12.17

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Frau Staatssekretärin! Lieber Sascha! Wenn wir darüber reden, wer nie da ist oder wann irgendjemand nicht da ist, dann möchte ich festhalten: In der Aktuellen Stunde ist es um ein wichtiges Thema gegangen, um den Standort Österreich – und wer war wieder einmal nicht da? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Euer Parteivorsitzender war nicht da. (Bundesrätin Schumann: Das geht ins Leere!) Jetzt ist er da, ja, ja, aber man muss das schon einmal ganz klar sagen: Wer selten da ist in diesem Hause, das ist unser Kollege Babler. Österreich ist anscheinend nicht wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: ... Kollege Steiner ... so lang weg!) – Das ist halt so. (Bundesrat Leinfellner: Der sucht sich einen Arbeitsplatz, den braucht er nach dem 29. September!)

Lieber Sascha, du weißt, dass ich dich sehr schätze. Die Arbeitswelt ist natürlich in Bewegung – sowohl was technische Neuerungen als auch was organisatorische Gestaltungen betrifft; das wissen wir. Diese Veränderungen bringen natürlich mit sich, dass gesetzliche Regelungen nicht mehr den geänderten Verhältnissen gerecht werden und so der Anpassung an die neuen Verhältnisse bedürfen.

Mit den drei im Paket zu besprechenden Gesetzesmaterien – dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz mit Einbeziehung verschiedener anderer Gesetzesmaterien, zum Beispiel Arbeit oder Sozialversicherung betreffend, in dem es wie besprochen vor allem um die Telearbeit geht, und dem Theaterarbeitsgesetz – wird diese notwendige Anpassung an die neuen Herausforderungen vorgenommen. Neue Entwicklungen bringen immer wieder Chancen, aber natürlich auch neue Benachteiligungen oder Gefahren: dass Menschen auf der Strecke bleiben und andere vielleicht in einem unverhältnismäßigen Ausmaß davon profitieren. Da müssen wir als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter natürlich aufmerksam sein. (Bundesrat Schennach: ... Regelungen ...!)

Chancen und Benachteiligung sind nicht gleichmäßig verteilt. Mit den gesetzlichen Anpassungen wird nun aber ein Rahmen geschaffen, innerhalb dessen Gerechtigkeit besser verwirklicht werden soll. (Bundesrat Schennach: Aber geh!)

So geht es im ersten Punkt vor allem um die Ausweitung der Bestimmung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes auf Leiharbeiter, damit diese Gruppe von Menschen gerechtere Verhältnisse vorfindet. Gerade im Bereich der Leiharbeit – lieber Horst, du weißt es – wurden in letzter Zeit sehr viele positive Maßnahmen umgesetzt, und das ist auch sehr, sehr wichtig.

Die Leiharbeiter sind ja eine wichtige Gruppe. Gerade wir in der Steiermark wissen das, weil wir ja unseren Automobil- beziehungsweise Mobilitätscluster haben. Da muss man auch Danke sagen, nämlich den Sozialpartnern – dem ÖGB, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer – dafür, dass da wirklich viel passiert ist und dass damit auch die Leiharbeiter wertgeschätzt wurden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Die zweite Gesetzesmaterie bezieht sich auf die Telearbeit in ihren Auswirkungen auf verschiedene Bestimmungen und Gesetze. Die damals als Homeoffice bezeichnete Möglichkeit, Arbeit auch von zu Hause aus zu leisten, hat in der Zeit der Coronapandemie bewirkt, dass Wirtschaft und auch Schulen offen gehalten werden konnten, das muss man sagen. Zoom, Teams et cetera, viele dieser Dinge waren vor Corona kaum bekannt und sind jetzt eigentlich ganz normal und Standard.

Damals vor allem für den Notstandsmodus konzipiert, hat sich diese Maßnahme als eine mit sehr vielen Vorteilen, etwa die Umweltbelastung und die Zeitbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffend, erwiesen. Als Vertreter der Pendlerinnen und Pendler muss man auch sagen, dass es hier, was Homeoffice beziehungsweise Telearbeit betrifft, um sehr positive Auswirkungen geht, denn jeder Kilometer, für den man nicht Zeit im Auto auf dem Weg zur Arbeit verbringt, ist natürlich ein Vorteil: Dann kann man entsprechend mehr Zeit im Verein oder auch zu Hause verbringen.

