9935/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung des AlleinerzieherInnenpakets

Die Covid-19-Krise hat das Leben vieler Menschen nachhaltig beeinflusst. Oft verstärkten sich Probleme, die vor der Krise nicht deutlich sichtbar waren. Die Gruppe der Alleinerziehenden war davon besonders betroffen. Jobverlust, Kurzarbeit und Kontakteinschränkungen trafen sie noch härter als andere. In der Kinderbetreuung konnte seltener auf Unterstützung von außen zurückgegriffen werden. Extrem problematisch war das bei Erkrankung der/des Alleinerziehenden oder der Kinder. Auch beim Homeschooling oder bei der Absonderung aufgrund des Status einer Kontaktperson wurde diese Personengruppe alleingelassen.

Zur Unterstützung dieser und anderer vulnerablen Personen wurde im März 2021 das Covid-19-Gesetz Armut mit Hilfe eines Abänderungsantrags ergänzt. 12 Millionen Euro werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen zur Verfügung gestellt. Die konkrete Abwicklung wurde im Antrag nicht erläutert und wurde daher nicht beschlossen.

Laut einer Aussendung vom Februar 2022 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stehen aktuell 2,8 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung.[1] Diese Projekte dienen dazu, Alleinerziehende zum Beispiel im Alltag zu unterstützen und zu entlasten oder in Notfällen bedarfsorientiert zu unterstützen. Bisher ist nicht bekannt, welche Gruppen als vulnerable Personengruppen laut Covid-19-Gesetz Armut gelten. Ebenso ist nicht bekannt, wie die 12 Millionen Euro bzw. die 2,8 Millionen Euro diesen Gruppen zu Gute kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Gruppen gelten im Sinne des Covid-19-Gesetz Armut als vulnerable Personengruppen?

2.       Wie wurden Einrichtungen, die auf die Unterstützung dieser Personengruppe spezialisiert sind, über die Fördermöglichkeit durch Mittel aus dem Covid-19-Gesetz Armut informiert?

3.       Welche Organisationen wurden durch das BMSGPK informiert?

4.       Wie erfolgte die Auswahl der informierten Einrichtungen?

5.       In welcher Form mussten diese Gruppen Anträge zur Unterstützung einreichen?

6.       Wie lange dauert es nach der Einreichung der Anträge bis zur Auszahlung der Unterstützung?

7.       Welche Organisationen bzw. Projekte wurden bisher unterstützt (Auflistung nach Organisation bzw. Projekt und Summe der Auszahlung)?

8.       Ist es nach wie vor möglich, finanzielle Unterstützung für Organisationen bzw. Projekte, die die vulnerable Personengruppe im Sinne des Covid-19-Gesetz Armut betreuen, zu beantragen und zu erhalten?

9.       Wieviele Personen der vulnerablen Personengruppe konnten bisher von der zusätzlichen Unterstützung profitieren?

 

10.   Werden die Projekte nach Ablauf der Förderungen evaluiert?

a.       Wenn ja, wann und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

b.       Wenn ja, welche Ziele müssen die Projekte erreichen, um nach Ablauf der aktuellen Förderungen weitere Unterstützung von Seiten des BMSGPK zu erhalten?

c.       Wenn nein, warum nicht?

11.   Wie stellen Sie von Seiten des BMSGPK sicher, dass es zu einer nachhaltigen Unterstützung der vulnerablen Personengruppen im Sinne des Covid-19-Gesetz Armut kommt?

12.   Ist geplant, die Summe der Förderung für vulnerable Personengruppen im Sinne des Covid-19-Gesetz Armut zu erhöhen, wenn die Mittel ausgeschöpft sind?

a.       Wenn ja, in welcher Summe ist eine Erhöhung angedacht?

b.       Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220201_OTS0128/mueckstein-sozialministerium-forciert-weiter-unterstuetzung-fuer-alleinerziehende#:~:text=Der%20Minister%20forciert%20daher%20die,stehen%20f%C3%BCr%20Projekte%20zur%20Verf%C3%BCgung.&text=Das%20Sozialministerium%20finanziert%20aus%20Mitteln,und%20ihren%20Kindern%20Unterst%C3%BCtzung%20anbieten.

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