2019/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!
Reformvorhaben Rot-Weiß-Rot-Karte, überraschende Zuständigkeiten und die widersprüchlichen Signale von Wirtschaftsministerin Schramböck
Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde die dringend nötige Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vereinbart. Die wichtigsten Punkte, wie die Konsolidierung der gesetzlichen Grundlage, die Vereinfachung und Straffung von Verfahren sowie die Senkung von Gehaltsgrenzen, werden dort ausdrücklich adressiert. Auch die Einrichtung eines One-Stop-Shops wird als Vorhaben festgehalten. Die Vereinfachung des Verfahrens durch eine einzige Anlaufstelle für Unternehmer_innen erscheint zwar sehr sinnvoll, die Auswahl der Agentur erfüllt dieses Kriterium allerdings nicht. Die Austrian Business Agency (ABA), als Betriebsansiedlungsagentur Österreichs, kümmerte sich ihrem Auftrag entsprechend, bisher um ausländische Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollten und nicht um inländische Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland suchen. Diese Vermischung von Aufgaben erscheint wenig sinnvoll und wirft auch Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzeskonformität einer Arbeitskräftevermittlung durch die ABA auf - vor allem hinschlich der gesetzlichen Bestimmungen des AMFG. Knapp 3,2 Mio. Euro werden laut Budget 2022 für diese "Work in Austria" genannte Initiative des BMDW veranschlagt. Im entsprechenden Budgetausschuss am 9.11.2021 hielt Bundesministerin Schramböck auf Nachfrage von NEOS fest, dass es sich bei den Dienstleistungen der ABA nicht um Arbeitskräftevermittlung, sondern um eine Unternehmensunterstützung handelt, bei der ausländische Märkte nach Mitarbeitern "gescreent" werden. Der Fokus soll laut Schramböck auf Bürger_innen aus der Europäischen Union gelegt werden - was eine widersinnige Aufgabengestaltung ist, da diese Personen keine Rot-Weiß-Rot-Karte brauchen. Diese widersprüchlichen Aussagen der Wirtschaftsministerin wurden letztlich nur von ihrer Feststellung übertroffen, all dies im bestehenden gesetzlichen Rahmen erreichen zu wollen.
Lange Verfahren als Standortnachteil: Umfassende Reform mit Fast Track für innovative Branchen
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist für viele Unternehmer_innen in der jetzigen Form schlichtweg unbrauchbar. Der gesetzliche Rahmen ist nicht mehr zeitgemäß, die Verfahren sind zu bürokratisch und dauern zu lange. Zahlreiche Expert_innen, Unternehmensvertreter_innen und NEOS fordern daher schon lange eine umfassende Reform. Selbst die Stabsstelle ThinkAustria im Bundeskanzleramt hat auf die Notwendigkeit schnellerer Verfahren hingewiesen. Arbeitsminister Kocher hat zumindest zugesagt, nach Lösungen suchen zu wollen und dabei auch ganz klar ausgesprochen, dass die aktuelle Ausgestaltung einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Österreich bedeutet (1). Gerade in innovativen Branchen herrscht ein sehr harter Wettbewerb um Talente. Aufwändige Verfahren und vor allem lange Wartezeiten bedeuten dann oft, dass die gewünschten, hochqualifizierten Mitarbeiter_innen woanders hingehen, aber auch dass sich Unternehmen wegen dieser Nachteile nicht in Österreich niederlassen oder heimische Unternehmen deshalb ins Ausland wandern. Selbst in einer bezahlten Anzeige der durch das Wirtschaftsministerium kontrollierten Betriebsansiedlungsagentur ABA vom 8.11.2021 wird eingeräumt, dass das Unternehmen und der künftige Mitarbeiter oder die künftige Mitarbeiterin für eine Bewilligung "zwei bis drei Monate Zeit" einplanen sollten (2). Dies alles belastet Start-ups ganz besonders, da diese weniger Ressourcen zur Verfügung haben als größere Unternehmen. Gerade die Start-up-Szene unterstreicht schon seit Jahren die Dringlichkeit von Reformen und zeigt sich von den unerfüllten Versprechen der Wirtschaftsministerin enttäuscht. Bereits 2019 angekündigte Digitalisierungsprozesse zur Beschleunigung der Abläufe brachten keine Verbesserungen. Die Schwierigkeiten aus diesem anhaltenden Reformstau für viele Unternehmer_innen gehen bereits in Resignation über (3). Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, rasch konkrete Gesetzesänderungen vorzulegen, die zu deutlichen Verbesserungen bei der Beantragung von Rot-Weiß-Rot-Karten führen und sicherstellen, dass Verfahren wesentlich schneller abgewickelt werden. Wegen des besonders stark ausgeprägten Wettbewerbs um internationale Talente in gewissen Sektoren, sollte eine Reform auch die Möglichkeit für gewisse innovative Branchen beinhalten, in einem Fast Track Verfahren rasch Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen zu können. Ein Reformvorschlag soll daher auch eine Liste an Branchen beinhalten, die für schnellere Prüfverfahren in Fragen kommen. Eine wesentliche Erleichterung soll dabei unter anderem darin bestehen, dass in solchen Verfahren die Prüfungen des Arbeitsmarktservices wegfallen.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie der Bundesminister für Arbeit, werden aufgefordert, dem Nationalrat rasch eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Dabei sollte speziell die Reduktion der bürokratischen Hürden und die Verringerung der Verfahrensdauer im Vordergrund stehen. Gerade angesichts des hohen internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Mitarbeiter_innen sollten für Unternehmen in innovativen Branchen zudem die Möglichkeit geschaffen werden, in einem Fast-Track Verfahren rasch und einfach eine Genehmigung der Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.