Aber es stellen sich auch viele Fragen, nämlich die Mehrfachbelastung der von zu Hause Arbeitenden, die soziale Funktion von Arbeit oder die Bereitstellung der Betriebsmittel betreffend.

Die Tatsache, dass die Arbeit nicht nur von der eigenen Wohnung aus geleistet werden kann, sondern auch von anderen Orten aus, führt zu einer Änderung der Bezeichnung von Homeoffice zu Telearbeit. Ich bedanke mich bei der Bundesregierung dafür, dass auch hier entsprechende Maßnahmen gesetzt und Veränderungen vorgenommen wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

Nach dem vorliegenden Gesetz liegt Telearbeit dann vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien entweder in einer Wohnung oder an einem anderen selbst gewählten Ort außerhalb des Unternehmens erbringen. Das bedeutet natürlich Konsequenzen, etwa für die Einteilung der Arbeitszeit, für die Unfallversicherung, für die Haftpflicht. Mit dieser Gesetzesanpassung wird versucht, verschiedene dieser Konsequenzen zu regeln.

Wenn diese Regelungen verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern hier im Haus nicht weit genug gehen, so muss demgegenüber gesagt werden, dass nicht alles gesetzlich geregelt werden kann beziehungsweise soll, ist doch zu vieles noch in Entwicklung; wobei die Konsequenzen teilweise viel zu schwer abzuschätzen sind, als dass dies einer guten gesetzlichen Regelung zugeführt werden könnte.

Bei diesem Thema braucht es natürlich auch die Einbindung der Sozialpartner und eine ständige Weiterentwicklung. Gesetze sind ja nicht immer Abschluss einer Entwicklung, sondern müssen ebenso auf dem Wege bleiben, also für Entwicklungen offenstehen.

Mit den Gesetzen wird ein Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Eigenverantwortung – das ist uns als Volkspartei natürlich sehr, sehr wichtig – der verschiedenen betroffenen Personen und Gruppen Ausgestaltung finden kann und soll.

Solches gilt auch in Bezug auf den dritten Punkt, das Theaterarbeitsgesetz. Für die österreichische Kulturlandschaft sind Festspiele der verschiedenen Arten, Opern, Operetten oder Theateraufführungen, prägend. Österreich ist ein Kulturland; die Steiermark, für die ich hier stehe, ist ein Kulturland.

Der oberösterreichische Landeshauptmann hat es heute schon gesagt: Es ist eine Kooperation zwischen Oberösterreich und der Steiermark, und im Salzkammergut wird mit Bad Ischl heuer die Europäische Kulturhauptstadt gestaltet. Es ist eine großartige Initiative. – Ein großes Danke gebührt da Landeshauptmann Christopher Drexler, der ja die Kulturagenden in unserem Land hervorragend übernommen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade in diesem Sommer zeigt sich wieder die Attraktivität dieser Veranstaltungen, sie sind ein Aushängeschild unserer Hochkultur in unserem Land. Dass aber Ausführende, insbesondere Ensemblemitglieder, mitunter unterbezahlt sind, dass es da eine Schieflage gibt, bleibt oft unterbelichtet. Da kann das vorliegende Gesetz Abhilfe schaffen, ohne jedoch alle damit verbundenen Fragen lösen zu können. Es stellt aber einen wichtigen Schritt dar, um hier mehr Gerechtigkeit zu schaffen.

Zum Abschluss noch eine Bemerkung: Mit den Gesetzen können wir Gerechtigkeit fördern, nicht aber die Gerechtigkeit schaffen. Gerechtigkeit werden wir nie vollständig erreichen. Wenn das möglich wäre, müsste Österreich im Finale in Berlin spielen und gewinnen! (Heiterkeit des Bundesrates Himmer.) In diesem Sinne ein steirisches Glückauf! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.25

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.

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