21.40
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zur Petition „Für ein starkes Gesundheitssystem!“ Stellung nehmen. Zwei Ministerien spüren diverse Mitwirkungsrechte anderer bei ihren Maßnahmen und Vollziehungen besonders: Es sind das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium.
Das Gesundheitsministerium wurde ja 1971 von der Regierung Kreisky II ins Leben gerufen. Schon damals hieß es: Na ja, Gesundheitsministerium ist gut und schön, aber die Kompetenzlage ist halt nicht so gegeben! – Dennoch – und das möchte ich hier schon hervorheben – hat die erste Ministerin, Ingrid Leodolter, den Mutter-Kind-Pass geschaffen – ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik.
Damals war man sich dessen bewusst, dass dieses Ministerium vor Herkulesaufgaben auch in Bezug auf die Finanzierung steht. Im Wesentlichen müssen sämtliche Maßnahmen mit den Ländern und den Sozialversicherungsträgern abgestimmt werden. Wie teilweise mühsam das sein kann, hat ja die Covid-19-Pandemie der vergangenen Jahre gezeigt. Nicht von ungefähr gibt es immer wieder Stimmen, die eine Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand fordern – wie auch du, lieber Herr Präsident, das mehrfach im Niederösterreichischen Landtag gefordert hast. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies der einzig richtige Weg für die Finanzierung des Gesundheitssystems wäre.
Als einen ersten Schritt kann man daher die Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger auf fünf verstehen. Ja, diese Reform ist unter schwierigsten Rahmenbedingungen – Stichwort Coronapandemie – unternommen worden, ja, es gibt Verbesserungspotenziale, das ändert aber nichts am richtigen Weg, in Zukunft schneller, effizienter und in den Leistungen abgestimmter vorzugehen.
Um ein zwischenzeitliches Resümee zu ziehen: Grundsätzlich kann man sagen, dass die jahrelang geplante Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger auf fünf durchaus Sinn gemacht hat. Die Patientenmilliarde ist ein von den Medien geschaffener Begriff. Das Einsparungspotenzial von 1 Milliarde Euro war auch eine Schätzung. Drittens, das Kostensenkungspotenzial ging auch aus einem einheimischen betriebswirtschaftlichen Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Hoffmann der Wirtschaftsuniversität Wien hervor. Viertens, die Integrationsfortschritte sind je nach Trägerbereich und Themen unterschiedlich in den Fusionsbemühungen – auch pandemiebedingt – und noch nicht abgeschlossen.
Was wir bei der Gesamtbetrachtung nicht vergessen dürfen, ist die gesetzliche Neufassung der Gremienzusammenfassung der Sozialversicherung des öffentlichen Dienstes. Da haben wir nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes extremen Handlungsbedarf.
Abschließend: Mir wäre nicht bekannt, dass die Gremien der Österreichischen Gesundheitskasse nicht paritätisch besetzt wären. Soziale Gerechtigkeit, selbstverständlich auch im Gesundheitswesen, sollte fern von Neid und Besitzstandsdenken – und zusätzlichen Funktionärsposten, getarnt als mehr Mitbestimmungsrechte – sein. (Beifall bei der ÖVP.)
21.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.