12.26

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Besucherinnen und Besucher, Zuseher:innen zu Hause! Wenn es etwas Positives gibt, das zumindest zum Teil auf die Coronapandemie zurückzuführen ist, dann ist das der gewaltige Schub im massiven Umbruch der Arbeitswelt. New Work ist das Schlagwort. New Work steht für ein neues Verständnis von Arbeit, für ein neues Verständnis von Führung und ganz generell für einen Arbeitsalltag, der dem digitalen Wandel und einer globalisierten Arbeitswelt gerecht wird.

Seit vielen Jahren ist ein zunehmendes quasi Verschmelzen von Arbeit und Privatleben, das sogenannte Work-Life-Blending, zu beobachten. Gerade junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber schon lange nicht mehr nur solche, haben mittlerweile den Anspruch an ihren Job, dass dieser einen anderen Zweck hat als nur den reinen Broterwerb. Arbeitnehmer:innen haben zunehmend den Anspruch, dass sie als Menschen und ihre Bedürfnisse verstärkt im Mittelpunkt unternehmerischer Tätigkeit stehen. Zu diesen Bedürfnissen gehört eben auch immer stärker, dass sie arbeiten können, von wo aus sie wollen.

Ich beobachte das schon seit einigen Jahren in meinem privaten Umfeld, im Freundeskreis unserer erwachsenen Kinder: Wirklich viele junge Erwachsene arbeiten zunehmend von zu Hause aus, von den Wohnorten von Freundinnen und Freunden, die sie vielleicht gerade besuchen, die vielleicht in einer entfernten Stadt wohnen. Sie arbeiten zunehmend von Cafés aus oder von unterwegs, wenn sie in Österreich oder sogar in der Welt unterwegs sind. Ich finde das persönlich fantastisch, dass sich junge Menschen heutzutage von konventionellen Arbeitszeitmodellen befreien, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

All das haben auch Unternehmen erkannt. Eine relativ aktuelle Studie, nämlich aus dem Jahr 2023, hat rund 600 Firmenvertreter:innen zur Verbreitung flexibler Arbeitszeitmodelle befragt. Laut dieser Studie bieten bereits 89 Prozent der österreichischen Unternehmen Möglichkeiten, vom Homeoffice aus zu arbeiten. 93 Prozent der befragten Unternehmen berichten, dass sich Bewerber:innen die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten, auch erwarten. Besonders interessant finde ich, dass ein großer Teil der Unternehmen bei Bewerbenden die Nachfrage nach Workations beobachtet. – Workations ist quasi eine Sonderform des Remote Working, nämlich das Arbeiten im Urlaub oder in urlaubsähnlichem Umfeld.

Die Pandemie hat den größten Umbruch der Arbeitswelt seit Jahrzehnten angestoßen. Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. – So heißt es in der Studie weiter.

Während der Coronapandemie haben wir gesetzliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice eingeführt, nach einer Evaluierung erweitern wir nun diese Regelungen, um auch ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung zu umfassen.

Das Wesentliche ist jetzt auch schon mehrmals gesagt worden: Wir definieren Telearbeit als regelmäßige Arbeitsleistungen in der eigenen Wohnung oder an einem anderen selbst gewählten Ort außerhalb des Unternehmens. Damit wird es eben möglich, auch an Orten wie den Wohnungen von Angehörigen, in Coworkingspaces oder in Cafés zu arbeiten.

Der Unfallversicherungsschutz am Arbeitsweg wird je nach Arbeitsort unterschiedlich geregelt, und das ist ja auch sinnvoll, wie man sieht, wenn man sich anschaut, dass es im Prinzip keine Einschränkung gibt, wo diese Arbeit getätigt werden kann. (Bundesrätin Schumann: Was? Na, das ist nicht sinnvoll!) Ich finde es also durchaus sinnvoll, dass es jetzt keinen Unfallschutz, keine Unfallversicherung gibt, wenn jetzt jemand von hier nach, sagen wir, Innsbruck reist und dort eine Zeit lang arbeitet. Wieso sollte er den ganzen Weg dorthin diesen Unfallschutz haben? (Bundesrätin Schumann: Nicht wahr! Nicht wahr!) Das ist ja nicht wirklich als Arbeitsweg definiert, sondern die Arbeit erfolgt dort. (Rufe bei der SPÖ: Na geh! Na boah! Ja, geh! – Bundesrätin Schumann: Sehr neoliberal, Frau Grüne! Ja, wirklich!) –Na ja, ich meine, lassen wir die Kirche ein bisschen im Dorf. (Bundesrätin Schumann: Also das verteidigen, da brauchst schon gute Nerven!)

Bei Telearbeit im engeren Sinn, also in der eigenen Wohnung oder in Coworkingspaces, sind die Arbeitnehmer:innen natürlich unfallversichert, auch am Arbeitsweg. Voraussetzung ist, dass beispielsweise der Coworkingspace in der Nähe ist oder die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht. Bei Telearbeit im weiteren Sinn sind eben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Telearbeitsplatz unfallversichert.

Die Telearbeit und die Orte, an denen sie geleistet werden kann, müssen natürlich zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern schriftlich zu Beweiszwecken vereinbart werden. Was die Formulierung betrifft – das haben wir ja auch vom Experten im Ausschuss gehört –, war es tatsächlich ein Wunsch der Sozialpartner, dass diese so bleibt.

Die Unternehmer:innen, die Unternehmen sind verpflichtet, den Mitarbeitenden die notwendigen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Also ich weiß nicht, was da das Problem sein soll. Es steht ausdrücklich drinnen, dass sie dazu verpflichtet sind.

Die Voraussetzungen für die Telearbeitspauschale bleiben unverändert. Da hätten wir uns auch, wie von der AK gefordert, eine Valorisierung gewünscht. Das war halt jetzt in dem Moment noch nicht möglich.

Alles in allem zeigt das vorhin Gesagte, dass das vorliegende Gesetz gut und wichtig ist, weil es die neue Lebensrealität von immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abbildet, weil es einfach eine neue Realität der Arbeitswelt abbildet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.33

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt noch eine Wortmeldung vor. – Bundesrat Sascha Obrecht, bitte.

OSZAR »