
Rettung, der Bergrettung, im Sozialbereich, in Sportvereinen, bei Traditionsvereinen,
bei der Musik, im Gesundheitsbereich und vielem mehr.
Die Liste könnte man beliebig fortsetzen. Weiters ist berichtet worden,
dass 20 000 Menschen in der Erzdiözese ehrenamtliche Dienste verrichten, Dienste, die
für die Gesellschaft sehr, sehr wichtig und wesentlich sind.
Und was noch berichtet wurde:
300 000 Salzburger, Männer und Frauen, auch die Jugend üben
ehrenamtliche Tätigkeiten aus, die nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn wir diese Zahlen kennen, wird uns erst richtig bewusst, was für eine starke Zivilgesellschaft wir haben,
auf die wir alle stolz sein können
und auf die man sich verlassen kann.
Mir ist auch ganz wichtig, jene
Menschen zu erwähnen, die im Stillen so viel Gutes tun. Da geht es um die
sogenannte Nachbarschaftshilfe und die
Hilfe jener, die wirklich auch im Hintergrund ihre Dienste tun. Da denke ich
sehr viel an das Zusammenleben verschiedener Generationen in den Familien.
Da geht es vor allem auch um ältere Personen, die zu Hause leben wollen,
aber doch gewisse Unterstützung brauchen, die notwendig ist. Zum Beispiel
beim Einkaufen, beim Arztbesuch, bei Behördenwegen helfen, zuhören
und die Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lassen, das und vieles
mehr ist ehrenamtliches Tun am Nächsten.
Wichtig ist auch: Die Rettungsorganisationen wurden in die Vorbereitung, die Ausarbeitung dieses Gesetzes sehr stark eingebunden. Die Aufteilung der finanziellen Mittel basiert auf ihrem Vorschlag. So stehen 18 Millionen Euro für die Länderorganisationen zur Verfügung, auf Basis und anhand von Umsatz, der Zahl von freiwilligen Ehrenamtlichen und Zahlen zu deren Einsätzen, 2 Millionen Euro stehen für die Dachorganisationen zur Verfügung und 2 Millionen Euro für den Österreichischen Zivilschutzverband – auch eine sehr, sehr wichtige Institution.
Was ist unsere
Aufgabe? – Unsere Aufgabe ist es, das Rettungswesen und das Ehrenamt
gemeinsam weiterzuentwickeln, zu stärken, damit es auch
in Zukunft für Menschen, die helfen wollen, und für die Bevölkerung attraktiv bleibt.
Ich komme schon zum Schluss: Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz unser Rettungswesen und das Ehrenamt stärken können. Viele, viele Menschen haben das Bedürfnis, uneigennützig zu helfen. Das ist sehr positiv und eine wesentliche und wichtige Säule in unserer Gesellschaft, auf die niemand verzichten kann.
Stellen wir uns vor, man sei
irgendwo und wüsste nicht, wo man anrufen könnte, wenn man schnell
Hilfe braucht! Das fällt einem zum Beispiel auf, wenn
man im Gelände unterwegs ist und keinen Handyempfang hat. Da wird einem so
richtig bewusst: Was macht man da? (Vizepräsidentin Göll übernimmt
den Vorsitz.)
Deshalb allen ein aufrichtiges Danke für den Einsatz in einer Rettungsorganisation und im Ehrenamt. (Allgemeiner Beifall.)
Wie wertvoll es ist, Hilfe zu bekommen, spürt man,
wenn man selbst Hilfe braucht. Das kann wirklich jedem und jeder schneller
passieren, als man glaubt. Es lebe das Rettungswesen, es lebe das
Ehrenamt! – Vielen Dank. (Beifall
bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und
FPÖ.)
15.00
Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster. – Bitte.
Bundesrätin
Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr
Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte
Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und vor den Bildschirmen zu Hause! Der
vorliegende Gesetzesbeschluss ist wesentlich für die Stärkung
der Widerstandsfähigkeit im Katastrophen- und Krisenfall. Die technische Aufrüstung
der ehrenamtlichen Rettungsorganisationen und die Sensibilisierung der
Zivilbevölkerung stehen im Fokus.
Der Krisen- und Katastrophenschutz des Rettungswesens wird
aus der Spenden- und Sponsorenwelt geholt
und in Richtung geregelte Finanzierung gebracht. Die Finanzierung
des Zivilschutzes wird von einem unsicheren, jährlich abzuwickelnden
Fördermodell zu einem Modell mit mehr Planungssicherheit für die
Handelnden umgebaut. Zweckzuschüsse, das haben wir schon gehört,
in der Höhe von 18 Millionen Euro jährlich sollen bis 2028
über die Bundesländer an Rettungsorganisationen ausgezahlt
werden. Zusätzlich gehen 2 Millionen Euro jährlich an die
Dachorganisationen anerkannter Rettungsorganisationen und weitere
2 Millionen Euro werden an den Österreichischen Zivilschutzverband gehen. Die geordnete Finanzierung,
die zur notwendigen Leistungserbringung im Krisen- und Katastrophenfall
befähigt, ist alternativlos. Die Krisentauglichkeit für den Ernstfall
zur Sicherheit der
vielen und auch zur Sicherheit der ehrenamtlich Tätigen wird
gestärkt. Das ist alles wichtig und richtig, und die Sozialdemokratie wird
diesem Gesetzesvorschlag natürlich die Zustimmung geben.
Die Rettungsorganisationen und der Zivilschutzverband sind wichtige Partner der Gemeinden. Gemeinsam ziehen wir an einem Strang, denn es ist wichtig, im Notfall rasch einsatzfähig zu sein und strukturiert vorzugehen. Das gibt in Ausnahmesituationen Sicherheit und ordnet Chaos.
Eine gut vorbereitete und informierte Zivilbevölkerung,
die verantwortungsvoll Selbstschutzmaßnahmen
gesetzt hat, um störende Unruhe zu vermeiden,
ist ein wesentlicher Baustein im Krisenmanagement. In den
Gemeinden – als Oberösterreicherin beziehe ich mich da
natürlich auf Oberösterreich –
werden gemeinsam mit den freiwilligen Feuerwehren Notfallpläne für
die unterschiedlichsten Katastrophen- und Krisenszenarien ausgearbeitet.
Es
gibt Ablaufpläne, die dann im eingerichteten Stab systematisch
abgearbeitet werden. Der Einsatz von Rettungsorganisationen sowie die
unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Entscheidungen
sind dort gelistet.
In meiner Gemeinde gehen aber auch jedes Jahr Unterstützungsansuchen der regionalen Stützpunkte der Rettungsorganisationen wie Bergrettung,
Flugrettung, Wasserrettung und so
weiter ein – Ansuchen, denen die Vorstandsmitglieder meiner Gemeinde parteiübergreifend
immer gerne nachgekommen sind. Die gespendeten Gelder laufen
im Gemeindehaushalt unter freiwillige Ausgaben. 2023 wird wahrscheinlich das
erste Jahr sein,
in dem die angespannte Finanzlage der Gemeinden dies verunmöglicht, was
den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern wehtut.
Noch ein kurzer Ausflug in meinen Heimatbezirk Kirchdorf:
Nach Auskunft der Bezirksstelle des Roten Kreuzes wurden die Anschaffungen
für den Katastrophenschutz bis jetzt rein durch Spenden und Sponsoren
finanziert. 96 Prozent der im Katastrophenfall bei uns eingesetzten
Personen
sind Freiwillige. Mein Bezirk hat sich aufgrund der geografischen Lage auf die
Versorgung in Skigebieten, aber auch die Stauversorgung auf der A 9
mit ihren 22 Tunneln im Einzugsbereich spezialisiert. Ausrüstung und
Qualifikation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte sind dabei dringend
notwendig,
um den betroffenen Menschen im Notfall Hilfe anbieten zu können.
Die Logistik, das richtige Material und die richtig
qualifizierten Ehrenamtlichen an den Ort des Einsatzes zu bringen ist eine
Herausforderung. Aufgrund
der Kraft der Freiwilligkeit im Bezirk ist diese aber gut zu bewältigen.
Ich möchte auch die Chance ergreifen, mich ganz innig bei allen
Freiwilligen, die im
Krisen- und Katastrophenfall bereitstehen, herzlich zu bedanken. (Beifall
bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und
FPÖ.)
Zum Schluss, Herr Minister,
komme ich noch auf einen Punkt, der mich als Bürgermeisterin sehr
interessiert: Wo werden die angeschafften Logistikfahrzeuge,
Notstromaggregate, Rollcontainer, Einsatzmittel und so weiter gelagert, wenn in
den bestehenden Einsatzzentralen kein Platz dafür
ist? Ist in der Passage zum Zweckzuschuss, § 2, mit
„Härtung und Absicherung der Infrastruktur wie beispielsweise
Leitstellen gegen Einflüsse von außen
oder Versorgungsausfälle“ auch die Finanzierung von notwendigen
Grundankäufen beziehungsweise Errichtungskosten von Zubauten für
die ordnungsgemäße Lagerung der Neuanschaffungen gemeint?
Falls ja, ist alles gut durchdacht
und alles in Ordnung. Falls nein: Herr Minister, wer finanziert diese Infrastruktur für die Unterbringung der angeschafften Logistikfahrzeuge und so weiter? Wie schaut so ein Finanzierungsplan aus? Wer zahlt mit? Wird es als Aufgabe der Standortgemeinde und der Einzugsgemeinden definiert?
Herr Minister, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie
mir darauf eine konkrete Antwort geben können. Man kann keine Anschaffung
tätigen, wenn man
nicht weiß, wohin damit, und genau
diese Frage ist auch aufgetaucht, als ich in meinem Bezirk die
Einsatzleiter befragt habe, wie sie dazu stehen. Deshalb
ist es mir wichtig, dass ich eine konkrete Antwort darauf bekomme (Bundesminister
Karner nickt), denn, das möchte ich jedenfalls festhalten, die
finanzielle Belastungsgrenze der Gemeinden wurde bereits überschritten, da
ist nichts mehr drinnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.08
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Günter Pröller und ich erteile ihm dieses. – Bitte.
Bundesrat Günter Pröller
(FPÖ, Oberösterreich): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ich
halte es für richtig und notwendig,
dass wir mit diesem Gesetz die Rettungs- und Zivilschutzorganisationen besser
und stärker unterstützen. Wie bereits erwähnt erhalten sie in
den nächsten Jahren Zweckzuschüsse und Zuwendungen von
insgesamt 22 Millionen Euro jährlich, um den steigenden Anforderungen
an das Rettungswesen und
den Zivilschutz gerecht werden zu können.
Wir haben am 5. Dezember
den Internationalen Tag des Ehrenamtes begangen. In Österreich sind
3,7 Millionen Menschen in der Freiwilligkeit und im
Ehrenamt tätig, und das spricht für unsere Österreicher. Ich
möchte mich daher im Namen der FPÖ-Fraktion bei allen Freiwilligen
und Ehrenamtlichen in Österreich, die sich tagtäglich mit
großer Freude, mit unglaublich viel Herz und
auch mit Engagement dafür einsetzen, dass wir uns in diesem Land, im wunderschönen Österreich, sicher fühlen können, herzlich bedanken. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Es ist keine
Selbstverständlichkeit, dass sich Männer und Frauen freiwillig einem
Amt stellen, in dem sie große Verantwortung tragen müssen, für
das sie
eine gute Ausbildung haben müssen und für das sie vor allem viel
Freizeit opfern und auch den Familien zu Hause abgehen. Trotzdem sind sie es,
die für
uns da sind. Ohne Freiwilligkeit würde Österreich nicht so gut
dastehen, wie es heute dasteht.
Neben dem Bundesheer, der
Polizei und der Feuerwehr tragen viele andere Organisationen wie das Rote
Kreuz, der Samariterbund, die Bergrettung und
die Wasserrettung viel zur Sicherheit bei. Ich sehe, dass sich gerade die
vielen kleinen Organisationen auch schwertun, Spenden zu sammeln oder überhaupt Feste
zu organisieren. Deswegen ist es notwendig, dass wir auch diese Vereine und
Hilfsorganisationen unterstützen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal einen großen Dank an alle Freiwilligen ausdrücken. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig.)
15.10
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte.
Bundesrätin
Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen, willkommen hier bei
uns im Hohen Haus! Es freut mich besonders, dass ich heute zu diesem ganz
wichtigen Punkt sprechen kann, denn ich denke,
dass uns mit diesem Gesetzesvorschlag für Rettungs- und
Zivilschutzorganisationen wirklich etwas ganz Gutes gelungen ist.
Beinahe die Hälfte der Österreicherinnen
und Österreicher ist in unterschiedlichsten Bereichen ehrenamtlich
aktiv. In einer Einsatzorganisation ist
circa die Hälfte dieser Personen aktiv. Auch ich möchte mich an
dieser Stelle bei den vielen, vielen Menschen in Österreich bedanken, bei
den Ehrenamtlichen, bei den
Helferinnen und Helfern, die sich wirklich dem Dienst
am Nächsten verschrieben haben. Den Begriff Dienst am Nächsten
habe ich besonders bewusst ausgewählt, denn laut Statistik Austria tut ein
überwältigender Teil, der Großteil der ehrenamtlich
Tätigen, nämlich
weit über 90 Prozent, dies aus uneigennützigen
Gründen. – Also danke allen Ehrenamtlichen für den Mut,
das Engagement und den unermüdlichen
Einsatz! (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP
sowie der Bundesrätinnen Hahn und Schumann.)
Die Organisationen selbst sind –
Kollegin Lancaster hat es schon erwähnt – von Spenden
abhängig. Ihr Beispiel mit den Ansuchen an die Gemeinden zeigt,
wie kreativ die Organisationen teilweise sein müssen. Ein anderes Beispiel
dafür ist, dass ich alleine heute am Weg hierher ins Parlament zwei
Mitarbeitern
von den Maltesern begegnet bin, die mit ihren Spendendosen um
Spenden geworben haben. – Das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist, dass die Organisationen
neben den Spenden natürlich von den freiwilligen Mitarbeiter:innen
abhängig sind – das ist ein wesentlicher
Teil ihrer Arbeit –, nämlich den ehrenamtlichen
Mitarbeiter:innen, die
das unentgeltlich machen. Zusätzlich zu der Zeit, die diese Menschen
aufwenden, ist es bisher auch oft so, dass sie wirklich hohe finanzielle
Eigenleistungen erbringen. Teilweise werden Kosten für
Ausrüstungen, aber auch Aus- und
Weiterbildungskosten von den ehrenamtlich Tätigen selber getragen.
Gleichzeitig sehen sich die Organisationen immer neuen und extremeren Herausforderungen gegenüber. Ich habe heute schon vom Zusammenhang zwischen der Klimakrise und Frieden gesprochen. Für Rettungs- und Zivilschutzorganisationen werden die Auswirkungen der Klimakrise mittlerweile täglich ganz real spürbar. Das haben besonders die Extremwetterereignisse
des vergangenen Jahres – die Murenabgänge, die Starkregenereignisse im Sommer, aber auch die extremen Schneefälle vor eineinhalb Wochen – wieder einmal besonders deutlich gezeigt, aber auch potenzielle Versorgungsstörungen oder die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten sind zusehends wachsende Herausforderungen für die Organisationen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die Resilienz der Rettungsorganisationen, damit sie die eben erwähnten Herausforderungen besser meistern können: die Neuanschaffung von Gerätschaften und Fahrzeugen, aber auch die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer:innen.
Es wurde schon erwähnt,
und ich möchte es noch einmal erwähnen:
Die Zweckzuschüsse über die Länder an die Rettungsorganisationen
werden 18 Millionen Euro jährlich betragen. Weitere 2 Millionen
Euro pro Jahr
gehen an die Dachorganisationen. Wir tragen mit diesem Gesetzentwurf auch zu
einer wesentlichen Verbesserung des Informationsangebotes über die Zivilschutzorganisationen
bei.
Wie wichtig das ist, zeigt
besonders das in den letzten Monaten und Jahren verstärkt diskutierte
Thema der Blackoutvorsorge. Wahrscheinlich haben
viele Gemeinden in vielen Bezirken in ganz Österreich, auch in meinem
Heimatbezirk, im Bezirk Mödling, in der Vergangenheit – in
den vergangenen
Monaten und Jahren – schon verstärkt Blackoutkonzepte
erarbeitet oder sind dabei, sie zu erarbeiten. Nicht nur bei der Ausarbeitung
dieser Konzepte
sind die Zivilschutzorganisationen mit ihrer Expertise eine wichtige
Unterstützung für die Gemeinden und Institutionen, sondern auch
bei den glücklicherweise immer regelmäßiger und
häufiger stattfindenden Informationsveranstaltungen. Der
Zivilschutzverband bekommt auch noch einmal 2 Millionen
Euro jährlich an Zuwendung.
Was mich besonders freut, ist, dass der Gesetzentwurf von allen Organisationen begrüßt wird. Insgesamt werden also innerhalb der nächsten fünf Jahre
110 Millionen Euro eingesetzt. Somit tragen wir wirklich ganz wesentlich und aktiv zum Schutz und zur Unterstützung unserer österreichischen Bevölkerung bei. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Schumann.)
15.16
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Gerhard Karner. – Bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard
Karner: Frau
Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Es sei auch
mir gestattet, einige Worte
zu diesem Gesetzesvorschlag zu sagen, weil es auch mir ein großes
Anliegen ist, mich im Namen der Bundesregierung bei allen zu bedanken, die
ehrenamtlich tätig sind.
Wir
sind – ich behaupte das so – wahrscheinlich Weltmeister
im Ehrenamt. Das sieht man, wenn man sich
unsere Organisationen ansieht: die Feuerwehren,
das Rote Kreuz, den Samariterbund,
alle Rettungsorganisationen, viele andere Vereine. Wahrscheinlich sind
auch Sie alle in irgendeinem Verein tätig.
Wir sind die klassischen Vereinsmeier im positiven Sinn und dafür allen
Freiwilligen, allen Ehrenamtlichen – jeder und jedem
Einzelnen – ein großes Dankeschön. Vielen Dank
dafür! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)
Dieser
Gesetzentwurf, der in der Entstehung durchaus auch seine Zeit gebraucht hat,
weil es letztendlich einen komplizierten Schlüssel gibt und weil es viele
Organisationen betrifft, hat in Wahrheit seinen Ursprung in dem Extrapaket
für die freiwilligen Feuerwehren im letzten Jahr, im Jahr 2022, in
dem es zusätzlich über
20 Millionen Euro für die freiwilligen Feuerwehren gab. Das ist
klarerweise auch nicht aus Jux und Tollerei passiert, sondern – es
wurde
auch von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen – aufgrund der
zusätzlichen Aufgaben, die für die Feuerwehren entstanden sind.
Daher
hat man sich zu diesem Schritt entschlossen. Die Rettungsorganisationen haben
zu Recht gesagt: Auch in unserem Bereich gibt es einen Mehraufwand,
auch wir haben herausfordernde Einsätze, Waldbrände oder
ähnliche, bei denen es viel zu tun gibt!
Die Summen sind
genannt worden: Es ist neben dem wörtlichen Danke auch das sichtbare
Danke, nämlich in fünf Jahren 110 Millionen Euro zusätzlich
für
Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser, Bergrettung,
Höhlenrettung und Wasserrettung. Warum in den nächsten fünf
Jahren? – Weil das ein Planungshorizont ist, der sinnvoll ist, und
2028 findet dann die Evaluierung statt.
Frau
Bürgermeisterin (in Richtung Bundesrätin Lancaster) –
aus Steinbach, glaube ich –, Sie wissen wahrscheinlich, dass ich
auch selber Bürgermeister war,
sechs Jahre lang. Natürlich kosten die Vereine – gerade die
Feuerwehr, das Rote Kreuz, die Musi – immer einiges an Geld, weil
sie so aktiv sind, aber ich
bin darüber sehr beruhigt, weil die Gemeinden in diesen Fragen beim Land
einen exzellenten Ansprechpartner haben. Der überwiegende Teil des Geldes,
nämlich 18 Millionen Euro von den 22 Millionen Euro
jährlich, geht an die Länder, die dann wiederum mit den
betroffenen Organisationen herausarbeiten, für welche
Projekte, für welche Anschaffungen das Geld verwendet wird.
In Wahrheit ist dies also das
prototypische Gesetz für den Bundesrat,
nämlich ein wirkliches Ländergesetz, weil 18 Millionen Euro eben
zusätzlich für die Länder zur Verfügung stehen, die ja
letztendlich noch viel näher bei
den Vereinen, bei den Freiwilligen sind, und dann in Abstimmung mit den
Bürgermeistern abschätzen können: Wie gehen wir das denn
an?
Sie werden das auch so machen. – Ich habe in
meiner Gemeinde zwei Feuerwehren gehabt. Klar ist: Da kauft man nicht
gleichzeitig das Auto und baut das
neue Feuerwehrhaus, sondern man versucht, das in Etappen zu machen. Da plant
man mittel- und langfristig, und ich glaube, auch in diesem Fall wird das so
stattfinden. Ich bin davon überzeugt, dass die Gemeinden
das mit den Ländern exzellent im Sinne unserer Freiwilligen organisieren
werden.
Also nochmals: Vielen herzlichen Dank! – Wenn ich die Reden richtig verstanden habe, so wird dieses Gesetz einstimmig verabschiedet. Das ist eine Freude. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.20
Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand
das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte
ist somit geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Es ist dies der Beschluss des Nationalrates
vom 24. - - (Rufe: 11! 11! – Bundesminister Karner:
Meldegesetz!) – Sorry! In meinem Croquis steht 12. (Ruf bei
der FPÖ: Nach 10 kommt 11! – Bundesminister Karner:
TOP 11, Meldegesetz! – Ruf: Aber wir passen eh alle miteinander
auf!)
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013 und das Namensänderungsgesetz geändert werden (2202 d.B. und 2288 d.B. sowie 11356/BR d.B. und 11354/BR d.B.)
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph
Stillebacher. – Ich bitte
um den
Bericht.
Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013 und das Namensänderungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach
Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann
(SPÖ, Steiermark): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Er wäre zu begrüßen, aber der
Herr Minister ist hinausgegangen. Wunderbar ist aber, dass unser ehemaliger
Bundesratskollege und jetziger Nationalrat David Stögmüller im Saal
ist. (Erheitert:) Ich
darf dich ganz herzlich in unserer Runde begrüßen. (Beifall bei
SPÖ und ÖVP.)
Nun zum
Gesetzentwurf – ich rede jetzt einfach aus zeitökonomischen
Gründen weiter, obwohl der Herr Minister nicht im Saal ist –:
Das ist leider wieder
ein Beispiel für ein Husch-Pfusch-Gesetz, das in letzter Sekunde, kann man
fast sagen, daherkommt, um mitbeschlossene EU-Vorgaben umzusetzen und
um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Es geht hier um einen einheitlichen
digitalen Zugang im Bereich des Meldewesens.
Die Onlineabwicklung von Meldeangelegenheiten soll wie gesagt durch Umsetzung einer EU-Verordnung auch in Österreich ermöglicht werden:
Adressänderungen, Wohnsitzbestätigungen
et cetera sollen ab 12.12.2023 mit einem elektronischen
Identitätsnachweis – einer sogenannten E-ID –
möglich sein. – So weit, so gut.
Die Redner beziehungsweise
Rednerinnen der Regierungsfraktionen werden das Gesetz sicherlich noch sehr
detailreich erläutern, wie es auch ihr Auftrag
ist, deshalb möchte ich Ihnen jetzt Wiederholungen, die zu erwarten
wären, ersparen, ich möchte nur darlegen, warum wir diesem
Gesetz so nicht die Zustimmung geben können. Ziel war ja eine
Verwaltungsvereinfachung, und dieses Ziel dürfte deutlich verfehlt werden
und besonders auch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten vor Probleme
stellen, weil es nach wie vor Rechtsunsicherheiten gibt, wer dann letztendlich
von diesem Gesetz umfasst ist und welche Personenstandsdaten
unter welchen Voraussetzungen eingetragen werden sollen.
Im Nationalrat ist zwar dann im letzten Moment noch ein
Abänderungsantrag hereingekommen, aber der konnte die Bedenken betreffend
den Mehraufwand und die Rechtsunsicherheit auch nicht entkräften
und stellt gerade die Stadt Wien, so ist anzunehmen, vor größere
Probleme. Deshalb stehen
wir diesem Gesetzentwurf skeptisch gegenüber, obwohl die Intention
natürlich begrüßenswert wäre. Wie gesagt, es geht um die
rasche Umsetzung
eines EU-Vorhabens. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ.)
15.26
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.
Bundesrätin Mag. Christine
Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher bei uns im Raum! Liebe Zuschauerinnen
und Zuschauer
vor den Bildschirmen! Der Umzug in eine neue Wohnung, vielleicht sogar in ein
neues Land, ist ein großes Ereignis und ist meist mit sehr viel Aufwand
verbunden. Bisher musste man in so einer Situation auch noch daran
denken, während der Öffnungszeiten, die meist mit einem Vollzeitjob schwer vereinbar sind, zum Meldeamt zu gehen, um sich anzumelden.
Mit dieser geplanten
Gesetzesänderung gehört dies nicht nur für die
Österreicherinnen und Österreicher, sondern nun auch für
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bald der Vergangenheit an, denn die
Anmeldung kann dann
ganz gemütlich vom neuen Zuhause aus online erledigt werden, genauso wie
natürlich Ummeldungen oder Abmeldungen. Die einzige Voraussetzung
ist, dass man Inhaber eines elektronischen Identitätsnachweises beziehungsweise
E-ID ist oder auch eines anderen anerkannten elektronischen Identifizierungsmittels.
Wir setzen damit, wie die Vorrednerin bereits erwähnt hat, die EU
Single-Digital-Gateway-Verordnung um.
Dieser weitere
Digitalisierungsschritt entlastet nicht nur die Bürgerinnen und
Bürger, auch die Behörden haben aufgrund der effizienteren Arbeitsweise mit bereits
digitalisierten Daten weniger Aufwand mit den An-, Ab- und Ummeldungen. Eine
Ummeldung im melderechtlichen Sinn ist übrigens
nur eine Ummeldung von einem weiteren Wohnsitz zum Hauptwohnsitz, nicht aber,
wie man umgangssprachlich oft sagt, eine Verlegung des Hauptwohnsitzes. Dieser
Begriff der Ummeldung wird in der vorliegenden Gesetzesänderung auch
klar definiert, nämlich dass es nur eine Änderung der Wohnsitzqualität
ist, damit aber kein Ortswechsel gemeint ist. Wenn man den Wohnsitz verlegt,
spricht man richtigerweise von einer Anmeldung.
Weiters sollen mit der
gegenständlichen Gesetzesvorlage auch im Personenstandsgesetz Änderungen beschlossen werden.
So sollen Eltern zukünftig von den Behörden
eindeutig den jeweiligen Kindern zugeordnet werden können, was bisher
nicht möglich war. Das erleichtert beispielsweise
die Auszahlung der Familienbeihilfe.
Eine weitere Erleichterung soll außerdem für Bezieher von Pensionen aus dem Ausland geschaffen werden. Das betrifft auch viele Pensionisten aus meinem Heimatbundesland Vorarlberg, die als Grenzgänger im Ausland gearbeitet
haben. Es soll nun
die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer sogenannten
Lebensbestätigung geschaffen werden. Bezieher ausländischer Pensionen müssen oftmals jährlich eine
solche Bestätigung vorlegen – als
Beweis, dass sie noch am Leben sind –, damit sie weiterhin die
Pension erhalten.
Eine weitere geplante
Änderung im Personenstandsgesetz betrifft Menschen, die geflüchtet
sind: Im Ausland eingetretene Personenstandsfälle sollen
in Zukunft nicht mehr nur anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention im sogenannten ZPR, dem Zentralen
Personenstandsregister, eintragen können, diese Möglichkeit
soll auch jenen Personen offenstehen, deren Beziehung zu ihrem Heimatland
aus anderen schwerwiegenden Gründen abgebrochen wurde und die
über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich
verfügen.
Damit man sich das in der
Praxis besser vorstellen kann, nenne ich gerne zwei Beispiele für solche möglichen, im Ausland eingetretenen
Personenstandsfälle: Das wäre zum Beispiel die
Geburt oder aber auch eine Eheschließung im Ausland. Gerade
Flüchtlinge kommen oft ohne diese Dokumente zu uns
nach Österreich, benötigen aber beispielsweise immer wieder eine
Geburtsurkunde für verschiedene Behördengänge.
Mit der vorliegenden
Gesetzesvorlage soll außerdem auch das Namensänderungsgesetz
überarbeitet werden. Stellen Sie sich vor, Sie kommen in
ein fremdes Land, dessen Namenssystem anders funktioniert als
unseres – in manchen Ländern dieser Welt wird nämlich
nicht zwischen Vornamen
und Nachnamen unterschieden –, Sie wollen sich nun im neuen Land
gerne so schnell wie möglich
integrieren, doch um Ihren Namen an das neue System anpassen
zu können, sind drei unterschiedliche Behördengänge notwendig. –
So ist es im aktuellen österreichischen Recht, wo Vornamen
beim Standesamt, Familiennamen beim Landeshauptmann und sonstige Namensänderungen,
zum Beispiel der Wegfall weiterer Namensteile,
bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden müssen. Diese
geplante
Gesetzesänderung schafft nun Abhilfe, da man bald alle Namensänderungen mit einem einmaligen Behördengang, nämlich zum Standesamt, durchführen lassen kann.
Ich verstehe daher die
Argumente meiner Vorrednerin Bundesrätin Grossmann nicht wirklich, dass
das keine Entlastung sein soll, denn jetzt muss man
wirklich nur noch zu einem Amt, zu einer Behörde gehen, nämlich zum
Standesamt. Das ist doch eine Entlastung für die Landeshauptleute und
auch für
die Bezirksverwaltungsbehörden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zusammengefasst beinhaltet die gegenständliche
Gesetzesvorlage sowohl Erleichterungen für die Bürgerinnen und
Bürger als auch eine zeitliche
und finanzielle Entlastung für unsere Verwaltung. Aus diesem Grund bitte
ich Sie alle um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
15.33
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.
Bundesrat
Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den
Bildschirmen! Meine Vorrednerin Kollegin Schwarz-Fuchs
hat das eh schon sehr genau erläutert, ganz kurz noch einmal: Dieser
Gesetzentwurf hat einerseits die Zielsetzung, wieder einmal einer
EU-Vorgabe
im Bereich der Digitalisierung Rechnung zu tragen, auf der anderen Seite sollte
er eine Verwaltungsvereinfachung bringen.
Die Digitalisierung bringt in der Verwaltung sicherlich Vereinfachungen. Die heute zu diskutierenden Änderungen im Meldegesetz und im Namensänderungsgesetz sollen bei den Behörden und bei den Menschen zu Vereinfachungen führen. Es geht darum, dass sich EU-Bürger bei einem Wohnortwechsel online ab- und anmelden können, es geht um eine Verbesserung der Zuordnung von Kindern – das ist bei der Familienbeihilfe besonders
wichtig – und auch um eine Bestätigung für
ausländische Pensionisten,
damit diese ihre Pensionen erhalten.
Geschätzte Damen und
Herren, im ersten Moment hört sich das sinnvoll an, ich stehe diesem
Gesetzentwurf aber sehr skeptisch und kritisch gegenüber.
Diese Änderung bringt auch eine erweiterte Möglichkeit von
subsidiär und anderen
Schutzberechtigten zum Zugang zur Nachbeurkundung. Dabei geht
es zum Beispiel um die Ausstellung einer Geburtsurkunde über in
Afghanistan, in Somalia oder im Irak erfolgte Geburten. Nach diesem Gesetz
könnten die Betroffenen in Zukunft so eine Bestätigung und damit Anträge
auf Familienbeihilfe bei einem Standesamt in Österreich beantragen.
Ob das wirklich
eine Verbesserung auch im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist,
wird sich weisen.
Eine Verbesserung wäre es,
wenn das Ergebnis eine bessere und rasche Prüfung ist, insbesondere bei
der Vergabe der Familienbeihilfe, und künftig eine
raschere eindeutige Zuordnung der Kinder zu ihren Eltern ermöglicht wird.
Dass es tatsächlich zu einer Verbesserung oder zu einer
Verwaltungsvereinfachung kommen wird, sehe ich derzeit nicht.
Die größte Herausforderung und Belastung, dieses Gesetz umzusetzen, hat natürlich die Stadt Wien, weil Wien die meisten Schutzberechtigten unterbringt. Daher ist der Aufwand für Wien sehr groß. Es ist interessant – weil wir heute dazu schon Diskussionen gehabt haben –: Wien hat zwei Millionen Einwohner, 66 Prozent sind österreichische Staatsbürger, der Rest sind EU-Bürger und Menschen aus Drittstaaten (Bundesrätin Schumann: Studenten! Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, ja, genau!), daher ist es für mich nachvollziehbar, dass sich die SPÖ Wien und auch SPÖ-Bundesparteiobmann Babler für ein Wahlrecht für Nichtösterreicher aussprechen. Mit der FPÖ wird es das sicher nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, zum Antrag: Die Weiterentwicklung und der Ausbau elektronischer Meldeverfahren tragen grundsätzlich zur Verbesserung bei, aber ob es wirklich zu einer Aufwandsersparnis für den Bürger als
auch für die Behörden
kommen wird, bezweifle ich sehr. Ein klares Nein
gibt es für die Neugestaltung betreffend Flüchtlinge gemäß
Personenstandsgesetz, und daher gibt es
von uns auch keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
15.36
Vizepräsidentin
Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den vorliegenden Materien Meldegesetz, Personenstands- und Namensänderungsgesetz geht es um generelle Vereinfachungen im Zeichen der Digitalisierung und um Erleichterungen von Abläufen. Damit ist das natürlich auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.
Da gibt es eine Reihe von
Detailaspekten. Kollegin Schwarz-Fuchs hat
vieles dazu schon sehr genau ausgeführt, ich greife deswegen nur noch zwei
Aspekte, die mir sehr wichtig erscheinen, kurz heraus: Vereinfacht
wird –
ich sage es noch einmal –, dass Wohnsitzänderungen künftig
digital
mittels elektronischer ID durchgeführt werden können; ich nehme an,
viele von Ihnen haben sie schon installiert, das ist wirklich sehr praktisch.
Das wird –
das wurde noch nicht gesagt – künftig auch, weil es auf eine
EU-Richtlinie zurückgeht, für sämtliche
Bürger:innen der Europäischen Union möglich sein. Es ist also
für alle Europäerinnen und Europäer kein Behördengang
mehr notwendig, wenn sie sich irgendwo niederlassen, was sie ja dürfen,
und infolgedessen ummelden müssen.
Ein wichtiger Aspekt ist die
Verbesserung beziehungsweise Ermöglichung
des Zugangs zur Nachbeurkundung, da bin ich – no na –
ganz anderer Meinung als die FPÖ. Das konnten bisher Staatsbürger,
Staatenlose und Flüchtlinge
im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, das wird nun eben um Personen,
die ihre Beziehungen zum Heimatstaat aus schwerwiegenden Gründen abge-
brochen haben,
erweitert. Das ist wirklich sehr wichtig, da bei vielen Behördengängen –
die Kollegin hat es gesagt – zum Beispiel eine Geburtsurkunde
verlangt wird. Das ist vor allem für geflüchtete Menschen oft ein
Problem, da diese oft nie eine hatten und auch nicht auf funktionierende
Behörden
im Herkunftsland zurückgreifen können oder sie auch gar nicht
ausgestellt bekommen würden, weil sie geflohen sind oder fliehen
mussten.
Diese Personengruppen – also anerkannte Flüchtlinge, Personen, die aus schwerwiegenden Gründen ihre Beziehung zum Heimatstaat abgebrochen haben – sind auch nicht mehr verpflichtet, im Ausland eingetretene Personenstandsfälle bei der Behörde zu melden – das ist auch ganz wichtig –, sie sind aber berechtigt, so eine Eintragung zu verlangen, wenn sie dies möchten.
Ich möchte nur ein
Beispiel herausarbeiten: Einer der schwerwiegenden Gründe, die Beziehung
zum Herkunftsland abzubrechen, betrifft etwa die sexuelle Orientierung beziehungsweise allgemein
LGBTIQ-Personen, die in ihrem Heimatstaat aus diesem Grund verfolgt
oder systematisch diskriminiert werden.
Es ist traurig, dass es das immer noch gibt, und wir sehen ja, dass das leider
ein aktuelles, ein sehr trauriges Thema ist. In vielen Staaten nehmen Repressionen gegen
solche Menschen zu, sogar innerhalb der EU, in Ungarn zum Beispiel, oder
natürlich in Russland, das, und das ist ganz aktuell, versucht,
seine innenpolitischen Probleme auf diese Menschen umzulenken und Minderheiten
für seine Zwecke zu instrumentalisieren, was wirklich ganz übel ist.
Leider ist hier auch die FPÖ eine Partei, die genau dieses Handwerk gut
versteht. (Bundesrätin Doppler: Das ist aber jetzt auch
wieder ...!)
Alles in allem auf jeden Fall (neuerlicher Zwischenruf
der Bundesrätin Doppler): Es sind kleine Verbesserungen, aber,
wie das Beispiel zeigt, auch kleine Verbesserungen sind wichtig und
können Menschen sehr real helfen. –
Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesrät:innen der ÖVP.)
15.40
Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das
Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Somit ist
die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien
gemäß Artikel 15a B-VG,
mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen
der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den
tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten
Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von
vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden
soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung
Bund – Wien) (2272 d.B. und 2289 d.B. sowie
11355/BR d.B.)
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Ich darf den Berichterstatter, Herrn Bundesrat Christoph Stillebacher, um seinen Bericht bitten.
Berichterstatter
Christoph Stillebacher: Ich bringe den
Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November
2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien
gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge
zwischen den Kostenhöchstsätzen der
Grundversorgungsvereinbarung – Artikel 15a B-VG und
den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring
(FPÖ, Niederösterreich): Frau
Vorsitzende! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer zu
Hause
und hier im Saal! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine 15a-Vereinbarung,
eine Ländervereinbarung, mit der die Stadt Wien zusätzliche
Millionen Euro für die Versorgung von Asylwerbern bekommen soll. Insgesamt
handelt es sich um Mehrkosten in der Höhe von 75 Millionen Euro.
Österreich hat
grundsätzlich eine gute Tradition, wenn es um Hilfe für geflüchtete Menschen geht. Egal ob das Ungarn war, 1976,
mit 170 000 geflüchteten Menschen –
Österreich hat geholfen. (Bundesrat Himmer: Das war nicht 1976!
1956!) – 1956, richtig. 1991: Krieg in Ex-Jugoslawien,
27 000 Menschen sind vor dem Krieg zu uns
geflohen – Österreich hat geholfen. Und auch vor eineinhalb
Jahren hat Österreich mehr als 80 000 Menschen aus der
Ukraine Zuflucht geboten – Österreich hat geholfen.
Viele dieser von mir aufgezählten Menschen sind später wieder in ihre Heimat zurückgekehrt und haben dort am Aufbau mitgewirkt. Viele von diesen
Menschen sind auch bei uns geblieben, waren fleißig und haben unser Land
mit aufgebaut. Viele davon sind heute Österreicher und haben hier bei uns
Kinder zur Welt gebracht.
Es war damals selten notwendig,
von Dingen wie Integration zu sprechen, denn für die meisten war klar:
Integration ist eine Bringschuld und keine Holschuld. Die Sprache zu
lernen war eine Selbstverständlichkeit. Diese Menschen wollten ja etwas
erreichen, sie wollten etwas leisten. Diese Menschen
hatten von jeher ähnliche Werte und Einstellungen. Ein friktionsfreies
Leben miteinander war meist möglich – nicht immer, aber meist.
Das, was wir aber seit jetzt
gut zwei Jahrzehnten erleben, ist etwas ganz anderes. Da ist eine
Völkerwanderung im Gange, die 2015 ihren ersten negativen Höhepunkt
und 2022, also voriges Jahr, den zweiten, noch traurigeren Höhepunkt
hatte; eine Völkerwanderung, die ihresgleichen sucht, übrigens
alles unter ÖVP-Innenministern.
Es sind Menschen, die
sich – und das kann ich nachvollziehen – in ihrer Lebenssituation
verbessern wollen. Diese Menschen kommen aber in einer sehr
großen Anzahl in unser Land und auf unseren Kontinent, aus dem Nahen
Osten, der in Wahrheit ganz und gar nicht
nah ist, weder geografisch noch kulturell,
und auch aus Afrika. Fakt ist aber: Weder Österreich noch Europa
werden all diesen Menschen helfen können, und schon gar
nicht wird man all diese Menschen aufnehmen
können. Unsere Sozialsysteme sind jetzt oft bereits
am Rande des Kollapses. Unsere Aufgabe als gewählte
Vertreter der Österreicher ist es, diesen Kollaps des Sozialsystems
zu verhindern und im Interesse unserer Landsleute zu agieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wofür unser Sozialsystem
derzeit missbraucht wird – und ich sage es so drastisch: missbraucht
wird –, dafür war es de facto nie ausgelegt und war es de facto
auch nie gedacht. Mit vielen dieser Flüchtlinge kommen Menschen
in unser Land, deren Traditionen, deren Einstellungen, deren Weltbild, deren religiöser
Fanatismus, deren Frauenbild, deren Werte und vieles mehr mit
unseren Werten ganz und gar unvereinbar sind. Die Folgen sind Parallelgesellschaften, Städte, in denen wir No-go-Areas haben, Islamismus, Antisemitismus, Sittenwächter, Gewalt an Schulen und in Schulklassen, in denen Österreicher oftmals schon die Minderheit sind, und, und, und.
Weit mehr als 50 Prozent
der Insassen in unseren Gefängnissen sind Ausländer. Auch wenn Sie
das nicht hören wollen: Das ist Fakt. Zählt man dann noch
jene Insassen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazu, die
unmittelbaren Migrationshintergrund haben, dann ist die Zahl in Wahrheit noch
drastischer, und – der Herr Innenminister wird es
vielleicht bestätigen – die Kriminalstatistik spricht
dieselbe Sprache.
Ja, meine Damen und Herren,
besonders von links, Sie haben recht, wenn Sie sagen: Es sind nicht alle
so! – Das wissen wir. Aber auch wir haben recht,
wenn wir sagen, viele sind leider so und viele sind de facto unintegrierbar.
Das zeigt auch ganz klar die aktuelle Situation auf den Straßen in
Europa. Wir
hatten es vor Kurzem aber auch in Österreich. Das wird man dann doch wohl
noch ansprechen dürfen, ohne dass man deswegen von den Linken
gleich als Rassist, als Hetzer oder als Nazi verteufelt wird. (Beifall
bei der FPÖ.)
Offiziell haben Herr und Frau
Österreicher im Jahr 2022 2,5 Milliarden Euro Steuergeld für das
Asylwesen bezahlt. Die tatsächlichen Kosten sind
aber viel, viel höher, weil da ja bei Weitem nicht alles miteingerechnet
ist. Nimmt man einen realistischen 1:10-Schlüssel zu Deutschland, wie es
heute der
Herr Finanzminister in einem anderen Fall schon gemacht hat, dann kann man von
etwa 4 Milliarden Euro reden.
Da schließt sich dann der Kreis zur heutigen 15a-Vereinbarung: Wien war und ist ein Paradebeispiel ungezügelter und unkontrollierter Zuwanderung. (Bundesrätin Schumann: Die lebenswerteste Stadt!) Da ist Wien dann sogar auch noch stolz darauf, dass es die Quote mit 200 Prozent übererfüllt.
Natürlich habe ich Ihnen auch ein Beispiel mitgebracht, damit Sie nicht sagen, ich hätte keine Zahlen: Wien hat im aktuellen Budget 1 Milliarde Euro für die
Mindestsicherung veranschlagt. Davon gehen 60 Prozent an
Nichtösterreicher, und von diesen 60 Prozent geht circa die
Hälfte an Asylberechtigte und
subsidiär Schutzberechtigte. Das sind
Menschen, die arbeiten könnten und dürften.
All das muss natürlich
finanziert werden – durch Gebührenerhöhungen, durch
Steuererhöhungen und dergleichen (Bundesrätin Schumann –
erheitert –:
Ja!), welche natürlich einerseits die Wiener, andererseits alle
Österreicher in gerade dieser schwierigen Zeit noch mehr belasten. Und
jetzt soll vom
Bund auch noch ein Zuschuss in Millionenhöhe dazukommen.
Erstaunlicherweise habe ich,
seit ich in der Politik bin, noch nie gehört, dass für den Bereich
Asylwerber einmal nicht genug Geld in der Staatskasse zur Verfügung war.
Erstaunlicherweise fehlt das Geld immer dann in Österreich, wenn wir Geld
für unser Gesundheitssystem brauchen. Das Geld fehlt,
wenn wir mehr Geld für unsere Sicherheit brauchen oder für
Planstellen bei der Polizei, beim Bundesheer, bei der Justiz. Das Geld fehlt,
wenn es um die Pensionen geht, Stichwort Hacklerregelung oder, wie wir es heute
auch schon in der Diskussion mit dem Finanzminister gehört haben,
Erhöhung des Pensionsantrittsalters.
Zusammengefasst: Das Geld fehlt
immer dann in Österreich in der Staatskasse, wenn es um jene Menschen
geht, die dieses Land mit ihren Steuern, mit
ihren Leistungen am Laufen halten, nämlich unsere Landsleute.
(Beifall bei der FPÖ.)
Nur all das darf man
natürlich nicht ansprechen, denn dann ist man wieder ein böser
Hetzer, wir hatten ja heute die Diskussion schon, aber ich lasse
mir den Mund nicht verbieten, meine Damen und Herren, und die Wahrheit ist
zumutbar! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Doppler:
Bravo!)
Apropos Wahrheit oder besser gesagt Unwahrheit: Herr
Bundesrat Babler ist ja der angeblich neue Chef der SPÖ – er
ist jetzt leider gerade nicht da
(Ruf bei der FPÖ: Wieder einmal! – Bundesrätin Schumann:
Wo war der Herr Steiner heute Vormittag?) – und spricht jetzt
auch von einem härteren Asylkurs,
die ÖVP macht das sowieso, aber erstaunlicherweise machen Sie in Ihrer
täglichen Politik genau das Gegenteil: Sie fördern die
Zuwanderung und
im Besonderen die Zuwanderung in unser Sozialsystem.
Und wir Freiheitliche sind auch heute wieder die Einzigen,
die gegen diesen Geldregen für Menschen
aus aller Herren Länder stimmen. Die FPÖ ist
die einzige Partei, die nicht nur weiß, wie man diesen Magneten
der Zuwanderung in unser Sozialsystem entmagnetisiert, wir Freiheitliche
sind
vor allem die Einzigen, die ernsthaft gewillt sind, genau diese
Maßnahmen auch umzusetzen (Beifall bei der FPÖ), nämlich
mit Sachleistungen statt Geldleistungen. Dann kommen auch nur mehr jene,
die unsere Hilfe tatsächlich in Anspruch nehmen. Das sind übrigens
auch jene, die jetzt in Wahrheit
zu kurz kommen.
Sachleistungen statt Geldleistungen, das ist ein
richtiger Schritt von vielen, vielen weiteren Schritten, die dann folgen
müssen. Dann haben wir wieder genug
Geld in unserem Sozialsystem, von dem die Österreicher profitieren
können. Unser Sozialsystem – und das muss auch einmal so
klar gesagt werden – ist
keine Entwicklungshilfe für die ganze Welt, auch wenn es von der
Einheitspartei, von Rot, Grün, Schwarz und Pink, derzeit so gelebt wird.
Und spätestens
mit einem Volkskanzler Herbert Kickl werden wir diese richtigen und notwendigen
Schritte einleiten – ganz nach dem Motto: Österreich zuerst! (Beifall
bei
der FPÖ.)
15.53
Vizepräsidentin
Margit Göll: Meine sehr geehrten
Damen und Herren Bundesräte! Das
vorläufige Stenographische Protokoll liegt nun vor. Herr Bundesrat Steiner wurde ja in der
Stehpräsidiale ersucht, den Ausdruck „Volk ausgetauscht“
zurückzunehmen. Da er diesem Ersuchen nicht nachgekommen
ist, erteile ich Herrn Bundesrat Steiner einen Ordnungsruf. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Was steht denn drinnen? Lesen Sie es vor! – Zur Geschäftsordnung!)
*****
Bitte, Herr Bundesrat Steiner, zur Geschäftsbehandlung.
Bundesrat
Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vizepräsidentin, Sie werden halt
schon vorlesen müssen, was ich gesagt habe, wenn Sie mir einen Ordnungsruf erteilen, nämlich auch, in welchem
Zusammenhang. (Bundesrat Himmer: Muss sie nicht!)
– Natürlich muss sie es. (Bundesrat Buchmann: Na, wirklich
nicht!) Ja, sicher, es weiß ja niemand, worum es
geht, oder? (Bundesrat Buchmann: Du warst eh dabei!)
15.54
*****
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Herrn Bundesminister Mag. Gerhard Karner das Wort erteilen. – Bitte.
Bundesminister
für Inneres Mag. Gerhard Karner:
Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren
Bundesräte! (Bundesrat Steiner: Das ist ein
Witz, so etwas!) Ich bin sehr froh, dass ich in einem Land Verantwortung
tragen darf, in dem jeder und jede Gott sei Dank seine und ihre politische Meinung äußern
darf (Bundesrat Steiner: Gott sei Dank!), und ich glaube, das ist
auch sehr wichtig und gut so, Herr Bundesrat. Das möchte ich an dieser
Stelle
noch einmal mehr als deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Steiner:
Ist es jetzt so, dass ich die Erlaubnis des
Ministers haben muss? Perfekt! Danke, dass der Innenminister mir erlaubt, das
Wort zu verwenden in diesem Fall! Sie sind hier Gast, Herr
Minister! – Wow-Rufe
bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Du bist aber ein
schlechter Gastgeber! – Weiterer Zwischenruf der
Bundesrätin Doppler.) – Geht es jetzt
wieder? – Okay,
danke schön. Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Das Pilotprojekt zwischen dem Bund, dem Innenministerium, und Wien hat folgenden Hintergrund, warum es letztendlich dazu kam: Es gab im November 2022 einen einstimmigen Beschluss der Flüchtlingsreferent:innenkonferenz, weil alle Parteien dieses Hauses, bis auf die NEOS, glaube ich, diesen einstimmigen Beschluss gefasst haben, nämlich dass das Innenministerium ein transparentes Realkostenmodell entwickeln soll. Das ist der erste Grund.
Der zweite Grund für die Entwicklung dieses
Pilotprojektes war ein Bericht des Rechnungshofes im Jahr 2020, der die
pauschale Abgeltung von Kosten
kritisiert hat, der kritisiert hat, dass die Kostensätze gerade im Bereich
der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seit Jahren
unverändert sind, und
er hat die Empfehlung ausgesprochen, dies zu ändern. Daher kam es eben
dazu, dass wir uns mit der Stadt Wien entschieden haben, dieses transparente
Realkostenmodell zu entwickeln, mit dem es weniger Bürokratie geben wird
und die realen Kosten, die tatsächlich anfallen, verrechnet werden.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, und das ist uns
wichtig: Da geht es um vulnerable
Gruppen, da geht es um behinderte Menschen, da geht es um Junge,
da geht es um Kinder, da geht es um Minderjährige. Und es geht auch
darum, auch das sei an dieser Stelle sehr klar gesagt, und über das kann
man völlig ohne Schaum vor dem Mund diskutieren: Wenn 16-,
17-Jährige wo untergebracht sind, dann haben die viel Blödsinn
im Kopf, gerade wenn sie aus bestimmten Kulturkreisen kommen. Das muss man auch
offen und ehrlich ansprechen. Und da ist es doch wichtig, dass man diesen
auch eine entsprechende Struktur
gibt, sie auch betreut, begleitet und, wenn es notwendig ist, auch einen
Sicherheitsdienst einsetzt. Aber das fällt nicht vom Himmel,
das sind Dinge, die auch finanziert werden müssen. Vielfach wird auf diese
Kosten verzichtet, weil es nicht kostendeckend ist – daher eben
dieses Pilotprojekt zur Entwicklung dieses Realkostenmodells.
Bei uns in Niederösterreich oder im Mostviertel
heißt es: Was es wiegt, das hat’s!, und das stand auch klar im
Mittelpunkt dieses Projektes oder
dieses Gesetzes, das wir hier entwickelt haben. Wir haben auch heute wieder
eine Flürk gehabt, eine Flüchtlingsreferent:innenkonferenz, bei der
auch
den anderen Bundesländern klar gesagt wurde, dass man auch mit
ihnen – die anderen
Bundesländer sind da mit Wien nicht vergleichbar, weil Wien eine
völlig andere Situation als die Flächenbundesländer
hat – in Gespräche über ein derartiges transparentes
Realkostenmodell eintreten wird, damit das sichergestellt wird, was ich
bereits gesagt habe.
Zwei oder drei Zahlen, die ich noch zum Schluss meiner
kurzen Stellungnahme sagen will, und das auch völlig wertfrei: Im Jahr
2019 wurden im Innenressort Auszahlungen für die
UG 18 – UG 18 ist der Flüchtlingsbereich –
in der Höhe von 646,4 Millionen Euro getätigt. Im Jahr 2022,
also letztes Jahr,
waren es 582 Millionen Euro für den Flüchtlingsbereich, also
weniger als im Jahr 2019 – nur dass man auch sieht, welche
Kosten anfallen.
Und was auch noch wichtig ist und ich an dieser Stelle sagen
will: Natürlich ist Geld für die so wichtige Arbeit der Polizei
vorhanden. Wir haben für
nächstes Jahr über
4 Milliarden Euro alleine im Bereich Innere Sicherheit budgetiert. (Beifall
bei der ÖVP.) Das ist das größte Sicherheitsbudget
in der Zweiten Republik. Und das haben wir nicht aus Jux und Tollerei getan,
nein, sondern weil es einfach notwendig ist.
Herr Bundesrat Spanring, Sie haben diese Punkte zu Recht
angesprochen, völlig richtig. 90 Prozent Ihrer Sachen kann ich
jederzeit unterschreiben, ja, wirklich (Bundesrat
Schennach: Tatsächlich?), weil es eben so ist. (Bundesrätin
Schumann: Na dann! Man liebt sich ja in Niederösterreich so sehr!)
Daher: Machen Sie Werbung für den Beruf der Polizistin, des Polizisten!
Sie kommen ja
aus dem Bereich, glaube ich, wenn ich richtig informiert bin. Wir brauchen
junge Kolleginnen und Kollegen, daher haben
wir eine massive Personaloffensive gestartet, wodurch wir jetzt im
Herbst, im September und Dezember, Rekordaufnahmen gehabt haben, und das
wollen wir auch so fortsetzen. Das
Geld ist da, wir brauchen es, aber wir brauchen auch das Personal dazu, und das suchen wir jetzt.
Ich bitte alle in diesem Saal, für diesen so
wunderbaren Beruf – ich glaube, meine Kollegin, die
Verteidigungsministerin, tut das auch immer, ich tue das hier
auch – Werbung zu machen. Wir brauchen junge Kolleginnen und
Kollegen für diesen Bereich. Das Geld
ist da, das Budget ist da, weil es einfach notwendig
ist.
Und im anderen Fall, was das Thema Pilotprojekt mit Wien
betrifft, ist es eine Frage des Pragmatismus und der Vernunft, auch diesen
Schritt zu gehen.
So ist es! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
16.00
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.
der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen
und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend „umfassendes
Reformpaket für leistbares
Wohnen“ (4134/J-BR/2023)
Vizepräsidentin
Margit Göll: Wir gelangen nunmehr
zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Christian
Fischer, Kolleginnen und
Kollegen an den Herrn Bundeskanzler.
Da die Dringliche Anfrage allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Ich erteile Herrn Bundesrat Christian Fischer als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im
Bundesrat!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Im Jahr 2020 legte die Regierung ihr
Programm „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024“
vor. Auf drei Seiten wurden insgesamt 34 Forderungen im Bereich des
Wohnens aufgelistet. Von diesen über 30 Forderungen ist
jedoch weniger als zwölf Monate vor den nächsten Nationalratswahlen
wenig umgesetzt worden.
Die angekündigten Maßnahmen gegen Leerstand, die
verfassungsrechtliche Verankerung der Widmungskategorie sozialer
Wohnbau, die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung
im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes und das gesamte Kapitel Schaffung von
leistbarem Wohnraum sind unter anderem weiterhin offen. Es gab
bislang weder die angekündigte Wohnraum-Enquete noch Dialogforen unter
Beteiligung von Bürger:innen, Expert:innen, Ländern und Gemeinden,
der Zivilgesellschaft, den Interessenvertretungen, durch die eine Reform des Wohnrechts
diskutiert werden sollte. Es gibt daher noch immer kein transparentes,
nachvollziehbares neues Mietrecht, das Rechtssicherheit und
Rechtsdurchsetzbarkeit schafft
und eine vor allem transparente Preisbildung vorsieht, die zu leistbarem Wohnen
für die Mieterinnen und Mieter führt.
Auf die seit zwei Jahren galoppierende Inflation hat die
lahmende Bundesregierung zwar mit Milliarden Euro an Förderungen
für die Unternehmen, wie
zum Beispiel die Firma Signa, reagiert, auf die Millionen Mieterinnen und
Mieter, die unter den ständig steigenden Wohnkosten leiden, hat sie jedoch
gänzlich vergessen. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Juli 2023 lag die Inflation bei 7,1 Prozent, im
August stieg sie wieder
auf 7,4 Prozent an. Nach 5,4 Prozent im Oktober bleibt sie laut
Schnellschätzung auch im November bei 5,4 Prozent. Die von der
lahmenden Bundesregierung gesetzten Maßnahmen führen also
weiterhin nicht dazu, dass
die Inflationsrate auf ein akzeptables Niveau absinkt. Österreich liegt
damit in Westeuropa bei der Inflationsentwicklung immer noch auf dem
beschämenden letzten Platz. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Richtwertmieten sind im April 2022 um 5,85 Prozent
gestiegen, im April 2023 erhöhten sie sich um 8,6 Prozent, weil
die Regierung die Anträge der SPÖ auf ein Aussetzen der
Mieterhöhung mehrmals abgelehnt hatte. Wenn
die Politik nicht eingreift, werden sich die Richtwertmieten angesichts der
Inflationsprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute bis April 2025
um
weitere 11 Prozent erhöhen. Sie werden dann seit 2022 um mehr als 25 Prozent
gestiegen sein. – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben
richtig gehört:
um 25 Prozent.
Die Kategoriemieten stiegen in den letzten 15 Monaten
um fast 24 Prozent. Der von der
SPÖ bereits im Frühjahr geforderte Mietenstopp hätte dazu
geführt,
dass sich die Inflation abgeschwächt
hätte. Stattdessen legt die Regierung am 30. August dem
Nationalrat einen sogenannten Mietpreisdeckel – Schmähpreisdeckel –
vor, der in den nächsten drei Jahren eine Begrenzung des Anstiegs bei den
gesetzlich vorgegebenen Mieten auf 5 Prozent pro Jahr vorsieht.
Die rund 500 000 Wohnungen im freien, nicht preisregulierten
Mietsektor werden von der Regierung überhaupt nicht
berücksichtigt – Unwissenheit
oder Realitätsverweigerung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien!
Die Menschen in rund zwei Millionen
Haushalten in Österreich leben in einer Mietwohnung.
Bis zu 40 Prozent der Haushaltsausgaben werden für die
Wohnungsmiete aufgewendet. Viele Menschen kommen durch die anhaltend hohe
Inflation in
eine prekäre finanzielle Situation, die durch das Nichthandeln der
lahmenden Regierung weiter verschärft wird. Die Mieterhöhungen der
letzten Monate haben die Inflation weiter befeuert. Das ist nicht nur
ein Schaden für die betroffenen Mieterinnen und Mieter, sondern auch
für die gesamte Wirtschaft; besonders das Baugewerbe und das
Baunebengewerbe sind betroffen.
Nicht nur unsere Fraktion fordert eine Mietpreisbremse, auch zahlreiche Expertinnen und Experten, wie etwa Wifo-Chef Gabriel Felbermayr, fordern immer wieder eine Mietpreisbremse oder eine Aussetzung der Mieterhöhungen, ein System mit klaren Mietobergrenzen sowie einen neuen Index für die
Mietpreisentwicklung, wie etwa die Orientierung am
EZB-Leitzinssatz mit
einer Deckelung von 2 Prozent.
Dass es auch anders geht,
beweisen zahlreiche EU-Staaten; aber auch die drei sozialdemokratisch
geführten Bundesländer Burgenland, Kärnten und
Wien haben bei den Mietverhältnissen, wo sie die Möglichkeit haben,
Eingriffe zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorgenommen. In Wien wurde
die Mietpreisbremse im Gemeindebau im November auf den Weg gebracht. Davon
profitieren über 370 000 Menschen in der
Bundeshauptstadt –
im Gegensatz zu den Maßnahmen der Bundesregierung, die hauptsächlich
Investoren wie René Benko zugutekommen.
Ein weiterer wohnpolitischer
Schwerpunkt zur Entlastung der Menschen ist die gezielte Errichtung von
sozialem und gemeinnützigem Wohnbau. Dem
stehen jedoch auch diverse Hindernisse im Weg, vor allem weil die Ressource
Boden nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Eine Lösung für
dieses Problem ist die Forcierung der
Flächenwidmungskategorie sozialer Wohnbau. Mit ihr können die noch
vorhandenen Bodenressourcen zum Vorteil der gesamten Bevölkerung
abgesichert werden, und der Spekulation kann ein Riegel vorgeschoben werden.
Nach dem Bauboom der letzten Jahre geht die Bauleistung vor
allem bei großvolumigen Bauten nun drastisch zurück, was eine
hohe Arbeitslosigkeit
im Baugewerbe und Baunebengewerbe zur Folge hat. Statt zu investieren, stellt
man in manchen Bundesländern den sozialen Wohnbau fast zur Gänze ein.
Trauriger Spitzenreiter ist hierbei mein Heimatbundesland
Niederösterreich. Der Stopp der Neubauförderung im Genossenschaftsbereich
bedeutet in Niederösterreich, dass das leistbare Angebot an Wohnraum
um bis zu 7 000 Wohneinheiten
reduziert wird. Das heißt, heuer werden nur 253 geförderte Wohnungen
freigegeben. Dies hat zur Folge, dass einkommensschwächere Haushalte auf den teureren privaten Mietbereich ausweichen
müssen. Das verschärft natürlich die Teuerungskrise
massiv.
Die schwarz-blaue
Mogelwohnbauförderungspackung in Niederösterreich hat in meinem Bezirk die Auswirkung, dass es zu einem
33-prozentigen Preissprung
im gemeinnützigen geförderten Wohnungsneubau kommen wird.
Dieses Mogelmodell in Niederösterreich verteuert die Mieten drastisch
und belastet
durch die Ausdehnung der Finanzierungsdauer auf 40 Jahre noch die Kinder
der Geförderten. Eine verantwortungsvolle Politik schaut anders aus, liebe
Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die schlechte Performance von
Landeshauptfrau Mikl-Leitner überrascht
mich keinesfalls. Sie ist in Zeiten der massiven Teuerungswelle
vollständig abgetaucht. Nur kurz ist sie in Erscheinung getreten, als
sie die Kindergartendirektor:innen erinnert hat, dass am 6.12. der
Nikolaus in den Kindergärten kommen soll. Besonders wichtig ist ihr auch
der unnötige dritte Aufsichtsratsposten bei der EVN, anstatt dass sie
gegen die hohen Strompreise ankämpft.
Auch der Klubobmann der niederösterreichischen
Volkspartei - - Entschuldigung, natürlich der Landesparteigeschäftsführer der
niederösterreichischen Volkspartei und
der ÖVP Wiener Neustadt, wo er den Vorsitz als Klubobmann hat,
Bundesratskollege Matthias Zauner, glänzt nicht unbedingt mit Expertise
in der Wohnbaupolitik. (Heiterkeit bei der ÖVP.) In seiner
Heimatstadt Wiener Neustadt gibt es 2 000 Gemeindewohnungen. Von den
2 000 Gemeindewohnungen gibt es aktuell 300 leer stehende
Wohnungen (Zwischenruf des Bundesrates Zauner –
Bundesrat Himmer: Aber lesen kann er mindestens
so gut wie du!) – in Zeiten wie diesen sehr bedenklich,
Kollege Zauner. (Bundesrat Zauner: Unfassbar!)
