Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
Schutz der Schülerinnen/Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt
Rechtsanpassungen und -bereinigungen
Inhalt
Verhaltenskodex
Risikoanalyse an jeder Schule
Errichtung eines Kinderschutzteams für jede Schule
Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Schule hat bei der Verwirklichung ihres verfassungsmäßigen Bildungsauftrages gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG an der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, insbesondere Art. 5, mitzuwirken. Dies dient der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993 idF BGBl. III Nr. 107/2022 (UN-Kinderrechtskonvention).
Mit vorliegendem Entwurf sollen besondere Regelungen zum Kinderschutz in den bestehenden umfassenden Ansatz des Schutzes der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt in der Schule eingebunden werden. Dazu sollen die Regelungen über die Pflichten der Schülerinnen und Schüler und die Gestaltung des Schullebens, somit der Rahmen für die als Verordnung zu erlassende Schulordnung, um detaillierte Regelungen für den Kinderschutz ergänzt werden.
Stand: 03.08.2023
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
03.08.2023
Einlangen im Nationalrat
03.08.2023
Ende der Begutachtungsfrist 31.08.2023
04.09.2023
Übermittlung an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung