10756/J XXV. GP
Eingelangt am 10.11.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Lasar
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Strafen für Grenzübertritt ohne Reisedokumente
Den Erläuterungen zur in Begutachtung befindlichen Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit konnte entnommen werden:
„Im Zeitraum vom 5. September 2015 bis 6. Juni 2016 sind rund 803.600 Fremde nach Österreich eingereist, wovon rund 56.600 um internationalen Schutz ansuchten (Quelle: Interne Aufzeichnungen des BMI).“
Laut Auskunft am Grenzübergang Plac haben Personen ohne Reisepass oder Personalausweis beim Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich 35,- € Strafe zu bezahlen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele illegale Fremde wurden von Jänner bis November 2016 in Österreich aufgegriffen?
2. Bei wie vielen Personen wurde im Jahr 2015 die Strafe für fehlende Reisedokumente an den Grenzübergängen verhängt?
3. Von wie vielen Personen wurde im Jahr 2015 die Strafe für fehlende Reisedokumente an den Grenzübergängen kassiert?
4. Wie viele davon waren österreichische Staatsbürger?
5. Bei wie vielen Personen wurde im Jahr 2016 die Strafe für fehlende Reisedokumente an den Grenzübergängen verhängt?
6. Von wie vielen Personen wurde im Jahr 2016 die Strafe für fehlende Reisedokumente an den Grenzübergängen kassiert?
7. Wie viele davon waren österreichische Staatsbürger?