Der FPÖ Niederösterreich scheint die Teuerungswelle auch vollkommen egal zu sein. Ihr ist offensichtlich das Gendern wichtiger als die Sorgen unserer Bevölkerung. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)
„Die wohnpolitischen
Forderungen der SPÖ sind daher [...] das Einfrieren sämtlicher Mieten [...] bis Ende 2025“,
„die Einführung eines einheitlichen, transparenten neuen
Mietrechts“, „die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank“, „die Wiedereinführung der
Zweckwidmung der Wohnbauförderung“,
„die verfassungsrechtliche Absicherung der Widmungskategorie
‚sozialer Wohnbau‘“,
die „Erhöhung der Wohnbauförderung von 0,4 Prozent auf
1 Prozent
des“ Bruttoinlandsprodukts und
die verfassungsrechtliche „Ermächtigung der Bundesländer
zur Einführung von Leerstandsabgaben“.
Aus den oben genannten Gründen stellen die unterfertigten Bundesrät:innen folgende Dringliche Anfrage:
„Im Regierungsprogramm sind 28 von 34 Punkten und Maßnahmen im Kapitel ‚Wohnen‘ nicht umgesetzt. Werden Sie die geplante Enquete zum Wohnrecht noch vor Ende der Legislaturperiode zu Stande bringen?“
„Aus welchem Grund sind
nach wie vor so viele Punkte zum Thema Wohnen im Regierungsprogramm unerledigt?
Geben Sie die Gründe bitte pro Vorhaben
an.“
„Arbeitet die Regierung bzw. sind Arbeitsgruppen in den zuständigen Ministerien eingerichtet, die an einer Mietrechtsreform arbeiten, um ein einheitliches, transparentes Mietrecht endlich auf den Weg zu bringen? [...] Wenn ja: in welchem Ressort bzw. welchen Ressorts sind diese Maßnahmen in Vorbereitung und bis wann“ kann man „mit einer Realisierung der Maßnahmen [...] rechnen?“
Ist Bundeskanzler Nehammer, der bei so wichtigen Themen immer durch Abwesenheit im Bundesrat glänzt, eingebunden oder ist es ihm egal?
„Wird die verfassungsrechtliche Absicherung der Flächenwidmung ‚sozialer Wohnbau‘ noch in dieser Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden? [...] Wenn nein, wieso nicht?“
„Sind in der von der“ lahmenden „Regierung
vorgesehenen Mietpreisbremse“,
die nächste Woche im Bautenausschuss des Nationalrates „beschlossen
werden soll, nun auch die privaten Mieten vorgesehen“ oder wurden diese
wieder vergessen? „Wie hoch sind die von Ihnen berechneten Effekte auf
die Inflationsentwicklung?“
„Einige Bundesländer
und Gemeinden haben von sich aus einen Mietpreisstopp verfügt“, wie
zum Beispiel Linz, St. Pölten oder Traiskirchen. (Ruf bei der
ÖVP: Ah!) „Ist vom Bund beabsichtigt, den Einnahmenausfall der
sich durch diese Maßnahme ergibt, zu ersetzen? [...] Wenn ja, bis wann
werden die Gemeinden bzw.
Bundesländer diese finanziellen Mittel erhalten?“ (Bundesrat Tiefnig:
Zufällig die SPÖ ...?) „Werden die eingesetzten Mittel
den Gemeinden bzw. Ländern zur Gänze oder nur teilweise
ersetzt?“
„Die
Wohnbauinvestitionsbank [...] wurde nach langwierigen Verhandlungen mit der
Europäischen Kommission schlussendlich von dieser genehmigt und
dann als eine der ersten Amtshandlungen der damaligen“ unglücklich
agierenden ÖVP-FPÖ-„Regierung wieder liquidiert. Werden Sie
sich dafür einsetzen,
dass die WBIB wieder eingeführt wird bzw. gibt es Bestrebungen innerhalb
der Regierung, diese Wohnbaubank wiederzubeleben?“
„Welche Maßnahmen setzen Sie, bzw. Ihre Regierung, um den Einbruch bei den Aufträgen im Bereich der Bauwirtschaft abzufedern bzw. zu beenden?“
„Angesichts der stark
steigenden Arbeitslosenzahlen im Bereich der Baubranche wären jetzt dringend Maßnahmen erforderlich, um Investitionen
anzustoßen
und die Baubranche zu neuen Aufträgen zu stimulieren. Sind hier
durch Ihre Regierung Maßnahmen geplant und wenn ja, welche bzw. bis
wann?“
„Liegen Ihnen Daten vor, wie viele Unternehmen im
Bereich der Baubranche und nachgelagerter Bereiche Insolvenz angemeldet haben
und wie viele Arbeitsplätze sind dadurch in diesem Jahr verloren
gegangen oder gefährdet?“ Wenn ja, in
welchen Ressorts sind die Maßnahmen in Vorbereitung und bis
wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen?
Ist der Regierungschef in die Planungen eingebunden, da mehrere Ressorts in der Thematik zuständig sind, und wenn nicht, wäre es aufgrund fehlender Ergebnisse nicht sinnvoll, dass der Herr Bundeskanzler dies zur Chefsache machen würde?
Abschließend noch eine persönliche Frage, bitte
Bundeskanzler Nehammer auszurichten: Weiß der Herr Bundeskanzler
tatsächlich nicht mehr, wo sich
der Bundesratssaal befindet?
Ich ersuche Sie um Beantwortung meiner gestellten Fragen unter dem Motto: Handeln statt Schönreden! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
16.15
Vizepräsidentin Margit Göll: Zur Beantwortung hat sich Frau Staatssekretärin Claudia Plakolm zu Wort gemeldet. – Bitte.
Staatssekretärin
im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm:
Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Bundesrates!
Österreich ist definitiv ein Land, in dem jeder, der arbeiten geht und
bereit ist, seinen Beitrag zu leisten,
auch ein ordentliches Dach über dem Kopf haben kann – auch weil
wir so viele fleißige Menschen in unserem Land haben, die durch
Arbeitengehen,
durch Steuernzahlen ermöglichen, dass wir auch denjenigen helfen
können, die nicht auf die Butterseite
im Leben gefallen sind, sodass es auch denen möglich ist, durch
finanzielle und soziale Unterstützung eine beheizte Unterkunft zu haben. (Bundesrätin
Schumann: Wer hat den Text geschrieben, bitte?)
Wer andere Länder der Welt kennt und wer dort auch
gesehen hat, auf welche Probleme man stößt, wenn die Anzahl der
Menschen deutlich zu hoch für
den verfügbaren Wohnraum ist, der weiß, dass wir froh sein
können, in einem Land wie Österreich zu wohnen, in einem Land, in dem
es in den unterschiedlichsten Mietformen (Bundesrätin Schumann:
Was heißt das? Seid froh, dass ihr da wohnt ... oder was?), egal
ob in der Stadt oder am Land, auch möglich
ist, gut zu leben und gut zu wohnen. (Rufe bei der SPÖ: Na dann!)
Mit dem Regierungsprogramm, das
Sie ausführlich erwähnt und geschildert haben, setzen wir auch viele
nachhaltige Maßnahmen, um genau im
Wohnen viele Akzente zu setzen, und wir
verpflichten uns zu diesen nachhaltigen Maßnahmen. (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Das tun wir beispielsweise im Bereich des Sanierens, in dem es deutlich attraktiver wird, bestehenden Wohnraum nach den eigenen Vorstellungen herzurichten und beispielsweise auch die erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Auch junge Menschen
unterstützen wir auf dem Weg in die erste Wohnung, beispielsweise mit
dem Bestellerprinzip bei Maklergebühren, das seit Mitte
dieses Jahres endlich in Kraft ist. (Bundesrätin Schumann: Das
wird ihnen helfen!)
Selbstverständlich bekenne
gerade ich als Jugendstaatssekretärin mich dazu, dass es weitere
Maßnahmen braucht, um Wohnen leistbar zu machen,
um Schwerpunkte im Bereich Wohnen politisch übergreifend zu setzen (Zwischenruf
der Bundesrätin Hahn), gerade dann, wenn es darum geht, dass
junge Menschen auch zutiefst den Wunsch verspüren, dass sie sich
früher oder später einmal eigene vier Wände schaffen wollen. (Zwischenruf
der Bundesrätin Hahn.)
Das kommt nicht nur aus dem
Bericht zur Lage der Jugend heraus, in dem jeder zweite junge Mensch das als
langfristige Perspektive, als langfristigen
Traum angibt, auch laut der Ö3-Jugendstudie – dort noch einmal
deutlicher – wünschen sich 93 Prozent der jungen Menschen
eigene vier Wände
und möchten sich früher oder später Eigentum leisten
können. (Ruf bei der
SPÖ: Wünschen kann man sich viel!)
Mir ist durchaus klar, dass das
in den letzten Jahren für unglaublich viele in unerreichbare
Entfernung gerückt ist, und für viele wird es leider nur dieser
Traum bleiben. Wir wollen aber gerade jungen Menschen, die bereit sind, mit
ihrem Fleiß etwas zu leisten, die Möglichkeit geben, dass sie das
schaffen (Zwischenrufe bei der SPÖ), auch wenn wir aktuell einen
unglaublich gefährlichen
Dreiklang erleben: einen Dreiklang aus massiv gestiegenen Baukosten, sehr hohen Zinsen, die wir in den letzten Jahren ganz einfach nicht erlebt haben, und Kreditrichtlinien, die es fast unmöglich machen, nicht nur Eigentum, sondern überhaupt eine Kreditzusage zu bekommen.
Wenn bei einem Pärchen, bei
dem beide Vollzeit arbeiten, nicht einmal
die Chance darauf besteht, eine positive Kreditzusage zu bekommen, dann
läuft etwas falsch in diesem System. (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Deswegen mache ich mich
dafür stark, dass wir insbesondere bei den staatlichen Nebenkosten, bei
den Steuern, die zu bezahlen sind, Erleichterungen für
junge Menschen, für junge Familien finden, damit dieser Traum irgendwie
doch erreichbar ist und junge Menschen es
mit viel Einsatz auch schaffen können,
und dass wir beziehungsweise die Finanzmarktaufsicht die Kreditregeln
endlich entschärfen, weil das einfach vielen jungen Menschen diese
Perspektive
nimmt. Ich bin schon der Überzeugung,
dass die Perspektive auf eigene vier Wände
ein zentraler Motivator am Arbeitsmarkt und gleichzeitig ganz entscheidend
in der persönlichen Vorsorge ist.
In Vertretung unseres
Bundeskanzlers darf ich nun auf die von Ihnen gestellten Fragen eingehen.
Vielen lieben Dank auch für die Zusatzaufgabe, dass Sie
die Anfrage noch einmal verlesen haben.
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Regierungsprogramm wurde in einer Zeit erstellt, in der
wir noch nichts von den vielen Krisen – Corona, Krieg,
Pandemie – und den unterschiedlichsten Herausforderungen,
mit denen wir seither konfrontiert sind, gewusst haben. (Bundesrätin Schumann:
Das heißt ...!) Deswegen war es notwendig, dass
wir auch einen neuen Blickwinkel bei der Betrachtung dieser Herausforderungen
einnehmen: mit einem Fokus auf schnelle Entlastungsmaßnahmen wie
beispielsweise die ökosoziale Steuerreform, mit Steuersenkungen und dem
Klimabonus oder mit der Abschaffung der kalten Progression.
Ganz konkret ist im Bereich Wohnen trotz dieser notwendigen Maßnahmen viel passiert. Beispielhaft möchte ich ein paar Punkte erwähnen: die zusätzlichen Förderungen für Kesseltausch und thermische Sanierung in Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026; die Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro oder auch die Aussetzung der Umsatzsteuer auf Fotovoltaikanlagen für die nächsten zwei Jahre mit einem Volumen von 650 Millionen Euro. Das ist ein Thema, das Sie meines Wissens heute hier im Bundesrat schon intensiv behandelt haben.
Dazu kommen die deutlich
gestiegenen Auszahlungen für Länder und Gemeinden über das neue
Finanzausgleichsgesetz, das wir kürzlich auf den Weg gebracht haben und
das einen wichtigen Teil zum Bauen und Wohnen enthält, oder auch
vorgezogene Bauprojekte der öffentlichen Hand mit
einem Volumen von über 600 Millionen Euro im Jahr 2024.
Nun zur Frage 3:
Die Einführung eines
einheitlichen Mietmodells wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Die
Kompetenzen in dieser Thematik sind auf unterschiedliche Ressorts aufgeteilt. Beispielsweise ist
das Justizministerium für das WEG und auch für das
Mietrechtsgesetz zuständig, das Wirtschaftsministerium für
das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Sie sehen allein schon bei
diesem Thema der Mietpreisbremse, zu dem viele, viele Vorschläge
existieren und vor allem auch im Parlament vorliegen, dass
man damit nur einen kleinen Teil mietrechtlicher Themen adressieren kann, dass
eine bundeseinheitliche Lösung nur schrittweise möglich ist und nur
mit
Bedacht umgesetzt werden darf.
Es sei jedoch auch erwähnt, dass sich hinsichtlich der Bereiche der Haushaltsentwicklung, der Kosten und Preise für Mietverhältnisse und auch des Klimaschutzes das österreichische Wohnrecht sehr, sehr gut bewährt hat und für viele Länder beispielgebend ist.
Zu den Fragen 4, 5 und 14:
Wir befinden uns in einem
laufenden und guten Austausch mit dem Städte-
und dem Gemeindebund, wie zuletzt auch beim Abschluss des Finanzausgleiches.
Zur Leerstandsabgabe ist festzuhalten, dass die Diskussion dazu viel zu
vereinfacht geführt wird. Erstens ist ein gewisser Grundleerstand für
Wohnungswechselfälle notwendig, und zweitens steht fest, dass es regional
sehr unterschiedliche Gründe für
Leerstände gibt. Wir sind uns einig, dass es einer treffsicheren
Maßnahme bedarf. (Bundesrätin Schumann: Ah!)
Deswegen
Treffsicherheit – da sind insbesondere die Bundesländer
gefragt –: Da erscheinen landesspezifische Regelungen als geeigneter
Hebel. Wir
sind als Bundesregierung offen für Gespräche, um die
Möglichkeiten der Länder in diesem Bereich zu erweitern.
Zur Frage 6:
Viele Aspekte des sozialen Wohnbaus liegen grundsätzlich in der Kompetenz der Länder. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch da die Zusammenarbeit aller Ressorts mit den Bundesländern sehr, sehr gut funktioniert.
Anhand von zwei Beispielen
möchte ich das auch konkret zeigen: Erstens sind zumindest rund eine Million Wohnungen –
300 000 Gemeindewohnungen
und 700 000 gemeinnützige Wohnungen – bereits jetzt
sozialen Gesichtspunkten zuzurechnen. Zweitens sorgen wir für die
Zukunft vor, denn die Bundesregierung stellt den Ländern im Rahmen
des Finanzausgleichs rund 1 Milliarde Euro für
Wohnbauförderung zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesrät:innen der Grünen.)
Eine verfassungsrechtliche Verankerung von etwas, das schon täglich gut gelebte Praxis ist, ist aus unserer Sicht deswegen nicht notwendig. (Bundesrätin Schumann: Ah!)
Zur Frage 7:
Laut Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank beläuft sich der erfragte Inflationseffekt auf minus 0,3 Prozentpunkte im Zeitraum 24 bis 26, weil Mieten eine relativ kleine Gewichtung bei der Inflationsberechnung haben. (Bundesrätin Schumann: 24 bis 26!)
Der Bundeskanzler hat bei der
Präsentation der Mietpreisbremse bereits die rechtlichen Schwierigkeiten aufgezeigt,
die es bei einem Eingriff insbesondere gibt. Eine Prüfung der
Materie wurde angekündigt, die daraufhin durchgeführt wurde und
bis dato noch keine durchführbare Lösung ergeben
hat. Von der Mietpreisbremse dennoch betroffen sind Genossenschaftswohnungen,
Kategoriemieten und Richtwertmieten.
Zur Frage 8:
Die Auszahlungen für die
Länder und in weiterer Folge auch für die Gemeinden und Städte
werden durch den Finanzausgleich deutlich erhöht. Dafür wurde eigens
der neue Zukunftsfonds geschaffen, der sich unter anderem
sehr spezifisch mit dem Thema Wohnen beschäftigt. Zusätzliche
Bundesmittel betreffend Ihre Frage sind nicht geplant.
Zur Frage 9:
Die grundlegende Idee der rein privatrechtlich organisierten Wohnbauinvestitionsbank war, dass günstige Kreditmittel der Europäischen Investitionsbank aufgenommen werden können und mit Bundeshaftung ausgestattet an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger weitergeleitet werden können.
Vor allem der hohe Leitzins würde auch bei einer Wiedereinführung der WBIB ihren Zweck erschweren, günstig verzinste Fremdmittel mit Laufzeiten von 30 Jahren oder mehr zur Verfügung zu stellen. Folglich würde eine Wiedereinführung, sofern sie nach langen, schwierigen Verhandlungen mit der Euro-
päischen Investitionsbank gelingen
würde, keine Ad-hoc-Entlastung für die Menschen bringen, anders
als die Maßnahmen der Bundesregierung, die
schnell und im internationalen Vergleich sehr treffsicher ankommen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Zur Frage 10:
Die Wohnbauförderung der Länder ist, wie der Name
schon sagt, eine Sache der Bundesländer. Im Rahmen des Finanzausgleichs
gibt es deutliche Erhöhungen der Auszahlungen im Bereich des
Wohnbaus: rund 1 Milliarde
Euro verknüpft mit verbindlichen Zielen auch für die
Bundesländer, an die sich diese zu halten haben. Zur Umsetzung dieser
Ziele verweise ich auf die
einzelnen Bundesländer.
Zu den Fragen 11 und 15:
Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Finanzausgleichs
300 Millionen Euro pro Jahr für den Bereich Wohnen und Sanierung zur
Verfügung. Dieses
Geld aus dem Zukunftsfonds soll für den Ausbau leistbaren Wohnraums und
für die Erhöhung der Zahl der Sanierungen verwendet werden, um den
Bausektor konjunkturell zu unterstützen. Jedes Land muss in
diesem Bereich zwei Ziele erreichen, unter anderem eine Renovierungsquote der
öffentlichen Gebäude in Höhe von 3 Prozent.
Zur Frage 12:
Ich teile durchaus die Kritik an den verschärften
Kreditvergaberichtlinien, wie sie in der Anfrage auch angeführt ist. Um
sich Eigentum zu schaffen, sind die
Zeiten, wie ich eingangs in meinem Statement
erwähnt habe, aufgrund von Teuerung und steigenden Zinsen deutlich
schwieriger geworden, insbesondere für junge Familien. Das hat
unterschiedliche Gründe, nicht zuletzt, aus meiner Sicht, die zu streng ausgestaltete KIM-Verordnung. Diese wird von
der Finanzmarktaufsicht und dem Finanzmarktstabilitätsgremium
weisungsfrei und unabhängig erstellt.
Nichtsdestotrotz versuchen
insbesondere der Finanzminister und ich, in Gesprächen auf diese Probleme aufmerksam zu machen. Ich
möchte auch betonen,
dass die Bundesregierung auf Entscheidungen weisungsfreier Behörden
weder Einfluss nehmen kann noch nehmen wird.
Zur Frage 13:
Die Frage eines
Zinspreisdeckels ist nicht so einfach, wie sich das manche vorstellen. Es gibt
sowohl aus ökonomischer als auch aus rechtlicher
Sicht Argumente gegen einen solchen Deckel. Aus ökonomischer Sicht
könnte ein Zinspreisdeckel den Kampf gegen die Inflation konterkarieren.
Die Erhöhungen der Zinsen sind ja ein Mittel zur
Inflationseindämmung. Ein Zinspreisdeckel
würde den Konsum und damit die Preise und wiederum die
Inflation anheizen.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es auch problematisch, in bestehende Verträge zuungunsten einer Vertragspartei einzugreifen. Eine Kundengruppe zu bevorzugen bedeutet in diesem Fall nichts anderes, als einer anderen zu schaden. Zusätzlich gibt es Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, das im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen Kartelle, im Rahmen derer Preisabsprachen getroffen werden, verbietet.
Zu den Fragen 16 und 17:
Im Bundeskanzleramt liegen dazu keine Daten auf. Ich verweise für diese Fragen auf die zuständigen Bundesministerien.
Zu den Fragen 18 und 19:
Die Bundesregierung hat den Bundesländern im Rahmen des Wohnschirms zuerst 50 Millionen Euro und in weiterer Folge 124 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, um ein Sicherheitsnetz gegen Delogierungen zu spannen. Damit werden Menschen vor einem Wohnungsverlust wegen Mietschulden geschützt und gleichzeitig bei der Begleichung hoher Energiekosten unterstützt.
Zu den erwähnten Daten liegen im Bundeskanzleramt keine Zahlen auf. Ich verweise hier ebenso auf die zuständigen Bundesministerien.
Abschließend zur Frage 20:
Parteipolitische Fragen sind kein Gegenstand des Interpellationsrechts. Welche Handlungen Bundesländer setzen und welche nicht, das obliegt den Bundesländern natürlich selbst. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
16.29
Vizepräsidentin Margit Göll: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß
§ 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden
Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt
ist.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte.
Bundesrätin
Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mehr als
bedauerlich, dass der Kanzler der Republik es nicht für wert befindet,
zur Beantwortung dieser Dringlichen
Anfrage in den Bundesrat zu kommen. (Rufe bei der SPÖ: Wieder einmal!)
Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich, weil wir alle gemeinsam ja darum
kämpfen,
für den Bundesrat eine möglichst hohe Wertschätzung zu erzielen.
Dass der Kanzler es nicht für wert befindet, herzukommen, ist sehr bedauerlich. –
Frau Staatssekretärin, Sie haben die Antworten wunderbar vorgelesen, alles
bestens. Man merkt richtig, dass Sie nur bei einzelnen Teilen wirklich
mitleben. Das ist halt so, wenn man in der Materie nicht sattelfest ist,
aber da kann man nichts machen. (Vizepräsidentin Hahn
übernimmt den Vorsitz.)
Das Problem der Bundesregierung ist, dass sie es nicht geschafft hat, die Inflation zu dämpfen. Das ist das Hauptproblem. Das ist das Problem in der
Mietfrage und das ist das Problem in der Lohnfrage. Das ist
auch das Problem in vielen Fragen der sozialen Leistungen. Ihr Scheitern bei
der Inflationsbekämpfung fällt uns an allen Ecken und Enden auf
den Kopf und macht die Situation schwieriger und schwieriger (Beifall
bei der SPÖ), im Besonderen was
das Thema Mieten betrifft. Die Mieten sind ein riesiges Problem für
die Menschen. Die Erhöhung der Mieten in den letzten Jahren –
teilweise wurden sie in den letzten Jahren dreimal erhöht –
bringt viele Menschen an den Rand ihrer Existenzmöglichkeiten. Wenn die
Mieten einen so riesigen Anteil des monatlichen Einkommens
einnehmen, dann haben die Menschen keine Chance, außer den
lebensnotwendigen noch irgendwelche anderen Ausgaben zu tätigen.
Für uns war es wichtig,
von Anfang an zu sagen: Es braucht eine Mietpreisbremse und keine
Schmähpartie wie die, die jetzt voraussichtlich kommen wird, die
vor vier Monaten angekündigt wurde. Bis jetzt liegt noch immer nichts vor.
Wir wissen nicht, was die Regierung vorhat. Wir wissen nicht,
was für einen Mietpreisdeckel sie machen wird. Anscheinend hat aber auch
die Bundesregierung erkannt, dass wir ein Problem bei den Mieten haben.
Wir haben das schon wesentlich früher erkannt. Es wäre klug gewesen,
bei den Mieten einzugreifen, und zwar äußerst klug und dringend
notwendig, um
die Menschen zu entlasten. (Beifall bei der SPÖ.)
Die ÖVP vor allen Dingen
interessiert das Thema nicht, das ist mir völlig klar, aber es ist ein Problem für 4,4 Millionen
Menschen, die in einer Mietwohnung wohnen, und zwar ein
riesiges Problem: Wie sollen wir das jetzt schultern? Wie sollen wir das jetzt machen? Mich hat neulich ein Kollege
angesprochen
und gesagt: Meine Miete haben sie jetzt das dritte Mal erhöht, ich weiß
jetzt nicht, was für Packerl für meine Kinder unter dem
Weihnachtsbaum liegen sollen, weil ich schauen muss, dass ich meine Fixkosten
bei der Miete abdecke. – So schaut es in der Realität
aus.
Hätte es nicht die Eingriffe in die Mietstrukturen besonders der sozialdemokratisch geführten Länder gegeben, dort, wo sie es können – bei den geförderten Mietwohnungen, bei den sozialen Mietwohnungen, – würde es in vielen Ländern noch viel schlechter aussehen. In den von der ÖVP geführten Ländern, auch gemeinsam mit der FPÖ, schaut das aber anders aus, dort gibt es keinen Deckel.
In Wahrheit geht es doch darum:
Die ÖVP – und die Grünen haben da mitgespielt –
wollte auf keinen Fall in den Markt eingreifen. So schaut es aus! Die
Hausbesitzer und die Immobilienspekulanten haben sich unendlich
gefreut, dass man die Mieterhöhungen hat durchlaufen lassen und keine Mietpreisbremse
eingesetzt hat, denn für sie heißt das Gewinne; ganz einfach,
ganz simpel Gewinne – und das auf Kosten der Menschen, die sich ihre
Mieten nicht leisten können. (Beifall bei der SPÖ.) Ich meine,
so kann man doch mit Leuten nicht umgehen, das ist ja unglaublich.
Ganz ehrlich – das muss man schon
sagen –, wenn man an die Leute denkt und wenn einem wichtig ist, wie
es ihnen geht, dann agiert man anders. Das ist
so in der Kinderbildung bei den rot geführten Ländern und das ist so
beim Mietpreisdeckel. Ich erinnere nur daran, dass das Burgenland die Mieten für
3 000 Genossenschaftswohnungen auf dem Niveau von Dezember 2022 eingefroren
hat, dass Kärnten die Mietsteigerung in gemeindeeigenen Wohnungen in
Klagenfurt, Villach, St. Veit und Wolfsberg auf maximal 2,5 Prozent
von 2023 bis 2025 herabsetzt. Davon profitieren 20 000 Menschen. In
Wien werden jetzt die Mietpreisanpassungen für insgesamt 185 000 Gemeindewohnungen
für 2024 und für 2025 eingefroren. Davon profitieren
370 000 Menschen. Außerdem gibt es in Wien noch erhöhte Wohnbeihilfen,
weil der Stadt, der rot geführten Stadt, auch mit Unterstützung
der NEOS, völlig klar ist, dass es wichtig ist, die Menschen jetzt
bei den Mieten zu unterstützen. Die Mieten sind Inflationstreiber, ganz
eindeutig. Hätten Sie früher gehandelt, hätten wir jetzt
viele Probleme nicht.
(Beifall bei der SPÖ.)
Ich hoffe, dass Sie, wenn Sie jetzt Ihr kleines
Mietpreisbremserl umsetzen, dann bitte auch nicht auf die kleinen
Geschäfte vergessen. Auch sie brauchen
eine Mietpreisbremse. Es ist klar, dass die Erhöhung der
Geschäftsmieten für die Betreiber ein unglaubliches Problem ist. Sie
werden diese Erhöhungen wieder an die Kundinnen und Kunden
weitergeben, und damit haben wir
wieder einen Inflationstreiber. Ich hoffe also, dass Sie nicht auf den
Einzelhandel vergessen haben, denn das wäre ganz, ganz wichtig.
Die Bauwirtschaft im Gesamten liegt jetzt, ganz ehrlich,
extrem darnieder. Wir haben ein riesiges Problem in der Bauwirtschaft
insgesamt. Sie haben
schon richtig gesagt, junge Menschen können es sich nicht mehr leisten,
ein Haus zu bauen. Wie bitte sollen sie das angesichts dieser unglaublichen
Teuerungsraten finanzieren? Sie können es sich einfach nicht mehr leisten.
Was haben Sie unternommen, als es darum ging, sie zu unterstützen? Die Kreditmöglichkeiten,
diese vergünstigten Kreditmöglichkeiten, die man ganz mühsam mit der Europäischen Union ausverhandelt
hat, hat Kanzler Kurz binnen kürzester Zeit abgedreht,
das wollte man nicht. Es wäre eine Chance für junge Menschen gewesen,
einfach einen günstigeren Kredit zu bekommen, damit sie sich
Eigenheim schaffen können, aber das wollte man nicht. (Beifall bei der
SPÖ.)
Wenn das Baugewerbe jetzt nicht wirklich ordentlich
stimuliert wird, haben wir ein riesiges Problem – nicht nur ein
bisschen, sondern ordentlich. Klar
ist, wir haben ein Plus von 13 Prozent bei den Insolvenzen im Baubereich,
und wir haben in diesem Monat einen Anstieg
der Arbeitslosigkeit um plus
14 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des letzten Jahres. Wenn es
im Baugewerbe mit der Arbeitslosigkeit losgeht, dann passiert das auch in
allen anderen Branchen. Das färbt auf alle anderen Branchen ab. Da muss
man einen Rettungsschirm einziehen, und zwar ganz dringend, das ist ganz
wichtig.
Wir müssen den sozialen Wohnbau stärken. Jetzt, da wir wissen, dass Mietwohnungen sozusagen die einzige Möglichkeit für junge Menschen sind,
sich alleine irgendwie eine eigene Existenz aufzubauen, es
keine neuen Bauvorhaben gibt und der soziale Wohnbau zurückgefahren wird,
siehe Beispiel Niederösterreich, ist natürlich der Druck auf die
Mieten und die Mietpreise
noch einmal höher. Wo sollen sie denn anders unterkommen? Es bleibt nur,
sich eine Mietwohnung zu nehmen und dann wieder abhängig zu sein. (Beifall
bei der SPÖ.)
Auch die Anzahl der Mieten, die befristet sind, ist, ganz
ehrlich, unglaublich hoch, und befristete Miete heißt immer
Abhängigkeit. Das heißt, wenn der Mietvertrag ausläuft,
muss man darum betteln, dass er wieder verlängert wird, und das bedeutet,
die Mieten können wieder angehoben werden. So passiert
das am freien Mietmarkt. Wenn man nicht wirklich eingreift und sagt, es braucht
auch bei den frei zu vergebenden Wohnungen einen Mietpreisdeckel, der wirklich
wirkt, dann wird nichts passieren. Wenn Sie jetzt dieses kleine Deckelchen
mit 5 Prozent machen, dann hoffen Sie doch in Wahrheit darauf,
dass die Inflation doch noch so weit sinkt – wenn wir Glück
haben, wenn das irgendwie geht –, dass es nicht mehr schlagend wird.
Das ist ja keine Mietpreisbremse, das ist eine absolute Schmähpartie! So
kann man mit den Menschen nicht umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Ihrer Ausrede, Frau Staatssekretärin, ganz
ehrlich – Sie haben sich da wirklich sehr bemüht –,
eine Erhöhung der Leerstandsabgabe sei nicht möglich, das
müssten die Länder regeln: Nein, die Länder – soweit
es ihnen in ihrem gesetzlichen Rahmen möglich ist –, jene,
die besonders von Leerständen betroffen
sind, haben sie schon hinaufgesetzt. Jetzt braucht es eine Regelung auf Bundesebene,
damit man wirklich eine Leerstandsabgabe machen kann, die wehtut, damit
die Wohnungen auf den Markt kommen und junge Menschen die Chance
haben, eine Wohnung zu mieten.
Ich weiß schon, auch da tut sich die FPÖ sehr
schwer. Ich kann mich noch erinnern, als wir den Antrag zu einer
Erhöhung der Leerstandsabgabe gestellt
haben, ist die FPÖ damals nicht mitgegangen. Wir wissen, die FPÖ ist
eine laute und eine sehr energische Partei,
aber wenn es um Lösungen geht oder wenn
es um die Frage geht, wo man in den Markt eingreifen kann, damit es
den Menschen besser geht, wenn es darum geht, dass die anderen, die viel haben,
etwas abgeben könnten, na dann tut sich die FPÖ schon sehr
schwer. Dafür haben wir viele, viele Beispiele, keine Frage. (Beifall
bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der
FPÖ.)
Man kann viel reden, aber man weiß, was
passiert. Also auch das ist ganz klar: Wir sehen, da stehen Sie sicher nicht
auf der Seite jener Menschen, die
wirklich Unterstützung brauchen. (Zwischenrufe der Bundesrät:innen
Doppler
und Spanring.)
Weil sehr viele von uns heute diesen Button gegen Gewalt an
Frauen tragen: Das ist ein wichtiges Thema. Für Frauen stellt sich die
Frage: Wie können
sie aus Beziehungen, die schlecht für die Frauen sind, hinauskommen? Das
führt aber auch zur Frage: Kann sich eine Frau eine eigene Wohnung
leisten? Kann
sie es sich leisten, ihren eigenen Weg zu gehen?
Ich habe jetzt mit vielen Frauen gesprochen, auch mit
Frauen, die von Gewalt bedroht sind, und die haben mir gesagt: Ganz ehrlich,
bei dieser Teuerung
und bei diesen Mieten kann ich nicht gehen, auch wenn ich es möchte, weil
ich es mir nicht leisten kann!
Das ist schon bedrückend. Umso wichtiger ist es, zu schauen, dass man jetzt wirklich eine Mietpreisbremse einzieht, die den Menschen hilft, die entlastet und die den Menschen die Sorgen nimmt. Daher stellen wir den folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mietpreisstopp jetzt“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage betreffend umfassendes Reformpaket für leistbares Wohnen.
Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen für einen Mietpreisstopp enthalten, insbesondere“ – und darum geht es jetzt –
„- die Rücknahme der Indexierungen der Richtwertmieten vom 1. April 2023 sowie der Kategoriemieten vom 1. Juli 2023
- das Einfrieren sämtlicher Mieten bis Ende 2025
- ab 2026 erfolgt die Indexierung nicht mehr nach VPI,
sondern richtet sich am Leitzinssatz der EZB aus, maximal
jedoch“ – und darum geht es jetzt –
„2% p.a.“
*****
So muss man das deckeln, um wirklich den Menschen zu helfen.
Ganz ehrlich: Wir können alle schön
schwadronieren. Frau Staatssekretärin, Sie haben wunderbar geredet, aber
der Punkt ist: Hätte man früher eingegriffen, hätte man wirklich eine Mietpreisbremse eingezogen, dann
wären
viele Menschen von vielen Sorgen befreit und würden sich jetzt
leichtertun. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir können alle nur hoffen, dass es nicht
wieder – wie die große Ankündigungsgeschichte, es werde eine Mietpreisbremse geben;
vier Monate haben Sie gebraucht, und noch immer liegt nichts
da – so eine kleine Schmähpartie wird, sondern wirklich eine
gescheite Mietpreisbremse, mit der man die Menschen entlastet. Die
Situation für die Menschen wird nämlich nicht leichter, auch nicht im
nächsten Jahr. Wir haben jetzt gesehen, unter welchen Belastungen
die Menschen stehen.
Wenn die Belastungen für sie noch größer
werden, dann wird die Gefahr für die Demokratie
größer, auch das muss einem klar sein. Menschen, die Probleme
mit ihrem Einkommen haben, die Probleme haben, ihren Alltag irgendwie
auf die Reihe zu kriegen, haben kein Vertrauen in die Demokratie. Das ist
leider die Schlussfolgerung, die man ziehen muss, das muss einem klar sein.
Darum braucht es keine Entlastungspakete für die
Unternehmen, die großen Unternehmen, die eh schon wirklich sehr,
sehr gut unterstützt wurden, sondern es braucht jetzt ganz
dringend Entlastungspakete für die Menschen, damit sie wieder Vertrauen
und die Sicherheit haben, dass sie ein gutes Leben
führen können. Es braucht aber auch Entlastungspakete für die
Kleingewerbetreibenden, für all jene, die ein Geschäft haben,
für all jene, die sich
bemühen. Auch da braucht es Entlastungspakete.
Die Großen sind von Ihnen übermäßig
ausgestattet worden. Jetzt sind die Menschen dran, die es wirklich brauchen.
Ich fürchte aber, bis zum Ende dieser Bundesregierung
wird das nicht mehr geschafft werden, und dann braucht
es bei all der Schuldenlast, die Sie uns jetzt mitgeben, einfach einen
neuen Aufbruch. Das ist notwendig. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.43
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Mietpreisstopp jetzt“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte schön.
Bundesrätin
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus oder wo immer Sie uns
zuhören und zusehen! Vorerst einmal ein großes Dankeschön an
dich,
liebe Frau Staatssekretärin, für die umfassende Beantwortung dieser
Anfrage! (Bundesrat Schennach: Danke!) Du hast das wie immer
sehr, sehr souverän gemacht, und ich finde es hervorragend, dass wir
jungen Menschen, so wie die Frau Staatssekretärin einer ist, die Chance
geben (Bundesrätin Grimling:
Jaaa!), dass sie hier im Parlament ihre Meinung sagen und sich
präsentieren. Vielen, vielen Dank, Frau Staatssekretärin! (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Doppler. –
Bundesrat Schennach: Auch danke an den Kanzler!)
Wenn ich jetzt der geschätzten Frau
Fraktionsführerin – ich schätze sie wirklich –
zugehört habe, dann habe ich den Eindruck, ich persönlich lebe in einem
anderen Land. (Bundesrat Schennach: Ja, das kann sein!) Ich gehe
hinaus: Der Christkindlmarkt draußen vor der Tür in
Wien ist voller Leute. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Tourismusgebiet!)
Ich gehe bei mir in Salzburg hinaus: Der Christkindlmarkt in Salzburg ist
voller Leute. (Zwischenruf der Bundesrätin Gerdenitsch.)
Ich versuche, einen Tisch in einem Restaurant zu bekommen: Ich bekomme ihn
nicht wegen der vielen Leute. Die Menschen haben Gott sei Dank Freude am Leben,
sie genießen das Leben, sie genießen den Urlaub in
Tourismusregionen, und das ist gut. (Bundesrat Schennach: Das sind
vor allem Italiener, Tschechen, Ungarn!) Ich will damit nur sagen: Die Frau
Kollegin
hat für mich ein Bild von uns und von Österreich gezeichnet, das
völlig anders ist, als sich die Realität darstellt.
Ich verhehle nicht, es gibt Menschen, die die Hilfe brauchen, aber diese Menschen haben die Hilfe bekommen. Wir haben (eine Broschüre mit dem Titel „Mit ganzer Kraft für die Menschen“ in die Höhe haltend) ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, und ich werde auch noch auf einige Punkte eingehen.
Es gibt ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses
sogenannte Sora-Papier – ich glaube, ihr wisst es –, und
da wurde als Strategie empfohlen, dass alles schlechtgeredet wird, dass man von
Erschöpfung und Depression redet. Es kommt mir so vor, dass genau das
jetzt wieder in diese Kategorie passt, dass Sie alles schlechtreden: Wir stehen
so schlecht da! – Der Wahlkampf hat
begonnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir in der Volkspartei haben
einen anderen Zugang. Es ist Zeit für einen echten und ehrlichen
Wettbewerb der besten Ideen und für den Glauben an unser
Land und unsere Menschen, denn die Menschen in unserem Land haben sich das
verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir als Volkspartei setzen unseren Kurs konsequent fort, wir entlasten die Menschen in herausfordernden Zeiten, und es ist für uns klar, wir lassen die Menschen mit der Teuerung nicht allein. Wir sind aktiv, diese Regierung ist aktiv und handelt.
Wir haben bereits wesentliche
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Wohnen auf den Weg
gebracht – die Frau Staatssekretärin hat es schon
gesagt –:
das Bestellerprinzip im Maklergesetz. Wir haben im Jänner 2023 Wohn-
und Heizkostenzuschüsse in der Höhe von 450 Millionen Euro als
Zweckzuschuss des Bundes an die Länder verteilt. Die Länder
haben damit auch einiges gemacht, ich werde darauf auch noch zurückkommen.
Zusätzliche Mittel
von 55 Millionen Euro sieht die Initiative für Wohnungs- und
Energiesicherung vor. Im Rahmen der Novelle des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-
Ausgleichs-Gesetzes fließen im Jahr 2023 zusätzliche
30 Millionen Euro und im Jahr 2024 zusätzlich 25 Millionen
Euro. Ganz wesentlich – und das kann
ich als eine Vorsitzende eines Sozialvereins in Salzburg sagen – ist
der Wohnschirm, die 250 Millionen Euro. Daran erinnert sich leider keiner.
Wir haben 250 Millionen Euro mit dem Wohnschirm auf den Weg gebracht,
und so können neben den Wohnkosten auch die Rückstände bei den
Energiekosten bezahlt werden. Das hat sich als ganz, ganz wesentlich
erwiesen
und wird sehr, sehr gut angenommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie die Frau Staatssekretärin schon gesagt hat: Es gibt die Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds. Nun hat unser Bundeskanzler Ende August diese Mietpreisbremse vorgestellt, und das ist auch schon wieder nichts: Das sind nur 5 Prozent und es wird schon wieder herumgemotzt. – Wenn es nicht so
gewesen wäre, wenn wir nichts getan hätten, dann wären es zumindest 15 Prozent gewesen – Kollege Obrecht weiß das sicher –, um die die Mieten gestiegen wären.
Wir sind ja gerade in
Ausverhandlung. Da lade ich gerade Sie, die SPÖ, aber auch die FPÖ
ein, mitzutun und es nicht als Schmähpartie, wie Ihr Vorsitzender
Babler das abgetan hat, zu behandeln. Bringen Sie sich ein! Dann kann
auch etwas Gescheites daraus werden. Zu den Forderungen aber, die Sie so
ultimativ stellen: Es muss alles verhandelt werden. Bringen Sie sich ein!
Wir würden das sehr notwendig brauchen. (Ruf bei der SPÖ: Haben
wir gerade!)
Unabhängige Experten, wie – ich glaube, Kollege Obrecht hat das schon gesagt – Christoph Badelt und Gabriel Felbermayr begrüßen diese Maßnahmen der Bundesregierung.
Liebe
Kolleg:innen von der SPÖ, Sie reden auch immer von Markteingriffen und
davon, dass man das alles regulieren muss. Wir haben dazu natürlich einen
anderen Zugang (Bundesrätin Schumann: Ja, aber ihr habt die Mieten
zu hoch raufgehen lassen!), denn das kann auch in die andere Richtung
gehen: Je mehr
man reguliert, desto mehr verknappt man den Wohnraum (Bundesrätin Schumann:
Geh, geh, geh, doch nicht bei den Mieten!), und das verteuert diesen
dann wieder. So ist es eben in einer Marktwirtschaft. (Beifall bei
der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Wanner.)
Auch die Vermieter müssen
sich – besonders in Wien, mit dem hohen Anteil an
Mietwohnungen – darauf verlassen können, dass ihre Mieten
über den gesetzlich vorgesehenen
Mechanismus zumindest einigermaßen wertgesichert sind, denn da
fallen ja auch Investitionen an. Ein Vermieter ist ja nicht prinzipiell böse –
das kommt mir bei dem, was Sie sagen, manchmal so
vor –, sondern der muss ja auch
seine Wohnung instand halten (Die Bundesrätinnen Grimling
und Schumann: Dafür gibt es Rücklagen! Dafür zahlen wir
Miete!), der muss ja auch dekarbonisieren et cetera. Es hat eben alles
seine zwei
Seiten, liebe Kollegen von der SPÖ, so ist es halt.
Ich kann nur
sagen: Unter der ÖVP-Führung in Salzburg haben wir seit 2019 die
strengste Bodenpolitik in Österreich. (Bundesrätin Grimling:
Davon weiß der Kollege aber nichts!) Jede Umwidmung wird konsequent in
die Widmungskategorie Förderbares Wohnen – das habt ihr ja
gefordert: Förderbares Wohnen – eingeführt. –
Kollege Wanner, reg dich nicht zu viel auf, du kannst auch noch etwas sagen,
wenn du willst! (Bundesrat Wanner: Dann überleg, was
du sagst! – Heiterkeit der Bundesrätin Schumann. –
Bundesrat Wanner: Das gibt’s ja nicht, die glaubt das auch noch!)
Zudem sind bei Nachverdichtungen ab 300 Quadratmeter 75 Prozent im
öffentlichen Interesse zu verwenden. Beides wurde mittels ROK-Vertrag
abgesichert. Zum Vergleich: In Wien, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen
für beides lediglich 66 Prozent zur Verfügung.
In der Stadt Salzburg
hat unter der ÖVP-Führung die Baubehörde in den Jahren 2021
und 2022 jeweils so viele Baubewilligungen erteilt wie seit 2013 nicht mehr.
Mit Anfang des Jahres 2023 wurden 1 223 Wohnungen
bewilligt. (Zwischenruf des Bundesrates Wanner.)
Wir haben in Salzburg
eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe beschlossen, und – das
verschweigt ihr auch immer, weil ihr nur von den drei tollen Bundesländern
Kärnten, Burgenland und Wien redet (Bundesrätin Gerdenitsch:
Endlich sprichst du es aus! – weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ) –
wir haben
die Mieterinnen und Mieter in Salzburg schon durch ein großes Mietensenkungsprogramm
entlastet. 2015 wurde die Wohnbauförderung geändert – damals
hat sich auch die Regierung geändert und es gab keinen sozialdemokratischen Baulandesrat mehr – und
wir haben in der neuen Wohnbauförderung
vorgesehen, dass es nur mehr – wir haben das schon einmal
ausgetauscht, lieber Kollege Obrecht – 2 Prozent Erhöhung
pro Jahr
für alle geförderten Wohnungen in Salzburg geben darf, und daran
hält man
sich auch – no na net, ist eh klar. (Neuerliche Zwischenrufe bei
der SPÖ.)
Es gibt also auch andere Bundesländer, die in diesem Bereich viel machen.
Wir haben in Salzburg auch
Entlastungspakete in der Höhe 28,2 Millionen Euro gemacht. Der Zugang zur Wohnbauhilfe wurde erleichtert und umfasst ab
1. Mai 2023 Nettomieten bis 10,2 Euro pro Quadratmeter.
Außerdem
gibt es die Ausweitung der Anspruchsberechtigten des Heizkostenzuschusses durch
Erhöhung der Einkommensgrenze auf 1 300 Euro, 14-mal
jährlich,
und für Einpersonenhaushalte mit Minderjährigen erhöht sich
dieser Beitrag um 360 Euro. Wir haben den Heizkostenzuschuss von 300 auf
600 Euro erhöht,
und das wird auch so bleiben. Kollegin Doppler weiß das eh.
Es gibt ein neues
Grundverkehrsgesetz – gemeinsam für einen sorgsamen Umgang
mit Grund und Boden –, damit der Grunderwerb
für heimische Landwirte wieder möglich wird und das
Investieren in Betongold, ganz bewusst, sowie spekulativer Leerstand
wirkungsvoll verhindert werden. Zweitwohnungen, die erstmals nach dem
1. März 1993 als solche genutzt wurden, können nur mehr an nahe
Angehörige zur Zweitwohnungsnutzung übertragen
werden. Bei einer Übertragung an Personen außerhalb dieses Kreises
ist eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz anzunehmen.
Kollegin Eder aus
Vorarlberg hat mir auch gesagt: Vorarlberg bietet das attraktivste
Wohnbauförderungsprogramm an. Ab 2024 können Familien einen Kredit
bis 150 000 Euro zu einem Zinssatz von 1,25 Prozent bekommen.
Zugleich werden die zulässigen Einkommensgrenzen um 10 Prozent
angehoben, sodass ein Zweipersonenhaushalt bis zu einem Nettoeinkommen von
7 000 Euro eine Neubauförderung erhalten kann, und damit ist
diese Förderung wirklich tief im Mittelstand der Bevölkerung
angekommen. (Beifall bei
der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will damit
nur sagen: Auch die anderen Bundesländer haben schon sehr viel getan
und wissen um die Notwendigkeit
dieser Aktivitäten, und es wird auch weiter etwas geschehen. (Bundesrätin
Schumann: Dann macht einen gescheiten Mietpreisdeckel!)
Darüber
hinaus haben wir als Bundesregierung so viel gemacht. Das vergisst man immer
und das will die Opposition auch bewusst nicht wahrhaben: Gebührenstopp
auf mehreren Ebenen, Aussetzung der Bundesgebühren im kommenden Jahr,
Klimaticket, Autobahnvignette, die Gemeinden haben
ein 150-Millionen-Euro-Paket bekommen, die Zufallsgewinne der Energiekonzerne
wurden abgeschöpft und, und, und. (Bundesrätin Schumann:
Ein bisserl, ein bisserl, ...!)
Wir haben dazu (die
genannte Broschüre in die Höhe haltend) ein Büchlein, und
ich könnte noch eine halbe Stunde erzählen, was alles passiert ist,
aber ich
weiß, dass Sie davon nichts wissen wollen. Sie haben das Bild: Österreich
geht es schlecht, uns geht es schlecht, die böse Bundesregierung! (Beifall
bei der
ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Wir haben kein Bild,
die Leute haben das Bild! – Weitere Zwischenrufe bei der
SPÖ.)
Es ist wirklich schade. Wir könnten gemeinsam so viel erreichen. Die Energien könnten wir positiv nützen, um dieses Land vorwärts zu bringen. (Bundesrätin Schumann: Das heißt aber nicht, dass wir ruhig sind!)
Wir und der grüne Koalitionspartner
machen das tagtäglich. Wir werden das auch weiterhin tun. (Bundesrätin
Doppler: Aber nicht mehr lang!) Unser
Ziel ist, niemanden im Stich zu lassen, damit jeder in Österreich
weiterhin gut leben kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.56
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte schön.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! – Frau Staatssekretär, bevor ich auf die Dringliche eingehe, möchte ich noch einmal Ihre Einleitung in Erinnerung rufen.
Sie haben zu
Beginn der Debatte gesagt, Sie sind sehr froh, dass wir in Österreich
leben, dass Österreich ein Land ist, wo Menschen, die arbeiten, die etwas
leisten, Gott sei Dank einen Wohnraum zur Verfügung haben, und
dass für jene Menschen, die nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen
sind, in Österreich auch gesorgt wird.
Das hat für
mich so geklungen, als ob Sie nicht wüssten, dass es bedauerlicherweise
noch sehr, sehr viele Menschen in Österreich gibt, die kein Dach
über dem Kopf haben und die gerade jetzt in der kalten Jahreszeit, wenn
sie sich nicht früh genug anmelden, nicht einmal in einer Schlafstelle
einen Unterschlupf finden.
Es ist also in Österreich
nicht so, dass wirklich jeder bei uns wohnversorgt
ist. Aufgrund der Politik, die Sie in den letzten Monaten gemacht haben, gibt
es sehr, sehr viele Familien, die in der
jetzigen Zeit keinen warmen Wohnraum
zur Verfügung haben, so wie Sie das
annehmen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl.)
Dazu passt ganz gut, dass Frau Eder-Gitschthaler nach dem leidenschaftlichen
Plädoyer von Kollegin Schumann, die darauf hinweist, dass es bei uns
wirklich arme Menschen gibt, sagt: Die Christkindlmärkte sind ja
voll und die Leute gehen dorthin und dahin! (Rufe bei der SPÖ: Ja!
Natürlich!)
Wissen Sie, warum
die Christkindlmärkte so gut besucht sind? – Weil
alle anderen Länder in Europa das mit der Inflation in den Griff gekriegt
haben und wir deshalb Gott sei Dank wieder so viel Tourismus in Wien, in Salzburg und in
Graz haben. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Ja, es ist richtig: Nach wie vor haben wir in Österreich
die hohe Inflation und die Teuerungswelle, die viele Österreicher wirklich
dazu zwingt, täglich nach
wie vor einen wahren Überlebenskampf zu bestreiten, und wenn ich daran denke,
dass jetzt Weihnachten vor der Tür steht, so bin ich davon überzeugt,
dass es in sehr vielen Familien entweder leere Gabentische oder sehr
spärlich gedeckte Gabentische geben wird. Die jetzige Regierung hat, wie
auch
in der Coronapandemie, einfach in allen Bereichen versagt, um die Lebenssituation
der Österreicher wirklich nachhaltig zu verbessern.
Die
explosionsartige Steigerung von Mieten und Betriebskosten ist aber nicht allein
der Inflation geschuldet, sondern sie hat schon viel, viel früher angefangen. Wenn
man jetzt ganz ehrlich ist, muss man sagen: Die Ursachen liegen in erster Linie
in der unkontrollierten Asyl- und Zuwanderungspolitik, die
seit Jahren ideologisch betrieben wird, und im systemischen Aushungern des
ländlichen Raums.
Wenn man
nämlich, vor allem in jenen Ländern, in denen SPÖ und ÖVP
die Verantwortung haben, nichts anderes macht, als Spitäler zuzusperren,
Schulen zusammenzulegen, Kindergärten einfach zu schließen, die
Infrastruktur auszuhöhlen, na was werden junge Familien und junge
Menschen dann machen? – Sie strömen in den urbanen Raum.
Das wiederum übt auf die
jetzige Wohnsituation einen noch größeren Druck aus, und das
erhöht natürlich auch die Mietkosten. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich meine, man sieht es am
Beispiel Wien. Das muss einem doch bitte zu denken geben, wenn die
Bevölkerungszahl in Wien stetig steigt, aber der Anteil
jener, die wählen dürfen, andauernd sinkt. Da kann ja irgendwo etwas
nicht zusammenpassen. Deshalb: Wenn ich schon eine knappe Ressource Wohnraum habe,
darf ich mich halt nicht immer ideologisch dazu verpflichtet fühlen, dass
jeder, der österreichischen Boden betritt und: Asyl!, schreit, sofort
einmal in erster Linie wohnversorgt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Man sieht, dass bedauerlicherweise eine linke Ideologie halt
auch nicht immer das Beste anregt. Wir haben jetzt in Graz eine Regierung aus
Kommunisten, Grünen und den Roten noch dazu. Was machen
die? – Das Erste, das sie in ihrer Verantwortung machen, ist: Sie
verändern einmal die Vergaberichtlinien von Gemeindewohnungen,
die eigentlich Menschen zur Verfügung stehen sollten, die tatsächlich
schwache finanzielle Situationen haben, wieder so,
dass natürlich in erster Linie die Ausländer wieder einmal bevorzugt
werden und das eigene Volk wieder durch die Finger schaut. (Zwischenruf bei
der FPÖ.)
Obwohl das Wohnungsressort
jetzt unter einer kommunistischen Bürgermeisterin geführt wird,
wurde in den letzten drei Jahren weder ein Sozialwohnbau umgesetzt noch
irgendwo leistbarer Wohnraum geschaffen, sondern nein, im Gegenteil: Bei uns in
Graz ist eine wahre Blütezeit für Spekulanten-
und Anlegerwohnungen. Wertvoller Grünraum wird verbaut, aber nicht um
Menschen leistbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen, sondern
nein, um denen – wie Sie alle zu Recht erwähnen –,
die eh schon viel Geld haben, die eh
schon viel Reibach machen, noch mehr Möglichkeiten zu geben:
siehe Benko und Konsorten. (Bundesrat Tiefnig: Das gibt es mit
den Kommunisten!)
Das mit dem Aushungern des
ländlichen Raums habe ich erwähnt, das ist
auch wesentlich.
Die SPÖ weist in ihrer
Dringlichen besonders darauf hin, dass es Städte gibt, die in ihrem
eigenen Wirkungsbereich die Mieten nicht erhöht haben. Graz
hat das auch nicht gemacht, da hat die kommunistische Bürgermeisterin
maximal um 2 Prozent erhöht. Ihr Parteigenosse aber, Herr
Bürgermeister Ludwig,
hat, soweit ich mich erinnern kann, am Anfang alles maximal erhöht, was
nur gegangen ist: die Mieten, die Kanalgebühren, die
Müllgebühren.
Jetzt frage ich mich: Warum hat er das gemacht? Es
könnte ja sein, dass er nicht mehr ideologisch sozialdemokratisch denkt,
sondern vielleicht doch ein bisschen kapital- und gewinnorientiert. (Bundesrätin
Grimling: Für die Stadt!)
Wie kann man sonst erklären, dass heute in der „Wiener
Zeitung“ – jetzt zitiere ich – steht:
„Umgewidmet. Wie in Wien rote Bauträgerinnen profitieren.
SPÖ-nahe Bauträgerinnen kaufen in der Donaustadt günstig
Grünland. Kurz danach verliert es den Schutzstatus. Jetzt wird es zu
Bauland.“ – Wie ist das
zu verstehen? (Bundesrat Spanring: So ein
Zufall! – Bundesrat Tiefnig: Oho! – Bundesrätin
Schumann: Wir brauchen einen sozialen Wohnbau in Wien! So ist
das zu verstehen! Ganz einfach!) Wie kann so etwas passieren? (Bundesrat Spanring: Reiner Zufall!)
Was auch ein wesentlicher
Faktor ist: Da wird von der AK Wien eine Studie präsentiert. Diese Studie
hat als Titel „Das Geschäft mit Wohnen, Gesundheit und
Pflege“. „Bestehende Ansätze zum Schutz kritischer Infrastrukturen
[...] greifen zu kurz.“ Wichtig ist nur, woher ein Investor kommt,
aber bedauerlicherweise schaut man nicht darauf, was er damit tut. Oder:
„Finanzinvestoren drängen verstärkt in Bereiche wie
Medizinische Versorgungszentren, Pflege- und Studierendenheime sowie in
den sozialen Wohnbau.“ – Da ist die Regierung mehr als
gefragt, endlich diese Rahmenbedingungen so abzustecken, dass solche
Spekulationen nicht mehr möglich sind.
Liebe SPÖ, ich verstehe, dass ihr diese Forderungen stellt, aber man soll immer nur jene Dinge fordern, bei denen man auch selbst bereit ist, sie umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Das machen wir!)
17.04
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA
(Grüne, Wien): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier und Damen und Herren vor
den Bildschirmen! Ja, ich bin ganz erfreut, dass Kollegin Schartel von der
FPÖ die „Wiener
Zeitung“ zitiert. Ich dachte, wir haben sie abgeschafft. Anscheinend wird
sie hochaktuell gelesen. (Bundesrat Leinfellner: Nein,
ihr habt sie abgeschafft! – Bundesrätin Schumann:
Na, geh!) – Ja, ja. (Beifall bei den
Grünen. – Bundesrätin Schumann: Kollegin Kittl, auf
Wien hinhauen! Das ist jetzt
der zweite Satz!)
Trotzdem muss ich Frau Schartel
ein bisschen recht geben, ich gehe auch gleich darauf ein. Ich wundere mich ein
bisschen, dass die SPÖ diese Dringliche
gerade jetzt, zu diesem Zeitpunkt einbringt, denn Sie wissen ganz genau, dass
nächste Woche das Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen (Bundesrätin Schumann: Mit 5 Prozent Deckelung, ja!) bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, im Bautenausschuss des Nationalrates eingebracht wird.
Es grenzt für mich ein bisschen an Hohn, dass Sie sagen, das ist ein Schmäh oder ein Deckelchen. (Bundesrätin Schumann: Ja, ist es ja! 5 Prozent!) 2,5 Millionen Österreicher:innen werden in den nächsten drei Jahren nachhaltig entlastet. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Ja, bei 5 Prozent Deckel!)
Ich kann an meine Vorrednerin anschließen, denn auch ich finde es
nicht sehr glaubwürdig, gerade aus Wien heraus gemeinsam mit
anderen Bundesrät:innen diese Dringliche und diese Forderungen einzubringen.
Erst nachdem
die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen wie eben den Wohnschirm gesetzt
hat (Bundesrätin Schumann: Sie wollen nicht in den Markt
eingreifen!
Die Grünen genauso wenig wie die ÖVP! So schaut es aus!) –
wir haben es heute schon gehört, mit 250 Millionen Euro –,
mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss, oder nachdem wir in Wien schon
monatelang eine große Kampagne „Zu
Hause zu teuer“ mit großer medialer Aufmerksamkeit gefahren haben,
bei der wir eine Deckelung der Gemeindebaumieten gefordert haben, kommt
diese: nicht einmal jetzt, sondern 2024 (Bundesrätin Schumann:
Und 25!),
also auch nicht sofort und auch nicht schon längst umgesetzt, obwohl es im
Gemeindebau, bei dem die Stadt Wien selbst Vermieterin ist, so einfach
wäre. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der
ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Und 25! –
Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)
Ich bin trotzdem froh, dass Wien
das macht, ich verweise jedoch auch darauf, dass es Graz schon zu Beginn der
Teuerung gemacht hat, und Innsbruck
hat auch schon vor Längerem einen Mietzinsdeckel
eingeführt – überall dort, wo Grüne mit in der Stadtregierung waren. (Bundesrätin Schumann:
Wienbashing
ohne Ende!) Ich danke aber trotzdem allen anderen Gemeinden und
Ländern, die
das gemacht haben. (Bundesrätin Grimling: Wie lange waren in Wien die Grünen in der Regierung?)
Aber zurück zu den Forderungen: Sie fordern auch, Leerstand zu
bekämpfen. (Bundesrätin Schumann:
Schauen wir, wo Frau Kittl das nächste Mal ist!) Auch
das – die Staatssekretärin hat es angesprochen oder
angedeutet – können aber die
Länder machen. Sie können es auch effektiv und empfindlicher machen,
sodass es ein bisschen mehr wehtut und die Vermieter:innen auch dazu gebracht
werden, zu vermieten.
Sie könnten auch in Wien zum Beispiel Tausende Wohnungen auf den Markt bringen, die diesem durch Airbnb entzogen werden – eine gewerbliche touristische Vermietung –, indem sie zum Beispiel die Wohnzonen ausdehnen und es verbieten, damit Wohnraum eben Wohnraum bleibt und nicht zweckentfremdet wird. (Bundesrat Spanring: Die Grünen stehen für Enteignung! Super!)
Sie könnten genauso in Wien stadteigene Grundstücke nehmen und
mehr Gemeindewohnungen schaffen. Sie könnten nachverdichten, Sie
könnten dort verbessern, Sie könnten Dachböden ausbauen et
cetera, et cetera. Es ist
also tatsächlich so – ich muss mich leider
anschließen –: Man sollte zuerst vor seiner eigenen
Haustür kehren. (Bundesrätin Schumann: Genau!
Immer
sich der FPÖ anschließen! Das ist gescheit!)
Sie wissen aber auch – das hat Kollegin
Gitschthaler schon angeführt –, dass die Regierung viele
Maßnahmen gesetzt hat, um einerseits die Inflation zu bekämpfen,
aber andererseits auch die Menschen eben sozial gerecht mit dem Fokus auf
Menschen mit weniger Einkommen zu entlasten. Das haben
auch der Budgetdienst und der Rechnungshof bestätigt. 2022 gingen an das
untere Drittel der Einkommen mehr Leistungen, als Ausgaben getätigt
werden müssen, weil es eben Direktzahlungen gab, die sofort gewirkt haben,
wie zum Beispiel Klima- und Energiebonus. Es gab die Entlastungspakete, die
ich erwähne, weil für Mieten und Energie in den Ländern
700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Das ist nicht
nichts.
Die Regierung hat aber auch
langfristige Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die Abschaffung der
kalten Progression oder nach langen Verhandlungen
auch die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter:innen. Das ist ein
Riesenerfolg und das ist eine Riesenerleichterung für Mieter:innen. (Beifall
bei
Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann:
Dafür habt ihr den Klimaplan bei der
EU abgesagt! Der Klimaplan ist beendet! Bravo!)
Auch da frage ich mich aber:
Warum, liebe SPÖ, haben Sie das nicht schon vorher gemacht? Sie waren
lange genug in Regierungsverantwortung,
Sie könnten solche sozialen Steuerreformen schon längst gemacht
haben. (Rufe bei der SPÖ: Wie geht es dem
Klima...? – ... Regierungsverantwortung!)
Ich muss dem
Kollegen – ich glaube, es war ein Kollege von der
SPÖ – recht geben, der gesagt hat, es geht nicht um Leistungen,
die sozusagen von
der Regierung gegeben werden, sondern es geht tatsächlich um Steuerumverteilung.
Das ist total wichtig.
