14172/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Tiermehl in Fischfutter

 

 

Ab 1. Juni 2013 dürfen Fische in der Europäischen Union wieder mit Tiermehl aus Schweinen und Hühnern gefüttert werden. Ein vor zwölf Jahren als Reaktion auf die Rinderkrankheit BSE erlassenes Verbot läuft am 1. Juni aus, wie die EU-Kommission mitteilt. Damit darf an Fische und andere auf Aquafarmen gezüchtete Tiere wieder Mehl aus nicht-wiederkäuenden Tieren wie Schweinen und Hühnern verfüttert werden.

 

In mehreren Ländern der europäischen Union warnen Experten vor dieser Entwicklung. Die französische Umweltministerin Delphine Batho fordert Warnungen für den Verbraucher und zieht Parallelen zwischen dem Pferdefleisch und Tiermehlen in der Aquakultur. Um den Verbraucher zu schützen, forderte sie ein Label "ohne Einsatz von Tiermehl" für Fische, um jene Fische zu kennzeichnen, die mit Tiermehl gefüttert wurden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Halten Sie die Verfütterung von Tiermehl an Fische für bedenklich?

2.    Wie schätzen Sie das Risiko für BSE-Übertragungen auf Fische, die mit Tiermehl gefüttert werden, ein?

3.    Beabsichtigen Sie, nach Auslaufen des Verbotes der Tiermehlfütterung an Fische am 1. Juni 2013 ein ähnliches neues nationales Gesetz zu erlassen?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?

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