1500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2594/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

Die Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Abgabefristen bei Eiern haben einen wesentlichen Einfluss auf das Verbraucherverhalten, indem sie dazu führen können, dass noch genusstaugliche Lebensmittel aufgrund der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums vorzeitig entsorgt werden und können so erheblich zur Lebensmittelverschwendung beitragen. Insgesamt werden in Österreich jährlich etwa 600.000 Tonnen genießbare Lebensmittel weggeworfen. Das sind ca. 70 kg pro Person jährlich. Auch Frischeier sind davon betroffen und werden somit unnötiger Weise verschwendet. Um dieser Entwicklung entschieden entgegen zu steuern, sollten die starren Regelungen hinsichtlich Verkaufsfrist und Mindesthaltbarkeitsfrist bei Eiern evaluiert werden. Im Rahmen dessen sollte eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt werden, ob die Festsetzung der Haltbarkeitsfrist bei Eiern mit max. 28 Tagen gem. VO (EU) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 der tatsächlichen Haltbarkeit von Eiern entspricht, oder ob Eier nicht in der Regel eine längere Haltbarkeit aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem die verpflichtende Abgabefrist von max. 21 Tagen zu überdenken Diese führt nämlich dazu, dass Eier deren Mindesthaltbarkeit noch nicht erreicht wurde, aus der Wertschöpfungskette genommen werden müssen, obwohl diese, selbst nach der bestehenden Regelung noch mindestens eine Woche länger haltbar sind. Logistische und technologische Weiterentwicklungen in der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Verkauf haben in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung des Warenmanagements und der Kühlkette im Sinne einer längeren Haltbarkeit ebenfalls maßgeblich beigetragen. Die vorgeschriebene Verkaufsfrist mit maximal 21 Tagen steht daher in einem großen Spannungsverhältnis zum Vorhaben der Verschwendung genusstauglicher Lebensmittel einen Riegel vorzuschieben.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger die Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Peter Schmiedlechner, Klaus Köchl, Mag. Ulrike Fischer, Christian Ries, Clemens Stammler und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 06 02

                        Ing. Josef Hechenberger                                                           Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

 

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