Ein anderer Punkt ist die
Kaufkraft. Ich glaube, die Kaufkraft ist total wichtig, besonders wenn wir von Inflation sprechen. Auch 2023 ist die Kaufkraft
gerade für das untere Einkommensfünftel höher als 2019 (Bundesrätin
Schumann: Weil die Gewerkschaft so gut verhandelt!), als vor der Krise. 2024 –
das wurde berechnet – steigt die Kaufkraft wieder für
alle. Das ist wichtig. (Beifall bei Grünen und ÖVP. –
Bundesrätin Schumann: Aber nur, wenn
die Verhandlungen gscheit gehen!)
Das Finanzausgleichsgesetz, das
eben beschlossen wurde, reserviert für
die nächsten Jahre 1,5 Milliarden Euro für Bauen und Sanieren.
Das
ist gleichzeitig auch eine Investition, die die Baubranche stärken wird.
Das sind vor allem auch Maßnahmen, die leistbaren Wohnraum und den gemeinnützigen Wohnbau
fördern. Das ist das Wichtige.
Das ist ein Punkt, der vielleicht Wien nicht so stark betrifft, weil Wien sehr viele Mieter:innen hat (Bundesrätin Schumann: Vor allen Dingen sehr sozialen Wohn-
bau!), der
aber vor allem die Länder betrifft, wenn es darum geht, Eigentum aufzubauen.
Eine Genossenschaftswohnung mit einem Baukostenbeitrag – vor allem
wenn es dann auch in Eigentum umgewidmet wird – kann man
sich wesentlich leichter leisten. Also ich finde, das ist ein sehr wichtiges
und sehr spannendes Instrument für die Länder.
Genauso ist es wichtig – ich habe es vorhin angesprochen –, dass man, wenn man gemeinnützig baut oder Gemeindewohnungen baut, eben die vorhandenen Flächen nützt und nicht auf der grünen Erde weiter verbaut. (Bundesrätin Schumann: Ja, genau! ...!)
Jetzt komme ich noch zum Punkt Flächenwidmungskategorie sozialer Wohnbau, die Sie fördern. In Wien wurde eine solche – und das freut uns immer wieder in Wien – auf Betreiben der Grünen in der Wiener Landesregierung gemeinsam mit der SPÖ schon 2017 umgesetzt. Das nennt sich Widmungskategorie „Gebiete für geförderten Wohnbau“, bei denen ab 5 000 Quadratmeter Wohnnutzfläche zwei Drittel dem geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden müssen, damit leistbare Wohnungen geschaffen werden.
Warum sage ich das? –
Weil wir uns soeben – Sie wissen, ich bin auch Bezirksrätin im
20. Bezirk (Bundesrätin Schumann: Das merkt man nicht! Das
merkt man nicht!) – wahnsinnig geärgert haben: Es gibt das
Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof (Bundesrätin Schumann:
Das merkt man nicht!), dort werden in den nächsten Jahren Tausende
Wohnungen gebaut, aber dort werden dem geförderten Wohnbau nur
60 Prozent (Bundesrätin Schumann: Das
merkt man nicht!) anstatt zwei Drittel zur Verfügung gestellt, obwohl
wir leistbaren Wohnraum brauchen. Das finde ich sehr schade. Das
heißt, ich unterstreiche es: Beginnen Sie dort, wo Sie regieren, so
zu handeln, wie Sie es von anderen fordern! (Bundesrätin Schumann:
Ich merke mir das alles, ich habe
ein Gedächtnis wie ein Elefant!)
Ich appelliere am Schluss auch noch einmal, dass Sie nächste Woche im Bautenausschuss das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz mit uns
abstimmen. – Vielen Dank. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. –
Bundesrätin Schumann: Leider habe ich ein Gedächtnis wie
ein
Elefant!)
17.13
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen, darf ich an dieser Stelle ein ehemaliges Mitglied unseres Hauses bei uns im Bundesratssaal sehr herzlich begrüßen, nämlich Herrn Bundesrat außer Dienst Andreas Lackner. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)
Bereits am Rednerpult befindet sich Herr Bundesrat Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte schön.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das sich die SPÖ ausgesucht hat, ist eigentlich eines, gegen das niemand etwas haben kann: leistbaren Wohnraum zu schaffen, ein Reformpaket für leistbares Wohnen umzusetzen.
Mit den Methoden, die die SPÖ vorschlägt, muss man halt nicht unbedingt einverstanden sein. (Bundesrat Schennach: ... aber die Zielsetzung ist ...!) Die Zielsetzung, leistbares Wohnen zu ermöglichen (Bundesrat Schennach: Sehr gut!), das wird, glaube ich, jeder, der in der Politik ist, unterstützen.
Wenn man sich jetzt die Maßnahmen anschaut, die die
SPÖ fordert, sieht man, dass das meiner Meinung nach teilweise
fehlgeleitete Maßnahmen sind (Bundesrätin Schumann: Das
glaube ich, aus NEOS Sicht ist mir das klar!), teilweise greifen sie auch
zu kurz. Alles, was da drinnen steht, betrifft eigentlich
Wohnen zur Miete. Wenn man sich aber anschaut, wie viele Personen in Österreich
tatsächlich zur Miete wohnen, dann sieht man, dass das nur die Minderheit ist.
Ich habe mir gerade die aktuellen Zahlen der Statistik Austria noch
einmal angeschaut: Der Großteil der Personen wohnt nicht zur
Miete, sondern wohnt im Eigentum, und zwar überwiegend sogar nicht im
Wohnungseigentum, sondern im Hauseigentum. 36,7 Prozent der
Unterkünfte, in denen Hauptwohnsitze oder
Hauptwohnsitzunterkünfte, wie das dort genannt wird, bestehen,
sind Hauseigentum, wobei es eine große Diskrepanz zwischen den Bundesländern
gibt. Also die Bundesländer – außer Wien –
haben 33,5 Prozent der Unterkünfte – bis zu
67,8 Prozent im Burgenland – im Hauseigentum, in
Wien sind es nur 5,4 Prozent. (Bundesrat Schennach: Das ist die
Grund-und-Boden-Frage!)
Im Bundesdurchschnitt kommen noch
11,5 Prozent im Wohnungseigentum dazu, da unterscheiden sich die
Bundesländer nicht besonders, während hingegen insgesamt
nur ungefähr 42 Prozent der Wohnverhältnisse zur
Miete bestehen, von denen aber auch wieder der Großteil nicht in einer
privaten Hauptmiete ist, sondern in Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen.
Da schlägt halt Wien bei den Zahlen nach oben aus. Gemeindewohnungs- und Genossenschaftsmieten zusammen schwanken in den Bundesländern außerhalb von Wien zwischen 12,8 Prozent in Vorarlberg und 22,5 Prozent in Kärnten; in Wien sind 42,6 Prozent der Wohnverhältnisse Gemeindewohnungs- und Genossenschaftsmieten.
Die private Hauptmiete betrifft bundesweit nur 18,7 Prozent der Wohnsitze, Wien ist da mit 33,3 Prozent wieder überdurchschnittlich.
Der Vollständigkeit halber: 9,6 Prozent der
Wohnverhältnisse sind andere. Das betrifft zum Beispiel Untermiete oder
Wohnungen aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses, wenn einem
erwachsenen Kind eine Wohnung überlassen wird, die den Eltern oder
den Großeltern gehört, denn das ist ja auch
kein Mietverhältnis, wenn man nichts bezahlt.
Insofern wäre das eine
gewisse Ungleichbehandlung, ein gewisses Ungleichgewicht, das man da
schaffen würde, wenn die einzigen Maßnahmen, die
man vorschlägt, wenn man über leistbares Wohnen spricht, solche sind, die die Miete betreffen.
Zu den separaten
Maßnahmen spezifisch für die Miete, die von der SPÖ
vorgeschlagen werden: Es sind teilweise auch gute Ideen dabei, es ist nicht
alles schlecht, was da drinnen steht. (Ruf bei der SPÖ: Danke!) Ich
möchte der
Reihe nach, wie sie in den
Entschließungsanträgen genannt werden, darauf eingehen.
Das Erste, das gefordert wird und für das es den separaten Entschließungsantrag gibt, ist die Wertsicherungsklausel. Also wenn die SPÖ findet, zum leistbaren Wohnen würde beitragen, wenn Wertsicherungsklauseln zumindest über einen bestimmten Zeitraum verboten werden beziehungsweise maximal 2 Prozent ausmachen dürfen: Wem hilft so etwas und wem schadet das?
Letztlich würde das auch
den Mietern schaden, denn wenn sozusagen
den Vermietern, die eine oder zwei Vorsorgewohnungen haben und die vermieten,
oder den Vermietern, die ein Zinshaus haben – also quasi die KMUs,
nicht die großen Wohnbaukonzerne, nicht die großen Spekulanten –,
die Rendite genommen wird, können die es sich auf diesem Markt nicht mehr
leisten,
als Vermieterinnen und Vermieter tätig zu sein. Wem würde das weniger schaden? –
Genau den Spekulanten oder Wohnbaukonzernen, gegen die die SPÖ vorgibt aufzutreten.
(Bundesrat Schennach: Was heißt vorgibt?)
Das heißt: Es würden weniger Mietverhältnisse zwischen Mietern und quasi KMU-Vermietern bestehen als gegenüber großen Vermietern, das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern wäre dann ein anderes. Ich glaube nicht, dass es dann auf Augenhöhe sein kann, und letztlich würden solche Maßnahmen auch den Mieterinnen und Mietern schaden. (Bundesrätin Schumann: Schützen wir das Kapital ohne Ende!)
Zum nächsten Punkt
beziehungsweise den Punkten, die im anderen Entschließungsantrag,
der noch nicht eingebracht worden ist, und in
der Begründung der Dringlichen Anfrage drinnen sind, stehen, zum Universalmietrecht: Jetzt ist natürlich die Frage, was versteht man unter einem Universalmietrecht?
Ich teile natürlich den Kritikpunkt, dass das momentane Mietrecht
viel zu kasuistisch und zersplittert ist. Die Frage, auf welche
Mietverhältnisse jetzt welche Rechtslage anzuwenden ist, ist teilweise
überhaupt nicht nachvollziehbar
und enthält Wertungswidersprüche. (Bundesrat Schennach: Man
muss ein Experte sein!)
Insofern wäre es ganz gut,
wenn man das Mietrecht einmal einer grundlegenden Reform unterziehen
würde. Das Problem ist aber: Ich nehme einmal an,
die SPÖ versteht unter einem Universalmietrecht ungefähr so etwas,
wie dass alle Mietverhältnisse ungefähr dem Vollanwendungsbereich des
MRG unterstellt würden – mit sehr vielen
Beschränkungen, mit allen Kündigungsbeschränkungen, die da
drinnen sind, mit all den weitgehenden Eintrittsrechten, die drinnen
stehen, und vor allem mit all den Mietzinsobergrenzen, die dort drinnen
stehen. – Das wollen wir nicht.
Zur Wohnbauinvestitionsbank, wann das überhaupt schlagend würde, gibt es nicht besonders viel zu sagen.
Ein guter Punkt, der
angesprochen wurde, ist die Zweckwidmung der Wohnbauförderung. So,
wie das momentan ausgestaltet ist, ist es natürlich die schlechteste aller
Möglichkeiten, nämlich dass es einen Wohnbauförderungsbeitrag gibt, dass aber die Einnahmen aus diesem
Wohnbauförderungsbeitrag
nicht zweckgewidmet sind. Da
können dann teilweise solche Dinge, wie sie in Niederösterreich unter dem derzeitigen
Nationalratspräsidenten Sobotka geschehen sind, passieren,
nämlich dass diese Wohnbauförderungsgelder verspekuliert werden.
(Ruf bei der FPÖ: Genau!)
Die Lösung des Umstandes,
dass momentan der unbefriedigende Zustand gegeben ist, dass der
Wohnbauförderungsbeitrag und die Einnahmen daraus
nicht zweckgewidmet sind, muss aber nicht unbedingt so sein, dass man wieder den Wohnbauförderungsbeitrag zweckwidmet,
sondern es könnte genauso
sein, dass man es beibehält, dass die Ausgaben für die
Wohnbauförderung aus den Landesbudgets bestritten werden, aber dass man
den Wohnbauförderungsbeitrag, der
zu den Lohnnebenkosten zählt und Arbeit teurer macht, auch im internationalen
Vergleich teurer macht, einfach streicht – mehr
Netto vom Brutto.
Zur Widmungskategorie sozialer Wohnbau: Ich halte die Widmungskategorie, die in Wien besteht, für eine gute Idee, ich wüsste aber nicht, welche verfassungsrechtlichen Probleme bereits irgendjemand aufgeworfen hat.
Zu den Leerstandsabgaben: Das
ist natürlich auch ein bisschen ein Etikettenschwindel, weil Leerstand ja
nicht gratis ist und Leerstand für Vermieterinnen und Vermieter keine
Einkünfte generiert. Wenn eine Wohnung
oder ein vermietbares Objekt leer steht, hat man auf der einen Seite
tatsächlich Ausgaben, die damit in Verbindung stehen, dass ja die
Betriebskosten für
dieses Objekt anfallen – aktuell sind das ungefähr 2 Euro
pro Quadratmeter und Monat –, auf der anderen Seite hat man
natürlich die Opportunitätskosten,
denn wenn man es vermieten würde, würde man ja Einkünfte
erzielen.
Die Annahme, mit der Einführung von Leerstandsabgaben eine noch größere Motivation für Vermieterinnen und Vermieter schaffen zu können, diese Wohnungen zu vermieten, ist, glaube ich, eine Fehlmeinung, da sie diese intrinsische Motivation schon haben, weil sie einen Verlust machen, wenn sie einen Leerstand haben.
Außerdem ist Leerstand auf der einen Seite teilweise
notwendig, weil es eine Immobilie braucht, wenn Personen ihren Wohnsitz
ändern wollen, auf
der anderen Seite ist Leerstand erforderlich, wenn man eine Wohnung zwischen
zwei Mietverhältnissen umbauen möchte. Manchmal muss man eine Wohnung leer
stehen lassen, weil man sie mit einer benachbarten Wohnung, die noch nicht leer
ist, zusammenlegen will.
Die Frage ist also: Wie definiert man den unerwünschten Leerstand, wie hält man ihn auseinander von einem Leerstand, der sozial nicht unerwünscht ist?
Ich verspreche mir von einer Leerstandsabgabe weder einen Lenkungseffekt in Richtung Bereitstellung von mehr Wohnraum noch eine legistisch einfache Lösung.
Ich teile quasi das Ziel, das
da vorgegeben wird und das durch eine Leerstandsabgabe erreicht werden
soll, nämlich mehr Wohnraum zu schaffen, ich glaube aber eher, dass
mehr Wohnraum geschaffen werden kann, wenn die Bautätigkeit nicht
bürokratisiert wird, wenn die gesetzlichen und die finanziellen Rahmenbedingungen
dafür geschaffen werden können, dass mehr Wohnraum hergestellt werden
kann. Weil: Je mehr Wohnraum es gibt, je mehr sich das Verhältnis zwischen
Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt beziehungsweise auf
diesem Teilgebiet des Wohnungsmarktes verschiebt, desto mehr werden
Marktmechanismen dazu beitragen, dass das Wohnen
in diesen Wohnungen auch leistbarer wird.
Zum letzten Punkt noch,
zum Zinsregulierungsgesetz: Ein Mindestzinssatz
für Spareinlagen und ein Höchstzinssatz für Wohn- und
Überziehungskredite – also ich weiß nicht, wem das
eingefallen ist, denn es hätte auf jeden Fall
sehr, sehr viele unbeabsichtigte Konsequenzen. Es gäbe viele
Mitnahmeeffekte und es würde überhaupt nichts dazu beitragen, dass
das Ziel, das wir
eigentlich alle verfolgen, nämlich mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen,
erreicht wird. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen
der ÖVP.)
17.25
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Matthias Zauner zu Wort. – Bitte.
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Kollege Arlamovsky, ich halte es wie Sie: Es wird wohl niemanden hier
in diesem Raum geben, der für die Österreicherinnen und Österreicher
nicht leistbaren Wohnraum möchte, aber ich möchte es weiter
fassen. Es wird niemanden in diesem Raum geben, der für die
Österreicherinnen und Österreicher nicht ganz allgemein ein
leistbares Leben möchte.
Wenn wir uns die aktuelle Situation vergegenwärtigen, dann müssen wir anerkennen und zugestehen: Ja, auf der einen Seite ist das Leben teurer geworden, aber auf der anderen Seite sind auch die Löhne und die Gehälter gestiegen, die Sozialleistungen sind gestiegen und die Steuern sind gesunken. Somit leben wir in einem Land, in dem das Leben zwar teurer geworden ist, in dem das Leben aber dennoch leistbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Nach drei wunderbaren Vorrednerinnen kann ich nur all das
wiederholen, was die Frau Staatssekretärin ausgeführt hat, was
Kollegin Eder-Gitschthaler ausgeführt hat und was Frau Kollegin Kittl
ausgeführt hat, nämlich all die Maßnahmen, die diese
Bundesregierung durchgesetzt hat und die wir hier im
Hohen Haus auch beschlossen haben: die Begrenzung der Erhöhung
der Mietzinse auf 5 Prozent, den Gebührenstopp, die Abschöpfung
der Übergewinne von Energiekonzernen, die Einführung des
Bestellerprinzips im Maklergesetz, den Wohn- und Heizkostenzuschuss in der
Größenordnung
von 675 Millionen Euro, den Wohnschirm in der Größenordnung von
164 Millionen Euro, die Steuerreform, die Abschaffung der kalten
Progression. – All
das führt ja dazu, dass das Leben leistbar bleibt.
In dieser Debatte wurde auch wieder das Thema Armutsgefährdung in Österreich aufgeworfen, daher müssen wir uns auch da die Zahlen vergegenwärtigen, und ich beziehe mich auf Eurostat, auf die Rate der erheblichen materiellen und sozialen Deprivation in einem Land: Da weist die Republik Österreich 2,3 Prozent aus. Diese 2,3 Prozent sind der sechstbeste Wert in der Europäischen Union, und diese 2,3 Prozent sind dreimal besser als der Durchschnitt der EU-Staaten. Das heißt, ja, es gibt Armut in diesem Land, jeder arme Mensch ist einer zu viel, aber die Statistik zeigt uns, dass wir als
sechstbestes Land in der Eurozone auch durchaus sagen können, dass die Maßnahmen
dieser Bundesregierung wirken. (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Das eine ist die
Armutsgefährdung, und ein anderer, ganz wesentlicher Indikator –
Kollegin Kittl hat es angesprochen – ist die Kaufkraft: Auch da
beziehe ich mich auf eine Studie, nämlich auf die
GfK-Kaufkraftstudie für
Europa 2023. Da steigt Österreich vom siebenten auf den neunten Platz. Die
Kaufkraft in Österreich ist um 50 Prozent höher als im
europäischen
Mittel. Auch das zeigt wieder, dass die Maßnahmen der Bundesregierung
greifen, sie entlasten die Menschen und führen dazu, dass das Leben in
diesem Land auch leistbar ist. (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesrät:innen der
Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Gerdenitsch.)
Wenn hier die Sozialdemokratie
das Thema Inflation in den Mund nimmt, dann ist schon spannend, dass es konkret
die Sozialdemokratie Niederösterreich
ist, die ja unbedingt eine Lkw-Maut einführen möchte, was
natürlich auch wieder zu einem Anstieg der Inflation führen
würde, dass die Stadt Wien die Gebühren sehr wohl
erhöht oder dass der burgenländische Landeshauptmann die ORF-Abgaben
im Burgenland drastisch erhöht, während andere Bundesländer wie
Niederösterreich diese abgeschafft haben. (Beifall bei der
ÖVP.)
Damit, meine Damen und Herren,
Kollege Fischer, sind wir in Niederösterreich angelangt. (Ah-Rufe bei
der SPÖ.) Es wird halt nicht wahrer, auch wenn es
Gegen-alles-Landesrat Hergovich jeden Tag behauptet, aber: Es gibt
in Niederösterreich keinen Wohnbaustopp! Aktuell sind
2 000 Wohneinheiten in Fertigstellung, und wir werden mit der neuen
niederösterreichischen Wohnbauförderung jährlich
1 800 Wohnungen bauen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche leer
stehende Wohnungen im geförderten Wohnbau.
Parallel dazu setzen wir ganz
bewusst auch auf die Wohnraumsanierung, weil ja auch das ein ganz ein
wesentlicher Faktor im Hinblick darauf ist, dass man
zuerst einmal den Wohnraum, der schon vorhanden ist, entsprechend adaptiert, bevor man irgendwo neu versiegelt.
Auch dazu noch eine Zahl
für Niederösterreich: In 520 unserer 537 Gemeinden gibt es
geförderten Wohnbau, und wir setzen mit der neuen Wohnbauförderung eben nicht nur auf den Neubau, nicht
nur auf die Sanierung, sondern, Frau Staatssekretärin, ganz
speziell auch auf das Thema Junges Wohnen
und natürlich auch ganz bewusst darauf, sozial Schwächere mit der
Subjektförderung konkret zu unterstützen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Wir geben als Bundesland
Niederösterreich auch weit mehr für den geförderten Wohnbau aus,
als uns der Bund im Rahmen des FAGs zur Verfügung stellt.
Das heißt, diese Forderung nach der Zweckbindung der
Wohnbaufördermittel wäre in Niederösterreich dementsprechend
kein Problem.
Damit, Herr Bundesrat Fischer,
kommen wir – und ich bin Ihnen so dankbar, dass Sie das angesprochen
haben – in meine Heimatstadt Wiener Neustadt.
(Oh-Rufe bei der SPÖ.) Ich lasse mir von keinem einzigen
Sozialdemokraten irgendetwas über Wiener Neustadt
erklären. Wir haben diese Stadt 2015 in einer Situation übernommen,
in der die Stadt bankrott war. Ein Jahr später hätten wir die
Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr
auszahlen können, weil wir nicht einmal mehr Haushaltsdarlehen bekommen
hätten – so viel zur sozialdemokratischen Politik in Wiener
Neustadt, die
uns in den vergangenen acht Jahren intensiv damit beschäftigt hat, alles
das, was dagelegen ist, zu verbessern und besser zu machen.
Ja, es ist uns gemeinsam mit
den Freiheitlichen, gemeinsam mit den Bürgerlisten in der ersten
Regierungsperiode gelungen, die Stadt finanziell zu sanieren
und diese Stadt im Rahmen der Landesausstellung weiterzuentwickeln. Der einzige
Punkt, der noch nicht gelöst ist, bei dem wir den Rucksack der Sozialdemokratie
in Wiener Neustadt noch tragen, ist der des Wohnbaus. Mittlerweile –
und das sollte Sie wieder freuen – arbeiten aber in Wiener Neustadt
Freiheitliche, Sozialdemokratie und Volkspartei zusammen, und ich
gehe davon aus, dass wir auch diesen Rucksack aus der Vergangenheit gemeinsam noch stemmen werden.
Damit, meine Damen und Herren, bin ich in Wahrheit am Ende
meiner Ausführungen, ich darf aber eines noch ins Treffen
führen, weil ich für wichtig
halte, was die Staatssekretärin gesagt hat: Es geht auch darum, Eigentum
wieder möglich zu machen. Wir haben in Niederösterreich eine
Eigentumsquote
von 60 Prozent. Wir wollen diese wieder steigern. Ja, da sind wir als
Niederösterreich auch Partner, wenn es darum geht, auf die
Finanzmarktsaufsicht zuzugehen, diese KIM-Verordnung wegzubringen. Ich
begrüße auch, was die Frau Staatssekretärin gesagt hat,
nämlich dass es natürlich noch viel zu
tun gibt. Sehen wir aber auch die Dinge, die gut laufen, zum Beispiel die Steigerung
der Kaufkraft in dieser Republik, die dafür spricht, dass diese
Bundesregierung die Maßnahmen richtig gesetzt hat. (Beifall bei der
ÖVP.)
17.33
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag.a Isabella Theuermann zu Wort . – Bitte schön.
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann
(FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte
Damen und Herren! Vielen Dank an die Kollegen von der SPÖ für die
Auswahl
dieses Themas, das uns heute die Möglichkeit gibt, ein weiteres Kapitel
des nicht enden wollenden schwarz-grünen Albtraums genauer unter die Lupe
zu
nehmen.
Gerade für die ÖVP ist ja leistbares Wohnen
sowieso nur ein Begriff, mit dem man die Immobilienspekulationen der eigenen
Parteifreunde schönredet.
Gibt es Herrn Riedl eigentlich noch? Schon beachtenswert: 8 Hektar frisch
umgewidmetes Bauland hat der Herr Nochgemeindebundpräsident um rund
1,6 Millionen Euro an einen Bauträger verkauft. (Rufe bei der
FPÖ: Ah geh!) Das ist sicher auch
leistbares Wohnen, oder wie sieht das die ÖVP? – Für
irgendwen wird es schon so sein.
Wobei man sagen muss, dass Herr
Riedl eigentlich im Vergleich zu dem, was sich ein paar seiner ÖVP-Freunde
in Kärnten leisten, ein kleiner Fisch ist. In
einer kleinen Gemeinde in Pörtschach hat ÖVP-Vizebürgermeister
Köfer 1 Hektar frisch umgewidmetes Bauland um rund
1,1 Millionen Euro verkauft –
noch dazu an die Gemeinde selbst, die es ihm zuvor noch umgewidmet hat, und das
Ganze natürlich mit einer absoluten Mehrheit der ÖVP. (Beifall bei
der
FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!)
Riedl: 1,6 Millionen Euro für 8 Hektar, und Köfer: 1,1 Millionen Euro für 1 Hektar – da kann also selbst die ÖVP Niederösterreich in puncto Freunderlwirtschaft noch etwas lernen, und das will schon was heißen. – So viel zum Verständnis der ÖVP von leistbarem Wohnen.
Aber zurück zum Thema:
Gerade bei der Mietpreisbremse erleben wir ja wieder eine schwarz-grüne
Mogelpackung. Leider sehen wir nämlich, dass das
Modell schlichtweg nicht durchdacht ist, obwohl es eh schon zu lange gedauert
hat, bis es überhaupt einmal auf dem Tisch liegt. Als Beispiel darf ich
hier nennen, dass es aus unserer Sicht dringend notwendig wäre, die
Wohnbaugenossenschaften mit den Mindereinnahmen infolge der
Mietpreisbremse
nicht alleinzulassen, sondern diese mit einem Bundeszuschuss abzugelten. Anderenfalls
wird es in diesem Sektor noch größere Probleme geben, als wir sie
ja eh schon haben.
Das ist nur ein Beispiel, aber wir Freiheitliche haben ja schon viele Vorschläge gemacht, wie man die Situation verbessern kann. Unser FPÖ-Sofortmaßnahmenpaket für leistbares Wohnen liegt ja schon seit einiger Zeit auf dem Tisch. Da darf ich die Bundesregierung auffordern, diese Vorschläge aufzugreifen und auch umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch wenn ich die Themenauswahl seitens der SPÖ als
positiv erachte, kann ich sie dennoch nicht ganz auslassen, denn gerade in den
Bundesländern,
in denen die SPÖ regiert, sieht man doch auch tagtäglich das rote
Versagen.
In meinem Heimatbundesland
Kärnten ist die Wohnbauförderung zu einem politischen Spielball
der SPÖ verkommen und man vergisst darauf, dass eigentlich leistbarer
Wohnraum geschaffen werden sollte. Wir haben in Kärnten die Situation, dass Hunderte geplante und zugesagte
Wohnungen nicht gebaut
wurden. Die Förderungen sind zwar reserviert, aber es wird einfach nicht
gebaut, und das war auch schon vor den Baukostensteigerungen der Fall.
Genau diese Wohnungen fehlen und führen zu einem massiven
Druck am Wohnungsmarkt und dadurch auch zu steigenden Mieten – mit
oder ohne Mietpreisbremse.
Die falsche Politik kommt von unterschiedlichen Stellen: im Bund von der ÖVP und den Grünen, in Kärnten kommt sie von der SPÖ, aber die Leidtragenden, das sind halt immer wieder die Bürger, und genau für diese setzen wir Freiheitliche uns ein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.37
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ,
Wien): Frau Präsidentin! Werte
Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da unsere
Bundeshauptstadt gleich mehrfach angegriffen wurde – und da waren
sich
dann natürlich alle im Raum einig –, habe ich mir gedacht, ich
melde
mich auch noch einmal zu Wort.
Ich will in diesem Zuge auch
gleich ein paar Dinge richtigstellen, die in der Debatte aufgekommen sind.
Bemerkenswert fand ich vor allem eines:
dass die Staatssekretärin damit begonnen hat, eine Frage dazu zu
beantworten, wie es denn mit den Vorhaben des Regierungsprogrammes ausschaue
und dass so wenig davon umgesetzt worden sei. Sie hat gesagt, die Situation
habe sich verändert, das werde sich wohl nicht mehr ausgehen. –
Ich
stelle also fest: Schwarz-Grün wird ihr Regierungsprogramm nicht
abarbeiten.
(Zwischenruf des Bundesrates Zauner.) Das war die
Aussage in anderen
Worten.
Wir haben zusätzlich
gehört, dass die Einführung eines einheitlichen Mietrechts eine
Maßnahme ist, die bundeseinheitlich nur schrittweise erfolgen
kann. – Warum? Warum ist das so? Ich verstehe es nämlich nicht.
Wir haben im Grunde eine Trias, wir haben drei Gesetze, die das betrifft: das
Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das
Wohnungseigentumsgesetz – drei Gesetze. Warum kann man die
nicht auf einmal zu einem universalen Mietrecht zusammenführen?
Dann muss ich Kollegen Arlamovsky
natürlich widersprechen: Klarerweise wollen wir als SPÖ ein starkes
Mietrecht. Kollegin Eder-Gitschthaler
hat gemeint, es gibt immer zwei Sichtweisen bei diesem Thema. Das ist völlig
richtig. Wir stehen auf der Seite der Mieter, so einfach ist das. (Beifall
bei der SPÖ.)
Alle, die sich dagegen
verwehren, dass man ein bundeseinheitliches Mietrecht machen muss, in dem es
einen starken Mieterschutz gibt, tun das nicht.
Das ist die andere Seite, ganz klar.
Es ist manchmal so einfach.
Manchmal gibt es einfach einen Widerspruch: Es gibt Leute, die sich vor
Vermieter und Vermieterinnen stellen, und es gibt
Leute, die sich für Mieterinnen und Mieter einsetzen. Die Rollenverteilung
ist in dieser Republik ganz klar. Die SPÖ ist für Mieter:innen, die
ÖVP für Vermieter – so schaut es aus.
Bei der Leerstandsabgabe mag ich die Frau
Staatssekretärin darauf hinweisen, dass sie in Vertretung des
Bundeskanzlers hier ist und eine Erklärung gegeben hat, die
konträr zu den Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes steht. Der
Verfassungsgerichtshof hat gesagt, eine Leerstandsabgabe kann gerade nicht
landesgesetzlich eingeführt werden. Eine Leerstandsabgabe, die
nämlich mobilisierenden Charakter hat, ist eine Sache, die in
Bundeskompetenz
fällt. Wenn Sie also hier eine Anfrage beantworten und sagen, für die
Leerstandsabgabeneinführung sei die landesgesetzliche Regelung das
geeignete Mittel, der geeignete Hebel, dann ist das schlicht unwahr.
Das ist rechtlich falsch. Das steht völlig entgegen unserem
Höchstgericht, das über die Verfassung wacht. Insofern bitte ich Sie
darum, die Daten, die Sie bekommen und vorgelesen haben, zu korrigieren, weil
das schlicht rechtlich falsch
ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist übrigens auch der Grund – weil das
oftmals angesprochen wird –, warum wir
sie in Wien noch nicht eingeführt haben: weil es schlicht rechtlich nicht
geht. Wir könnten eine „Leerstandsabgabe“ –
unter Anführungszeichen – einführen, so wie andere Bundesländer.
Nur wissen wir, dass der VfGH sagt, sie darf keinen mobilisierenden Effekt
haben. Das heißt, sie darf eben gerade
nicht so hoch sein, dass es tatsächlich eine spürbare Auswirkung
gibt. Ja, da ist der Bund säumig. Das
wissen wir und das müssen wir einfach auch so sagen.
Die Wohnbauinvestitionsbank, die auch Thema war, finde ich
besonders spannend, weil ich zu dieser Zeit im Kabinett tätig war und
weiß, dass das
eines der Projekte war, das wir noch in großkoalitionärer Einigkeit
tatsächlich fast auf den Weg gebracht hätten. Wir waren schon so
weit, wir waren
bei der Europäischen Kommission, und die hat gesagt, das passe alles. Dann
aber kam Sebastian Kurz, und Sebastian Kurz wollte das nicht. Sebastian Kurz
wollte den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung nicht, und er
wollte auch die Wohnbauinvestitionsbank nicht. Er hat Vizekanzler Mitterlehner
in dieser Frage kategorisch und strategisch torpediert, und er hat dieses
Projekt abgeschossen. (Bundesrat Himmer: Das war die
Zuständigkeit des Außenministers damals? Der
Außenminister war damals für den Bereich zuständig, darum ist
das nicht zustande gekommen?)
Was würde eine Wohnbauinvestitionsbank jetzt denn alles bringen? – Gemeinnützige Bauträger könnten zu dieser Wohnbauinvestitionsbank gehen und günstige Mittel mit fixem Zinssatz bekommen. Darunter leidet die gemeinnützige Bauwirtschaft gerade am meisten: variable Zinssätze, die sie aufgrund des
Kostendeckungsprinzips eins zu eins weitergeben. Dadurch
steigen die Mieten im gemeinnützigen Baubereich. Das ist nur deswegen der
Fall, weil die gemeinnützigen Bauvereinigungen auf dem privaten Markt zu
den Banken gehen und sich dort Geld abholen mussten. Hätten wir eine
Wohnbauinvestitionsbank – und ich glaube nach wie vor, dass wir
diese brauchen, auch die nächste
Regierung sollte sie ins Auge fassen –, dann müssten die Gemeinnützigen nicht
zu den Banken gehen, sondern könnten sich staatliches Geld mit klaren
Zinssätzen holen. Dann wäre auch ein klarer, geregelter Bereich
der Gemeinnützigen da. Das würde die Mieten für alle senken.
(Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme nun zum Bundesland
Wien, weil das ja so oft kritisiert wurde und Wien ja an und für sich
scheinbar ganz, ganz, ganz, ganz furchtbar sei.
Ich frage mich nur, warum Wien dann regelmäßig zur lebenswertesten
Stadt der Welt gewählt wird, wenn es in dieser Stadt doch so furchtbar
sein soll. Ich verstehe es nicht. Ich verstehe nicht, warum man sagt, wir seien
untätig, wenn wir einen Mietpreisstopp einführen – wir
frieren sie für die nächsten zwei
Jahre ein –, wenn wir die Wohnbauförderung erhöhen, wenn
wir in Wien einen durchschnittlichen Mietpreis von 9,1 Euro für den
Quadratmeter haben.
Mir wurde das von Salzburgern
und Tirolern entgegengehalten, aber in Salzburg liegt der durchschnittliche
Mietpreis bei 10,4 Euro, also höher als in Wien, obwohl Wien die
Bundeshauptstadt ist. Er ist höher, und das übrigens im gesamten
Land Salzburg. In Salzburg Stadt bewegen wir uns in Dimensionen, da können wir im Vergleich zu Wien doppelt so
hoch gehen. Da kann man dann Wien nicht vorwerfen, dass es untätig
sei und dass alles so furchtbar sei.
In Tirol liegen wir natürlich auch weit über den Mieten in Wien.
Ich verstehe also die Kritik an Wien in dieser Frage überhaupt nicht. Sie können gerne viele Dinge aufmachen, aber gerade die Wohnungspolitik in Wien ist vorbildlich. – Also wirklich! (Beifall bei der SPÖ.)
Zum „Wiener-Zeitung“-Onlinemediumsskandal, der heute in offensichtlicher Auftragstäterschaft – denn anders schaut das nicht aus, ganz ehrlich –
aufgekommen ist: Was ist der Skandal daran? Vor über zehn Jahren haben sich zwei gemeinnützige rote Wohnbaugenossenschaften und ein gewerblicher Betreiber, der übrigens schwarz ist, Baugrund gesichert – vor über zehn Jahren! Jetzt hat sich die Stadt Wien dafür entschieden, in der Donaustadt Wohnbauten zu errichten. Der Grund ist umgewidmet worden, damit man dort Wohnungen errichten kann. Erklären Sie mir den Skandal! Ich verstehe ihn nicht, ich werde ihn auch nicht verstehen. Nicht alles, was in der „Wiener Zeitung“ im Onlineportal steht, ist ein Skandal – tatsächlich, ist es nicht.
Zuletzt noch Folgendes: Der
Kollege aus Niederösterreich hat gemeint, es gibt keinen Wohnbaustopp in
Niederösterreich. Das ist ein gefinkelter Trick,
ein gefinkelter Schmäh. Er meint nämlich, es werden natürlich
weiterhin Wohnungen in
Niederösterreich errichtet – das sagt er. Was er verschweigt,
ist:
Wenn eine gemeinnützige Wohnbauvereinigung jetzt zum Land Niederösterreich
gehen würde – Stand heute, an diesem Tag –,
würde das Land Niederösterreich den Bau natürlich nicht
fördern, weil es momentan keine Mittel gibt. Reden Sie einmal mit Ihrer
Landesregierung: Die Wohnbauförderung
ist momentan gestoppt. Es gibt momentan eine Arbeitsgruppe mit der Donau-Universität
, also natürlich mit der Uni. Da wird momentan keine Förderung preisgegeben.
Bitte, reden Sie mit der Landesregierung! Das ist schlicht unwahr. (Nein-Rufe
bei der ÖVP.) In Niederösterreich gibt es momentan
einen Stopp der Förderungen. Das ist so, das ist tatsächlich so. (Rufe
bei der ÖVP: Nein! Das ist kein Stopp!)
Ein Letztes noch, und dabei
will ich auch noch einmal zu den Ausführungen der Staatssekretärin
zurückgehen: Sie hat auf eine Frage geantwortet, die Bundesregierung werde
auf Entscheidungen weisungsfreier Behörden keinen Einfluss nehmen. –
Das überrascht mich nicht. Dem Vernehmen nach
ist dafür der Nationalratspräsident zuständig. (Heiterkeit
und Beifall bei der SPÖ.)
(Zum Redner:innenpult zurückkehrend und fortsetzend:) Jetzt war ich schon wieder zu schnell. Einen Antrag habe ich auch noch, damit es besser wird:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistbares Wohnen jetzt endlich möglich machen!“
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat Gesetzesvorlagen zuzuleiten, mit der sie folgende Maßnahmen zur Umsetzung bringen wird:
„- die Einführung eines einheitlichen, transparenten Mietrechts mit klar definierten Zu- und Abschlägen (Universalmietrecht),
- die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank zur Sicherstellung der Finanzierung des sozialen Wohnbaus und zur Abfederung der steigenden Kosten im sozialen Wohnbau,“ – Geben Sie sich einen Ruck, ÖVP, das wäre notwendig! –
„- die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung und die Erhöhung der selben von 0,4 auf 1 Prozent des BIP,
- die verfassungsrechtliche Absicherung der Widmungskategorie ‚sozialer Wohnbau‘,
- die
verfassungsmäßige Absicherung der Bundesländer zur Einführung
von Leerstandsabgaben, die einen ausreichenden Lenkungseffekt versprechen und
- die Einführung eines Zinsregulierungsgesetzes, das für bestimmte Grundbeträge einen Mindestzinssatz für Spareinlagen und einen Höchstzinssatz für Wohn- und Überziehungskredite festlegt.“
*****
Wenn Sie tatsächlich etwas für die Österreicher und Österreicherinnen machen wollen, stimmen Sie da zu! (Beifall bei der SPÖ.)
17.46
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Leistbares Wohnen jetzt endlich möglich machen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Es liegt ein Antrag der
Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und
Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Mietpreisstopp
jetzt“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist
die Stimmenminderheit. Der Antrag auf
Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Es liegt ein weiterer Antrag der
Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer
Entschließung betreffend „Leistbares Wohnen
jetzt endlich möglich machen!“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag
zustimmen, um ein Handzeichen. (Die Bundesrät:innen der
SPÖ geben erst einige Sekunden später ein
Handzeichen. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP
und Grünen.) – Es ist auch dies die Stimmenminderheit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich nehme somit die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf und darf um entsprechende Ruhe im Saal bitten.
Zur Geschäftsordnung: Kollege Spanring. – Bitte.
*****
17.48
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vizepräsidentin! Wir haben eh noch ein bisschen Zeit. Ich weiß nicht: Kommt Herr Karner noch einmal? – Keine Ahnung.
Zu den Ordnungsrufen von heute
möchte ich schon noch einmal das Wort ergreifen: Wir haben uns die
Rede von Kollegen Leinfellner angeschaut. (Bundesrätin Schumann:
Wir auch!) Wir haben sie bekommen und Ihre Kolleginnen konnten nicht
begründen, warum es einen Ordnungsruf gab. Ich
muss schon sagen: Es gibt dort nichts. Der erste Ordnungsruf, okay, über
den kann man diskutieren – soll so sein, aber beim zweiten gibt es
keinen
Grund für einen Ordnungsruf und den lehnen wir auch kategorisch ab. Wenn
das zukünftig so gehandhabt wird, dass man einfach pauschal sagt: Die Rede
war so schlimm, jetzt gibt es einen Ordnungsruf!, dann werden wir das
zukünftig einfach wirklich ignorieren. Dann stellt sich aber die Frage,
wie sinnvoll das Instrument eines Ordnungsrufes noch ist.
Das Zweite ist: Wir hatten
heute eine lange Diskussion – ich glaube, sie hat auch mindestens
eine Viertelstunde gedauert –, in der es um das Wort Bevölkerungsaustausch,
Volksaustausch, Volk austauschen ging. So, jetzt hat es von allen
moralinsaure Reden gegeben und es wurde gesagt, wie furchtbar das
ist und wie schockiert alle gewesen sind, weil das eine Nazidiktion ist.
– Falsch! Es ist keine Nazidiktion. Wir haben im Internet alles dazu
recherchiert,
was es gibt. Trotzdem sind alle sofort aufgesprungen und haben uns moralinsauer
erzählt, wie schlimm das Ganze ist. Auch dafür nehmen wir den
Ordnungsruf an Christoph Steiner nicht zur Kenntnis. Das ist de facto kein Ordnungsruf –
wegen Volk austauschen.
Wenn das so weitergeht, meine Damen und Herren, dann werden
wir zukünftig wirklich einen Katalog brauchen. Dann geben Sie den Rahmen
vor, in
dem wir uns noch bewegen dürfen oder nicht. Ich kann Ihnen gleich sagen:
Daran werden wir uns nicht halten, da werden wir nicht mitspielen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Der große Austausch!)
17.50
*****
Vizepräsidentin
Doris Hahn, MEd MA: Wir setzen somit die
Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 12 betreffend
Realkostenverrechnungsvereinbarung
fort.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Himmer. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP,
Wien): Sehr geehrte Präsidentin! (Bundesrätin
Schumann: Wo ist denn der Herr Bundesminister? –
Bundesrätin
Grimling: Der ist gegangen! – Bundesrat Schennach:
Vielleicht kann uns der Herr Himmer aufklären, wo der Herr Bundesminister
ist! – Bundesrätin Schumann: Wo ist denn
der Herr Bundesminister?) Sehr geehrte Damen und Herren vor den
Bildschirmen, hier im Saal und überall! Wir kommen wieder zur Tagesordnung
zurück. Jetzt habe ich wieder etwas über die Geschäftsordnung
dazugelernt: dass man einen Ordnungsruf ablehnen kann. (Bundesrat Schreuder:
Nicht zur Kenntnis nehmen!) – Ah, nicht zur Kenntnis
nehmen – wie auch immer. Ich glaube, man kann sich Dinge sparen,
indem man einfach andere Worte verwendet,
Worte die entsprechend unmissverständlich sind. (Bundesrat Spanring:
Das war unmissverständlich, es gibt eine Homepage ...!)
Wir waren bei der
15a-Vereinbarung. Es gab ja bereits, bevor wir die Unterbrechung durch die
Dringliche Anfrage gehabt haben, den Redebeitrag von
Kollegen Spanring und die Replik von Bundesminister Karner. Wir sind uns, glaube
ich, alle in dem Punkt einig, dass uns bewusst ist, dass wir Österreicher
bei spontan entstandenen Flüchtlingsbewegungen – egal ob das
damals die Ungarnkrise war, ob das die Jugoslawienkrise war oder ob das
eben jetzt,
in der jüngeren Vergangenheit, die Ukraine betroffen hat – als
Land eine gute
Tradition haben, Flüchtlingen Unterkunft zu gewähren.
Ich glaube, da
sind wir uns auch – das ist ja hervorgekommen –
parteienübergreifend einig.
An diesem Punkt kann man
natürlich wieder eine Grundsatzdiskussion
über Migration insgesamt führen. Davon hat meinem Gefühl nach
Kollege Spanring eine Spur Gebrauch gemacht, indem er darauf hingewiesen
hat, dass
es beschränkte Aufnahmekapazitäten gibt – kurz
gefasst –, was Migration betrifft.
Das ist ja völlig unbestritten, diesen Teil möchte ich hier nicht
erörtern.
In der Sache selber, was den Tagesordnungspunkt betrifft,
geht es eben um diese 15a-Vereinbarung, nach der die Kosten zwischen Bund
und Ländern
nach Realkosten abgegolten werden sollen und eben der Bund für jenes
Bundesland, das die höchsten Aufwendungen für die
Unterbringungen hat, die entsprechende Abgeltung gibt, damit diese
Unterbringungen auch ordentlich abgewickelt und finanziert werden können.
Vor diesem Hintergrund werden wir auch die entsprechende
Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)
17.53
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ,
Wien): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte
Frau Staatssekretärin! Ich habe jetzt schon eine Frage an Sie, Frau
Staatssekretärin: Eigentlich sind Sie nicht Staatssekretärin im
Innenministerium. Hat sich der Herr Bundesminister für Inneres abgemeldet,
oder ist er
irgendwo in den Räumen des Hauses verhindert? (Bundesrätin Doppler:
Gute Frage!) Ich meine, früher war Frau Edtstadler
Staatssekretärin im Innenministerium, aber diese Zeit ist schon lange
vorbei. Sie sind das nicht.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gehen aufgrund der Tatsache, dass sich der Herr Innenminister bereits als Zweiter zu Wort gemeldet hat, da-
von aus, dass er sich inzwischen nicht mehr im Haus befindet, weil er seine Stellungnahme bereits abgegeben hat. (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler. – Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Plakolm.) – Gut, ich höre gerade von der Frau Staatssekretärin, dass er am Weg ist.
Bundesrat
Stefan Schennach (fortsetzend):
Okay, dann sehen wir ihn ja heute noch einmal. Er hat schon ein paar
Bemerkungen gemacht, die höchst
eigenartig sind: Er hat vor allem gemeint, er kann alle Äußerungen,
die der Kollege von der FPÖ hier
gemacht hat, unterschreiben. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger:
90 Prozent! – Bundesrätin Doppler: Nicht alle!) –
90 Prozent, danke, danke, man soll – wie sagt man? –
das Kalberl im Stall lassen. 90 Prozent
sind aber extrem viel. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)
Diese 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und
Wien – was du drinnen lassen willst, Kollege Tiefnig, ist etwas
anderes und hat keine vier Beine – ist notwendig und
befristet abgeschlossen. Warum? – Weil Wien in Österreich bei
der Unterbringung sogenannter Grundzuversorgender in die Bresche springt
und die Quote bis zu 180 bis 195 Prozent übererfüllt. Ohne diese
Übererfüllung – da nickt sogar Harry
Himmer – würde die Aufteilung der Quoten zwischen den Bundesländern sehr,
sehr schlecht ausschauen.
Insofern, worum geht es dabei? – Es gibt einen
Differenzbetrag zwischen den realen Kosten und den Kostenhöchstsätzen
bei der Erfüllung der Betreuungsquote. Was gehört da
dazu? – Unterkunft, Einrichtung für Pflege und Betreuung
oder Behindertenhilfe oder die Unterbringung vulnerabler Personen, die hilfs-
und schutzbedürftig sind. Da gibt es eine Differenz. Über diese
Differenz hat sich der Bund mit dem Land Wien geeinigt – man muss
bitte immer dazusagen, dass das Land Wien da in Vorlage getreten
ist –, und zwar in einem Verhältnis von sechs zu vier: Sechs
Anteile bezahlt der
Bund und vier die Stadt Wien.
Wenn es aber bei
Übererfüllung der Quote Differenzbeträge gibt, dann trägt
diese der Bund. Ich denke, das Ganze ist extrem fair, und Wien wird
seine 40 Prozent an Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung leisten und damit auch einen ganz großen Beitrag dazu leisten.
Nun zu einigen Sätzen, die
hier in der Diskussion gefallen sind: der Kollaps des Sozialsystems. Was
heißt Kollaps des Sozialsystems? – Hätten wir nicht
Migration und Zuwanderung, dann hätten wir einen Kollaps des Sozialsystems.
Schaut euch doch die Spitäler an: Wer leistet dort die Pflege? Wer putzt
die Spitäler? – Das ist eine Verhinderung des Kollapses des
Sozialsystems. Es ist auch eine Verhinderung des Kollapses der Wirtschaft, denn
wer macht
denn die prekären Tätigkeiten? (Zwischenruf des Bundesrates Spanring. –
Bundesrätin Schumann: Die gesamte Gastronomie bricht zusammen!)
Ohne
die Zuwanderung, ohne geflüchtete Menschen würde das überhaupt
nicht funktionieren.
Weiters: Man kann ja manchmal
Deutschland und Österreich vergleichen. In Deutschland hat
man – es gibt auch österreichische Studien – eine
Studie darüber gemacht, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in
das Sozialsystem einzahlen und wie viel weniger sie daraus bekommen.
In Deutschland sind das 3 000 Euro im Jahr. Das heißt, der
Staat gewinnt 3 000 Euro an Einzahlungen von Menschen mit
Migrationshintergrund, die jene, die einzahlen, nicht bekommen. Das ist in
Deutschland insgesamt ein Überschuss von 22 Millionen Euro.
Also: Der Kollaps des Sozialsystems, der Kollaps der Wirtschaft – das stimmt ja in dieser Form nicht.
Das Nächste – ich gehe jetzt einmal von den
Geflüchteten weg –: Schauen wir uns doch die Migrationszahlen
an! Wer ist die größte Gruppe der Migrantinnen und Migranten in Österreich? (Rufe bei den
Grünen: Deutsche!) –
Die Deutschen, richtig, und zwar 225 000. (Bundesrat Spanring:
Die kann man aber ...!)
Wenn der Kollege dann auch noch die Statistik des
Innenministeriums anschaut, weiß er: Aus welcher Migrantengruppe kommen
die meisten Tatverdächtigen in Österreich?
Was haben wir dann, Herr Spanring? – Auch wieder die Deutschen, und zwar zu 50 Prozent. (Zwischenruf
der Bundesrätin Doppler.)
Ja, zu 50 Prozent! (Bundesrat Spanring: Aber keine
Asyl- -!) Ich kann mich erinnern: Als ich zum ersten Mal diese Zahlen
gebracht habe – und zwar waren das
damals (in Richtung Bundesrat Schmid:) Entschuldigung, Daniel, die
Tiroler Zahlen, die ja noch weiter zurückreichen –, hat mich
doch eine Kollegin der FPÖ
zur unmittelbaren Einweisung in die Psychiatrie empfohlen. Nur, mittlerweile
bekommen wir vom Innenministerium seit zehn Jahren diese Zahlen jedes Mal auf
den Tisch, und das verändert sich nicht, und ich bin trotzdem noch nicht
in der Psychiatrie. (Präsidentin Arpa übernimmt den
Vorsitz.)
Wo ich Ihnen betreffend den Flüchtlingsbereich
allerdings recht gebe, ist Folgendes, und jetzt geht es auch um die
Versorgung und Integration,
Herr Kollege – und das nur, weil Sie ja hier Herrn Babler und die
Stadt Wien angegriffen haben –: Ja, wir müssen Menschen, die
sich hier niederlassen, integrieren. Für Integrieren kann ich
Ihnen ein anderes Wort sagen (Bundesrat Spanring: Funktioniert
ja sehr gut! Funktioniert ja sehr gut!), und das
heißt Teilhabe, Herr Kollege Spanring – Teilhabe –:
Teilhabe an der demokratischen Entscheidung, Teilhabe am Arbeitsmarkt,
Teilhabe am Bildungssystem. (Bundesrat Spanring: Aber
mindestens ...!) Das sind alles wichtige Dinge, nur die vergessen Sie
einfach.
Was bei der Migration übrigens interessant ist, liebe
ÖVP – ihr verweigert ja Rumänien die Mitgliedschaft
im Schengenraum –: Mit 147 000 liegen Rumänen und
Rumäninnen an zweiter Stelle. Wisst ihr, wem ihr das hier
verweigert? – Nämlich all jenen, die in der 24-Stunden-Pflege
einen wirklich aufopfernden Job machen. Für die macht ihr
es noch viel schlimmer. (Beifall bei der SPÖ. – In Richtung
Bundesrätin Hauschildt-Buschberger:) Frau Kollegin, du kannst
mich schon so anschauen: Es ist wahr! (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger:
Ja, eh!) Ihr seid aber in der Koalition.
Schauen wir dann noch weiter:
Wie schaut das jetzt bei anderen aus? Wir haben Rumänen, Serben, Serbinnen, Türken,
Türkinnen – übrigens ist die Türkei
erst an vierter Stelle, und Menschen von dort sind auch relativ
unauffällig, was Straftaten betrifft; das ist auch
interessant –, aus Syrien 82 000 und
Ukrainer 79 000. So ist es derzeit.
Bleiben wir aber beim Thema: Hier geht es um Grundversorgung, das sind
ja zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. (Bundesrat Spanring:
Ja, eh!) Allerdings möchte ich zu Herrn Obrecht noch eine kleine
Fußnote anbringen. Es ist nichts Böses, du brauchst nicht so zu schauen
(Heiterkeit bei der SPÖ – Bundesrat Schreuder: Na ja,
wart einmal!), aber es ist vielleicht auch für die Frau Staatssekretärin
interessant, was ich jetzt sage: Österreich ist als einziges Land auf
Wunsch der ÖVP – (in Richtung Bundesrat Himmer:) Harry,
du müsstest das wissen – nicht Mitglied der Bank des
Europarates, einer der stabilsten Banken.
Edgar Mayer – ihr
kennt ihn noch – und ich haben uns bemüht, bei verschiedensten
eurer Finanzminister zu sagen: Bitte, das könnt ihr nicht machen! –
Was hat die Bank des Europarates Österreich angeboten? – Zwei
Dinge: Wir finanzieren euch den sozialen Wohnbau im ganzen Land und wir finanzieren euch die
Flüchtlingsunterbringungen und -versorgungen. – Nichts war,
nichts! Schelling hat sich sogar geweigert, Edgar Mayer, einen seriösen
Menschen, und einen vielleicht weniger seriösen Menschen, mich, zu empfangen.
Spindelegger hat gesagt: Wenn ihr wegen der Bank kommt, braucht
ihr gar nicht bei mir vorstellig zu werden! – Ich meine, so wurde
euer
Edgar Mayer behandelt, sage ich nur, der auch Präsident dieses Hauses hier
war.
In diesem Sinne: Wir sind eines der wenigen Länder,
die nicht bei der Bank
des Europarates sind. Wenn wir dieser beitreten, dann gilt nach wie vor das Versprechen
der Bank, Österreich Konditionen wie einem Entwicklungsland
zu geben, nämlich eine langfristige und kleine Bezahlung, dafür
große Teile zu übernehmen. So schaut es aus, aber Harry, vielleicht
kannst du das ja
intern ein bisschen weiter vorantreiben. (Bundesrat Himmer: Ich ruf den Edgar an!) – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
18.05
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Bevor ich Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger das Wort erteile, begrüße ich unseren Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch recht herzlich. – Herzlich willkommen! (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrat Spanring: Zur Geschäftsordnung!)
Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
*****
Bundesrat
Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur
Geschäftsbehandlung): Frau
Präsidentin! Wir haben vorhin gehört, dass der Herr Innenminister am
Weg ist. Da Herr Schennach jetzt geredet hat, sollte man
es vom Innenministerium bis hierher fast sogar zu Fuß schaffen.
Es ist kein Problem: Wenn er nicht mehr kommt, dann das bitte einfach zu sagen und er soll sich entschuldigen, aber jetzt fühlen wir uns ein bisschen gepflanzt. Entweder er kommt oder er kommt nicht, aber dann wollen wir eine ehrliche Aussage, ansonsten muss ich jetzt nach § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Herbeischaffung des Herrn Ministers fordern. (Bundesrat Schennach: Oder die Umnominierung des Kollegen Rauch in den Innenminister! – Bundesminister Rauch: Nein, danke! – Heiterkeit bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.) – Danke. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler hebt die Hand.)
18.06
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler, bitte.
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, das war vorhin ein Übertragungsfehler: Es war
immer davon die
Rede, dass Herr Minister Rauch Herrn Minister Karner
vertritt. (Ah-Rufe bei der FPÖ. – Rufe bei der SPÖ:
Nein, nein, nein!) Das hat, glaube ich, die Frau Vizepräsidentin
vorhin falsch versprochen. Es wurde
immer so kommuniziert.
18.06
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank für die Richtigstellung.
*****
Dann fahren wir in der Debatte fort.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte sehr.
Bundesrätin
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Es ist jetzt zwar schon etwas
länger her, aber ich muss immer wieder an die Situation denken, als mich
vor einigen Jahren ein Anruf einer verzweifelten Kollegin erreicht hat, in
deren Sprechstunde eine Frau aus Syrien gewesen ist. Sie war auf der Suche nach
ihrem kleinen Neffen, der auf der Flucht von einer anderen Familie mitgenommen
worden war, nachdem seine Eltern bei einem Bombenangriff ermordet worden waren.
Damals ist der Junge nicht mehr auffindbar
gewesen, aber angeblich sollte er im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen sein.
Wir haben uns dann mit vereinten Kräften auf die Suche
nach dem Kleinen gemacht, der sich nämlich tatsächlich im
Erstaufnahmezentrum aufgehalten hat, aber zu diesem Zeitpunkt hatte sich von
behördlicher Seite noch niemand
um ihn gekümmert.
Danach hat eine
regelrechte Odyssee gestartet, um den Neunjährigen in die Obhut
seiner Tante nach Oberösterreich zu bekommen. – Die Geschichte
ist gut ausgegangen, es ist uns
geglückt, aber nicht alle Kinder haben genau dieses
Glück in ihrem Unglück auf der Flucht, und dann sind staatliche Stellen gefordert, um das Kindeswohl sicherzustellen.
Warum sage ich das genau jetzt? – Weil wir in
diesem Halbjahr im Bundesrat als Schwerpunkte folgende Themen haben: Kindern
Perspektiven geben und Kinderrechte. Diese Kinderrechte gelten tatsächlich
für alle Kinder, also auch für Kinder, die sich auf der
Flucht befinden. Kinderflüchtlinge erlebten und
erleben seit jeher eine Schlechterstellung in Bezug auf Versorgung und Chancen
im Vergleich zu österreichischen Kindern in Fremdversorgung, und das
widerspricht der Kinderrechtskonvention, wie wir alle wissen.
Warum ist das so? – Im Bereich der sich immer
weiter verschlechternden Kostendeckung in der Grundversorgung für
Kinder und Jugendliche auf der
Flucht und vulnerable Personen kommt zusätzlich dazu, dass es in den Bundesländern
kaum noch Quartiere für Kinderflüchtlinge gibt, weil die NGOs
mit den bereitgestellten Tagsätzen einfach nicht mehr kostendeckend
arbeiten können. Zum Beispiel gibt es in Oberösterreich kein einziges
Quartier
mehr, in dem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht
werden können.
Vielleicht ist das Folgende der interessante Teil, denn wenn
ich jetzt die ganze Grundversorgung erklären würde, wäre das zu
spezifisch, aber grundsätzlich ist es so, dass die
Länder in der Pflicht sind, geflüchtete Menschen nach Zulassung
zum Asylverfahren aus der Bundesbetreuung gemäß einer Quote
in die Länderquartiere zu übernehmen.
Es ist tatsächlich
so – ich habe mir die Zahlen rausgesucht –, dass kein
Land außer Wien die Quote erfüllt. Das Burgenland ist mit
6 Prozent im Minus, Kärnten mit 40 Prozent, Niederösterreich
mit 20 Prozent, obwohl es dort das Erstaufnahmezentrum gibt, Oberösterreich
mit 33 Prozent, Salzburg
mit 37 Prozent, die Steiermark mit 12 Prozent, Tirol mit 22 und Vorarlberg
mit 8 Prozent. Nur Wien übererfüllt die Quote, nämlich mit
87 Prozent (Bundesrätin Schumann: Dafür
werden wir dann von euch geprügelt!), und das bedeutet
faktisch, dass wir, wenn Wien die Quote nicht übererfüllen würde, noch mehr Menschen in Bundesbetreuung hätten.
Ich weiß nicht, wer von Ihnen einmal in einem Bundesquartier
gewesen ist – dort sollten sich die Leute
eigentlich nur sehr kurz aufhalten, nämlich während
des Zulassungszeitraums –: Das ist nicht schön. Ein Beispiel
aus meinem Bezirk, aus Frankenburg: Dort waren zum Beispiel – sie
ist jetzt Gott sei Dank
nicht mehr belegt – über 100 geflüchtete Menschen in
einer großen Lagerhalle untergebracht. Sie hatten dort nur durch Decken,
die sie selber hingehängt haben, ein bisschen Privatsphäre.
Es war auch nicht möglich, dass die Leute dort besucht werden.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Leute, die zum Asylverfahren zugelassen sind, auch eine Perspektive haben, in Österreich zu bleiben. Insbesondere bei Kindern ist das der schlechteste Start in ein Leben in Österreich, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum in solchen Bundesquartieren aufhalten müssen.
Ich habe heute noch einmal kurz die Zahlen
hinterfragt. Bei Kinderflüchtlingen sind es sechs Monate bis zu einem
Jahr, die essenziell sind und auch bei den ersten Integrationsschritten
fehlen. Mich hat dann auch interessiert – weil diese Mär heute
auch von Kollegen Spanring, glaube ich, erwähnt worden
ist –, ob es sich bei den Geflüchteten hauptsächlich um
alleinstehende Männer handelt. Es ist tatsächlich eine Mär. Ich
habe nachgeschaut, es sind in
den Bundesbetreuungseinrichtungen mit Stand von 20.12. an die 3 000,
genauer gesagt 2 600 Menschen, die zum Asylverfahren zugelassen sind.
Davon
sind lediglich 145 allein reisende Männer, 1 197 sind im
Familienverband lebende Menschen, 419 Kinderflüchtlinge, also
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, und 52 unbegleitete
unmündige Flüchtlinge, auch Kinderflüchtlinge, 58 allein reisende Männer mit Kind,
164 allein reisende Frauen, 768 geflüchtete Frauen
mit Kind.
Sie alle haben einen Anspruch,
gemäß der Quote in die Ländergrundversorgung übernommen zu
werden, und genau das passiert nicht. Das hat damit zu
tun, ich habe es schon erwähnt, dass die Tagsätze denkbar gering
sind, zu gering, um die Kosten für die Unterbringung zu decken.
Deshalb – und jetzt komme ich zum Punkt –
wurde das Realkostenmodell entwickelt, das jetzt in Wien in die Pilotphase
geht.
Es ist so – das wurde auch schon kurz erklärt –, dass die über dem Tagsatz liegenden reellen Kosten, die es braucht, um Menschen auf der Flucht gemäß dem, was sie benötigen, unterzubringen und zu betreuen, also die Kostendifferenz, vom Bund übernommen wird. Da geht es nicht nur um ein adäquates Quartier, sondern auch um die sozialarbeiterische Betreuung. Es geht auch – das ist mir auch wichtig, zu erwähnen – um die Sicherheit für die Mitarbeiter:innen, denn je schlechter die Tagsätze sind, desto mehr müssen Sozialarbeiter:innen und andere betreuende Personen ihren Personenschlüssel hochfahren, und dann sind wir wieder im Defizit mit der Betreuung.
Ich finde das wirklich großartig von
Wien, dass die Stadt als Pilotregion in das Realkostenmodell eingestiegen ist.
Es wird ein Monitoring geben. Man
wird sehen, wie sich das darstellt. Andere Bundesländer sind aufgerufen,
dem zu folgen, wobei ich natürlich aus der Praxis auch sagen muss, dass es
in Wien besser umzusetzen ist, weil die hauptsächlichen
Quartiergeber:innen NGOs sind, die auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind.
In den Flächenbundesländern
ist es oft so, dass wir es mit gewerblichen Quartiergebern zu tun haben, und
dort gibt es natürlich Problematiken: Wie kann man ein Realkostenmodell
abbilden, wenn man nicht gemeinnützig arbeitet? – Es
ist wichtig, dass wir irgendwo anfangen, und das ist in diesem Fall in Wien.
Ich bin schon sehr gespannt, aber von einem gehe ich ganz sicher aus, nämlich dass sich die Situation für die geflüchteten Menschen, für die vulnerablen Personen, insbesondere für die unbegleiteten Minderjährigen, für die Kinderflüchtlinge erheblich verbessern wird. Dadurch kommt es dann genau zu dem, was wir uns wünschen: dass die Menschen sich in unserer Mitte
aufgenommen fühlen, dass sie sich vom ersten Tag an von den Erlebnissen, die sie auf der Flucht erfahren haben, abschotten können, und dass sie wertige Mitglieder und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft sein können. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
18.15
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Herr Bundesrat, bitte sehr.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich direkt an das anschließen, was Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger angesprochen hat. Das Realkostenmodell ist insbesondere zur Gewährleistung einer adäquaten Unterbringung für vulnerable Personen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wichtig.
Wir NEOS haben
schon lange eine Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung
für unbegleitete Minderjährige gefordert, weshalb wir diesen
Punkt der Vereinbarung besonders begrüßen. Jedoch sind weitere
Maßnahmen zur adäquaten Versorgung und Unterbringung von
Asylwerberinnen
und -werbern und vulnerablen Personen in der Grundversorgung längst
überfällig, zum Beispiel die Obsorge ab Tag eins für
unbegleitete Minderjährige.
Weiters wäre es wichtig, ähnliche
Vereinbarungen mit den anderen Bundesländern zu treffen, allein aus
integrationspolitischer Sicht, damit Asylwerberinnen und Asylwerber
auch vermehrt in den anderen Bundesländern unterkommen. In diesem
Zusammenhang ist es auch dringend notwendig,
säumige Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Wie bereits
erwähnt worden ist, gibt es eine große Diskrepanz in der
Erfüllung der Quote zwischen den Bundesländern. Wien ist als
einziges Bundesland über der Quote mit plus
87 Prozentpunkten – das sind die aktuellen Zahlen –,
die anderen Bundesländer sind mit bis zu minus 40 Prozentpunkte, wie
zum Beispiel im Fall Kärntens,
unter der Quote.
Warum ist das
relevant? – Es betrifft ja nicht nur die Kosten für die
Grundversorgung an sich, die dieser Differenzbetrag in dieser
15a-Vereinbarung
regelt. Mit der Erfüllung der Quote betreffend Unterbringung von
Asylwerbern stehen ja auch andere Sachen in Zusammenhang, teilweise problematische Sachen
wie zum Beispiel Herausforderungen im Bildungssystem, in der Gesundheitsversorgung
und vor allem beim Thema Zusammenleben.
In diesem Fall
wird Wien durch die anderen Bundesländer in die Situation gebracht,
deren Versäumnisse zu erfüllen (Bundesrätin Schumann: Genau!),
deshalb fordern wir die Einführung von Pönalen für die
Bundesländer, die ihre Quote bei der Unterbringung nicht erfüllen.
Im Sinne der Transparenz wäre die
Schaffung eines Überblicks über die tatsächlichen
Gesamtkosten der Grundversorgung notwendig, wie das auch bereits der Rechnungshof
empfohlen hat. Darüber hinaus sollten Ukrainerinnen und Ukrainer mit
Asylberechtigten gleichgestellt werden, um eben nicht
mehr im System der Grundversorgung zu sein, das System nachhaltig zu entlasten
und auch für diese Personengruppe eine bessere Versorgung zu ermöglichen. –
Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ. –
Bundesrätin Schumann: So ist es! – Bundesrat Babler:
Ganz genau!)
18.17
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (3655/A und 2283 d.B. sowie 11348/BR d.B.)
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits-
und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Dezember 2023 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: So eine schnelle Berichterstatterin habe ich noch nie erlebt. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen.) Herzlichen Dank noch einmal.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Ich bitte um den Redebeitrag.
18.19
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werter Herr Gesundheitsminister! Unsere Fraktion wird dem Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, nicht zustimmen.
Warum stimmen wir diesem Gesetz nicht zu? – Durch
das Fehlen des Begutachtungsverfahrens müssen immer wieder
Korrekturen durchgeführt werden.
Vieles davon hätte vermieden werden können, wenn man ein ordentliches
vorparlamentarisches Verfahren unter Einbeziehung von Expertinnen und
Experten durchführen würde.
Erstmals beantragt werden konnte dieser Bonus mit
Juli 2023, ausbezahlt werden soll er in Zukunft ab 1. Dezember.
Durch das fehlerhafte Agieren
der Regierung müssen wir uns heute bereits mit der zweiten Novellierung
dieses Gesetzes beschäftigen.
Keine Frage, natürlich ist es zu begrüßen,
dass der gemeinsame Haushalt als Voraussetzung für den Anspruch auf den
Angehörigenbonus bei Pflege
eines nahen Angehörigen gestrichen wurde.
Diesen Angehörigenbonus bekommen pflegende
Angehörige, die eine Person ab Pfleggeldstufe 4
pflegen und deren monatliches Nettoeinkommen 1 500 Euro
nicht übersteigt. Der Bonus beträgt aufs Jahr gerechnet
1 500 Euro,
das sind 4,10 Euro täglich. Meiner Meinung nach ist dieser Bonus
nicht einmal eine symbolische Geste und definitiv nicht ausreichend. Ich glaube
nicht,
dass pflegende Angehörige mit 120 Euro im Monat finanziell
abgesichert sind. Will die Regierung pflegende Angehörige wirklich
entlasten, empfehle
ich das burgenländische Modell von Landeshauptmann Doskozil, das die Anstellung
pflegender Angehöriger sowie den massiven Ausbau der mobilen Dienste, Tageszentren sowie
Betreuungseinrichtungen vorsieht.
Der von uns geforderte Ausbau
der Betreuungseinrichtungen ist natürlich nur möglich, wenn das
entsprechende Betreuungspersonal vorhanden ist.
Dies ist leider nicht der Fall. Derzeit sehen fünf von zehn Menschen in
Österreich der eigenen Zukunft und jener ihrer Angehörigen in
Bezug auf die
Pflege mit Sorge entgegen. Ebenfalls 50 Prozent der Bevölkerung haben
hinsichtlich der Attraktivität von Pflege- und Betreuungsberufen ein
negatives Bild. Bis dato wurde diesbezüglich von unserer
Regierung leider nichts unternommen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
die Schwerarbeitsverordnung so zu ändern, dass § 1
Abs. 3 Schwerarbeitsverordnung zu lauten hat: ,Als besonders belastende Berufstätigkeiten
gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege
und Betreuung von kranken, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten
Menschen, die nicht überwiegend in einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion
bestehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieser Verordnung gem.
§ 607 Abs. 14 ASVG bzw. § 4 Abs. 4 APG
zuzustimmen.“
*****
Helfen Sie mit, den Pflegeberuf entsprechend wertzuschätzen, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.23
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Der von den
Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen
und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend
„Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr dieses. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA
(ÖVP, Vorarlberg): Frau
Präsidentin! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseher via Livestream! Meine 90-jährige Oma hat das gemacht,
was ganz viele Omas gemacht haben, sie hat einen großen Teil ihres Lebens
der Pflege eines lieben Menschen gewidmet. Solche Menschen wie meine
Oma, die ihr Leben der Pflege des Ehepartners, der Eltern, Schwiegereltern oder
der Geschwister gewidmet
haben oder nach wie vor widmen, gibt es viele. Die meisten von euch werden
wahrscheinlich jemanden kennen oder selber pflegen. (Bundesrätin
Schumann: Frauen!) – Überwiegend
Frauen, richtig.
Jedenfalls verdient ihr Einsatz
oder ihre Fürsorge, die zahlreichen Stunden auch, die sie der Betreuung
widmen, unseren Respekt, aber nicht nur unseren
Respekt, sondern natürlich auch unsere Anerkennung: Seit Juli 2023
erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen, wir haben
es schon gehört, einen jährlichen Pflegebonus von
1 500 Euro.
Mit dem heutigen Beschluss werden nun ein paar legistische
Klarstellungen zum Angehörigenbonus im Bundespflegegeldgesetz beschlossen.
Mein Vorredner hat diese schon
erwähnt, deshalb werde ich das jetzt nicht mehr machen. Wichtig ist
aber: An den gesetzlichen Eckpunkten ändert sich eigentlich
nichts; und deshalb verstehe ich bei allem Verständnis, das ich für
generelle Verbesserungsvorschläge in der Pflege habe, nicht, weshalb die
Opposition heute bei diesem Tagesordnungspunkt nicht mitstimmt, zumal
es ja keine inhaltlichen Änderungen beim Pflegebonus gibt. (Bundesrätin Schumann:
O ja, Reparaturen sind es, ...!)
Ich komme aber vom Sport, und da lässt man nichts
unversucht, also mache ich das heute auch. Vielleicht geben Sie sich noch einen
vorweihnachtlichen
Ruck – insbesondere die Freiheitliche Partei (Bundesrätin
Schumann: Oh, das ist lieb! Das ist
lieb!), diese hat nämlich beim Pflegebonus mitgestimmt –
und stimmen auch dieser legislativen Veränderung zu (Bundesrätin
Schumann: Das ist lieb, der
Versuch – nein!), die nämlich nicht nur den Pflegebonus stärkt,
sondern auch jenen Menschen, wie zum Beispiel meiner Oma, die verdiente
Wertschätzung entgegenbringt. – Danke schön. (Beifall
bei ÖVP und
Grünen.)
18.25
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Marlies Doppler
(FPÖ, Salzburg): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Pflegende Angehörige sind ein ganz wichtiger Teil
unseres Pflegesystems, sie erhalten das Pflegesystem aufrecht. Derzeit gibt es
leider zu wenig Unterstützung und zu wenig Wertschätzung für
die pflegenden Angehörigen, für die, die diesen wertvollen Beitrag
für unsere Gesellschaft leisten. Als Helden des Tages werden sie gefeiert
und es
kommen halbherzige Lippenbekenntnisse, aber das ist leider Gottes zu wenig.
1 500 Euro pro Jahr ist viel zu niedrig angesetzt, das ist eigentlich
nur
ein Tropfen auf den heißen Stein. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler:
Der Beginn!)
Warum es diesen Pflegebonus erst ab der Pflegestufe 4
gibt, ist eigentlich
auch nicht erklärbar. Es gibt
unzählige Fälle, in denen man ab der Stufe 1, 2 oder 3
genauso schon eine Unterstützung oder intensive Betreuung braucht. Die
pflegenden Angehörigen dieser Patienten, sage ich einmal, erhalten aber
nichts, gar nichts, obwohl sie täglich viele Stunden mit der Pflege und
Betreuung beschäftigt sind. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
Das ist eigentlich eine eklatante Ungerechtigkeit.
Es ist klarerweise die Aufgabe der Politik, alles zu
unternehmen, damit eine gute und qualitativ hochwertige Pflege für die
Patienten gewährleistet ist – auch
im Sinne der Angehörigen. Und wir wissen es ja – wir haben ja
schon öfters hier im Hohen Haus darüber gesprochen –: Das
Thema Pflege gehört zu einem
der sozial dringendsten Themen, welche zu bewältigen sind.
Es ist egal, ob man von der häuslichen Pflege, von der
mobilen Pflege oder von der stationären
Pflege spricht, in allen Bereichen gibt es eklatante Defizite.
Die Aufgabe, ein Familienmitglied zu pflegen, verlangt den
Angehörigen wirklich viel ab. Pflegende Angehörige leisten oft
Übermenschliches, wirklich, wirklich Übermenschliches. Es
wird unscheinbar im Hintergrund gearbeitet, und es kümmern sich viele,
viele Menschen liebevoll um ihre Angehörigen, ihre
Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, um ihnen ein Altern in Würde
und vor allen Dingen ein Altern zu Hause zu ermöglichen.
Der Pflegekräftemangel in den stationären Einrichtungen hat die Belastung der pflegenden Angehörigen in den letzten Jahren darüber hinaus noch verschärft. Viele Betten in den Pflegeeinrichtungen mussten gesperrt werden. Die Tagesbetreuungsplätze fehlen. Die mobile Pflege kämpft genauso mit Personalmangel, sodass die pflegenden Angehörigen wiederum alles kompensieren müssen, was in den letzten Jahren von der Bundesregierung verabsäumt wurde.
Darum sind 1 500 Euro im Jahr – das sind 4,10 Euro täglich; 4,10 Euro pro Tag! – bestenfalls eine Geste, aber mit Sicherheit nicht jene Wertschätzung, welche sich pflegende Angehörige verdient hätten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Das ist ja ein Beginn!)
Wenn wir weiterhin pflegende Angehörige motivieren
möchten, sich um die häusliche Pflege zu kümmern, dann ist die
Politik gefordert, Anreize zu
schaffen. Mit 4,10 Euro pro Tag wird das aber sicherlich nicht gelingen.
Als wir bei der ersten Novelle dabei waren, unsere freiheitliche Zustimmung
dazu gegeben haben, haben wir gesagt: Super, wir freuen uns, endlich kommt ein
Stein ins Rollen! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Genau!)
Jetzt sehen wir,
dass das Ganze wiederum ein Flickwerk ist und nicht der große Sprung, um
den pflegenden Angehörigen tatsächlich unter die Arme zu greifen. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler:
... auch weiter ...!) Also bitte, Herr Minister, bitte, Schwarz-Grün,
geht eurer Aufgabe nach und setzt das um, was ihr den Menschen
auf der Straße versprecht! – Danke. (Beifall bei der
FPÖ.)
18.30
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es
war im Juni, als wir den Angehörigenbonus erstmals hier im Plenum
beschlossen haben, und tatsächlich ist der Angehörigenbonus ein
zentrales Projekt der Pflegereform. Diese Zahl ist heute noch
nicht genannt worden: Es sind rund 800 000 Menschen in
Österreich, die sich tagtäglich um die Pflege und Betreuung ihrer
Angehörigen und nahestehender Personen kümmern.
Ich will jetzt eher auf das eingehen, was noch nicht gesagt
worden ist: Es wird legistisch sichergestellt, dass der Angehörigenbonus
durch die PVA ausgezahlt wird, wenn die gepflegte Person Anspruch auf
Pflegegeld der Stufe 4 hat. Es ist schon entscheidend, dass das das erste
Mal ist, dass eine Entlohnung für pflegende Angehörige
stattfindet. Wir haben es im Ausschuss gehört: Es sind knapp
23 000 Menschen, für die der Pflegebonus jetzt zur Auszahlung kommt,
und ich denke, das ist ein guter Anfang. Es haben aber die ersten Monate
gezeigt, dass wir noch Probleme haben, verschiedene Sachen festzustellen. Mit
dem heutigen Beschluss beheben wir legistische Probleme.
Es wurde schon von der Kollegin gesagt: Inhaltlich kommt es zu keiner
Änderung.
Natürlich ist das jetzt nicht die Lösung, die
sich so manch pflegender Angehöriger wünscht, aber es ist einmal
der Start. Es ist das erste Mal, dass es überhaupt so etwas
gibt. Große Reformen brauchen Zeit, wir haben damit begonnen, und es sind
große Reformen, die große Wirkung zeigen werden. Ich glaube,
man muss auch erste Schritte honorieren, und deshalb bitte ich heute um breite
Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesrät:innen
der ÖVP.)
18.32
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Da brauche ich jetzt bitte die Schriftführung zur Unterstützung. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der
Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer
Entschließung betreffend „Pflege und Betreuung
ist Schwerarbeit“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (3654/A und 2284 d.B. sowie 11349/BR d.B.)
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia
Hauschildt-Buschberger. –
Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Claudia
Hauschildt-Buschberger: Frau
Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte.
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns noch zuschauen und zuhören! (Ein Handyklingelton ist im Saal zu hören.) – Aha, Musik haben wir auch schon, schön. – Wir behandeln heute ein Gesetz, das eine Personen-
gruppe betrifft, die überwiegend in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in der Früh in Unternehmen tätig ist. Das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders belastet sind und für die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen zusätzlichen Beitrag leisten muss, damit diese Damen und Herren, die Nachtschwerarbeit verrichten, früher in den Ruhestand gehen können. Sie bekommen eine Sonderruhezeit und ein Sonderruhegeld. Dafür wird dieser Nachtschwerarbeitsbeitrag einbehalten, der 75 Prozent der Kosten, die durch den früheren Ruhestandsantritt ausgelöst werden, decken soll.
Dieser Nachtschwerarbeitsbeitrag betrug letztes Jahr
3,8 Prozent und wäre nächstes Jahr auf 5,2 Prozent
gestiegen. Wir frieren aber diesen Beitrag
von 3,8 Prozent ein. Das ist auch im Sinne der Absicherung der
Arbeitsplätze, dass wir darauf schauen, dass die Lohnnebenkosten nicht
noch weiter
steigen. Darum machen wir das. Das betrifft ungefähr – im
Ausschuss habe ich das gehört – 26 220 Versicherte und
kostet 22,1 Millionen Euro. Damit sichern wir den Standort
Österreich ab und entlasten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim
Gesamtbeitrag. Darum bitte ich Sie, da wir das im Ausschuss einstimmig beschlossen haben, dass wir
das auch hier einstimmig beschließen. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
18.36
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Ja, noch einmal. (Heiterkeit bei der ÖVP.) – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir werden diesem Gesetz, dieser nochmaligen Dämpfung der Beiträge, ebenfalls zustimmen. Ich darf nur zwei, drei Sätze zum Nachtschwerarbeitsgesetz verlieren, weil es da wirklich um Arbeitsplätze geht, die mit höchster Belastung verbunden sind. Dabei handelt es sich um Nachtarbeit, um Arbeit in größter Hitze, um Arbeit in der Kälte, in den Kühlhäusern, um Arbeit bei großer
Lärmbelastung. Es handelt sich dabei um Menschen, die meistens für uns, weil das ja im Dienste von uns allen ist, ganz tolle Arbeit leisten. Umso wichtiger ist es, dass sie im Nachtschwerarbeitsgesetz drinnen sind.
Ich darf nur sagen, es hat auch Missbrauchsfälle
gegeben. Es hat zum Beispiel einen Fall gegeben, in dem die Arbeiterkammer
den Kollegen dann wunderbar vertreten hat: Dieser hat zwar
Nachtschwerarbeit geleistet, aber der Arbeitgeber hat ihn nicht
gemeldet – er hätte ihn melden müssen – und hat
auch
nicht die Beiträge gezahlt. Darum wäre meine Bitte: Wenn Sie jemanden
kennen, der Nachtschwerarbeit leistet, machen Sie ihn oder sie darauf
aufmerksam,
er oder sie möge bei Gelegenheit in den Sozialversicherungsdatenauszug
hineinschauen, da ist nämlich ersichtlich, ob er oder sie gemeldet
ist. Es ist ganz wichtig, dass man da hineinschaut.
Noch eine Gruppe, die darum kämpft, in das
Nachtschwerarbeitsgesetz hineinzukommen, würde ich ganz gerne
erwähnen, das ist jene der Sanitäterinnen und Sanitäter
und Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Die leisten für uns
eine ganz, ganz wichtige Arbeit, weil sie da sind, wenn ein Unfall passiert
ist. Wenn wir wollen, dass Menschen wieder möglichst gut genesen, dann
muss man schnell retten. Je schneller die Rettungskette funktioniert, je besser
dabei gehandelt wird, desto mehr Leben können vielleicht gerettet werden,
aber desto mehr kann in der Folge auch eine bessere Genesung erreicht werden.
Das wäre ganz, ganz wichtig, dass man diese Gruppe
auch in das Nachtschwerarbeitsgesetz hineinbringt. Die Feuerwehr ist
bereits seit 2013 drinnen, das ist auch gescheit und gut, aber es wäre
halt günstig, auch diese Gruppe hineinzunehmen. Es gibt eine
Bürger:inneninitiative dazu, die auch vom ÖGB und den Gewerkschaften getragen
wird. Es wäre also wirklich klug, diese Gruppe, die so Gutes und so
Wichtiges für uns leistet, auch in diese Regelung mit hineinzunehmen. Mit dieser Bitte darf ich mich an Sie wenden, Herr
Bundesminister. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei
Bundesrät:innen
der ÖVP.)
18.38
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Günter Pröller
(FPÖ, Oberösterreich): Frau
Präsidentin! Herr Minister! Es ist eh schon von meinen Vorrednern
angesprochen worden: Es
geht bei diesem Gesetz um belastende Tätigkeiten, für die der
Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag leistet, damit diese Menschen
früher in den Ruhestand gehen können. Von Kollegin Schumann
ist es angesprochen worden: Das sind wirklich belastende Tätigkeiten
vorwiegend in der Zeit von 22 bis
6 Uhr. Wenn man das einmal gemacht hat, dann weiß man, dass man es
wirklich verdient hat, früher in den Ruhestand gehen zu können.
Selbstverständlich geben
auch wir die Zustimmung zu dieser Novelle, weil der Beitrag, wie es auch schon
angesprochen wurde, von 3,8 Prozent eingefroren wird und weil
wir ohnehin eine hohe Steuerquote von 43 Prozent haben. Man sollte
generell darüber nachdenken, wie man die Lohnnebenkosten
senken kann, weil mehr Netto vom Brutto
rauskommen sollte. Es gibt viele Ideen, Anregungen, Ansätze, wie
das gehen würde, nur müsste man
sie halt endlich einmal umsetzen. Es ist notwendig, weil – wir haben
es schon angesprochen – die Menschen immer weniger zum Leben haben.
Wir brauchen einfach wieder mehr
Geld in der Brieftasche, um den Wohlstand, den unsere Eltern, unsere
Großeltern erarbeitet, aufgebaut haben – es
haben viele in den letzten Jahren, und das sage ich immer wieder, aufgrund der
schlechten Politik dieser Bundesregierung von A wie Asyl über Coronawahnsinn, Inflationsrekord,
Migration, Sanktionen bis hin zur Teuerungswelle gelitten und es sind immer
noch sehr viele Familien betroffen –, wieder aufzubauen und auch
unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln. Das hätten wir ganz dringend
notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Leistung muss sich lohnen, und da spreche ich auch an, dass, wenn Erwerbstätige tatsächlich 45 Jahre in das System eingezahlt haben, dieses System er-
halten haben,
sie auch das Recht haben sollten, wirklich abschlagsfrei in die Pension zu
gehen, denn 45 Jahre sind genug. Denken Sie noch einmal darüber
nach, ob man die Langzeitversicherung wieder einführen könnte.
Leider wird aber denjenigen, die fleißig arbeiten,
immer mehr und mehr aufgebrummt, sie
müssen schauen, dass das Radl rennt. Davon müssen wir endlich wegkommen.
Die Leistungsträger müssen tatsächlich entlastet werden, ihnen
muss mehr am Konto bleiben, während jene, die auf das soziale
Netz angewiesen sind – und glücklicherweise haben wir das
soziale Netz! –, wieder motiviert werden müssen, dort
herauszukommen, damit sie auch wieder ihren Beitrag leisten können.
Dieser Novelle werden wir zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.41
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Dr.in Maria Huber.
Zuvor begrüße ich aber die Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt Susanne Raab. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Frau Bundesrätin, jetzt gelangen Sie zu Wort. Bitte.
Bundesrätin
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe
Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Eder-Gitschthaler
hat es schon sehr schön erklärt:
Mit der vorliegenden Novelle sollen die Dienstgeberbeiträge
für die Nachtschwerarbeit für das Jahr 2024 nicht erhöht
werden.
Was sind das für
Arbeitsplätze, in denen Nachtschwerarbeit geleistet wird? Wir haben dazu
schon ein bisschen etwas gehört. Gerade in Industriebetrieben
wird Nachtschwerarbeit geleistet. Ich denke da beispielsweise an die Stahlindustrie
in Donawitz oder auch in Linz. Einen Hochofen kann man nicht
über Nacht herunterfahren. Es braucht Menschen, die bereit sind, die Nachtschichten
zu übernehmen und die Produktion aufrechtzuerhalten. Weil
diese Tätigkeit eben sehr belastend ist, wurde das
Nachtschwerarbeitsgesetz bereits am 1. Juli 1981 in Österreich
eingeführt.
Gleichzeitig ist es so, dass
gerade die Industrie mit einer Exportquote von rund 66 Prozent auch sehr
stark im internationalen Wettbewerb steht. Das Einfrieren der
Dienstgeberbeiträge, welches wir heute mit einer, wie ich sehe, sehr
breiten Mehrheit beschließen werden, ist selbstverständlich ein
Baustein,
um den Industriestandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.
Eines möchte ich aber an
dieser Stelle schon auch festhalten, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie geht:
Unser gemeinsames Ziel in diesem Raum sollte es sein, die
Dekarbonisierung der Industrie weiter voranzutreiben und die Industrie in
Österreich klimaneutral zu
machen.
Die Weichen dafür hat die schwarz-grüne
Bundesregierung mit dem Transformationsfonds Gott sei Dank schon gestellt.
Damit wird die Industrie in Österreich nachhaltiger, damit wird die
Industrie in Österreich krisenfester und damit wird die Industrie in
Österreich zukunftsfit. Genau das ist der Weg,
den wir gemeinsam weitergehen werden müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.43
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist
nicht der Fall. Die Debatte
ist geschlossen.
Die Plätze wurden bereits eingenommen. Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und das Presseförderungsgesetz 2004 sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden (3292/A und 2012 d.B. sowie 11338/BR d.B. und 11352/BR d.B.)
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zum
15. Punkt
der Tagesordnung.
Berichterstatterin dazu ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Viktoria Hutter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin
Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg):
Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einer
Zeit, in der Informationen in
einem nie dagewesenen Ausmaß und Tempo auf uns einprasseln, sollte guter Journalismus von entscheidender Bedeutung sein, er sollte das Gewissen unserer Gesellschaft sein, der Wächter der Wahrheit und der Hüter der Demokratie.
Doch die Realität schaut leider oft ganz anders aus.
Der Druck, damit man dieser schwarz-grünen Bundesregierung gerecht wird,
ist für die Medien enorm
groß. Man muss nach deren Mund reden, man muss das schreiben, was
Grün und Schwarz sich wünschen. Genau das führt dann oft und
immer öfter
zur Verbreitung von oberflächlichen, ungenauen oder sogar falschen Informationen.
Von objektiver Berichterstattung ist man da weit entfernt. Die
Oppositionsparteien können ein Lied davon singen.
Besonders krass ist es, wenn es um eine faire
Berichterstattung über uns Freiheitliche geht. Was man da oft lesen
oder hören muss, ist haarsträubend. Sinnverzerrte,
tatsachenverdrehte Geschichten werden da aufgetischt – ich habe
heute eine Presseaussendung gelesen, die nicht den Tatsachen entspricht,
aber gut, das wird sich alles ändern –, oft werden Sachverhalte
verdreht oder Teile von Interviews weggelassen oder wir Freiheitliche
werden in Medienberichten gar nicht erwähnt, einfach verschwiegen, sind
dort nicht existent. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn es aber darum geht, uns
Freiheitliche anzupatzen, dann ist man nicht gerade zimperlich und
verwendet dabei oft eigenartige, subtile Mittel. Mir
und vielen anderen ist immer noch in trauriger Erinnerung, wie mit uns Freiheitlichen
während Corona umgegangen wurde, nur weil wir eine andere Meinung vertreten
haben. Da war ja der Ausdruck Aluhutträger eine Kosebezeichnung, ein
Kosename und noch das Freundlichste, was wir zu hören bekommen haben.
Waren aber nicht die Medien die großen Profiteure
während Corona? – Über manche Medien wurde doch mit der
Coronasonderförderung ganz ordentlich das Füllhorn
ausgeschüttet. Ich sage in diesem Zusammenhang
ganz bewusst: manche Medien. Nicht alle haben diese Förderung erhalten, aber genau jene, über die das Füllhorn ausgeschüttet wurde, denen großzügige Förderungen ausbezahlt wurden, berichteten dann sehr, sehr einseitig über die Coronapandemie. Es wurde einfach kein Raum für andere Meinungen zugelassen. Ja, das war Regierungspropaganda in Reinkultur.
Nur ganz, ganz wenige Medien haben den Mut gehabt, auch andere Meinungen zuzulassen (Beifall bei der FPÖ), eine Gegenüberstellung von verschiedenen Positionen zu machen und diese dann auch zu veröffentlichen. Wie aber bereits erwähnt, waren das ganz, ganz wenige Medien, welche den Mut aufbrachten und diese Gegenüberstellung machten.
Es wundert mich aber eigentlich nicht. Wie heißt es
doch so schön? Wes Brot ich ess, des
Lied ich sing! Oder: Wer zahlt, der schafft an! – Na ja, wer derzeit im Land
anschafft, das wissen wir ja, das liegt ja auf der Hand. Die schwarz-grüne
Bundesregierung nutzt das ja leidlich aus: Alleine 210 Millionen
Euro Budget für PR-Maßnahmen, das ist ja ein Irrsinn, wirklich ein
Wahnsinn.
Als Sahnehäubchen oben drauf bekommen die Bürger
nun auch noch eine ORF-Zwangssteuer aufs Auge gedrückt. Ich kann nur immer
wieder betonen:
Diese ORF-Zwangssteuer ist beschämend. Sie bedeutet eine weitere Belastung
für die Bürger, aber auf der anderen Seite einen Mehrgewinn,
Mehreinnahmen von über 70 Millionen Euro für den ORF.
Der ORF wird belohnt, obwohl sich immer mehr Menschen von
der GIS abgemeldet haben, weil sie schlicht und ergreifend mit der
angebotenen Leistung nicht zufrieden sind. Dies untergräbt nicht
nur das Vertrauen der Öffentlichkeit, sondern bedroht auch die
Integrität und Glaubwürdigkeit des Journalismus. Es muss der Wert von
Fakten und unabhängiger, objektiver Berichterstattung endlich wieder
in den Vordergrund gestellt werden. Das
wäre eigentlich eine Aufgabe des Presserates, aber da hört man
leider nur Schweigen im Walde. (Bundesrat Schreuder: Aber wir
könnten
sie an Oligarchen verkaufen!)
Die Medien werden ja seit über 200 Jahren als die
vierte Gewalt im Staat bezeichnet. Der französische Philosoph Montesquieu
hat vor mehr als
200 Jahren erkannt, dass es neben den bekannten drei Gewalten eine weitere
gibt. Das heißt: Wir haben die Exekutive, die Legislative und die Judikative – diese
drei Gewalten sollten sich in einem demokratischen Staat gegenseitig
kontrollieren –, und dann haben wir auch noch die Medien als vierte
Gewalt, welche einerseits über das Handeln des Staates und seiner
Institutionen informieren, aber – ganz wichtig! –
andererseits auch die Regierenden kontrollieren sollte.
Das heißt, die vierte Macht im Staat, die Medien, sollten die Regierenden, sprich in diesem Fall Schwarz-Grün, kontrollieren. Diese Kontrolle der Regierenden durch die freien Medien ist ein wesentlicher Grundzug von demokratischen Gesellschaften. Genau dieses Kontrollieren der Regierenden tritt bei manchen Medien immer mehr in den Hintergrund (Bundesrat Schreuder: Welche Zeitungen liest du?); stattdessen werden gezielt Mittel zum Steuern und Manipulieren der Menschen eingesetzt. (Bundesrat Schreuder: Das ist unglaublich! Das ist ja unglaublich!) Nicht umsonst – oder vielleicht genau deshalb, aus diesem Grund – sinkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Medienlandschaft immer mehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Clickbaiting, Sensationslust und polarisierende Schlagzeilen
sind zum traurigen Standard geworden. (Bundesrat Schreuder: Ja,
FPÖ-TV! FPÖ-TV! Nur so!
Nur so!) Daneben erleben wir häufig eine regierungsgefällige
Berichterstattung – natürlich gegen gute Bezahlung und teure
Inserate, na eh klar. (Bundesrätin Schumann: Ich kann
mich noch an Schwarz-Blau erinnern! – Bundesrat Schreuder: Na
ja, die hätten es verkauft, nicht?) Man braucht ja nur ins
ÖVP-geführte Kanzleramt zu schauen, wo permanent ÖVP-nahen
Medien Inserate zugeschoben werden. Das kann und darf nicht sein.
In diesem Zusammenhang muss ich aber auch erwähnen,
dass die Sozialisten nicht viel besser sind (Bundesrat Schreuder: Die
Sozialisten? – Bundesrat
Babler: Die Revolutionären! – Heiterkeit des Bundesrates
Schreuder): Wie man dem
Bericht des Landesrechnungshofes in Wien
entnehmen darf, verbrauchen
der rote Bürgermeister Ludwig und seine Stadtregierung 194 Millionen
Euro für Inseratenkampagnen. Das ist ein Betrag, an dem deutlich wird,
dass alle Bundesländer zusammen nicht so viel Inseratenkampagnen
führen wie das rot geführte Wien. (Bundesrätin Schumann: Wir
sind Stadt und Bundesland in
einem, Gemeinde und Bundesland in einem!)
Die ORF-Gebühren werden aber auch noch erhöht (Bundesrat
Schreuder: Das stimmt nicht!) – darauf möchte ich
nur hinweisen, weil ihr heute die Dringliche zum Thema Wohnungen
gemacht habt. Das rot geführte Burgenland hat die Landesabgabe für die ORF-Gebühren um 30 Prozent
erhöht; und überall, wo die Roten in der
Regierung sind – in Kärnten, in der Steiermark, in
Tirol – gibt es eine ORF-Landesabgabe; dort, wo wir Freiheitlichen
mitregieren
dürfen – in Oberösterreich, in Niederösterreich und
jetzt neu in Salzburg – wurde die Landesabgabe zur Entlastung der
Menschen abgeschafft. (Bundesrat Wanner: Für ein Jahr in
Salzburg!) So schaut es aus, und so macht man bürgernahe Politik!
(Bundesrat Wanner: Für ein Jahr in Salzburg!)
Medienunternehmen sollten eigentlich Anreize schaffen und
Qualität vor Quantität stellen. Wir brauchen Redaktionen, die
den Mut haben, komplexe
Themen zu analysieren, Hintergrundinformationen zu liefern und auch verschiedene
Perspektiven darzustellen, auch wenn es mehr Zeit und vor allen
Dingen viel Mut kostet.
Es ist auch an der Zeit, die Art und Weise, wie Medien gefördert werden, kritisch zu hinterfragen. Wer kontrolliert denn die Vergabe dieser Mittel? Welche Agenda steht hinter der Finanzierung? Und noch wichtiger: Welchen Einfluss hat das auf die journalistische Integrität und die Vielfalt der Berichterstattung?
Nicht nur die staatlichen Unterstützungen, sondern auch
die privaten Quellen der Medienförderung sollten hinterfragt werden.
Unternehmen oder Interessengruppen, die Medien unterstützen, könnten
ja bewusst oder unbewusst die Berichterstattung in eine Richtung lenken
und ihnen vielleicht
die eigenen Interessen aufs Auge drücken. Auch dies könnte zu einem Mangel an Vielfalt und zu einer Verzerrung der Realität führen.
Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, diesen Balanceakt zu
meistern: die Medien zu unterstützen, ohne ihre Unabhängigkeit
zu gefährden. Wir müssen auf der anderen Seite aber
auch sicherstellen, dass die Medienförderungen transparent sind, und klare
Richtlinien für eine Unabhängigkeit und für
ethische Standards festlegen. Als Bürger sollen wir kritisch hinterfragen:
Woher kommen denn die Nachrichten, die tagtäglich auf uns hereinprasseln,
und wer finanziert diese? Wir müssen unterstützen, was den
Journalismus stärkt, aber immer kritisch hinterfragen, was potenziell
seine Unabhängigkeit
gefährden kann – denn staatliche Unterstützung kann ja ein
zweischneidiges Schwert sein: Einerseits soll sie die Pressefreiheit
gewährleisten und den Zugang zu unabhängigen Nachrichtenquellen
ermöglichen, andererseits besteht
aber die Gefahr, dass sie zu Abhängigkeiten führt und die Medien in
eine Position der Beeinflussung und Selbstzensur führt.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine Medienlandschaft zu schaffen, die unabhängig, vielfältig und objektiv ist, eine Landschaft, die die Grundlagen unserer Demokratie stärkt und uns als informierte Bürger vereint! Sollten Sie nicht dazu gewillt sein, kann man nur hoffen, dass es doch bald zu Neuwahlen kommt und diese schwarz-grüne Bundesregierung in die Wüste geschickt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
18.56
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Sandra Lassnig
(ÖVP, Kärnten): Frau
Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Wenn man sich ein bisschen genauer in dieses Gesetz einliest, dann
weiß man, dass das eine sehr gute Sache ist, für die sich unsere
Bundesministerin da mit großem Engagement
eingesetzt hat. (Beifall bei
der ÖVP.)
Mit der neuen
Qualitätsjournalismusförderung im Umfang von jährlich
20 Millionen Euro an zusätzlichen Geldern stärken wir den
heimischen Medienstandort, denn unabhängiger und kritischer
Journalismus ist für eine Demokratie unverzichtbar. Wir möchten eine
vielfältige Medienlandschaft, denn wir
sind davon überzeugt, dass Qualitätsjournalismus einen Mehrwert
für die Demokratie hat. Besonders auch bei Jugendlichen ist es uns
wichtig, dass sie
nicht nur zu Social Media, zu Fakenews, zu Propaganda, zu diesen Medien greifen,
sondern eben zu qualitätsvollen Medien, und deshalb müssen wir
diese auch sichern.
Es hat zwar ein bisschen
gedauert, bis dieser Gesetzesbeschluss, wie er jetzt vorliegt, tatsächlich
im Nationalrat gefasst werden konnte, aber es war
unserer Fraktion schon immer ein Anliegen, den Medienstandort zu stärken
und die Medienvielfalt zu unterstützen.
Diese 20 Millionen Euro an Förderung werden auf verschiedene Förderbereiche verteilt. Ein zentraler Punkt des neuen Qualitätsjournalismusförderungsgesetzes ist, dass nicht nur Printmedien, sondern eben auch Onlinemedien gefördert werden. 15 Millionen Euro fließen an Journalismusförderung, die sich an der Anzahl der nach Kollektivvertrag angestellten Journalistinnen und Journalisten oder auch der Anzahl von Auslandskorrespondenten bemisst. Zusätzliche Mittel fließen in diesen Bereich etwa für ein vorhandenes Redaktionsstatut, für Fehlermanagement, ein Qualitätssicherungssystem sowie Frauenförderpläne. 2,5 Millionen Euro sind für die Förderung der inhaltlichen Vielfalt reserviert, und zwar für Medien, die zumindest 20 Prozent ihrer redaktionellen Berichterstattung regionalen beziehungsweise internationalen Themen widmen.
Um sicherzustellen, dass demokratiefeindliche Medien keine Förderung erhalten, sind etwa Medien, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen bestimmter Delikte wie Verhetzung verurteilt wurden, von Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Weitere 1,5 Millionen Euro stehen für die Förderung
der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen bereit. Der Rest geht in die
Bereiche Medienkompetenz, denn wir wollen, dass unsere Schülerinnen und
Schüler einen kompetenten Umgang auch mit der Vielzahl an Medien erlernen,
und es
sollen etwa auch Leseaktionen an Schulen gemacht werden. Auch bei der Fördersumme
des Presserates gibt es eine über 50-prozentige Erhöhung.
Es freut mich, dass wir dazu auch die Notifikation von der Europäischen Kommission erhalten haben und dass es jetzt auch zeitnah gelingen konnte, diese Förderung im Nationalrat zu beschließen.
Ich hoffe auch heute auf eine Zustimmung hier im Bundesrat. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.00
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat
Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Kollegen aus dem
Gemeinderat und im Bundesrat! Sehr geehrte Freunde! Jetzt bin ich
noch einmal hier heraußen. Qualitätsjournalismus zu fördern
klingt im ersten Moment ja ganz gut, aber die Frage ist: Warum
und wie? Warum belastet man zuerst Anzeigen mit einer 5-prozentigen Anzeigenabgabe?
Da kassiert man einen Haufen Geld ein, um dann viel weniger Geld zu
vergeben. Das ist nur eine weitere Machtposition. Man will ja auch
ausdrücklich auf den Inhalt einwirken. Und da ist die Pressefreiheit in
Gefahr. Die Presse soll nämlich euch kontrollieren und nicht ihr die
Presse. Da habt ihr etwas verwechselt. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass wir misstrauisch sind, ist auch normal. Ich möchte da nur an den Skandal Beinschab erinnern. Da sind Umfragen gefälscht und propagiert worden, um eigenes Interesse und eigene Machenschaften zu unterstützen. Na selbstverständlich haben wir kein Vertrauen in so ein Gesetz! (Bundesrat Schreuder: Ja, man könnte das auch an Oligarchen verkaufen!) – Rede nachher, bitte!
Dann gibt es da noch die Sache mit dem ORF, mit der Fernsehsteuer. Da kann ich nur sagen, das wird euch auch nicht viel nutzen, weil die Jungen den ORF nicht schauen. Die haben ihre eigenen Medien, da habt ihr keinen Einfluss darauf. Die werden weiterhin ihre Medien schauen, da habt ihr Gott sei Dank keinen Einfluss darauf, und das ist auch gut so. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.02
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Als ehemaliger Journalist ist mir dieses Gesetz zur Förderung der Qualität im Journalismus ein besonderes Anliegen. Trotz einiger Kritik, die ich jetzt äußern werde und die ich auch im Ausschuss geäußert habe, werden wir diesem Gesetzesbeschluss zustimmen.
Dieser fußt, wenn ich das einmal so sagen darf, Frau
Bundesministerin, auf den Vorarbeiten eines Ihrer Vorgänger, namens Thomas
Drozda, der schon damit angefangen hat, an dieser Förderung des
Qualitätsjournalismus zu arbeiten. Letztlich sind ein paar Dinge
herausgekommen, die wir sehr begrüßen:
erstens das Ende des Gießkannenprinzips; dann dass verschiedene
Qualitätskriterien festgemacht wurden, zum Beispiel die Anzahl von
beschäftigten Journalistinnen und Journalisten, ein
Redaktionsstatut, Frauenförderpläne und
Qualitätssicherungssysteme.
Was meine Vorrednerin Frau Lassnig gesagt hat, ist das, was
ich ausdrücklich begrüße, nämlich dass wir da auch eine
Förderung nach internationalen Bereichen haben, sodass wir
Korrespondentinnen und Korrespondenten auch ins Ausland schicken können
und dadurch auch eine ganz andere Form
des Journalismus bekommen.
Sie, Frau Lassnig, haben gesagt, es ist vielfältig. Ich
bleibe jetzt bei Ihnen. Es kommt nichts Böses, keine Sorge. (Heiterkeit
der Bundesrätin Lassnig.) –
Na ja, weil sie mich so anschaut. Ich bin nicht so böse, wie mein Ruf
vielleicht ist. (Rufe bei der ÖVP: Nein!)
Dass wir da aber nur auf textbasierte Medien abstellen,
schränkt die Vielfalt ein. Es gibt doch eine ganz neue Form des Audio- und
des Videojournalismus;
der ist ausgenommen. Oder zum Beispiel Menschen, die eine Sehschwäche haben,
und so weiter: Das heißt, es gibt da ganz verschiedene Bereiche.
Wenn wir vielfältig wären, liebe Frau Kollegin Lassnig, dann
hätte man das mit hineinbringen müssen.
Eine der großen Errungenschaften ist die
Selbstkontrolle der Justiz – das ist ein bisschen etwas anderes als
das, was uns die FPÖ hier erzählt hat. Zum Presserat: Warum
verbindet man diese Förderungen nicht damit, dass jemand Mitglied
des Presserats sein muss? Was wir erleben, ist, dass bestimmte Medien, die
immer wieder kritisiert werden, gar nicht Mitglied des Presserats sind.
Und wenn sie nicht Mitglied des Presserats sind, ist die Kritik an dem, was sie
schreiben – darf ich es ein bisschen vulgär sagen –,
für
den Hugo.
Man hätte jetzt sagen können, man erhöht auch
die Qualität des Presserats, der ja auch mehr Geld bekommt –
okay, der ÖGB sagt, zu wenig. Ich halte
mich auch daran, was der ÖGB meint (Beifall bei Bundesrät:innen
der SPÖ), dass das eigentlich das Doppelte sein sollte. Man hätte
die Förderung mit der Mitgliedschaft im Presserat verbinden
können – der eine hervorragende Arbeit macht, nur müssten
eben auch diese Medien dabei sein. Sie erhöhen jetzt
vor allem den Fördertopf – für mich nicht verständlich – auch für die Gratiszeitungen. Die Gratiszeitungen sind nicht gerade das, bei dem man ernsthaft Förderungen bräuchte – aber gut, das ist Ihre Entscheidung. Wir finden das bedenklich.
Frau Lassnig, ich könnte noch etwas anführen: die Zersplitterung der Medienförderung. Die haben wir jetzt nicht geklärt. Es gibt auf der einen Seite den Privatrundfunkfonds, es gibt – da stehen wir ausdrücklich dahinter – die Finanzierung des nicht kommerziellen Rundfunks und die Förderung der digitalen Transformation. Das sind alles verschiedene Versatzteile, die wir jetzt nicht zusammenbringen. Deshalb bleibt es nach wie vor zersplittert.
Ein Satz aus der Stellungnahme des Pressclubs
Concordia – weil er so schön ist ‑: Das sind
Investitionen in die Infrastruktur der Demokratie. – Kann man
das schöner sagen? (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)
Also das alleine erfordert schon unsere Zustimmung, wenn so ein Satz mit dabei
ist.
Frau Bundesministerin, einen Punkt müsste ich noch
anführen, der mir auch ein bisschen sauer aufgestoßen ist, weil ich
jahrelang darum gekämpft habe,
dass Journalisten und Journalistinnen eine ordentliche Entlohnung bekommen.
Jetzt ist da so eine batzweiche Formulierung von hauptberuflich tätigen
Journalisten und Journalistinnen drinnen – na, wir wollen nicht,
dass freie Journalisten und Journalistinnen ausgebeutet werden, gerade im
Bereich des Onlinejournalismus. Wisst ihr, was die Leute da
kriegen? – Ein paar hundert Euro.
Hätten wir doch da einen Passus genommen wie zum
Beispiel: Journalisten und Journalistinnen, die ein marktübliches Gehalt
bekommen. – Ob das jetzt
ein Honorar ist oder ein - - (Bundesministerin Raab:
Kollektivvertrag!) – Ja, Kollektivvertrag, aber was ist mit
den freien Journalisten und Journalistinnen? (Bundesrätin Schumann:
Der ist gerade ausgehoben worden, der Kollektivvertrag! Nach Kampf der
Gewerkschaft wird er wieder eingesetzt!) Wir müssen
schon das Ganze sehen.
Ich war zehn Jahre Chefredakteur und habe in erster Linie immer mit freien Journalisten und Journalistinnen gearbeitet. Ich habe mich immer bemüht, dass wir zumindest herbeiführen, dass es auch für freie Journalisten und Journalistinnen eine ehrliche, korrekte und ausreichende Dotierung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Frau Doppler möchte ich
sagen: Zu Salzburg müssen Sie schon die
ganze Wahrheit sagen. Die Landesabgabe ist nur für ein Jahr ausgesetzt (Bundesrätin
Doppler: Das ist ja nicht wahr! Ist nicht richtig!), nicht
abgeschafft,
sondern ausgesetzt. (Ruf bei der FPÖ: Aber Niederösterreich hat
sie abgeschafft!) Also wir können Sie in einem Jahr befragen, wie das
mit der Aussetzung
ist. Ein Letztes noch: Es geht um die Fakenews. Der Europarat hat sich jetzt
sehr intensiv damit befasst, wie wir mit einer Resolution die Fakenews, die
zum Teil demokratiegefährdend sind, in den Griff bekommen. Da wird es eine
Nachbesserung geben müssen, weil die grassierende Situation, was
Fakenews betrifft, was die Trolls betrifft und so weiter, gefährdend
für die Demokratie, gefährdend für den sozialen Zusammenhalt und
so weiter ist. Deswegen, Frau Bundesministerin, hoffe ich, dass
wir da auf offene Ohren stoßen: Es muss einen Anfang auch im Bereich der
nationalen Gesetzgebung geben, was Fakenews betrifft, denn Fakenews sind das
Übel eines wirklich schwelenden und schwärenden Geschwürs.
Deswegen
müssen wir auch legistisch dagegen vorgehen, weil das so nicht sein kann.
In diesem Sinne: Trotz einiger kritischer Anmerkungen und
vielleicht Störung der allgemeinen
Harmonie werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung
geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und
bei Bundesrät:innen der FPÖ.)
19.11
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne,
Wien): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Spannendes
Thema,
wenn wir über Medienpolitik reden, auf jeden Fall! Bei manchen Redebeiträgen hatte ich auch wirklich den Eindruck, es wird immer noch so über Medienpolitik gesprochen, als ob wir noch das Jahr 1996 hätten.
Die unglaublichen und
dramatischen Veränderungen, die die Digitalisierung und auch die Internationalisierung und die neuen
Plattformen mit sich gebracht
haben, haben zu derart großen Erschütterungen in der Medienwelt
geführt, das muss man hier schon auch ganz deutlich sagen. Wenn man immer
noch
glaubt, in Österreich gehe es darum, dass irgendein privater Unternehmer
gegen einen öffentlich-rechtlichen zu kämpfen hätte, dann muss
man sagen, das
ist nicht mehr so. Die haben einen gemeinsamen Kampf gegen Google, gegen
Facebook, gegen Netflix oder gegen Amazon zu führen. Das ist die Situation, in der
wir sind.
Sie haben gesagt, Sie sind
froh, dass es manche Plattformen gibt, die wir nicht kontrollieren können.
Ich bin da ganz anderer Meinung, ich glaube, Plattformen wie Tiktok
oder Facebook oder andere, die nur über Algorithmen arbeiten, sind
gefährlich. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen, ÖVP
und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Machen Sie einmal einen Selbstversuch! Machen Sie einmal
einen Selbstversuch bei diesen wunderbaren Plattformen, wo wir keinen Einfluss
haben, das
würde ich Ihnen wirklich anraten. Schauen Sie sich einmal auf Tiktok ein
Video an, wo die Hamas gefeiert wird. Geben Sie nur ein: Gaza, Hamas, schauen
Sie ein Video, wo irgendjemand sagt, die Hamas sei super, und Sie werden ausschließlich
nur noch die Hamas abfeiernde Videos sehen! Das sind die Algorithmen dieser
Plattformen, so arbeiten sie. So funktionieren Fakenews, so funktioniert eine ganz gefährliche
Entwicklung, die unserer Demokratie zutiefst schadet. (Bundesrat
Spanring: Also das ist Gehirnwäsche?!) Darüber müssen
wir reden, wenn wir über Medienpolitik reden. Das ist ganz essenziell. (Beifall
bei Bundesrät:innen von Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des
Bundesrates Arlamovsky.)
Das, was wir hier jetzt machen, ist meiner Meinung nach
schon wichtig, deswegen bin ich auch dankbar, trotz aller Kritik, dass die
SPÖ auch weiß, dass
es da um wichtige Verantwortungsfragen geht – auch wenn man
das wahrscheinlich in vielen Punkten anders ausverhandelt
hätte –, dass es hier dringend notwendige und auch neue
Schritte einer sehr durchdachten Förderschiene gibt.
Einen Aspekt wollte ich Bezug nehmend auf Ihre Rede, Herr
Kollege Schennach, noch erwähnen. Ich war ja sehr lange Obmann der
Fachgruppe Werbung
und Marktkommunikation Wien und habe dort auch über einen Kollektivvertrag
verhandelt. Dort waren erstaunlich viele Medienunternehmen, andere,
die im Marketingbereich tätig sind, also APA, ORF Marketing und so, mit
denen ich verhandelt habe, und es waren auch sehr viele EPUs und sehr viele
freie Journalisten, die bei Werbung und Marktkommunikation sind, weil sie natürlich
auch PR-Texte für Werbeagenturen schreiben; die können nicht
nur vom Journalismus allein leben. (Bundesrat Schennach: Genau!)
Wir wollten dort einmal – das war übrigens
in einer grün-roten Koalition in der Fachgruppe – auch den
Grafikerinnen und Grafikern, den freien Journalisten, den Texterinnen
und Textern so etwas wie Richtlinien geben: Was bin ich wert? Welches Honorar
darf ich denn verlangen? – Das darf man in Österreich nicht!
Man darf in Österreich nicht sagen, auch als Wirtschaftskammer nicht, das
ist kartellrechtlich einfach nicht erlaubt: Verlangt soundso viel
Honorar! – Das darf man nicht. Das ist der freie Markt. Was wir als
Fachgruppe machen konnten, war, dass wir Hilfestellung darin gegeben haben, wie
man Honorare berechnet und worauf man Rücksicht nehmen muss: Was braucht
es an Strom, an Internet? Was kostet das alles? Wie viel braucht es, dass
man davon leben kann? Was man aber nicht kann: eine Art Kollektivvertrag
für Freie ausverhandeln. Das klingt super, aber das ist tatsächlich
rein rechtlich in Österreich nicht möglich.
Ich wollte das nur gesagt
haben, weil man sich meiner Meinung nach dessen bewusst sein muss und weil
ich mich dort zufällig wirklich sehr intensiv mit
dem Thema, auch gemeinsam mit sozialdemokratischen Kollegen, mit Marcus Arige zum Beispiel, auseinandergesetzt habe.
Meine Damen und Herren! Die
Digitalisierung hat auch dazu geführt, dass die Bereitschaft, für gut recherchierte Artikel auch zu bezahlen,
gesunken ist.
Also das ständige Gratis-zur-Verfügung-Stehen von
Informationen, eben zum Beispiel auf Tiktok oder auf anderen Plattformen, hat
dazu beigetragen
und natürlich auch dazu, dass ungefilterte Inhalte und algorithmisierte
ungefilterte Inhalte überhandnehmen.
Ein anderes Problem, das wir
tatsächlich auch hatten, sind natürlich die gesteigerten Papier-
und Energiekosten, die natürlich auch die Medienbranche
in einer ganz besonderen Art und Weise getroffen haben.
Der Journalismus und allen voran der Qualitätsjournalismus –
und das ist der, er sich logischerweise an die Spielregeln von gutem
Journalismus hält – ist tatsächlich unter enormen Druck
geraten, und es spielt in Österreich mit einem traditionell sehr hohen
Boulevardanteil – das muss man ja auch ganz
offen aussprechen: Österreich hat einen hohen Boulevardanteil –
und wo auch Kampagnenjournalismus eine große Tradition hat,
natürlich eine demokratiepolitische Rolle, wie wir damit umgehen.
Jetzt haben wir eben zusätzlich zur
bisherigen Presseförderung, das sind so um die 9 Millionen Euro, diese neue Förderung
in der Höhe von doch 20 Millionen Euro – das muss man
schon auch ganz deutlich sagen – zur Förderung des
qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und
Online-Bereichs. Sie ist höher dotiert als die bisherige
Presseförderung und sie ist insofern ein medienpolitischer Meilenstein –
das möchte ich schon sagen –, weil es vor allem um den
Journalismus geht. Es geht nicht sozusagen um Medienförderung, es geht um
die Förderung von Journalismus. Da ist nämlich ein bisschen
ein Unterschied. (Bundesrat Schennach: Aber Medienforschung!) –
Ja, ja.
Ich möchte noch sagen:
Diese Förderungen werden verknüpft mit der Förderung von
journalistischen Arbeitsplätzen. Das ist schon auch wichtig, und da geht
es natürlich auch um den Kollektivvertrag beziehungsweise einen vergleichbaren Tarif. Das ist schon eine Basis für so eine Förderung.
Es geht um die
Inhaltsvielfalt – ich glaube, das ist eine ganz wichtige Sache, vor
allem für uns hier im Bundesrat –, für die diese
regionalen Berichterstattungen so wichtig sind. Davon leben wir ja
auch. In Wien ist das ein bisschen einfacher. Ich beneide immer meine
Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken, die natürlich
viel leichter in einer Bezirkszeitung zu finden sind als ein Wiener
Bundesrat. Wir haben nicht so eine regionale Verankerung von
medialer Arbeit. Aber diese regionale Arbeit ist doch wichtig.
Es erfolgt auch eine verstärkte Förderung von journalistischer Ausbildung sowie eine Einbeziehung von reinen Onlinemedien, Monatszeitungen und auch Straßenzeitungen.
Das sind viele Gründe, hinsichtlich derer ich sage, es ist wichtig, dass wir diese ganz neuen Wege der Journalismusförderung gehen. Ich kann nur bitten, zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.18
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Es ist gerade eine Wortmeldung
zurückgezogen worden, also darf ich Frau MMag. Dr. Susanne Raab das
Wort erteilen. –
Bitte sehr.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte!
Ich finde die Debatte
sehr interessant und gehaltvoll, es wurde auch schon viel erwähnt. Ich
darf vielleicht noch zwei, drei Punkte aus meiner Sicht ergänzen.
Wir wollten die Presseförderung, die viele, viele Jahre alt ist, in ein neues Zeitalter transformieren. Wir wollten dabei Qualitätskriterien entwickeln, aber ohne zu sagen, was ein qualitätsvoller Artikel ist und was nicht, was sozu-
sagen ein
gutes Medium, was ein böses Medium ist, denn das kann nicht Aufgabe
der Politik sein, solche Entscheidungen zu treffen. Das ist einmal
ganz wichtig. Wir haben uns so angenähert, dass wir Kriterien schaffen,
die einen guten Rahmen für die Journalistinnen und Journalisten kreieren,
das
heißt ein gutes Arbeitsumfeld, das sie in den Redaktionen vorfinden,
sodass sie ihrer Tätigkeit frei nachgehen können.
Und ja, das sind Kriterien wie
kollektivvertragsähnliche oder kollektivvertragliche Anstellungsverhältnisse, Fehlerstatute in den
Redaktionen, Qualitätsmanagement, Frauenförderungspläne –
da wurde ja schon viel erwähnt –, aber natürlich
zählen zum Beispiel auch Auslandskorrespondenten, die einen besonderen
Wert haben, dazu.
Der zweite Punkt, den wir machen
wollten, ist, dass wir natürlich die Form des Medienkonsums in die neue Förderung miteinbeziehen, weil ganz klar
ist,
dass sich das seit Beginn der Presseförderung vor vielen
Jahrzehnten massiv verändert hat. Die
Mediennutzung, der Medienkonsum hat sich total verändert, und
das bringt natürlich deshalb auch den gesamten Medienstandort nicht nur in
Österreich, sondern europaweit massiv unter Druck.
Während vor fünf
Jahren noch jeder Dritte täglich ein Printprodukt konsumiert hat, ist es
jetzt nur mehr jeder Fünfte. Dementsprechend müssen wir uns
auch auf diese digitale Transformation und die neue Mediennutzung einstellen
und eben auch Onlineprodukte in diese neue Medienförderung miteinbeziehen, denn
ansonsten werden wir einen Journalismus finanzieren, der am Ende des Tages nicht mehr bei den Konsumentinnen und
Konsumenten ankommt.
Das wollen wir nicht, sondern
wir wollen einen starken dualen Medienstandort in Österreich. Dazu
gehört zum einen ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk,
der schlank und sparsam und dementsprechend auch für 3,6 Millionen Menschen
günstiger ist, weil die ORF-Gebühr von 22,45 Euro auf
15,30 Euro sinken wird, zum anderen aber auch eine Vielfalt von privaten
Medien,
sodass die Österreicherinnen und Österreicher auch eine gute Auswahl haben.
Das war uns wichtig. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
Zu guter Letzt: Ich glaube, man
muss sich die gesamte Förderungsstruktur in der Medienlandschaft
differenziert ansehen. Ja, es gibt nicht nur einen Topf,
der alle Medienbranchen betrifft, sondern es gibt unterschiedliche Instrumentarien
mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Es gibt auf der einen Seite nunmehr die
Qualitätsjournalismusförderung, die wirklich diese Arbeitsplätze
und die Strukturen in Redaktionen basisfördert, und auf der anderen Seite
Incentiveförderungen wie die digitale Transformationsförderung, die
neue Projekte für die digitale Transformation anstoßen soll und
deshalb auch projektbasiert wirkt.
Wir haben auch einen Teilbereich der Presseförderung alt belassen, denn es ist schon ein Wert der Presseförderung alt, dass sie gerade in die regionalen Strukturen hineinwirkt. Wir wollen ja, dass man die Zeitungen nicht nur in Wien, Linz und Graz hat, sondern auch in Ampflwang im Hausruckwald.
Dementsprechend gibt es
unterschiedliche Säulen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Wir
haben uns genau angesehen, wie die ineinandergreifen,
sodass es keine Doppelstrukturen gibt, sondern eben ein ergänzendes
System.
Insgesamt brauche ich in diesem
Hohen Haus nicht zu erwähnen, dass
ein starker Medienstandort selbstverständlich einen Wert für die
Demokratie hat – ich meine, da werden wir uns ja hoffentlich alle
einig sein. Daher
ist es wichtig, dass wir auch Maßnahmen setzen, mit denen wir die Medien
in ihrer Aufgabe, die sie auch im Sinne der Demokratie wahrnehmen,
unterstützen.
Ich freue mich, dass es über den Sommer gelungen ist, mit der Europäischen Kommission die Notifikation abzuschließen. Wir haben auch von anderen Ländern positive Rückmeldungen zu unserem neuen, innovativen Förderungsmodell erhalten. Das freut mich.
Ich glaube, es ist auch ein Vorzeigebeispiel, weil natürlich auch viele andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union derzeit vor denselben Heraus-
forderungen stehen, wir haben es eh schon
angesprochen: die steigenden Papierpreise, die sinkenden Werbeeinnahmen,
weil viel an die globalen
Player geht, die Unterschiede beim neuen Medienkonsum. Ich meine, da leben wir
ja in Österreich nicht auf einer Insel, sondern das ist überall so.
Ich
denke, wir sind da mit einem guten und innovativen Zugang als Vorzeigeland
vorangegangen.
Wir können es im Übrigen dadurch, dass es jetzt gelungen ist, es über den Sommer relativ rasch zu notifizieren, heuer noch beschließen und dementsprechend auch für das heurige Jahr noch diese Förderung von 20 Millionen Euro an die Medien ausschütten. – Vielen Dank im Vorfeld für eine breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
19.24
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. – Bitte, Frau Bundesrätin Korinna Schumann.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Nur zwei Sätze, weil heute Chanukka, das jüdische Lichterfest, beginnt: Ich wünsche im Namen meiner sozialdemokratischen Fraktion allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein trotz dieser schwierigen Zeiten positives und gemütliches Lichterfest in Gemeinschaft mit ihren Familien und ihren Freundinnen und Freunden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
19.25
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind bereits eingenommen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkte 3 und 4:
Abstimmungen:
TOP 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen. [...]
TOP 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen. [...]“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Nein.
Das Amtliche Protokoll gilt
daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemäß
§ 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit
Schluss
dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisung
Präsidentin
Mag.a Claudia Arpa: Ich gebe noch
bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung
insgesamt neun Anfragen,
4130/J-BR/2023 bis 4138/J-BR/2023, eingebracht wurden.
Eingelangt ist der Entschließungsantrag 405/A(E)-BR/2023 der Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderrechte von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen schützen – medizinisch nicht-notwendige Operationen verbieten“, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermine werden Mittwoch, 20. Dezember 2023, 13 Uhr und Donnerstag, 21. Dezember 2023, 9 Uhr in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzungen kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 19. Dezember 2023, 13 Uhr vorgesehen.
Ich wünsche Ihnen bis zur nächsten Sitzung eine besinnliche Adventszeit.
Die Sitzung ist geschlossen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Schluss der Sitzung: 19.28 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |